Protocol of the Session on May 14, 2019

Deswegen gehen wir konsequent vor und bauen neue Wohnungen. Wir haben es gerade von Herrn Adomat gehört: Land und Bund geben in den nächsten vier Jahren 1,7 Milliarden Euro aus, um bezahlbaren Wohnraum in Niedersachsen zu schaffen. 1,7 Milliarden Euro in vier Jahren - wenn das nicht ein klares Bekenntnis dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen von SPD und CDU zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist, dann weiß ich es auch nicht. Ich finde, das ist ein deutliches Signal. Damit nimmt Niedersachsen

eine Vorreiterrolle ein. Ich glaube, darauf dürfen wir Niedersachsen stolz sein.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das befreit uns aber nicht davon, uns auch alles andere genau anzusehen. Deswegen haben wir uns gerade in der Gruppe vorgenommen, es mit all den beschriebenen Maßnahmen zu ermöglichen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Beim Mietpreis geht es übrigens nicht nur - das ist mir ganz wichtig - um die sozial gebundenen Wohnungen. Auch wer ganz normal arbeiten geht und keinen Zugang zu einer Sozialwohnung hat, muss in der Lage sein, mit seinem hart erarbeiteten Geld Wohnraum für sich und seine Familie zu bezahlen. Das ist unser klares Ziel. Beim bezahlbaren Wohnraum gibt es natürlich eine Staffelung. Bezahlbarkeit ist nicht an einer bestimmten Summe festzumachen.

Aber wir haben natürlich - das will ich schon noch einmal sagen - ein großes Problem: Dass wir zu wenig Wohnungen haben, stellen wir in einer Zeit fest, in der das Bauen sehr teuer ist. Viel teurer als jetzt kann es, glaube ich, nie gewesen sein.

Besser wäre es gewesen, wenn man in den letzten 10, 15 oder 20 Jahren die langfristige Strategie verfolgt hätte, nicht nur den Wohnungsbestand zu sichern, der früher in öffentlicher Hand war - es war ein Beitrag zu den aktuellen Problemen, dass die öffentliche Hand, u. a. auch das Land, ihre Wohnungen an renditeorientierte private Investoren veräußert hat, die einfach versuchen, mehr Miete aus den Wohnungen zu ziehen -, sondern auch in den Phasen, in denen Bauen nicht so teuer war, mehr Wohnungen zu bauen. Das Problem ist ja nicht vom Himmel gefallen.

Das ist das Problem: Um einem generellen sozialen Problem zu begegnen, müssen wir ausgerechnet in der schwierigsten und teuersten Phase bezahlbaren Wohnraum für die Menschen schaffen.

Mir ist dabei wichtig: Das sollte kein Projekt sein, über das wir nur ein, zwei Jahre lang reden. Die Herausforderung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, lösen wir nicht in drei oder vier Jahren. Lassen Sie uns das als langfristige Aufgabe betrachten! Starker Partner können dabei vor allen Dingen die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sein, die ihre Wohnungen langfristig und dauerhaft

in ihrem Eigentum halten. Lassen Sie uns damit für Verlässlichkeit sorgen!

Die Wohnraumfrage ist eine soziale Frage, eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie wird sich nicht morgen erledigen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, mit vielen Maßnahmen - dazu gehört auch eine sehr genaue Prüfung, ob wir das Wohnen nicht unnötig teuer machen - bezahlbaren Wohnraum für die Menschen zu schaffen. Ich glaube, dass wir inzwischen auf einem guten Weg sind.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Das heißt, wir beenden die Beratung und kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 18/2567 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Dann ist mit großer Mehrheit der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt am heutigen Tag, dem

Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Aufhebung des Feiertagsfahrverbots an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1255 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/3637

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Bode für die FDP-Fraktion. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Niedersächsische Landtag hat ja in einer sehr emotionalen Debatte einen neuen

Feiertag eingeführt. Dieser Feiertag ist inzwischen zum ersten Mal über die Bühne gegangen. Er hat, zumindest was die Logistik, den Fernverkehr angeht, noch zu keinerlei Veränderungen geführt, obwohl der Niedersächsische Landtag zwar den Feiertag eingeführt hat - andere Bundesländer auch -, aber die Straßenverkehrsordnung nicht angepasst wurde, wie es bei Feiertagen - auch bei denen, die nicht bundeseinheitlich sind - üblich ist: Danach gilt an Feiertagen normalerweise ein LkwFahrverbot.

