Protocol of the Session on January 30, 2020

Wir haben auf unsere Nachfragen relativ häufig die Antwort bekommen „Dazu liegen keine Erkenntnisse vor“ oder „Dazu nehmen wir allenfalls im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in vertraulicher Sitzung Stellung“. Das mag, Herr Minister Pistorius, in der Logik der Sicherheits- und Justizbehörden verständlich sein, z. B. weil man die Enttarnung von V-Leuten befürchtet. Es mag in Einzelfällen, in denen kein rechtskräftiges oder gerichtsfestes Material gegen Personen vorliegt, auch mit dem Datenschutz begründet sein.

Aber es ist aufgrund der Häufigkeit, in der diese Antwort gegeben wurde, eben doch ein Problem, weil die Frage, ob es noch weitere Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU in Niedersachsen gegeben hat und ob diese Netzwerke möglicherweise kriminell und terroristisch fortwirken, die Öffentlichkeit in Niedersachsen - insbesondere die Angehörigen der Opfer, aber auch alle anderen Menschen hier - natürlich brennend interessiert. Das interessiert sie zu Recht! Das ist eine elementare Frage für die Sicherheit und die Demokratie in unserem Land.

Hierbei sind Sie gefordert, Herr Minister Pistorius. Stellen Sie so viel wie möglich öffentlich dar! Stellen Sie öffentlich dar, was Ihnen bekannt ist! Und stellen Sie transparent dar, Herr Minister, was Ihre Behörden und Sie eigentlich unternehmen, um zu den Sachverhalten, zu denen Sie keine Erkenntnisse haben, zu neuen Erkenntnissen zu gelangen! Das ist Ihre Aufgabe, die Sie für die Sicherheit in diesem Land erfüllen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

An dieser Stelle möchte ich auch nicht versäumen, mich ausdrücklich bei der Zivilgesellschaft zu bedanken. Wir sind Netzwerken wie „NSU Watch“, zahlreichen Journalistinnen und Journalisten, der Amadeu Antonio Stiftung und anderen außerordentlich dankbar dafür, wie viele Informationen sie mit ganz normalen journalistischen Mitteln über die Jahre akribisch zusammengetragen haben, wie viele strukturelle und ideologische Zusammenhänge sie dargelegt haben und dass sie damit sehr viel dazu beigetragen haben, dass wir heute ein besseres Verständnis des NSU, seines Umfeldes und anderer rechtsextremer Gruppen in Niedersachsen und darüber hinaus haben. Herzlichen Dank für diese Arbeit, die Unterstützung verdient!

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Christian Meyer [GRÜNE]: Umso schlimmer ist, dass der Bund da kürzt!)

- In der Tat, Herr Kollege Meyer, Sie haben recht. Gerade vor diesem Hintergrund ist es schlimm, dass die Bundesregierung die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen kürzt. Das ist ein fatales Signal in dieser Zeit. Das kann so nicht bleiben!

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Warum ist uns Aufklärung dessen, was war, so wichtig? - Zum einen ist die Aufklärung über die Arbeit der Sicherheits- und Justizbehörden aus

unserer Sicht wichtig, um Fehler zukünftig nach Möglichkeit abzustellen und nicht zu wiederholen. Zum anderen ist Aufklärung über mögliche Strukturen von Rechtsextremismus - ich hatte es gesagt - wichtig, um zu verhindern, dass diese weiterhin im Untergrund aktiv sind und Straftaten begehen.

Wir könnten jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch viel über die Aufklärung möglicher politischer Verantwortlichkeiten reden: Wer war wann in welchem Amt? Wer hat wann was gesagt, gewusst oder unterlassen? - Das soll - zumindest aus unserer Sicht - aber nicht im Zentrum der Debatte stehen. Die diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse im Bundestag und in den Ländern haben doch gezeigt, wie viel an inhaltlicher und sachlicher Aufklärungsarbeit im politischen Raum möglich ist, wenn alle demokratischen Fraktionen an einem Strang ziehen.

