Daher haben wir mit einer maßvollen Berichtspflicht ein sinnvolles Instrument geschaffen. Ein verhältnismäßiger Aufwand wird dabei sicherlich eine deutliche Verbesserung vor Ort gewährleisten. Dabei ist es uns wichtig, dass wir nicht mit der Brechstange vorgehen, sondern kooperativ unterstützen, begleiten und Eigeninitiativen der Kommunen fördern.
Als Vater von zwei kleinen Kindern freue ich mich besonders, dass wir in unserem Gesetzentwurf auch eine gute Grundlage für eine umfassende Information, Sensibilisierung und Umweltbildung in Sachen Klimaschutz und Veränderung etablieren. Gerade dieser Schritt wird bei den kommenden Maßnahmen und Veränderungsprozessen zu einer wichtigen Akzeptanzsteigerung in allen Altersgruppen unserer Gesellschaft führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich auch meinen Dank an unseren Koalitionspartner aussprechen. Wir haben zugegebenermaßen in vielen Bereichen intensiv miteinander gerungen. Aber am Ende zählt nur, dass wir ein wirklich gutes Ergebnis, einen guten Kompromiss vereinbart haben. Den stellen wir Ihnen heute vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf nun zügig das weitere Verfahren durchlaufen kann und mit einer überwältigenden Mehrheit realisiert werden wird.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Senftleben. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Stefan Wirtz.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihr Titel enthält die Formulierung „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“. Das ist der sinnvolle Teil. Der Teil mit dem Bereich „Förderung des Klimaschutzes“ ist nicht so sinnvoll, und wir sehen auch gleich, warum.
Es soll jetzt ein Artikel 6 c angefügt werden: Das Land schützt das Klima und mindert die Folgen des Klimawandels. - Sie gehen davon aus, dass alle Folgen negativ sind. Schon das ist eine Fehleinschätzung. Es kann auch positive Folgen geben. Erforscht ist das nicht. Auszuschließen ist das nicht. Diskutiert wurde das bei Ihnen ganz offensichtlich schon gar nicht.
Nach Artikel 1 unserer Landesverfassung sind wir in Niedersachsen bereits ein u. a. sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat. Das heißt, Sie machen hier eine Redundanz auf. Das ist nichts Verbotenes. Nach Artikel 46 sind Ergänzungen der Verfassung möglich. Nur Verstöße gegen Artikel 1 Abs. 2, aus dem ich eben einen Teil vorgelesen habe, wären unzulässig.
Zulässig ist es, sich zu wiederholen. Das ist eigentlich schade. Es gehört nicht in eine Verfassung, etwas zu wiederholen, was dort eigentlich schon umfassend erfasst ist. So heißt es aber zukünftig weiter in Ihrem Artikel 6 c: Wir stehen dafür, dass wir gegenüber nachfolgenden Generationen eine Verantwortung haben. Eine gesunde Umwelt ist die Lebensgrundlage für alle Menschen und zukünftige Generationen. - Oh, Entschuldigung, das steht da nicht. Das ist aus unserem Bundesprogramm vom Mai 2016, auf dem Bundesparteitag in Stuttgart beschlossen. Ich war dabei.
Sie sagen dasselbe und meinen das Gleiche, Sie nehmen nur weniger Worte - ich nehme an, zielgruppenorientiert.
Doch dann steht da dieser fatale Teilsatz: Das Land schützt das Klima. - Meine Damen und Herren von CDU und SPD, Sie gehören Regierungen an, die in Großen Koalitionen weder die Außengrenzen unseres Landes schützen können, noch den freien Fall des Bildungssystems in Nieder
sachsen aufhalten können, und Sie schaffen es innerhalb eines ganzen Jahres noch nicht einmal, nur einen einzigen Wolf in Niedersachsen zu erlegen.
Sie haben sich viel vorgenommen. Von Deutschland soll der Impuls ausgehen - am besten von Niedersachsen mit marginalsten und kleinsten Einflüssen -, die Welt zu retten. Das ist ein großer Anspruch, aber Ihre Fähigkeiten sind so klein, dass Sie noch nicht einmal die kleinsten Aufgaben schaffen. Das muss man Ihnen einfach mal wieder mit auf den Weg geben. Es ist ein hoher Anspruch, den Sie haben. Es ist ein kleiner Einfluss, den wir als Niedersachsen oder als Deutschland überhaupt nehmen können.
