teil des Hauses diese Unterschiede ebenfalls nicht sehen kann, frage ich Sie: Können Sie uns vielleicht noch mal kurz erklären, worin nach Ihrer Ansicht die Unterschiede in der Meinungsfreiheit eines einfachen Mitbürgers und der eines Parteimitgliedes bestehen?
Abgesehen davon, dass der Landtag, glaube ich, Herr Wichmann, der falsche Ort für eine detaillierte Rechtsberatung ist,
gibt es zwischen der Meinungsfreiheit eines Mitglieds einer politischen Partei und der einer einfachen Bürgerin bzw. eines einfachen Bürgers in diesem Land zum Glück keinen Unterschied.
Es gibt in der Tat Unterschiede für das Agieren von Beamtinnen und Beamten, wozu übrigens auch die Präsidenten der Verfassungsschutzbehörden gehören, und anderen Bürgerinnen und Bürgern, weil für Beamtinnen und Beamte - das wissen Sie doch in Wahrheit! - das Mäßigungsgebot gilt. Übrigens, Herr Wichmann, gilt dieses Mäßigungsgebot nicht nur für beamtete Parteimitglieder der SPD, der CDU, der Grünen und der FDP, sondern das gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die der AfD angehören.
Ich muss schon sagen, wenn Sie hier über Mäßigungsgebote für Beamtinnen und Beamte reden, wäre es schön, wenn Sie erst mal auf Ihre Parteimitglieder, die in staatlichen Behörden agieren und teilweise auf das Widerlichste in der Öffentlichkeit hetzen, zugehen und das Mäßigungsgebot real durchsetzen würden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch mal: Für die Unterstellung der AfD, dass sozusagen das Agieren des Verfassungsschutzes im Land oder auch im Bund in irgendeiner Form parteipolitisch motiviert wäre, gibt es keinen Anhaltspunkt.
Bemerkenswert ist aber schon, dass Sie, Herr Wichmann - insofern müssen Sie diese Debatte offensichtlich immer wieder führen, das ist dann doch ein Bedürfnis - als Beispiel für ein vermeintlich parteipolitisches Agieren den Rauswurf des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen anführen. Lieber Herr Wichmann, wenn Sie allen Ernstes der Auffassung sind, dass ein solcher Verfassungsschutzpräsident wie Herr Maaßen, der nachweislich falsche Dinge behauptet hat, der nachweislich falsche Dinge über die rechtsextremen Hetzjagden in Chemnitz verbreitet hat, im Amt bleiben und weiteragieren können muss, dann sagt das viel, viel über Ihre Gesinnung und Ihre politischen Ziele aus.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verfassungsschutz - darauf ist hier heute schon hingewiesen worden - ist eine Behörde. Als Behörde gehört er zur Exekutive und nicht zur Legislative. Die Exekutive steht nun mal in der Verantwortung der Landesregierung.
Ich glaube, es hat gute Gründe, warum wir das auch strikt getrennt haben. Relativ strikt getrennt - es gibt da sicherlich den einen oder anderen Bereich der Verschränkung. Wir haben es aber strikt getrennt: Wir haben eine Exekutive, eine Legislative und dann noch eine Judikative. Ich hielte Wege, die dazu führen, exekutives und legislatives Handeln zu verschränken, eher für ungünstig, weil hier Verantwortungen am Ende dann eben auch genauso verwischen.
Es ist ja so, dass genau diese exekutive Ausgestaltung dazu führt, dass für den Verfassungsschutz selbstverständlich der Minister und auch die Landesregierung insgesamt die politische Verantwortung trägt. Diese politische Verantwortung äußert sich dadurch, dass wir im Landtag dann eben auch die Kontrolle über den Verfassungsschutz in besonderer Art und Weise im entsprechenden Ausschuss ausüben. Darüber hinaus gibt es eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Durch Presseberichterstattung und durch eine kritische Öffentlichkeit wird eine Kontrolle des Verwaltungshandelns
die es im Prinzip in allen Behörden gibt, indem versucht wird, über politische Einflussnahmen gewisse Dinge zu steuern, zu lenken und zu beeinflussen, genau diese Gefahren aber erkannt sind, sind auch Kontrollmechanismen vorhanden, die sich bewährt haben und die funktionieren.
Auf die konkreten Vorschläge im Gesetzentwurf der AfD, die dann ja vermeintlich eine bessere Kontrolle auslösen sollen, will ich nur kurz eingehen und sagen, dass das eben aus meiner Sicht nicht zu einer effektiveren Kontrolle führen würde.
Da ist von einer externen Selbstverwaltungskontrolle die Rede. Herr Wichmann, ich glaube, das ist ein Fehler in Ihrem Gesetzentwurf, weil Sie nicht von einem Selbstverwaltungsorgan ausgehen, sondern Sie wahrscheinlich eine externe Verwaltungskontrolle meinen. Ich glaube, es ist ein Missverständnis, zu glauben, dass die Frage, ob es eine selbstständig organisierte Behörde oder eine Abteilung ist, in irgendeiner Weise die Einflussmöglichkeiten minimieren würde. Ich glaube, da zeigt die Erfahrung, dass das nicht der Fall ist.
sprechen für die Überzeugung, dass insbesondere eher ältere Juristen überhaupt in der Lage seien, eine solche Behörde zu leiten. Diese Einschätzung teile ich definitiv nicht. Es gibt in den Verwaltungen viele erfahrene Beamtinnen und Beamte, die durch ihre Laufbahn sicherlich nachweisen können, dass sie geeignet sind, eine solche Behörde zu leiten. Ich sehe da auch keine Qualitätsverbesserung nur, weil man hier einen juristischen Hintergrund hat.