Einen solchen gemeinsamen Aufklärungswillen wünsche ich mir auch in diesem Landtag für die kommenden Schritte, z. B. für die Unterrichtung im Verfassungsschutzausschuss. Ich bin - das will ich ausdrücklich sagen - optimistisch, dass wir das hinbekommen. Ich fand, es war ein sehr schönes Signal, dass auch Vertreterinnen und Vertreter der SPD und der CDU an unserem Fachgespräch zu der Großen Anfrage in der vergangenen Woche teilgenommen haben und die Thematik offenkundig engagiert verfolgen. Das stimmt mich sehr zuversichtlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Meine Damen und Herren, ich hatte vorhin schon auf Holger Gerlach Bezug genommen. Vergessen wir nicht: Holger Gerlach befindet sich gegenwärtig auf freiem Fuß. Er wartet noch auf die Rechtskraft seines Urteils. Selbst wenn das Urteil - drei Jahre; ein, wenn Sie mich fragen, eher mildes Urteil - rechtskräftig wird, wird er nicht mehr lange abzusitzen haben. Einen Teil davon hat er schon durch die Untersuchungshaft abgesessen. Das heißt, Holger Gerlach ist auf freiem Fuß, und er wird, selbst wenn er ins Gefängnis kommt, bald wieder auf freiem Fuß sein. Insofern müssen wir doch alles Interesse daran haben, mehr über seine Netzwerke und Verbindungen in Erfahrung zu bringen, um zu verhindern, dass er wieder in dieser Weise tätig wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Doris Schröder-Köpf [SPD])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gegenwärtig laufen - das wissen Sie, Herr Innenminister - mehrere Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen unbekannt in Sachen NSU. Wir würden schon gerne wissen: Wie viele dieser Verfahren beziehen sich eigentlich auf mögliche Verbindungen nach Niedersachsen? Was wird eigentlich getan, um hier in Niedersachsen weitere Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit zu leisten?

Was wird getan, um Verbindungen zu in der Region Hildesheim aktiven Personen aufzuklären? Schaumburg und Hannover hatte ich angesprochen.

Welche Verbindungen gibt es vom NSU nach Braunschweig? Beate Zschäpe selber hat sich dahin gehend eingelassen, dass sie in Braunschweig war. Auf einer Landkarte, die beim NSU gefunden wurde, waren auch Orte in Braunschweig markiert.

Welche Verbindungen gibt es zum Eichsfeld, Raum Göttingen, wo der bekannte Neonazi Thorsten Heise aktiv ist, den der NSU mindestens versucht hat zu kontaktieren und um Unterstützung zu bitten und der weiterhin aktiv ist und wirkt, der übrigens auch aktive Verbindungen in die thüringische und in die nordhessische Neonaziszene pflegt? Sie wissen, dass aus der nordhessischen Neonaziszene heraus Walter Lübcke ermordet wurde.

Alle diese Zusammenhänge aufzuklären, ist doch kein Selbstzweck, sondern dringend notwendig, um dieser Gefahr entschieden begegnen zu können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in den nächsten Teilen der Anfrage haben wir abgefragt, was die Landesregierung eigentlich unternommen hat, um die Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse des Bundestages und der Landtage zu Veränderungen bei Polizei, Verfassungsschutz und Justiz umzusetzen. - Man muss sagen, das ist nicht nichts. Die Landesregierung hat einiges unternommen. Aber man kann, glaube ich, nicht sagen, dass dieser Prozess abgeschlossen wurde.

In der Deutschen Richterzeitung wird aktuell ein Fortbildungsprogramm erwähnt, das das Bundesjustizministerium aufgelegt hat und das sich explizit an Richterinnen und Richter wendet: „Rassismus und Menschenrechte - Stärkung der Strafjustiz“. Darin wird erwähnt, dass jetzt die Landesjustizverwaltungen gefordert sind, solche Fortbildungen