Sie wollen eine große Wirkung erreichen, aber ganz selbstsicher sind Sie in Ihrem Gesetz auch nicht. § 1 des Gesetzentwurfs sowie §§ 4 und 5 enthalten die Formulierung „angemessen“. Ich glaube, jeder Jurist freut sich schon darauf, vor Gericht klären zu können, was im Sinne dieser Paragrafen eigentlich angemessen sein wird und was nicht. Ich sehe voraus, dass jahrelange interessante Rechtsauseinandersetzungen allein um diese Formulierung, die Sie hier offen gelassen haben, kommen werden.
Aber Sie schränken das sowieso ein. Sollten abschließende Festlegungen von der EU kommen, dann ist das Gesetz diesen Regelungen natürlich nicht über-, sondern unterstellt. Sie erfinden eine neue Vokabel: klimaschonend. Das sind zwei nicht so richtig greifbare Begriffe. „Klima“ ist ein sehr allgemeiner Begriff, „schonend“ erst recht. Wie schont man? - Von 1 bis 99 % und solange man nicht auf 100 % Belastung geht, ist alles schonend. Man kann genauso gut zwei Schwämme aneinanderschrauben. Das hat den gleichen Effekt: Sie erhalten einen längeren Schwamm.
Welche finanziellen Folgen haben Sie vorausgesehen? - Keine direkten haushaltswirksamen Verpflichtungen: Das ist eigentlich schon entlarvend. Hier geht es ums Geld. Haushaltsrechtliche Ermächtigungen sind abhängig von zukünftig zu treffenden haushaltsgesetzlichen Entscheidungen. Ganz wichtig ist also: Das Geld muss da sein, und es muss übrig sein, sonst passiert auch nach Ihrem Gesetzentwurf im Klimaschutz zukünftig nichts.
Ihr Gesetzentwurf ist also das, was man einen Schaufensterantrag nennt. Der Vergleich ist nicht ganz treffend. In Schaufenstern sehen Sie eines immer an der Ware, die ausgestellt ist: Daran hängen Preisschilder. Sie wissen, wie viel es kostet.
Nur in gewissen Boutiquen werden Sie nicht erfahren können, was das Ganze zukünftig kostet und was da auf Sie zukommt. Ihr Gesetz wird ein solches Gesetz. Das werden Sie sehr deutlich darstellen müssen.
Wenn Ihnen die Moorböden, wie in der Begründung angeführt, so wichtig sind: Warum haben Sie null Euro in den kommenden Haushalt eingestellt, um auf landeseigenen Flächen die Moorböden auszuweiten und zu schützen?
Genau das ist Ihr Gesetzentwurf - keinen Cent wert, aber viel Schaufenster und eine schöne Darstellung. Wir werden das im Ausschuss beraten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist in dieser Form, in der er jetzt vorgelegt wurde, mehr oder minder überflüssig bzw. nicht das, als was Sie ihn ausgeben. Diese Landesregierung redet seit Wochen und Monaten über die Klimapolitik und suggeriert immer, mit diesem Klimagesetz passiere in der Klimapolitik nun endlich etwas. Faktisch wird aber auch mit diesem Klimagesetz in der Klimapolitik nichts passieren, so wie in den letzten inzwischen beinahe siebeneinhalb Jahren in der Klimapolitik nichts passiert ist.
Alles das, was Sie hier hineinschreiben - dass es ein Maßnahmenprogramm gibt, dass man Ziele in einzelnen Bereichen formuliert -, hätten Sie doch längst machen können! Dafür brauchen Sie doch kein Gesetz! Dafür haben Sie einen Minister und eine Landesregierung, die das machen könnten.
Aber da ist überhaupt nichts passiert. Im Prinzip ist seit 2013, seitdem Stephan Weil und in verschiedenen Funktionen auch Olaf Lies Verantwortung in diesem Lande tragen, in der Klimapolitik null passiert.
Jetzt präsentiert man uns den Entwurf für ein Klimagesetz und sagt, das sei nun der große Wurf. Wenn man sich diesen vermeintlich großen Wurf anguckt, stellt man fest, dass er ziemlich ambitionslos daherkommt. Was die Frage angeht, welche Ziele Sie sich dort setzen, ist es ambitionslos, etwa wenn Sie eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 % bis 95 % beschreiben. Wir gehen, auch orientiert an Paris, mit unserem Entwurf bzw. unseren Eckpunkten darüber hinaus und sagen: Bis zum Jahr 2050 müssen Treibhausgasemissionen von netto null angestrebt werden.
