Protocol of the Session on October 23, 2019

die das auch abstrahieren können und eventuell sogar Dinge antizipieren können, was bei Ihnen allzu oft nicht der Fall ist, weil Sie das wahre Leben teilweise nie kennengelernt haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Insofern verwundert es nicht, dass wir auch beim Informationsfreiheitsgesetz einfach schneller waren als Sie - und, wie gesagt, auch besser.

Ich möchte in dem Zusammenhang nur ein paar Punkte herausgreifen.

(Unruhe - Dana Guth [AfD]: Es ist nichts zu verstehen! - Glocke der Prä- sidentin)

- Danke schön.

Die Details erörtern wir sicherlich wieder im Ausschuss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Grünen ist in Teilen zu unbestimmt. Er enthält mehrere Regelungen, die man

so aus juristischer Sicht einfach nicht gutheißen kann, weil sie völlig unklar bleiben und Diskussionen Tür und Tor öffnen - gerade in einem Bereich wie dem Informationsfreiheitsgesetz, wo es solche Diskussionen wirklich nicht geben sollte.

Ich nenne beispielhaft § 9 Abs. 2. Darin geht es um die Notwendigkeit, ein bisher unbestimmtes Verlangen des Auskunftssuchenden zu konkretisieren. Dort steht: wenn das Verlangen „nicht innerhalb einer angemessenen Frist“ präzisiert wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was soll denn eine „angemessene Frist“ sein? Das ist völlig unbestimmt und lässt sich auch aus dem Kontext nicht bestimmen. Das ist viel zu vage. Darüber wird es immer Diskussionen geben müssen.

Denn eines darf man nicht vergessen, auch wenn ich ein absoluter Fan und Verfechter des Informationsfreiheitsgesetzes bin: Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass das durchaus den einen oder anderen Querulanten dazu bringt,

(Christian Grascha [FDP]: Da kennen Sie sich aus!)

die ihm sowieso schon ungeliebte Behörde immer wieder zu piesacken. Insofern ist es umso wichtiger, dass wir ganz klare Regeln schaffen.

Ähnlich ist es bei § 11 des Gesetzentwurfs der Grünen zu den Gebühren. Während der AfDEntwurf hier eine ganz klare Regelung trifft, heißt es bei den Grünen: „Die Gebühren sind so zu bemessen, dass der Anspruch auf Informationszugang wirksam geltend gemacht werden kann.“ Das kann alles oder gar nichts heißen. Damit weiß man nicht, wo die Obergrenze liegen soll; damit weiß man nicht, nach welchen Kriterien die Gebühren zu bemessen sind. Auch das öffnet Tür und Tor für Diskussionen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit sollte man klar und nicht nur durch eine Verweisung auf den Landesdatenschutzbeauftragten bzw. die Landesdatenschutzbeauftragte mit Kompetenzen ausstatten, zumal es zwischen diesen beiden Personen bzw. Positionen gewisse Unterschiede gibt. Da einfach nur einen Querverweis zu machen, ist etwas dürftig. Auch hier müsste man in die Details gehen und diese besser regeln. Die AfD-Fraktion hat das in ihrem Gesetzentwurf getan.

Das heißt, es gibt hier viel nachzubessern. Ich bin froh, dass dem Ausschuss bereits ein besserer Gesetzentwurf, nämlich unserer, vorliegt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Noch einmal um das Wort gebeten hat Herr Kollege Limburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Limburg, Ihre Fraktion hat noch eine Restredezeit von 1:15 Minuten. Bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Emden, ich bin Ihnen ja in gewisser Weise dankbar, dass Sie es immer wieder schaffen, mich zu amüsieren.

(Heiterkeit bei der SPD - Dana Guth [AfD]: Dann lachen Sie doch!)

Bei Ihnen setzt sich ein Muster fort, das sich bei vielen Ihrer Fraktionskollegen zeigt: Dinge, die geschehen sind, bevor Sie hier im Landtag waren, sind aus Ihrer Sicht nie geschehen.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Sie glauben immer, bei Wunder wie vielen Initiativen die Treiberinnen und Treiber gewesen zu sein. Tatsächlich sind diese Themen schon viele Jahre vorher von verschiedensten Fraktionen aufgegriffen worden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das war auch der Hintergrund, warum ich eingangs diese lange Aufzählung zu Informationsfreiheitsgesetzen gemacht habe, vielleicht gerade an Sie gerichtet. FDP und Grüne haben dieses Thema in der Tat mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt.