auch auf Landesebene engagiert anzubieten. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie so etwas in den kommenden Monaten auf den Weg bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat natürlich auch gesetzgeberische Konsequenzen aus dem NSU-Skandal gegeben. Ich muss sagen, es ist mir und meiner Fraktion bis heute ein Rätsel, wie es dem Bundesamt für Verfassungsschutz - das nachweislich an ganz vielen Stellen versagt hat, das V-Leute im Umfeld des NSU hatte, ohne dass es irgendeinen Hinweis auf den NSU geben konnte, das eine in Teilen wirklich hochproblematische Rolle gespielt hat - gelingen konnte, sich im Gesetzgebungsprozess als die Problemlöserbehörde darzustellen, sodass seine Befugnisse und Kompetenzen tatsächlich erweitert wurden. Das will mir nicht in den Kopf. Wir brauchen eine kritischere Draufsicht, eine kritischere Bestandsaufnahme. Eine blinde Stärkung dieser zentralen Sicherheitsbehörde ist aus unserer Sicht der völlig falsche Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein weiterer wichtiger Punkt der Debatte - zugegebenermaßen weniger in Niedersachsen als in vielen anderen Ländern - ist die sehr zwielichtige Rolle von V-Leuten. Es ist zweifelhaft, ob diese V-Leute wirklich dem Staat oder vielmehr der eigenen Szene dienen wollten. Dass in einigen Ländern ernsthaft diskutiert wird, wir bräuchten deshalb einen verstärkten V-Leute-Einsatz, ist mir ein absolutes Rätsel. Wir brauchen in der Tat enge gesetzgeberische Grenzen und enge Regeln für den Einsatz dieser Personen, wie wir sie in Niedersachsen zum Glück mittlerweile haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon auf die kommende Ausschusssitzung verwiesen. Aus unserer Sicht ist diese Große Anfrage nicht der Abschluss der Aufklärungsarbeit, sondern ihr Beginn. Wir werden weiter dranbleiben. Wir hoffen, dass wir in dieser Frage, alles aufzudecken und alles zu tun, um möglichst viel in Erfahrung zu bringen, alle an einem Strang ziehen.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Limburg. - Für die Landesregierung erteile ich nunmehr Herrn Minister Pistorius das Wort. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufdeckung der schrecklichen NSU-Verbrechen vor mehr als acht Jahren hat uns alle tief erschüttert. Dass eine rechtsterroristische Gruppierung in einem Zeitraum von elf Jahren über das Bundesgebiet verteilt mindestens zehn Morde begehen konnte, kann auch ich bis heute kaum fassen und macht uns alle tief betroffen - zehn Morde, ohne dass die Sicherheitsbehörden den Zusammenhängen der Taten und ihren rassistischen Hintergründen überhaupt auf die Spur kamen, kommen wollten, kommen konnten - was auch immer -, geschweige denn Morde verhindern konnten.

Dieses kollektive Versagen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- wie auch auf Landesebene macht uns bis heute fassungslos und hat das Vertrauen - das kann man gar nicht anders sagen - in den Rechtsstaat und insbesondere in die Verfassungsschutzbehörden empfindlich gestört. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind auch heute bei den Opfern und ihren Angehörigen.

Der erste Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages und das Strafverfahren in München gegen Beate Zschäpe und weitere Unterstützer des NSU haben vieles ans Licht gebracht, aber leider nicht alles. Dass bei einem so umfangreichen und komplexen Sachverhalt Fragen offen geblieben sind, ist bedauerlich und auch ärgerlich und andererseits angesichts einer Anklageschrift von mehr als 600 Seiten, die deutlich macht, über welchen Umfang wir hier reden, natürlich auch naheliegend.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine dieser Fragen, die uns seit 2011 beschäftigen, lautet: Wie konnte all das geschehen? - Umfassende Reformprozesse der Verfassungsschutzbehörden sowohl auf Bundesebene als auch in allen Bundesländern sind unterschiedlich dynamisch und unterschiedlich schnell massiv in Angriff genommen worden, um aus den Fehlern zu lernen. Die Verfassungsschutzbehörden haben auf die Feststellungen der NSU-Untersuchungsausschüsse reagiert. Mehr noch - schon parallel zu den Untersuchungen der NSU-Untersuchungsausschüsse hat eine von der Innenministerkonferenz und der

Bundesregierung eingesetzte Bund-Länder-Kommission erhebliche Defizite in der Arbeit der Sicherheitsbehörden aufgedeckt.

Wenn ich mich recht erinnere, ist der Bericht kurz nach meinem Amtsantritt 2013 herausgekommen. Ich war einigermaßen überrascht und teilweise auch entsetzt über das, was ich gelesen habe. Besonders eindrucksvoll war für mich die Feststellung, dass es offenbar nach Auffassung der Experten dieser Kommission vor allen Dingen auch ein Problem - so ihre Analyse - mit einem Trennungsgebot bzw. einem Zusammenarbeitsverbot in den Köpfen der Vertreter der Sicherheitsbehörden gegeben habe. Das ist in der Tat sehr bemerkenswert, weil wir immer wieder darüber reden, dass es einerseits eine Trennung geben muss, aber andererseits eine absolute, wasserdichte Trennung auch dazu führt, dass Erkenntnisse nicht ausgetauscht werden können und demzufolge Spuren nicht aufgenommen werden können, die aufgenommen werden müssten.