An vielen Stellen hätten Sie schon längst etwas tun können, etwa in der landeseigenen Verwaltung, beim Fuhrpark oder bei der Gebäudesituation der Landesverwaltung. Da gab es offensichtlich auch eine Auseinandersetzung innerhalb der Koalition. Jetzt hat man sich auf die vage Formulierung geeinigt, im Bereich der Landesverwaltung weitestgehend Klimaneutralität zu erreichen. Ich verstehe die Bedenken des Finanzministers und kann nachvollziehen, dass er da Probleme hat.
Aber das Entscheidende ist doch: Wenn eine Landesregierung ein Klimagesetz initiiert und eine Regierungsmehrheit ein Klimagesetz vorlegt, muss man doch zunächst einmal seine Hausaufgaben machen und Klimaschutz dort betreiben, wo man selbst Verantwortung hat, bevor man Bürgerinnen und Bürgern überhaupt zumuten kann, dass ihnen gegenüber irgendwelche Anforderungen gestellt werden.
Hier hat man als Land, als Staat eine Vorbildfunktion. Diese Vorbildfunktion haben Sie seit siebeneinhalb Jahren nicht ausgefüllt und beabsichtigen, sie jetzt auch mit dieser Formulierung in dem Gesetz weiterhin nicht auszufüllen. Das, was Sie hier machen, ist insofern tatsächlich unglaubwürdig und entzieht dem Klimaschutz die Akzeptanz.
Darüber hinaus gibt es weitere Punkte, die wir in diesem Gesetzentwurf kritisieren. Es soll ein Maßnahmenprogramm entwickelt werden, das dann auf der gesetzlichen Grundlage beruht. Uns reicht es aber nicht aus, dass der Landesgesetzgeber der Landesregierung nur einen Auftrag erteilt und es dann ein Maßnahmenprogramm gibt. Nach unserer Auffassung muss ein solches Maßnahmenprogramm dann auch im Landtag diskutiert werden. Darüber muss auch abgestimmt werden. Der Landtag muss, wenn man das in ein parlamentarisches Verfahren einbetten will, auch entsprechende Kompetenzen haben, um hier nachzusteuern, und darf das nicht alles allein der Exekutive übergeben. Das reicht uns also nicht aus.
Außerdem reicht es uns nicht aus, wenn Sie in dem Gesetzentwurf von der Bereitstellung von Flächen zum Ausbau erneuerbarer Energien reden. Damit ignorieren Sie im Prinzip den gesamten Konflikt im Hinblick auf die Akzeptanz der Windenergie im Land. Da ist unsere Haltung klar: Wir wollen keinen zusätzlichen Ausbau der Windenergie im Land, bevor die Frage des Leitungsausbaus geklärt ist. Auch hier hätte das Land durchaus Möglichkeiten, etwa durch eine bessere Ausstattung der entsprechenden Behörden, dem Stromleitungsausbau den Vorrang zu geben, anstatt die Prioritäten an der falschen Stelle zu setzen.
Abschließend bitte ich Sie sehr ernsthaft, meine Damen und Herren, noch einmal darüber nachzudenken, ob Sie wirklich ein Klimakompetenzzentrum installieren wollen. Dieses Klimakompetenzzentrum soll laut Gesetzentwurf so etwas wie eine wissenschaftlich-fachliche Behörde sein, die die Grundlagen dafür zusammenträgt, wie es sich in Niedersachsen verhält und was man machen könnte, also im Prinzip eine staatlich gelenkte wissenschaftliche Institution.
Davor kann ich Sie nur eindringlich warnen. Wissenschaftliche Expertise und wissenschaftliche Erkenntnisse müssen unabhängig gewonnen werden, wenn sie denn Akzeptanz haben sollen. Sonst ist doch völlig klar, dass geneigte Kreise sagen werden: Dieses Kompetenzzentrum liefert als wissenschaftliche Institution die Ergebnisse und Grundlagen, die die Regierung politisch haben will.
Deshalb ist es ganz wichtig, auf die bestehenden wissenschaftlichen Institutionen, die es in Niedersachsen und vielleicht auch außerhalb Niedersachsens gibt und die kompetent sind, zurückzugreifen und hier nicht eine staatlich gesteuerte, in Abhängigkeit befindliche Institution zu schaffen, bei der klar ist, dass sie die notwendige Glaubwürdigkeit nie erlangen können und deshalb auch immer angefeindet werden wird. Wenn, dann braucht man wissenschaftlich objektive und unabhängig gewonnene Erkenntnisse, die eine Grundlage sind - aber nicht dieses Klimakompetenzzentrum.