Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Genthe, ich hätte das auch mit einer Zwischenfrage klären können.
Sie haben eben, ziemlich pauschal und ohne in die Details zu gehen, gesagt, der Gesetzentwurf entspricht nicht den Anforderungen. Wo meinen Sie denn, dass er das nicht tut? - Ich weise noch einmal darauf hin: Wir haben uns dezidiert an den bereits über die letzten Jahre evaluierten und in der Praxis erprobten Gesetzen orientiert, sodass ich eigentlich schon mit breiter Brust sagen mag: Da kann eigentlich gar nichts vorliegen. Ich möchte Sie also um Konkretisierung ersuchen.
Nun, Herr Emden, ich habe einige „Spezialitäten“ unseres Gesetzentwurfs aufgezählt, und die finden sich in dem Maße bei Ihnen nicht wieder.
Ein Punkt ist dabei besonders wichtig. Sie mögen sich zwar die Gesetze anderer Bundesländer angesehen haben, aber was Sie sich nicht angesehen haben, ist die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen zu unserem Gesetzentwurf aus 2013. Da war insbesondere das Problem vorgetragen worden, dass es an dieser Stelle keine überbordende neue Bürokratie
Dem sind Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht gerecht geworden; denn Sie haben die Kommunen bei allem, was Sie in diesem Gesetzentwurf fordern, mit im Boot. Das ist schon - um es gelinde auszudrücken - sehr, sehr schwierig.
Danke schön, Herr Dr. Genthe. - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich jetzt mit Ihrem Sprecher Helge Limburg gemeldet.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich das aufgreifen, was der Kollege Dr. Genthe am Ende seiner Rede völlig zu Recht an die Adresse der Landesregierung gesagt hat: Wegducken ist jetzt nicht mehr, meine Damen und Herren! Informationsfreiheitsgesetze sind in Deutschland seit Langem Standard, und sie sollten endlich auch in Niedersachsen Standard werden.
Die Landesregierung hat auf Anfrage der Fraktion der Grünen erklärt, dass der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen ist - der Meinungsbildungsprozess zu der ganz einfachen Frage, ob man weiterhin zum Kartell der Amtsverschwiegenheit gehören oder ob man endlich den Weg gehen möchte, den die ganz große Mehrzahl der anderen Bundesländer und der Bund gegangen sind und den übrigens auch die Europäische Union in verschiedenen Dokumenten empfiehlt, nämlich Informationsfreiheit zu gewährleisten.
Wenn die Landesregierung bei jedem ihrer Abwägungs- und Meinungsbildungsprozesse in derselben Geschwindigkeit vorginge wie bei der Frage der Informationsfreiheit, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätten die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bis 2022 von dieser Großen Koalition nicht mehr viel zu befürchten.
Insofern kann ich Ihnen bezogen auf andere Projekte nur raten: Übernehmen Sie doch einfach die Geschwindigkeit, die Sie beim Thema Informationsfreiheit an den Tag legen!
Zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Auch da möchte ich mich dem Kollegen Genthe insoweit anschließen, als dass der Gesetzentwurf viele Schwächen hat. Ich will das gern konkret machen.
- Wenn die Präsidentin mich fragen würde, Herr Calderone, ob ich Ihre Zwischenfrage zuließe, würde ich mit Ja antworten.
Sie sprachen eben die Geschwindigkeit der Landesregierung an. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie fragen: Mit welcher Geschwindigkeit waren Sie denn in den fünf Jahren davor unterwegs?
Wir haben eine erstaunliche Geschwindigkeit vorgelegt - und das haben Sie ja auch immer wieder kritisiert, Herr Calderone, wenn ich Sie daran erinnern darf. Sie sind ja schon seit 2013 Mitglied dieses Hohen Hauses. Sie haben immer wieder kritisiert, was die rot-grüne Koalition alles auf den Weg gebracht hat. Ich erinnere nur daran, dass Kollege Meyer und Kollege Wenzel für ihre Taten und Maßnahmen immer wieder von Ihnen angegangen worden sind, auch Frau Heinen-Kljajić und Frau Niewisch-Lennartz. Insofern können Sie uns keine mangelnde Tatkraft vorwerfen.
Falls Sie speziell den Bereich Informationsfreiheit meinen, räume ich ausdrücklich ein, dass es natürlich unbefriedigend ist, dass wir den Gesetzentwurf nicht mehr verabschieden konnten und dass es so lange gebraucht hat, bis er aus dem Kabinett gekommen ist. Das ist ohne Frage so. Aber ich sage es mal so: Es lag nicht am grünen Teil des Kabinetts und der Koalition. Am Ende, Herr Kollege Calderone, lag es an dem Wechsel - ich will jetzt nicht auf die genauen Umstände eingehen - von
- Frau Präsidentin, die Redezeit ist gerade nicht angehalten worden. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir die Zeit für den Rest der Rede wiedergeben würden, weil ich sonst so schnell reden müsste, dass es für die Stenografinnen und Stenografen unzumutbar würde.