Die Schlussfolgerungen dieser Kommission wurden seitdem sukzessive auf den Innenministerkonferenzen umgesetzt. In Niedersachsen hat die Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode - daran darf ich erinnern, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen - diesen Reformprozess nachhaltig vorangebracht.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ja, das ha- be ich auch gesagt!)

Das Ziel der aktuellen Landesregierung ist es selbstverständlich - daran gibt es auch gar keinen Zweifel - auch weiterhin und angesichts der aktuellen Entwicklungen, meine Damen und Herren, über die wir leider hier und anderswo seit geraumer Zeit immer wieder reden müssen, mehr denn je, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln der Gefahr des Rechtsextremismus zu begegnen.

Neben strafrechtlichen Ermittlungen waren bisher zwei Untersuchungsausschüsse des Bundestages sowie mehrere Untersuchungssauschüsse verschiedener Bundesländer mit der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen befasst. Zuletzt veröffentlichte am 30. September 2019 der zweite Thüringer Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht.

Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden haben die ihnen vorliegenden Erkenntnisse nach Maßgabe der Beweisbeschlüsse und der jeweiligen Verfahrensrichtlinien an die Untersuchungsausschüsse übermittelt. Durch die dabei angewandte transparente Vorgehensweise, d. h. durch die in jedem

Einzelfall vorgenommene Prüfung einer möglichen Herabstufung - es wurde wirklich auch geguckt, was man herausgeben kann, auch wenn die bisherige Einstufung dagegen gesprochen haben mag - und am Ende auch die Freigabe der Informationen, hat der niedersächsische Verfassungsschutz sein Möglichstes zu der Aufarbeitung beigetragen.

Meine Damen und Herren, die Bevölkerung stellt zu Recht hohe Erwartungen an die Sicherheitsbehörden in unserem Land. Die von mir angesprochenen Versäumnisse der Sicherheitsbehörden in jenen Jahren, die im Rahmen der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen zutage getreten sind, schwingen nach wie vor im Urteil über die Arbeit der Sicherheitsbehörden mit, insbesondere im Urteil über die Arbeit des Verfassungsschutzes. Das ist leider so. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, auch wenn ich der Meinung bin, dass gerade der niedersächsische Verfassungsschutz durch ein aktives Eintreten für mehr Rechtssicherheit, für mehr Transparenz und mehr Analysekompetenz das verlorengegangene Vertrauen zurückgewonnen hat. Insbesondere durch die Novellierung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes konnten wir diesen Aspekten Rechnung tragen.

Darüber hinaus wurden insbesondere sowohl in der Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden als auch im ständigen fachlichen Austausch mit der Polizei erhebliche Verbesserungen erzielt, die es dem niedersächsischen Verfassungsschutz ermöglichen, mit gezielten Präventionsangeboten - auch das ist ein deutlicher neuer Schwerpunkt in den letzten Jahren gewesen - dem Entstehen solcher Netzwerke möglichst schon im Vorhinein zu begegnen.

Meine Damen und Herren, umdenken, angemessen reagieren und vor allem vorausschauende Arbeitsstrategien anwenden - wir müssen dem ständigen Wandel tatsächlicher Bedrohungen gewachsen sein. Neben dem Opferschutz müssen wir die Rechtsextremisten genau im Blick behalten. Das zeigt uns die aktuelle Entwicklung in unserem Land mehr denn je. Dazu gehört es auch, die Verbote entsprechender Gruppierungen ins Auge zu fassen. Der Rechtsstaat muss hier klare Kante zeigen. Er muss sich als wehrhaft zeigen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Dass der Rechtsstaat dazu willens und auch in der Lage ist, hat er auch in der letzten Woche gezeigt. Am 23. Januar 2020 hat das Bundesinnenministerium ein Verbot gegen die rechtsextremistische

Gruppierung „Combat 18“ in Deutschland ausgesprochen - eine Entscheidung, die ich als Innenminister von Niedersachsen ausdrücklich begrüße und unterstütze. Ich füge allerdings hinzu: Ich hatte das bereits im September vergangenen Jahres und nicht zum ersten Mal gefordert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)