Tagesordnungspunkt 41: Erste Beratung: Verbraucherschutz für Smartphone-Nutzer verbessern - Kostenfallen in Mobilfunkverträgen ein Ende setzen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/4844
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder der hier Anwesenden hat ein Mobiltelefon und demzufolge auch mindestens einen Mobilfunkvertrag, der eine oder andere auch zwei oder gar drei. Und jeder der hier Anwesenden hatte - da bin ich mir ziemlich sicher - auch schon einmal Ärger wegen eines Mobilfunkvertrages - wenn es nicht aufgrund mangelnder Netzabdeckung war, dann in vielen Fällen aufgrund von unpassender Vertragslaufzeit oder vielleicht auch aufgrund von automatischen Vertragsverlängerungen, derer man sich so nicht bewusst war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland beträgt die Laufzeit eines üblichen Mobilfunkvertrages 24 Monate, in wenigen Fällen auch nur 12. Die allerwenigsten Verträge haben gar keine Vertragslaufzeit. Bei einem Vertragsabschluss machen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel noch keine Gedanken darüber, wie eigentlich die Kündigung aussieht. In dem Moment sind die Details aus den Verträgen über Kündigungsfristen usw. sehr schwer ersichtlich.
Das, meine Damen und Herren, führt schnell dazu, dass die Kündigungsfrist für einen Handyvertrag verpasst wird. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um 12 Monate, was wiederum dazu führt, dass ein Handyvertrag 36 Monate dauert, also drei Jahre. Wir finden, dass diese Tatsache schnell zu einer Kostenfalle führt, wovon vor allem Jugendliche betroffen sind. Das, meine Damen und Herren, kann aus unserer Sicht nicht so bleiben.
An dieser Stelle muss es unsere Aufgabe sein, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Deshalb bringen wir diesen Antrag ein,
der darauf abzielt, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die automatischen Vertragsverlängerungen auf eine Höchstdauer von drei Monaten zu begrenzen. Meine Damen und Herren, damit schützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanziellen Nachteilen.
Im Zusammenhang mit Mobilfunkverträgen gibt es ein zweites Thema, mit dem sich dieser Antrag befasst - ich würde sagen: befassen muss. Der aktuelle Monitoringbericht der Bundesnetzagentur zeigt, dass nur 12 % der Festnetzanschlüsse und nur 1,6 % der Mobilfunkverträge die zugesicherte Maximalgeschwindigkeit liefern. 1,6 % bedeuten bei 137 Abgeordneten, dass gerade mal die drei Damen und Herren hinter mir die zugesicherten Leistungen bekommen. Ich finde - da sind wir uns sicherlich alle einig; in diesem Fall vielleicht außer die drei Kollegen hinter mir -, dass das ein nicht hinnehmbarer Zustand ist und dass wir das dringend verändern müssen.
Aus diesem Grund befasst sich der zweite Teil mit diesem Thema. Auch hier wollen wir mehr für den Verbraucherschutz eintreten und uns deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, dass den Verbrauchern bei Vertragsabschluss eine Mindestleistung zugesichert werden muss. Außerdem wollen wir uns dafür einsetzen, dass Entschädigungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gezahlt werden und ein Minderungs-, Tarifwechsel- und Sonderkündigungsrecht gesetzlich festgelegt wird.
Der vierte Punkt des Antrags befasst sich mit dem Kündigungsrecht. Sofern in Wohngebieten, in denen die Verbraucherinnen und Verbraucher wohnen, durch einen Vertragswechsel eine bessere Übertragungsgeschwindigkeit durch einen anderen Vertrag erzielt werden kann, soll es ein Sonderkündigungsrecht für die Verbraucherinnen und Verbraucher geben, damit sie einfacher einen Vertragswechsel vollziehen können. Ich denke, auch das ist eine wichtige Maßnahme für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land Niedersachsen, meine Damen und Herren.
Um es abschließend noch einmal zu sagen: Wir müssen mehr für den Verbraucherschutz im Bereich der Mobilfunkverträge und der Vertragsleistungen tun. Wir müssen diese anpassen. Mit diesem Antrag machen wir erste wichtige und richtige Schritte. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verbraucherschutz für Smartphone-Nutzer hört sich erst einmal gut an. Aber wie weit ist dieser Antrag an der Realität?
Ein Handyvertrag über 24 Monate - ja, das ist die Regel, wenn ein mobiles Endgerät mitverkauft wird, das neue Handy für 1 Euro. Die Kosten werden dann auf die 24 Monate Vertragslaufzeit umgelegt. Die Klausel der Verlängerung um weitere 12 Monate findet sich nicht nur im Mobilfunkbereich, sondern auch in vielen anderen Sparten.
Und jetzt kommt wieder die Politik-Nanny: Vielen Nutzern ist nicht bewusst, welche Kosten sich hinter den Verträgen verbergen. - Wer ein Telefon bedienen kann, kann auch Verträge lesen, glaube ich.
Sie fordern nicht das Verbot von 24-MonatsVerträgen, sondern nur das Verbot der Verlängerung um 12 Monate. Sie verbessern also die Situation von 36 Monaten im kürzesten Fall auf 27 Monate. Sie fordern eine zugesicherte vertragliche Mindestleistung. - Das macht Sinn.
Sie fordern eine gesetzliche Regelung über Entschädigungen, Minderungen, Tarifwechsel, Sonderkündigungsrechte. - Auch das ist im Sinne eines klaren Rechtsanspruches zu befürworten.
