In der Nähe meines Heimatortes Kirchlinteln waren am 20. November die Epizentren von gleich zwei Erdbeben, die durch die Erdgasförderung hervorgerufen wurden. Viele Menschen in der Region sind besorgt. Dass Kirchlintelns Ortsvorsteher Henning Leeske heute hier ist, zeigt die große Betroffenheit dieser Region.
Vor diesem Hintergrund fordern wir als SPD und CDU mit dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag, dass die Landesregierung dem Landtag zeitnah wirksame Maßnahmen vorschlägt, wie die Bevölkerung der von Erdgas- und Erdölförderung betroffenen Regionen künftig vor Erdbeben geschützt werden soll.
Zum Schutz der Menschen kommt es aber auch auf den Trinkwasserschutz an. Der Trinkwasserschutz hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Das steht so in der rotschwarzen Koalitionsvereinbarung für Niedersachsen, und danach handeln wir heute. Auf dem Weg zu besserem Trinkwasserschutz in Erdöl- und Erdgasförderregionen sind verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen nötige Schritte nach vorn. Mit Umweltverträglichkeitsprüfungen können mögliche Auswirkungen von Vorhaben wie etwa Erd
Nun liegt uns heute im Landtag der Entwurf der Landesregierung für ein neues niedersächsisches Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vor. Er
passt das Gesetz an verändertes Recht der EU an. Im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf stand die Frage zur Debatte, wie, durch welche Regelungen Umweltverträglichkeitsprüfungen am besten dazu beitragen können, den Vorrang des Trinkwasser- und Gesundheitsschutzes durchzusetzen. Die Landtags-Grünen wollen es per Landesgesetz regeln, wenn bei Erdgas- und Erdölbohrungen Fragen des Naturschutzes oder des Wasserrechtes betroffen sind.
Leider ist das eine Scheinlösung. Denn einerseits ist das leider gar nicht möglich und andererseits nicht praktikabel. Sofern es um den Naturschutz geht, haben wir als Land leider keine Gesetzgebungskompetenz. Die seit März vorliegende Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes - für die ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken möchte - macht das deutlich. Soweit das Wasserrecht betroffen ist, könnte eine Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz: UVP, seitens des Landes dazu führen, dass eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung nach Bundesrecht und eine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung nach Landesrecht parallel laufen. Das ist nicht nur bürokratisch, das versteht auch kaum mehr einer.
Dabei soll sich im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen doch gerade die Öffentlichkeit beteiligen können. Deswegen haben wir als SPD und CDU uns für eine viel bürgerfreundlichere gemeinsame Lösung entschieden.
Es ist eine Lösung in zwei Schritten, auf die ich kurz eingehen möchte. Der erste Schritt: Wir haben jetzt de facto eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht in Wasserschutzgebieten. Das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium und die Staatskanzlei haben diese Pflicht am Montag per Erlass eingeführt. Allen Beteiligten danke ich dafür herzlich.
Wie das funktioniert? - Dem neuen Erlass folgend, endet die nach Bundesrecht vorgesehene Umweltverträglichkeitsvorprüfung in niedersächsischen
Wasserschutzgebieten jetzt in aller Regel mit dem Ergebnis, dass eine UVP durchgeführt werden muss. Umweltverträglichkeitsprüfungen nur in
Wir wollen deswegen im zweiten Schritt die große Lösung. Wir fordern die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen. Der soll u. a. darauf abzielen, die Umweltverträglichkeitsprüfungsregelung auf Bundesebene so zu ändern, dass für alle Erdgas- und Erdölbohrungen unabhängig von der Fördermenge und unabhängig von der Tiefe eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend vorgeschrieben wird.
Mit unserem Antrag wollen wir auch die Sicherheit der bestehenden Bohrplätze erhöhen, und wir fordern, den Mindestabstand von Gasbohrungen zu Wohnbebauung hier im Land zu überprüfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, jede Bohrung birgt immer ein Risiko. Dort, wo unser kostbarstes Gut, unser Trinkwasser, gefördert wird, bin ich nicht bereit, dieses Risiko einzugehen. Wir brauchen ein Verbot der Erdgas- und Erdölförderung dort, wo Trinkwasser gefördert wird.
Im bisherigen Dialog von Umweltminister Olaf Lies haben viele Akteure diese Forderung zum Thema gemacht. Und das ist gut so.
