Da in dem Entwurf des Gesundheitsministers Herrn Spahn eine Masern-Impfpflicht vorgesehen ist, frage ich die Landesregierung: Gibt es einen Einzelimpfstoff für Masern? Mir sind nur Drei- und Fünffachimpfungen bekannt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Frage. In der Tat gibt es einen Kombinationsimpfstoff Masern/ Mumps/Röteln und Masern/Mumps/Röteln/Varizel
len. Daran haben Sie sicherlich auch gedacht. Das ist auch gut so, da man gegen alle diese Krankheiten impfen soll.
Grundsätzlich gilt ja auch: Je weniger Impfungen nötig sind, desto schonender ist das für die Patientinnen und Patienten und für die kleinen Impflinge. Auch der Entwurf des Bundesgesundheitsministers nimmt diese Frage auf. Er besagt, dass die Impfpflicht auch gilt, wenn es nur einen Kombinationsimpfstoff Masern/Mumps/Röteln gibt.
Danke schön, Frau Ministerin. - Die FDP stellt jetzt ihre weitere Zusatzfrage. Kollegin Sylvia Bruns!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass Sie eben ausgeführt haben, dass die Impfakzeptanz wieder gestiegen ist: Wie haben sich die Impfquoten entwickelt? Spiegelt sich das dort schon wider?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es spiegelt sich wider. Wenn man die letzten Jahre und den gleichen Zeitraum anschaut, können wir schon sagen, dass wir eine erhöhte Durchimpfungsrate haben. 97 % unserer Kinder haben die erste Impfung. Das ist ein beredtes Beispiel dafür, dass wir eine hohe Akzeptanz bei den Eltern haben.
Es bröckelt aber, wenn es um die zweite Impfung geht. Das liegt meiner Ansicht nach daran, dass vielen nicht bekannt ist, dass es eine zweite Impfung braucht. Das ist ja auch nicht immer so gewesen. Es gab Zeiten, in denen man nur eine Impfung empfohlen hat. Dann hat man gesehen, dass dies für einen vollständigen Impfschutz nicht ausreichend ist. Deshalb empfiehlt man jetzt diese Zweifachimpfung, diesen zweischrittigen Vorgang.
Wir sehen aber, dass die mittlere Generation nach wie vor ungeschützt ist. Deswegen will ich die Gelegenheit hier nutzen. Das sind hoffentlich diejenigen, die wir über solche Debatten erreichen können. Wir ermuntern sie, ihre Impfpässe zu checken und die Impfungen nachzuholen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Da es nach § 3 Abs. 12 der Anlage 4 zu § 33 der Berufsbildungsverordnung erforderlich ist, dass Auszubildende im erziehungswissenschaftlichen Bereich geimpft sind bzw. einen erhöhten Impfschutz haben, diese Kosten aber bisher nur von einigen Krankenkassen und nicht von allen Krankenkassen freiwillig getragen werden, frage ich: Sieht die Landesregierung jetzt endlich die Möglichkeit, die Impfkosten für die Auszubildenden im erziehungswissenschaftlichen Bereich zu übernehmen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bezogen auf Masern handelt es sich um eine gesetzlich finanzierte Impfung. Alle STIKOEmpfehlungen und alle empfohlenen Impfungen sind über die Kassen abzurechnen, sodass sich das Problem eigentlich nicht stellt, dass die Beschäftigten auf den Kosten sitzen bleiben.
Danke sehr, Frau Ministerin. - Die letzte Zusatzfrage der AfD-Fraktion wird jetzt von dem Abgeordneten Stephan Bothe gestellt.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eine grundsätzliche Frage: Verstieße die Einführung einer Impfpflicht bei Kindern nach Ansicht der Landesregierung unter Umständen gegen den Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem steht, dass die Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern sind?
