Protocol of the Session on October 25, 2019

Danke schön.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Koch. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Dragos Pancescu, bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin Meta JanssenKucz! Meine Damen und Herren! Glaubt die Große

Koalition eigentlich tatsächlich, sie kann uns und die Öffentlichkeit mit solch einem Antrag hinters Licht führen? Unsere GroKo tut so, als habe sie selbst Ideen entwickelt, die sie über diesen Antrag an die Bundespolitik heranträgt. Und wenn die Bundespolitik das dann umsetzt, brüstet sie sich damit, dass sie das von hier aus angestoßen und durchgesetzt habe.

Nein, meine Damen und Herren, was SPD und CDU hier vortragen, ist doch schon längst im SPDgeführten Bundesverbraucherschutzministerium

ausgearbeitet worden. Schon im August berichteten die Fachmedien über die Pläne von Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht, SPD. Genau diese werden in dem jetzt vorgelegten Antrag noch einmal aufgebrüht. Dabei klammert der Antrag aber die zentrale LambrechtForderung nach einer maximal einjährigen Vertragsmindestlaufzeit aus. Dafür konnte die SPD offenbar die CDU in Niedersachsen genauso wenig gewinnen wie in Berlin. Herausgekommen ist mal wieder der kleinste gemeinsame Nenner.

Sehr geehrte Damen und Herren, die enthaltenen Forderungen gehen uns Grünen eindeutig nicht weit genug.

In der Nr. 1 fordern SPD und CDU lediglich eine Begrenzung automatischer Vertragsverlängerungen auf höchstens drei Monate. Wir Grünen wollen - das hat unsere Bundestagsfraktion übrigens schon im April 2017 in einem Antrag gefordert,

(Immacolata Glosemeyer [SPD]: Was?)

nämlich in der Bundestagsdrucksache 18/12133; lesen Sie es nach, Frau Glosemeyer -, dass die Mindestvertragslaufzeit bei Handyverträgen auf höchstens zwölf Monate begrenzt wird und dass sich die Verträge anschließend nur um jeweils einen Monat verlängern dürfen. Schon heute gibt es attraktive Verträge, die ohne Mindestvertragslaufzeiten und mit einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit auskommen.

Außerdem sollten die Anbieter von Internetzugängen verpflichtet werden, darüber zu informieren, welcher der Qualitätsklassen nach DIN-Norm ihr Internetzugangsdienst entspricht. Dabei sollte

auch angegeben werden, welche konkrete Leistung im Sinne der Klassifizierung vertraglich zugesichert wird.

Hilfreich wäre, wenn die Bundesnetzagentur für die Information eine verbindliche Form vorgeben würde.

Meine Damen und Herren, das unter www.breitbandmessung.de bereitgestellte Tool sollte als verbindlicher Überwachungsmechanismus etabliert werden, der als Nachweis für nicht vertragskonformes Anbieterverhalten genutzt werden kann. Bei Leistungen, die tatsächlich unterhalb der vertraglich angekündigten Qualität der Internetverbindung liegen, ist der Schadenersatz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu pauschalieren. Insofern würden wir die Forderung Nr. 3 Ihres Antrages nach Entschädigung konkretisieren. Das mindert die Rechtsunsicherheit und kann zu schnellen Schadenersatzleistungen führen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch die Abschreckungswirkung von Bußgeldern bei Verstößen von Telekommunikationsanbietern gegen Vertragsvereinbarungen zu Bandbreiten oder gegen gesetzliche Vorgaben zur Netzneutralität muss deutlich erhöht werden.

(Glocke der Präsidentin)

- Ich komme zum Schluss.

Schließlich ist die sogenannte Drittanbietersperre voreinzustellen, die verhindert, dass ungewollte Kosten durch versehentliche Nutzung von Drittanbieterangeboten im Internet, z. B. Spielen oder Apps, entstehen. Bisher ist die Sperre meistens ausgeschaltet. Eine Änderung dieser Voreinstellung würde den Verbraucherinnen und Verbrauchern diese umständliche Einstellung ersparen.

Ich freue mich auf die Beratung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Silvia Bruns. Bitte, Frau Bruns!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt dazu Entwürfe in Berlin. Aber ich finde, wir als Land sollten schon das Selbstbewusstsein haben, nach Berlin zu senden, wie wir uns gewisse Dinge vorstellen. Das sollten wir auch an dieser Stelle tun und das nicht alles Berlin überlassen.

(Beifall bei der FDP sowie Zustim- mung bei der SPD und bei der CDU)

Ich mache es jetzt ganz kurz:

Mit den Punkten 1 bis 3 haben wir keine größeren Probleme.

Über Punkt 4 mit dem Sonderkündigungsrecht - Sie haben gesagt, das sei Ihr Hauptpunkt - müssten wir noch einmal reden. Das ist für uns nicht uneingeschränkt zustimmungsfähig. Es ist für uns fraglich, ob die Ausgestaltung genügend Rechtssicherheit bietet. Es ist auch schon die Frage angesprochen worden: Öffnet man damit weitere Bereiche? Kann ich dann meinen geleasten Golf VII im nächsten Jahr umtauschen, wenn der Golf VIII kommt? - Dazu hätte ich gerne eine rechtliche Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Ich freue mich auf die Beratungen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sein, mitberatend der Unterausschuss „Verbraucherschutz“. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag einstimmig so überwiesen.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für drei Tage sehr konstruktiver, intensiver Arbeit hier im Niedersächsischen Landtag.

Der nächste, der 22. Tagungsabschnitt ist vom 19. bis 21. November 2019 vorgesehen. Frau Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen festlegen.

Ich schließe hiermit die Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg und ein schönes Wochenende!

Danke.

Schluss der Sitzung: 14.18 Uhr.