Lassen Sie uns heute beschließen, dass zeitnah wirksame Maßnahmen vorgelegt werden, wie der Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung noch besser umgesetzt werden soll! Die
Vielen Dank, Frau Dr. Liebetruth. - Für die CDUFraktion hat sich der Kollege Axel Miesner zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Auswirkungen der Erdgas- und Erdölförderung auf Mensch und Umwelt machen es erforderlich, dass wir die Förderung hinterfragen und uns den Fragen der Gesellschaft stellen. Leider ist zu viel passiert. Gefordert ist die Landespolitik ebenso wie die Bundespolitik.
Umweltverschmutzungen hier, Krebsfälle dort und Erdbeben im Lande - zuletzt im Raum Verden infolge der Erdgasförderung! Man kann leider die Uhr danach stellen, wann im Laufe der Zeit im Lande wieder einmal ein Störfall zu verzeichnen ist. Das zeigt, dass in der Vergangenheit seitens der Förderunternehmen die Interessen von
Mensch und Umwelt nicht genügend berücksichtigt worden sind. Sonst wäre das alles nicht passiert und vorgekommen.
Da fragt man sich, was eigentlich noch alles passieren muss. Jede Privatperson, jeder Gewerbebetrieb wäre längst belangt worden, wenn er sich das alles erlaubt hätte.
Ja, so mancher Betrieb wäre wohl sicherlich stillgelegt worden. Man muss den Eindruck haben, dass Umweltauflagen für manche in der Industrie überhaupt nicht gelten. Das fördert natürlich nicht die Akzeptanz - ganz im Gegenteil.
Und wenn ich jetzt wieder in die Zeitung schaue, dann frage ich mich: Werden wir alle überhaupt noch ernst genommen? Da wird in Verden der Rückzug verkündet, und ein paar Tage später berichtet der Achimer Kurier von einem neuen Antrag nach einer Aufsuchungserlaubnis im Erlaubnisfeld Werder. Aber der Achimer Stadtrat hat bereits klar Stellung bezogen. In der Zeitung heißt es: „Klare Kante gegen weitere Erdgassuche“.
Die DEA muss selbst wissen, ob sie glaubwürdig bleiben oder weiter gegen die Menschen in unserer Heimat angehen will. Und es ist auch völlig inakzeptabel, dass im Raum Verden bis 2036, also noch 17 weitere Jahre, Erdgas gefördert wird. Es muss Schluss damit sein, dass Eigentum unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger weiter beschädigt wird.
Vor Ort gibt es eine enorme Geschlossenheit, die Bürgerinnen und Bürger stehen ebenso zusammen wie die Parteien und die Kommunalparlamente. Wir vor Ort sagen klipp und klar: Nein! - Und daran werden auch die heute im Rundblick angekündigten Messungen nichts ändern. Überall wird - so sehe ich es jedenfalls - verbrannte Erde hinterlassen, und dann stiefelt man weiter in unseren dicht besiedelten Wahlkreisen herum.
Ich möchte daran erinnern, dass fast die gesamte deutsche Erdgasförderung bei uns in Niedersachsen erfolgt. Das sind aber nicht 90 % des gesamten Verbrauchs in Deutschland, sondern es werden ca. 6 % durch die heimische Förderung sichergestellt. Zum Vergleich: Allein durch die Verdichterstation an der A 27 neben der Autobahnabfahrt Achim-Nord fließen 25 %, ein Viertel, des gesamten deutschen Erdgasverbrauchs. Das nur einmal zu der Relation und zu den Zahlen, die uns oft vorgelegt werden. Das ist die Größenordnung. Wir sprechen über 6 % und nicht über 90 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind gefordert, Aufträgen der EU und des Bundes nachzukommen. Das ist beim Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Fall. Hier setzen wir EU- und Bundesrecht um. Wir haben feststellen müssen, dass wir keine Handhabe haben, eigene Forderungen und Formulierungen rechtssicher in das Gesetz aufzunehmen. Leider haben wir dort keine entsprechenden Möglichkeiten.
Aber das soll uns nicht davon abhalten, aktiv zu werden. Auf Basis des Koalitionsvertrages, der folgende Formulierung enthält: „Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen“, sind wir tätig geworden. Wir sehen auch diese Aussage im Koalitionsvertrag als Auftrag an, und der wird abgearbeitet.
Nicht nur hier, in allen Dingen! - Wir - SPD und CDU im Landtag - haben daraufhin den vorliegenden Entschließungsantrag erarbeitet - gemeinsam und konstruktiv. Ich bedanke mich bei unserer Landesregierung und meinen Kolleginnen und Kollegen in den beiden Landtagsfraktionen. Namentlich möchte ich stellvertretend meine Kollegin Dr. Dörte Liebetruth erwähnen, die das alles gut mit uns zusammen bearbeitet hat.