Die parteipolitische Unabhängigkeit, die Sie hier fordern, halte ich für hochproblematisch. Selbstverständlich hat ein Verfassungsschutzpräsident oder ein Abteilungsleiter sein Amt überparteilich auszuüben, und das zu Recht. Aber aus meiner Sicht haben die Parteien aus guten Gründen eine ganz zentrale Rolle in unserer parlamentarischen Demokratie. Die Parteimitgliedschaft jetzt als Makel hinzustellen, widerspricht, glaube ich, genau
Schließlich würde die Wahl durch den Landtag genau diesem exekutiven Charakter widersprechen und im Übrigen genau dazu führen, dass es keine eindeutige politische Verantwortung mehr für das Handeln eines Verfassungsschutzpräsidenten gäbe. Die können wir hier, und das tun wir sehr energisch, beim Minister verorten und werden das immer ansprechen.
Ich will sagen, dass wir da auch als Oppositionsfraktion in der letzten Legislaturperiode sehr, sehr kritisch draufgeguckt haben. Es ist nicht so, dass keine Missbrauchsgefahr besteht. Ich will nur daran erinnern: Wir haben es als Missbrauch empfunden, was passiert ist, als es darum ging, dass Uwe Schünemann als Innenminister angeblich linke Publizisten in der vorletzten Legislaturperiode beobachtet haben soll. Dies ist zum Zeitpunkt des Landratswahlkampfs in Hameln öffentlich geworden. Obwohl es schon sechs Monate, seit März des Jahres bekannt war, ist es erst im Herbst öffentlich geworden.
Ich habe das als politische Instrumentalisierung empfunden. Aber der Ort, wo wir das thematisieren, -
- ist hier im Hause und hier in der Öffentlichkeit. Hier werden wir diese Kontrolle auch ausüben. Dazu bedarf es keiner gesetzlichen Veränderung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Fraktion am rechten Rand des Plenarsaals, vorab und auch im Hinblick auf heute Vormittag: Das Thema „innere Sicherheit“ taugt überhaupt nicht für politische
Selbstdarstellung. Eine wehrhafte Demokratie ist kein Luxusartikel, meine Damen und Herren, sondern eine absolute Notwendigkeit, deren Schutz wir vor allem mit Sachlichkeit und guter inhaltlicher Arbeit erreichen.
Meine Damen und Herren, der hier vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion der AfD greift zu kurz und spiegelt vor allem ein gebrochenes Verhältnis zu demokratischen staatlichen Strukturen wider. Hier wird der Öffentlichkeit suggeriert, dass es Befürchtungen geben muss, ohne Anlass in das Visier des Verfassungsschutzes zu geraten. Hier wird ein politischer Missbrauch suggeriert. Hier wird einem Innenminister unterstellt, er würde sich auf AfD-Kosten parteiintern profilieren wollen.
Allein diese sachfremden Erwägungen sollten aus meiner Sicht eine öffentliche Entschuldigung nach sich ziehen.
Meine Damen und Herren, um es vorwegzunehmen: Ein anerkannter Verfassungsfeind in der Bundesrepublik Deutschland zu sein, ist gar nicht mal so einfach. Hierzu gibt es ein engmaschiges Netz aus Bundes- und Landesgesetzen, eine parlamentarische Kontrolle, eine Kontrolle durch den Landesrechnungshof und durch die Datenschutzbeauftragte.
Es gibt klare gesetzliche Vorgaben und zu beachtende Grundrechte. Eingespielte Abläufe und besonderes Vertrauen in politische Beamte runden das Bild ab. Und das Wichtigste: Ohne eine Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen, oder eine gewisse Verfassungsfeindlichkeit - oder jedenfalls der Verdacht hierauf - besteht gar kein Interesse an einer entsprechenden Prüfung und auch keine rechtliche Legitimation hierzu.
Das hier im Raum stehende VerfassungsschutzBashing trifft die Falschen, meine Damen und Herren. Die Deutungshoheit über das, was als Extremismus zu bewerten ist, obliegt weder den Parteien noch der Presse noch zivilgesellschaftlichen Initiativen. Sie ergibt sich schlicht aus der Sammlung von Zahlen, Daten und Fakten, seriös erhoben und gerichtsverwertbar dokumentiert und - jedenfalls halbjährlich - der parlamentarischen Kontrolle unterworfen, und nichts anderes, meine Damen und Herren.
Hier beginnen Sie als AfD mit Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, und das werfe ich Ihnen ganz klar vor. Nicht der Extremismus, sondern die ergriffenen Maßnahmen werden als Hauptproblem dargestellt. Der abwehrende Staat wird als Verursacher zum Problem gemacht, um von den eigenen Bestrebungen im Hintergrund abzulenken. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gehen mit Ihnen nicht aufs Glatteis.