Und Sie fordern ein Sonderkündigungsrecht, wenn im Wohngebiet ein anderer Anbieter eine deutlich bessere Netzabdeckung hat. - Jetzt wird es natürlich ein bisschen populistisch. Das hätte definitiv zur Folge, dass sich die Anbieter in den Bereichen mit hoher Besiedlungsdichte ein Kopf-an-KopfRennen um „höher, schneller, weiter“ liefern, während in ländlichen und dünner besiedelten Gebieten noch weniger Netzausbau passieren würde, weil dort eben keine Massen an Kunden abzugreifen sind.
Im Übrigen müssten Sie dann auch Ausstiegsklauseln für Kfz-Leasingangebote machen, wenn der Anbieter z. B. ein Fahrzeug mit geringerem Verbrauch auf den Markt bringt, für Finanzierungen und für Versicherungen, wenn andere günstigere Tarife anbieten. Das halte ich für nicht ganz durchdacht.
Ansonsten postulieren Sie die Bereicherung aus dem Bereich der Mobilfunkanbieter mit verdeckten Kosten. Sie vergessen nur, diese zu benennen. Und Sie listen natürlich die Jahresumsätze von Mobilfunkanbietern auf. Was sagt der Umsatz über den Gewinn aus? Oder geht es nur darum, auf die bösen reichen Konzerne zu zeigen? Zumindest von der CDU hätte ich in dem Fall mehr erwartet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem so späten Tagesordnungspunkt unseres Plenarabschnittes geht es noch einmal um den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Es geht um Kostenfallen in Mobilfunkverträgen.
Wir wollen den Verbraucherschutz für Smartphone-Nutzer verbessern. Ich bin immer ein wenig hin- und hergerissen. Denn einerseits gibt es in unserem Grundgesetz als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit die durch Artikel 2 Abs. 1 geschützte Vertragsfreiheit und damit den Grundsatz der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht. Damit ist es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich der Vertragspartner als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können - natürlich nur, sofern sie nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Andererseits haben wir mit dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz das Ziel, die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher als gleichberechtigte Geschäftspartner zu wahren und ihre Rechte zu stärken. Hier kommt die Politik ins Spiel; denn nahezu jeder hat ein Smartphone. Dieses kleine Gerät ist ein nicht mehr wegzudenkendes Accessoire. Ich persönlich nenne es sogar „mein Büro“, weil hier alle Daten enthalten sind, die ich für meine Arbeit, aber auch für mein Privatleben benötige. Es ist für viele nicht mehr wegzudenken, bei den Youngsters noch mehr als je zuvor.
Aber kennen wir überhaupt die Kostenfallen in unseren Mobilfunkverträgen? Kennen wir die Laufzeiten unserer Verträge? Haben wir die Fristen parat, um automatische Verlängerungen unserer Verträge abzuwenden? Ist es in unserem Sinne und im Sinne unserer Verbraucherinnen und Verbraucher, dass durch solche Fristversäumnisse automatisch Vertragsverlängerungen um weitere zwölf Monate zustande kommen, oder aber die Tatsache, dass erforderliche Leistungen überhaupt nicht erbracht werden, die Problematik, dass Internetangebote häufig gar nicht die im Vertrag vereinbarte Leistung erbringen?
Meine Damen und Herren, ich finde, dass sich durchaus Handlungsbedarf ergibt. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag werden wir diesem Bedarf gerecht. Wir wollen - Philipp Raulfs hat es bereits dargestellt -, dass automatische Vertragsverlängerungen für maximal drei Monate vereinbart werden können, sofern die erforderliche Kündigung nicht erfolgt ist. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nicht darüber hinaus finanzielle Nachteile entstehen. Die derzeit bestehende übliche Laufzeit von weiteren zwölf Monaten halten wir für nicht gerechtfertigt und für nicht zumutbar.
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass eine Mindestleistung zugesichert werden muss. Was nützt dem Verbraucher ein Handyvertrag, wenn Maximalgeschwindigkeiten überhaupt nicht erreicht werden können, so wie es aktuell nachweislich der Fall ist?
Wir wollen, dass Entschädigungen für Verbraucherinnen und Verbraucher festgelegt werden und dass entsprechende Rechte im Sinne des Verbraucherschutzes eingeräumt werden.
Als wesentlichen Punkt fordern wir aber ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn in ihrem Wohnbereich im Zuge
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen erklären, warum: Diese unsere Landesregierung hat sich u. a. die Verbesserung der Infrastruktur auf die Fahnen geschrieben. Wir werden im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch im Sinne einer erfolgreichen Wirtschaft in Verkehrswege und in Mobilitätskonzepte investieren. Aber insbesondere werden wir bis zum Jahr 2025 flächendeckend für ein leistungsfähiges Gigabit-Netz sorgen und damit den Grundstein für eine zukunftsfähige Infrastruktur legen. Wir investieren 1 Milliarde Euro in den Ausbau von Glasfaser und LTE in Niedersachsen.
In diesem Zusammenhang ist es doch den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht zu erklären, dass sie von der besseren Geschwindigkeit der Netzabdeckung gar nicht profitieren können, nur weil sie an einen anderen Vertrag mit deutlich geringeren Leistungen gebunden sind. Wir wollen und werden uns daher beim Bund für ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher starkmachen, wenn in ihrem Wohnbereich ein solcher Netzausbau stattfindet.
Wir begrüßen, dass auf der Verbraucherschutzministerkonferenz 2019 bereits Beschlüsse gefasst wurden, die die eben dargestellten Problemfelder aufgreifen.
Insofern halten wir es für erforderlich, dass wir als Land Niedersachsen unsere Forderungen zur Verbesserung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf bundespolitischer Ebene vorbringen. Daher bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrages.