Ich möchte noch kurz berichten: Wir haben auf der Umweltministerkonferenz - ich habe das vorhin schon einmal gesagt - zum Thema Plastikmüll auch Maßnahmen definiert, vor allem das gemeinsame Monitoring. Die 16 Bundesländer und der Bund arbeiten gemeinsam an einer Strategie.
Ich finde immer noch, dass wir nicht den Fehler machen dürfen, sozusagen oberflächliche Bewertungen vorzunehmen. Ich will das noch einmal sagen: Ja, die Landwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag leisten, um die Artenvielfalt zu erhalten und dem Insektenschwund zu begegnen. Aber sie ist dabei unser Partner. Bei ganz vielen anderen Themen ist das auch so: Wir brauchen am Ende eine Unterstützung und Anreize, damit sie diesen Weg mit uns geht. Ich glaube, dann ist sie auch bereit dazu, und dann kann neben Blühstreifenprogrammen und dem Säen von Zwischenfrüchten eine Menge erreicht werden.
Warum sage ich das? - Weil wir eigentlich - das war ein bisschen die Debatte - erwarten würden, dass wir in den Naturschutzgebieten ideale Bedingungen haben. Genau das haben wir aber nicht; das hat sich auch noch einmal gezeigt. Gerade in den Naturschutzgebieten haben wir erheblichen Nachholbedarf. Deswegen - das zeigt sich auch - sollte kein Konflikt untereinander entstehen, sondern man sollte eher die Partnerschaft sehen und
Ich will für die Landwirtschaft ganz bewusst sagen: Ich sehe die Landwirtschaft da als Partner, der eine gesellschaftliche Aufgabe wahrnimmt, nämlich für Artenvielfalt zu sorgen. Und wenn man eine gesellschaftliche Aufgabe wahrnimmt, dann muss das auch entsprechend vergütet werden, und zwar über das Maß für die eigentliche Arbeit hinaus. Ich finde, das sollte unser Anspruch sein.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN - Jörg Hillmer [CDU]: In Naturschutzgebie- ten?)
- Nicht in Naturschutzgebieten; das war ein anderes Thema. Hier ging es um das Thema Landwirtschaft.
Insofern bin ich sehr zuversichtlich - nicht nur, weil das eine breit getragene Beschlussempfehlung ist, sondern auch, weil die Landesebene mit der Bundesebene gemeinsam die Themen elementar voranbringen kann. Ich würde mir wünschen, dass wir in den nächsten Jahren erkennen können, ob die Maßnahmen, die wir ergreifen, auch Wirkung zeigen, ob das Monitoring dazu führt, dass wir sehen können, ob wir an der richtigen Stelle agieren.
Ans Parlament noch einmal herzlichen Dank für die Diskussion und vor allem auch für die breite Zustimmung, die hoffentlich folgt!
Bevor wir nun zur Abstimmung kommen, hat sich der Kollege Axel Brammer von der SPD-Fraktion nach § 76 unserer Geschäftsordnung zu einer persönlichen Bemerkung gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Name ist hier ein paarmal gefallen. An dieser Stelle noch einmal vielen Dank, Horst Kortlang, für eure Mühe.
Hier ist angesprochen worden, dass ich gesagt habe, dass es konstruktive Verhandlungen nicht gegeben hätte. - Doch, die waren sehr konstruktiv! Dabei ist sehr viel herausgekommen.
Ich habe - das haben Sie vielleicht nicht verstanden, Herr Wirtz - vorhin gesagt: Wir fangen hier heute mit diesem Antrag einen Prozess an.
Das wurde hier falsch wiedergegeben. - Das ist letztendlich der Ausfluss aus den konstruktiven Verhandlungen.
Kollege Brammer, zum Artensterben wird jetzt nicht mehr gesprochen. Sie können Behauptungen zurückweisen.