Ich glaube, man muss sich schon die Frage stellen, ob es hier in Niedersachsen und in anderen Bundesländern so bleiben soll, dass der Reformationstag zwar Feiertag ist, aber der Feiertag nicht im Fernverkehr gilt - ob das sozusagen die Zielgröße ist und man jetzt von der Regel abweicht, die bisher vorherrschte, oder ob der Bundestag und der Bundesrat dies in der Straßenverkehrsordnung nachholen sollen.

Bereits in der Beratung zum Feiertagsgesetz hier in Niedersachsen hat sich gezeigt, dass diese Frage durchaus differenziert zu beantworten ist. Wir haben einerseits den Reformationstag und andererseits Allerheiligen. Das heißt, wir haben in Deutschland einen Feiertag, an dem neun Bundesländer frei haben und an dem ein Fahrverbot gilt, und einen Feiertag, an dem fünf Bundesländer frei haben und an dem ein Fahrverbot gilt. Das führt für die Logistikbranche und vor allem für die Fahrer zu Problemen.

Und das ist der Punkt, den, glaube ich, jedenfalls die Kollegen von den Grünen und die Kollegen von der AfD in der Ausschussberatung noch nicht richtig verstanden haben. Es kann in diesen Fällen nämlich passieren, dass der Lkw nicht die Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überqueren kann, mit der Folge, dass die Fernfahrer, beispielsweise aus dem europäischen Ausland, ihren Feiertag nicht etwa in der Kirche verbringen können, sondern auf dem Rastplatz warten müssen, bis es weitergeht. Für sie wäre es natürlich wesentlich besser, eine vernünftige Planungsgrundlage zu haben und lieber an einem Feiertag mal durchzufahren und dafür am verlängerten Wochenende bei ihrer Familie sein zu können.

Von daher muss man, nachdem die Große Koalition diese Situation geschaffen hat, wirklich die Frage stellen: Wie geht man damit weiter um?

Unser Ansatz war, die Landesregierung aufzufordern, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, damit man dieses Stückwerk nicht mehr hat. Ein Vorstoß wäre, dass Fahrverbote nur noch an bundesweiten Feiertagen gelten. Oder man einigt sich auf bestimmte Feiertage, quasi ein Quorum von Ländern, an denen dann das Fahrverbot gilt.

Man könnte auch sagen: Feiertagsfahrverbote gelten nie - oder Fahrverbote gelten immer. Solche Vorschläge gab es im Ausschuss tatsächlich auch. Die Grünen haben gesagt - ich glaube aber, das war nur scherzhaft gemeint - , dass bundesweit ein Fahrverbot gelten sollte, sobald in einem Bundesland ein entsprechender Feiertag ist. Von der CDU hieß es dazu, dann könnte man ja gleich mit den Fahrverboten aufhören.

Sie sehen, der Frage, wie es hier weitergehen soll, müssen wir uns stellen. Wir haben derzeit die Situation, dass die CDU - so jedenfalls meine Wahrnehmung; Ihre Ablehnung des Antrags war im ersten Versuch ja nicht einstimmig - dieses Problem vernünftig lösen möchte, die SPD aber nicht, und damit ist die Landesregierung blockiert. Den Feiertag haben Sie noch gemeinschaftlich eingeführt, aber bei den Folgen der Feiertagseinführung scheitern Sie an der Umsetzung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erwarte von Ihnen - heute vielleicht nicht, weil der Minister ja nicht anwesend ist - eine klare Aussage, wie Sie es denn tatsächlich halten wollen. Wollen Sie diesen willkürlichen Flickenteppich erhalten, oder wollen Sie eine vernünftige Regelung? Was Sie bisher gemacht haben, ist jedenfalls inkonsequent. Und darunter leiden am Ende die Fahrer und niemand sonst.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Detlev Schulz-Hendel. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion steht uneingeschränkt für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und das gilt natürlich auch für die Beschäftigten in der Logistikbranche.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aus diesem Grund ist Ihr Antrag eindeutig abzulehnen. Denn wenn es nach der FDP ginge, dann sollten Lkw-Fahrer an diesem neuen Feiertag auf der Piste sein und keinen freien Feiertag mit ihrer Familie oder ihren Freunden daheim verbringen. Das finde ich nicht in Ordnung.