Danke sehr, Frau Ministerin. - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt durch den Kollegen Helge Limburg eine weitere Zusatzfrage.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund des nicht existierenden Masern-Einzelimpfstoffes - wie auch die Ministerin gerade ausgeführt hat - und der Tatsache, dass dann eine Masern-Impfpflicht de facto mindestens eine Masern-Mumps-Röteln-Impfpflicht werden würde - so wie es von der Bundesregierung jetzt offensichtlich geplant ist, also faktisch eine Dreifach-Impfpflicht, obwohl man vorgibt, nur gegen Masern zu kämpfen -, und vor dem Hintergrund, dass es bis 2017 einen zugelassenen Masern-Einzelimpfstoff in Deutschland gab, frage ich die Landesregierung: Wird sie sich dafür einsetzen, dass es wieder die Zulassung eines MasernEinzelimpfstoffes in Deutschland gibt, damit zielgerichtet das getan werden kann, was in der öffentlichen Debatte ist, nämlich Masern zu bekämpfen und nicht darüber hinausgehende Maßnahmen verpflichtend aufzuerlegen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, es gab mal einen MonoImpfstoff. Es gibt jetzt diese Kombinationsimpfstoffe. Ich habe gerade ausgeführt, dass das sehr gut ist, weil wir auch gegen diese Krankheiten impfen wollen und sollen. Auch Röteln soll ausgemerzt werden. Das ist erklärtes Ziel der WHO, aber auch des nationalen Impfprogramms und des Impfplans. Deshalb befürworten wir auch, dass diese Kombinationsimpfstoffe eingesetzt werden. Denn je weniger Impfungen nötig sind, desto schonender ist es für Patientinnen und Patienten.
(Miriam Staudte [GRÜNE]: Es geht doch nicht um den Piekser, sondern um die Wechselwirkungen! - Helge Limburg [GRÜNE]: Ja, um die Ne- benwirkungen!)
Danke schön. - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt ihre vierte Frage durch Frau Meta Janssen-Kucz.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung: Gemeinsames Ziel ist es ja, die Durchimpfungsquote zu erhöhen, vor allem bei Erwachsenen, die die größten Defizite haben. Inwieweit ist es möglich, Betriebsärzte mit einzubeziehen, sodass auch sie impfen können?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon heute so: Betriebsärzte können impfen. Sie können in Impfmaßnahmen einbezogen werden.
Danke schön. - Für diesen Tagesordnungspunkt liegen nun keine weiteren Wortmeldungen für Nachfragen vor.
Tagesordnungspunkt 19: Fragestunde: Wie soll die Akademisierung der Hebammenausbildung in Niedersachsen gelingen? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/3656
Die für die Fragestunden geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Während Hebammen in allen europäischen Ländern schon lange an Hochschulen ausgebildet werden, gab es in Deutschland bisher keine Reform der Hebammenausbildung mit dem Ziel der Akademisierung. Erst jetzt hat Bundesgesundheitsminister Spahn einen Gesetzentwurf zur Akademisierung der Hebammenausbildung ab 2021 vorgestellt.
In Niedersachsen gibt es aktuell 198 Ausbildungsplätze für angehende Hebammen und Entbindungspfleger. Die Landesregierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass in Niedersachsen etwa ebenso viele Studienplätze notwendig sein werden, um den Bedarf an Hebammen langfristig zu decken. Gleichwohl plant die Landesregierung zunächst lediglich den Aufbau von Studiengängen an vier Standorten mit jeweils 35 Plätzen. Berechnungen des Hebammenverbandes zufolge müssten 40 bis 60 Studienplätze an jedem Standort geschaffen werden, um schon heute bestehende Versorgungslücken zu schließen und die Versorgung dauerhaft sicherzustellen.
Dem Bericht des Landesgesundheitsamtes über die Hebammenversorgung zufolge werden in Niedersachsen immer mehr Kinder geboren, während die Anzahl der Hebammen seit Jahren kontinuierlich sinkt und immer mehr Geburtskliniken bzw. Geburtsstationen schließen. Hinzu kommt, dass nach Einschätzung des niedersächsischen Hebammenverbandes etwa ein Viertel aller Hebammen in den nächsten Jahren in Rente geht.
1. Warum will die Landesregierung nur 140 statt mindestens 190 der benötigten Studienplätze in Niedersachsen schaffen?
2. Wie wird die Landesregierung den Aufbau der Studiengänge zwischen den beteiligten Ressorts Wissenschaftsministerium, Sozialministerium und Kultusministerium sowie mit dem Hebammenverband koordinieren?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Hebammenversorgung insgesamt im Flächenland Niedersachsen (sowohl ambulant als auch stationär)?
Danke schön, Frau Kollegin Janssen-Kucz. - Es antwortet der Wissenschaftsminister, Herr Björn Thümler.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute über dieses Thema sprechen. Denn die Hebammenausbildung bildet eine wichtige Grundlage dafür, wie die Nachgeborenen auf die Welt kommen werden.