Frau Schröder-Ehlers, ich bedanke mich für den konstruktiven Beitrag. Der Gesetzentwurf ist in der Tat an den Gesetzentwurf der vergangenen Legislaturperiode angelehnt. Er ist aber nicht dessen exakte Wiedergabe. Das liegt zum einen daran, dass die Zeit ein bisschen fortgeschritten ist und dass wir Erfahrungen gemacht haben. Natürlich ist ein rein grüner Gesetzentwurf außerdem - das werden Sie aus Ihrer Zusammenarbeit mit der CDU wissen - etwas anderes als ein Koalitionsgesetzentwurf.

(Zustimmung von Dragos Pancescu [GRÜNE])

Herr Kollege Limburg, Herr Kollege Emden hat darum gebeten, eine Frage stellen zu dürfen. Lassen Sie das zu?

Herzlich gerne.

Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Kollege Limburg, dass Sie die Frage zulassen. Sie ist auch ganz einfach zu beantworten. Warum haben Sie, wenn Sie bereits einen Gesetzentwurf in der Schublade haben, zwei Jahre gebraucht, diesen einzubringen?

(Dana Guth [AfD]: Warum wohl?)

Bitte!

Vielen Dank, Herr Kollege. Weil es uns in der Tat wichtig war, einen guten, aktualisierten Gesetzentwurf einzubringen und die Abwägung neu vorzunehmen. Das ist uns - nur so viel; ich möchte nicht auf die Details eingehen; das habe ich in der ersten Beratung zu Ihrem Gesetzentwurf getan - jedenfalls deutlich besser gelungen als Ihnen mit Ihrem Gesetzentwurf zu Beginn des Jahres.

(Beifall bei den GRÜNEN - Lachen bei der AfD)

Herr Kollege Röhler ist vorhin auf das Verfahren eingegangen. Das Ausschussprotokoll ist leider noch nicht im Intranet verfügbar, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich bereits in der ersten Ausschussberatung - in der Plenarberatung habe ich es jedenfalls getan - darauf hingewiesen habe, dass wir gerade einen Grünen-Gesetzentwurf erarbeiten und diesen einbringen werden. Insofern kann ich Ihre Verwunderung darüber, dass wir das, was wir im Plenum und im Ausschuss angekündigt haben, jetzt umsetzen, nicht nachvollziehen.

Abschließend zu Ihrer Frage nach der Begründung: Man kann wie Sie auf Hessen verweisen und sich darüber amüsieren, dass Hessen als Nicht-Küstenland natürlich kein Deichgesetz hat. Aber in der Tat hat Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz. Das liegt daran, dass Hessen genau

wie Niedersachsen ein Land ist, in dem Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, Zugang zu Informationen zu haben. Die Zeit reicht jetzt nicht aus, um Ihnen Beispiele zu nennen.

Insofern freue ich mich auf die Ausschussberatungen. Dann werden wir vielleicht auch zu einer Expertenanhörung kommen, in der konkrete Beispiele genannt werden, in denen es für Bürgerinnen und Bürger sehr schwer war, an Informationen zu gelangen, wenn sie kein konkretes Interesse nachweisen konnten. Es reicht jedenfalls nicht aus, den Bürgerinnen und Bürgern zu sagen: Kommt doch mal in eine Ausschusssitzung! Aber die Vorlagen bzw. Unterlagen bekommt ihr nicht! - Das kann es nicht sein, Herr Röhler.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Ich komme zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Sie haben so beschlossen.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 8 aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Präsidium übereingekommen ist, dass die Mittagspause bis 15.45 Uhr dauern soll, da wir jetzt schon im Verzug sind.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Vereidigung des neu gewählten stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Tagungsabschnitt haben wir Frau Anette Schneckenberger in Abwesenheit zu einem der stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs gewählt. Die Vereidigung von Frau Schneckenberger wurde bereits damals für heute in Aussicht gestellt.

Ich begrüße nun den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Dr. Thomas Smollich, sowie die

weiteren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die in der Loge Platz genommen haben, insbesondere Frau Schneckenberger.

(Lebhafter Beifall)

Frau Schneckenberger bitte ich, nach vorne zu kommen und sich - von mir aus gesehen links vom Rednerpult - vor die Bank der Landesregierung zu stellen. Ich werde mich gleich zu Frau Schneckenberger stellen und sie bitten, den in § 4 Abs. 2 Satz 1 des Staatsgerichtshofgesetzes vorge