Meine Damen und Herren, Herr Emden hat darum gebeten, zu sagen, welche Einzelkritikpunkte es denn gibt. Leider muss ich sagen, Herr Emden, dass das bei Ihrem Gesetzentwurf eine ganze Menge sind.
Es geht schon bei der Systematik los. Man kann es natürlich so machen, wie Sie es gemacht haben: Man kann erst einmal sehr abstrakt davon sprechen, dass Antragstellende Rechte haben, und erst hinterher definieren, wer eigentlich Antragstellender ist. Das ist für den Regelungsgehalt letztlich auch nicht so entscheidend.
Viel entscheidender ist aber, dass Sie in den §§ 4 und 6 verschiedene Ausschlusstatbestände normieren, die zwar sicherlich Standard und auch notwendig sind, dass Sie dies aber in einer absoluten Formulierung tun. Das heißt, sobald irgendeiner dieser zahlreichen Aspekte berührt ist, besteht der Anspruch grundsätzlich nicht mehr.
Moderne Informationsfreiheitsgesetze hingegen ermöglichen an dieser Stelle eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen einer Informationsverweigerung und den berechtigten Interessen der antragstellenden Person im Einzelfall. Das ist auch sachgerecht - anders als zu sagen: Sobald so etwas auch nur in irgendeiner Form berührt ist, besteht der Anspruch von vornherein nicht mehr. Damit hebeln Sie mit den hinteren Paragrafen den Informationsanspruch, den Sie scheinbar geben wollen, in vielen Bereichen de facto wieder aus. Das werden wir nicht mitmachen.
Zum Thema Transparenz, also zum aktiven Zurverfügungstellen von Daten, enthält Ihr Gesetzentwurf überhaupt nichts. Auch das ist - die Debatte ist ja weitergegangen; Herr Plett hat es gesagt - in Gesetzen mittlerweile Standard. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Sie zumindest teilweise darauf eingegangen wären.
In § 5 - es mag sein, dass Sie das in irgendeinem Gesetzentwurf noch gefunden haben, aber bei einem neuen Gesetz, das wir verabschieden wollen, kann das ja wohl nicht mehr Standard sein - sprechen Sie von Daten, aus denen die „rassische Herkunft“ von Personen hervorgeht. Ich bitte Sie, Herr Kollege: Viele Länder machen sich zu Recht auf den Weg, den Begriff „Rasse“ in Bezug auf Menschen endgültig aus Gesetzen zu streichen. Ich weiß, dass es diesen Begriff noch gibt, aber wenn wir jetzt ein neues Gesetz machen, dann können wir ihn doch nicht allen Ernstes wieder einführen.
Es wurde schon gesagt, dass die Grünen bereits in der 16. Wahlperiode einen Gesetzentwurf eingebracht haben; Herr Calderone hat freundlicherweise darauf hingewiesen. In der vergangenen Wahlperiode gab es auch einen Gesetzentwurf, und wir werden selbstverständlich auch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorlegen, damit wir auch über verschiedene Modelle diskutieren können.
Abschließend, Herr Emden: Es ist schon bezeichnend, dass Ihre Partei Transparenz von Behörden einfordert, Sie aber selbst diejenige Partei sind, die die Presse und die Öffentlichkeit am offensivsten von Parteitagen ausschließt. Sie sind die Partei, die sich weigert, Transparenz über Parteifinanzen herzustellen. Herr Emden, was Informationsfreiheit und Transparenz angeht, sind Sie nun wirklich nicht glaubwürdig.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Limburg, ein bisschen kann ich es Ihnen ja nachsehen; denn Sie haben Ihre juristische Ausbildung bekanntermaßen nicht zu Ende gebracht. Daran mag es liegen, dass Sie gewisse Begrifflichkeiten, die sich in dem Gesetzentwurf
Wenn im Gesetzentwurf beispielsweise „überwiegen“ steht, bedeutet das durchaus „Abwägung“. Dann ist es gerade Aufgabe der Behörde abzuwägen, ob das eine oder das andere überwiegt. Diesen Begriff finden Sie auch in den Normen, die Sie eben genannt haben, und zwar mehrfach. Insofern bitte ich Sie doch darum, sich Rat bei etwas berufserfahreneren Kollegen zu suchen. Die können Ihnen weiterhelfen, und dann müssen Sie nicht so danebenhauen.
Ein anderer Aspekt. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie im Zusammenhang mit irgendwelchen Parteispenden gerade meine Person erwähnen. Sie können in den anderthalb Jahren, die wir hier inzwischen zusammen verbracht haben, doch nicht ansatzweise das Gefühl bekommen haben - jedenfalls nicht bei meiner Person -, dass ich irgendetwas verheimlichen wollte oder Ähnliches. Das weise ich ausdrücklich zurück und bitte insoweit eigentlich auch um eine Entschuldigung.