Zum Artensterben hat Herr Wirtz eben mich persönlich zitiert: Sie haben es immer noch nicht rausgekriegt. - Das möchte ich richtigstellen, wenn es irgendwie geht.
- Er hat mich da persönlich angegriffen. Das kann man im Protokoll nachlesen. Er hat das direkt mit meinem Namen in Verbindung gebracht.
Ich weise das zurück. Er hat eben gesagt: Sie haben es immer noch nicht raus. Herr Brammer hat es das letzte Mal auch schon gesagt.
Herr Wirtz, wenn wir einen Insektenrückgang von 80 % haben, dann ist das irgendwann vorbei. Dann sind eine Menge Arten ausgestorben; das ist nachgewiesen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Enthaltungen bei der AfD. - Dann haben Sie das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 25: Abschließende Beratung: Digitalen Bürgerservice der niedersächsischen Justiz verbessern - Anträge, Ausfüllhilfen und Merkblätter an zentraler Stelle in Niedersachsen bereitstellen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1534 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/2049
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionspartner von CDU und SPD haben mit diesem Entschließungsantrag das Ziel verfolgt, den niedersächsischen digitalen Bürgerservice in der Justiz zu verbessern. Wir haben hier im Hohen Hause schon oft über EGovernance und - gerade in den letzten Wochen und Monaten - über die Digitalisierung in Niedersachsen gesprochen und debattiert. Das möchten wir gerne mit diesem Antrag aufgreifen. Der eine oder andere von Ihnen wird es vielleicht wissen: Bisher stellen alle niedersächsischen Gerichte
Formulare, Anträge, Merkblätter und alle sonstigen Informationen eigenständig auf ihrer Homepage zur Verfügung. So kann es passieren, dass der Bürger etwas nicht findet, was er sucht.
Deswegen ist es sinnvoll, ein zentrales Portal einzurichten. So etwas gibt es schon: Vor vielen Jahren ist mit der Seite Justiz.de bundesweit ein Anfang gemacht worden. Die Länder haben die Möglichkeit, auch entsprechende Länderportale zu installieren, was Niedersachsen in der Vergangenheit bereits getan hat. Es ist ein Ausdruck moderner Justiz, allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht zu gewährleisten. Das möchten wir hiermit weiterführen.
Die Niedersächsische Landesregierung - gerade unsere Justizministerin - hat in den Ausschussberatungen deutlich gemacht, dass das schon aufgegriffen worden ist und sich das niedersächsische Portal in Verbesserung und Fortschreibung befindet. Das begrüßen wir alle sehr. Von daher bin ich froh, dass ein Teil unseres Antrages mittlerweile schon in der Umsetzung ist.
Wenn man sich einmal ein gutes Beispiel anschaut, nämlich das, was die Nordrein-Westfalen gemacht haben, ist deutlich erkennbar, dass es wichtig ist, möglichst viele Informationen einheitlich zur Verfügung zu stellen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, im Internet alles zu finden, was sie brauchen. Es ist letztlich auch verfassungsrechtlicher Auftrag, diesen Zugang entsprechend zu gewähren.
Schön wäre es, wenn wir es schaffen würden, ein Portal zu entwickeln, auf dem man nicht nur Anträge herunterladen und online ausfüllen kann. Es wäre schön, wenn auch die Möglichkeit gefunden wird, diese Anträge direkt dorthin schicken zu können, wo sie hingehören, also die Möglichkeit, online an die jeweils zuständigen Gerichte abzusenden. Das soll geprüft und - wenn technisch realisierbar - auch umgesetzt werden.
Wir freuen uns, dass wir diesen Antrag im Ausschuss einmütig, mit Zustimmung aller Fraktionen, beschlossen haben. Ich freue mich, dass wir ihn heute in der abschließenden Beratung ebenso einstimmig verabschieden können.
Danke schön, Herr Röhler! - Jetzt kommen wir zum Beitrag für Bündnis 90/Die Grünen von Helge Limburg.