Protocol of the Session on February 25, 2020

Aber es geht um Bürgerinnen und Bürger, die durch Projekte tangiert werden könnten, die in ihrer unmittelbaren Umgebung umgesetzt werden sollen. Wenn sie nicht zufälligerweise über einen Umweltverband organisiert sind, werden sie vermutlich erst sehr viel später von dem Projekt erfahren. Ich fürchte, dass das dazu führt, dass letztendlich großer Unmut entsteht, sodass man sich nicht nur mit der Frage eine störenden Wirkung - ja oder nein? - befassen wird, sondern dass man sich auch ein bisschen veräppelt vorkommt, weil man eben nicht informiert worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staudte. - Soll auf die Kurzintervention erwidert werden? - Das sehe ich nicht.

Jetzt hat für die Landesregierung Frau Ministerin Otte-Kinast das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren für Großprojekte ist ein wichtiges Anliegen, vor allem wenn es um Stromnetze oder Verkehrswege geht. Insbesondere wenn es verschiedene Trassen- oder Standortalternativen gibt, ist es möglich, deren Raumverträglichkeit frühzeitig zu beurteilen. Hierfür dienen Raumordnungsverfahren. Aufgrund ihrer Ergebnisse können die Projektplanungen für bedeutende Infrastrukturvorhaben frühzeitiger konkretisiert und dann zur Planfeststellung vorgelegt werden.

Die vorgesehene Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes soll ermöglichen, dass Raumordnungsverfahren künftig schneller und auch effizienter durchgeführt werden. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die stärkere Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens unter Reduzierung papiergebundener öffentlicher Auslegung. Bislang mussten alle berührten Gemeinden im untersuchten Raum zunächst die Verfahrensunterlagen und später die abschließende landesplanerische Feststellung bei sich auslegen und dies orts

üblich bekanntmachen. Wenn man etwas ortsüblich bekanntmacht, meine Damen und Herren, erfahren auch Bürgerinnen und Bürger von dem Vorhaben.

(Zustimmung bei der SPD - Miriam Staudte [GRÜNE]: Bisher!)

Dies war mit hohem Aufwand verbunden und fehleranfällig. Bürgerinnen und Bürger nutzen mittlerweile aber fast nur noch das Internet zur Einsichtnahme in umfangreiche Unterlagen. Daher soll im Regelfall nur noch jeweils ein Druckexemplar bei der zuständigen Landesplanungsbehörde öffentlich ausliegen. Die Gemeinden werden somit entlastet.

Die erforderliche Bekanntmachung soll ebenfalls die zuständige Landesplanungsbehörde übernehmen. Ergänzende Bekanntmachungswege, etwa über das zentrale UVP-Portal des Landes, bleiben unberührt.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen klaren Fristenregelungen dienen ebenfalls zur Verkürzung des Verfahrens. Sie orientieren sich weitgehend an Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da häufig UVPpflichtige Vorhaben betroffen sind. Durch sachgerechte Verweise auf das UVPG werden auch Fehlerquellen ausgeräumt.

Welche weiteren Beschleunigungspotenziale durch laufende Diskussionen im interministeriellen Arbeitskreis Planungsbeschleunigung, in der Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ oder auf Bundesebene noch erschlossen werden, bleibt abzuwarten.

Dies soll uns aber nicht daran hindern, schon jetzt praktikable Beschleunigungsmöglichkeiten über das Niedersächsische Raumordnungsgesetz zu eröffnen. Darauf wollen wir in Niedersachsen nicht verzichten. Wir wollen mit einem zügigen Verfahren zu einer schnelleren Realisierung wichtiger Infrastrukturprojekte kommen.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die guten Beratungen im Ausschuss und hoffe auf eine breite Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur Einzelberatung.

Wir kommen zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dem so zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen sehe ich nicht. - Damit ist die Änderungsempfehlung zu Artikel 1 mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zu Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will dem zustimmen?

(Unruhe)

- Es wäre gut, wenn diejenigen, die zustimmen wollen, auch sichtbar zustimmen; denn sonst haben sie keine Mehrheit. Also bitte noch einmal!