Im vergangenen Jahr ist der Reformationstag bei uns zum Feiertag erklärt worden. Damit ist doch klar, dass das Fahrverbot auch für diesen Reformationstag in Niedersachsen gelten muss. Das bedeutet natürlich in der Praxis, dass der TransitLkw-Verkehr an zwei aufeinanderfolgenden Tagen z. B. die A 30, die A 1 oder auch Teile der A 2 in NRW und Niedersachsen nicht passieren kann, weil hierzulande der Reformationstag und im Nachbarland Allerheiligen ein Feiertag ist.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann verstehen, dass die Unternehmen ihre Belieferung und den Transport daran anpassen müssen und dass dieses zu einem höheren Planungsaufwand führt. Dennoch ist der große Aufschrei nicht nachzuvollziehen, zumal die Logistikunternehmen viele Monate Zeit hatten, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Feiertag ist ein Feiertag. Das sehen nicht nur wir so, sondern auch die Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen. Mit uns ist ein Ausverkauf der Schutzrechte von Beschäftigten nicht zu machen; denn wir legen den Maßstab für die Schutzrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hoch an. Außerdem ist es aus unserer Sicht auch verkehrs- und klimapolitisch sinnvoll, an Feiertagen weniger Verkehr und damit weniger Lärm und Schadstoffe zu produzieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Bode gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Lieber Kollege Schulz-Hendel, Ihre Argumentation hakt an mehreren Stellen.

Wenn Ihnen die Arbeitnehmerrechte so wichtig sind, stellt sich ja schon die Frage, wieso Sie riskieren wollen, dass gerade in der Situation Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die LkwFahrer den Feiertag nicht etwa bei ihrer Familie,

sondern bei ihren Kollegen auf dem Rastplatz verbringen sollen.

Es stellt sich auch die Frage, warum Sie keine Initiative gestartet haben. Derzeit gilt an diesem Feiertag ja kein Fahrverbot, und die Große Koalition hat das Stückwerk durch den Feiertag noch weiter ausgebaut. Wenn das also so ein großes Problem ist, frage ich: Warum kommt von Ihnen keine Initiative, das so zu regeln, dass auch an dem Feiertag ein Fahrverbot gilt? Sie müssten es ja leichter haben als die GroKo, die sich in dieser Frage quasi selber blockiert.

Der letzte Punkt Ihrer Argumentation, der für mich wenig nachvollziehbar ist, ist: Gerade von den Grünen werden der CO2-Ausstoß und der Klimaschutz ja immer ganz hoch gehalten. Eben haben Sie gesagt, dass durch das Fahrverbot an dem Feiertag weniger Emissionen ausgestoßen würden. Aber das würde ja nicht passieren.

Sie sagen, die Logistikbranche müsste sich umstellen und entsprechend umplanen. Aber was heißt das konkret? Was würde denn der LkwFahrer machen, der aus Polen kommt und nach Nordrhein-Westfalen will? - Der würde ja nicht in Niedersachsen anhalten, sondern der würde einen Umweg beispielsweise über Hessen fahren, um nach Nordrhein-Westfalen zu kommen. Und dabei würde er mehr Emissionen ausstoßen, und das wäre noch schlechter für das Klima, als wenn man hier eine vernünftige Regelung hätte.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Herr Kollege Schulz-Hendel, möchten Sie antworten? - Er möchte nicht antworten.