Artikel 2. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer will dem zustimmen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen sehe ich nicht. - Die Änderungsempfehlung des Ausschusses ist mehrheitlich angenommen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen sehe ich nicht. - Somit ist dem Gesetzentwurf in der geänderten Empfehlung mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 1344 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Daher ist die Eingabe einstimmig erledigt.

Meine Damen und Herren, bevor wir zu Tagesordnungspunkt 6 kommen, möchte ich anmerken, dass mir die Parlamentarischen Geschäftsführer mitgeteilt haben, dass der Tagesordnungspunkt 9 vor dem Tagesordnungspunkt 7 behandelt wird. Somit können sich die Rednerinnen und Redner darauf einstellen.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Ausfüh

rungsgesetzes zum Zensusgesetz 2021 - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/5705

Zur Einbringung hat sich

(Helge Limburg [GRÜNE]: Keiner ge- meldet!)

keiner gemeldet. - Möchte die Landesregierung den Gesetzentwurf einbringen?

(Helge Limburg [GRÜNE]: Der Herr Ministerpräsident vielleicht? - Christi- an Grascha [FDP]: Haben Sie Zeit?)

Federführend soll der Innenausschuss sein.

Da ich keine Einbringungsbemühungen seitens der Landesregierung sehe, steigen wir in die Debatte ein. Der Gesetzentwurf liegt Ihnen allen vor, insofern wird das kein Problem sein.

Zu Wort gemeldet hat sich für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Dr. Marco Genthe. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In selbstgewählter Stellvertretung

(Johanne Modder [SPD]: Wollen Sie einbringen?)

bringe ich den Gesetzentwurf ein. Er ist also da, und wir reden mal darüber.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich dachte, das kommt erst 2022!)

Allerdings debattieren wir tatsächlich nur über ein Umsetzungsgesetz. Das bedeutet, dass wir an dem Inhalt des zugrunde liegenden Bundesgesetzes nichts ändern können. Aber, meine Damen und Herren, davon abgesehen sind Debatten über Volkszählungen in Deutschland ja traditionell eher aufgeheizt.

Mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wurde verfassungsrechtlich klargestellt, dass jeder Mensch grundsätzlich Herr über die ihn betreffenden Daten sein muss.

Klar ist aber auch, dass die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger eine vernünftige Datenbasis benötigen, um sachgerecht entscheiden zu können. Ob es nun um Fragen des Finanzausgleichs, der Digitalisierung, der Raumordnung oder vieles andere geht - ohne Kenntnis der genauen Strukturen vor Ort ist eine zukunftsfähige Politik nicht möglich.

Meine Damen und Herren, in den jetzt noch folgenden Ausschussberatungen werden wir insbesondere darauf achten, dass die Belange des Datenschutzes in ausreichendem Maße beachtet werden. Insoweit wird die Stellungnahme der Landesbeauftragten für den Datenschutz sicherlich eine sehr große Bedeutung haben.

In den Ausschussberatungen wird ebenfalls darauf zu achten sein, dass die pauschalisierten Kosten für die Kommunen auskömmlich sind. Zu diesem Punkt werden wir sicherlich die kommunalen Spitzenverbände anhören. Die Kommunen dürfen selbstverständlich nicht über Gebühr belastet werden.

Meine Damen und Herren, für die Akzeptanz in der Bevölkerung wäre es wichtig, möglichst frühzeitig über den Grund und den Umfang dieser Erhebung zu informieren. Vorbehalte sollten an dieser Stelle erst gar nicht entstehen. Die Umsetzung des Zensus muss bürgerfreundlich und selbstverständlich auch transparent erfolgen.

Alle weiteren Aspekte des Zensus 2021 - Welche Daten werden tatsächlich erhoben? Ist das ausreichend oder möglicherweise zu viel? - wurden bereits an anderer Stelle diskutiert. Das haben wir nicht zu entscheiden; das ist bereits festgelegt. Insoweit haben wir uns tatsächlich nur um die Umsetzung zu kümmern.

Vielen Dank.