So werte ich diese Unterstützung. Sie ist richtig, und sie hilft uns, auf dem Weg hin zu einer guten Schule voranzukommen.
Wenn wir uns jetzt das Thema anschauen, um das es in diesem Fall beim Bund geht, wird deutlich: In Deutschland - Länder, Bund und Kommunen zusammen - werden ungefähr 130 Milliarden Euro pro Jahr in die Bildung investiert. Jetzt soll es ein bundesweites Förderprogramm in Höhe von 5 Milliarden Euro pro Wahlperiode geben, damit wir finanzielle Mittel für den Digitalpakt Schule generieren können. Es geht also vor dem Hintergrund einer der größten Herausforderung der Zukunft, der Digitalisierung, darum, unsere Schülerinnen und Schüler von heute, wie ich es vorhin gesagt habe, fit für morgen zu machen.
Um das große Ziel der Digitalisierung zu erreichen, brauchen wir die Mittel des Bundes. Wir brauchen die Unterstützung des Bundes, damit wir alle Schulen ans Glasfasernetz anschließen, damit wir es schaffen, dass die Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten arbeiten können, damit wir es schaffen, dass die Lehrerinnen und Lehrer von heute die Inhalte, die unsere Schüler brauchen, unterrichten können und dementsprechend fortgebildet werden. Das alles kostet Geld in einem Gesamtetat.
Wenn uns der Bund dabei hilft, diese große Herausforderung zu bewältigen, dann sollten wir lieber Danke sagen, anstatt das gesamte System, so, wie wir es kennen, in Gefahr zu sehen. Meine Damen und Herren, die größere Gefahr ist es, dass wir unsere Kinder, unsere Schülerinnen und Schüler nicht auf die Herausforderungen von morgen vorbereiten.
Ich trete dafür ein, dass wir der Landesregierung gemeinsam den Rücken stärken, wie Sie es eben gesagt haben. Für die anstehenden Verhandlungen bin ich aber der festen Überzeugung, dass sowohl der Kultusminister als auch der Digitalisierungsminister bestens gerüstet sind, um die Interessen des Landes zu verteidigen; denn am Ende ist eine Sache klar: Wenn wir das Geld des Bundes nehmen, die Fördermittel also bekommen, dann entscheiden wir darüber, ob sie eingesetzt werden.
Wenn wir also sagen, dass wir das Geld für den Digitalpakt möchten, dann entscheidet der Landtag, wie wir es einsetzen. Wir entscheiden, was wir
damit machen wollen. Unsere Kultushoheit ist in keinerlei Art und Weise gefährdet. Das Geld des Bundes ist vielmehr eine Unterstützung. Dafür sollten wir alle den Kolleginnen und Kollegen des Bundestages dankbar sein.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gleich zu Beginn meiner Rede mit aller Deutlichkeit klarstellen, dass aus unserer Sicht die Kultushoheit des Landes Niedersachsen auf keinen Fall in Gefahr ist und Ihre Überschrift, Herr Rykena, absolut unzutreffend ist.
Wir stehen zweifelsfrei vor riesigen Herausforderungen. Wir müssen viel Geld investieren. Wir reden dabei von aktuell und zukünftig notwendigen Investitionen, um unsere Schulen fit für eine digitale Zukunft zu machen. Ich will sehr deutlich sagen, dass wir diese Aufgabe natürlich annehmen und mit Sicherheit erfolgreich umsetzen werden, meine Damen und Herren.
Lieber Herr Rykena, wenn uns einer nicht den Rücken stärken muss, dann sind es mit Sicherheit Sie mit Ihrem Verständnis von Kultuspolitik im Land Niedersachsen; das muss ich mit aller Deutlichkeit sagen.
Meine Damen und Herren, die skizzierten Aufgaben und Herausforderungen wollen wir angehen, indem wir einen kooperativen Bildungsföderalismus schaffen. Einen ersten Schritt sind wir dafür auf Bundesebene mit dem Schulsanierungsprogramm für finanzschwache Kommunen bereits gegangen. Mit dem Digitalpakt und dem Programm für Ganztagsschulen wird die Regierungskoalition in Berlin zeitnah nach Änderung des Grundgesetzes nachlegen. Das sind richtige und wichtige
Schritte, um in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Land unsere Schulen zukunftsfit zu machen. Der Bund investiert dabei im Übrigen nur in Sachleistungen. Alle anderen Fragen, z. B. nach der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, nach Lerninhalten und nach Lehrmitteln, bleiben organisatorisch und auch finanziell reine Angelegenheit der Länder.
Das bedeutet konkret: Die Kultushoheit des Landes Niedersachsen war zu keinem Zeitpunkt in Gefahr, und sie wird auch zukünftig nicht in Gefahr sein, meine Damen und Herren.
Jetzt zur Begründung der AfD-Fraktion. Die AfD stützt sich in ihrem Antrag auf eine Stellungnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofs in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Dabei verkennt die AfD jedoch das Argument des Präsidenten des Bundesrechnungshofs, der anführt:
„Sofern die Finanzkraft der Länder nachweislich nicht ausreicht, den ihnen nach dem Grundgesetz zugeordneten Aufgaben finanziell Rechnung zu tragen, … sollte der Bund … den Ländern unmittelbar höhere Anteile am Steueraufkommen zuteilen“.
Das Argument ist korrekt: wenn „die Finanzkraft der Länder“ - und hierauf liegt definitiv die Betonung - „nicht ausreicht“. Das ist bei uns in Niedersachsen aber nicht gegeben. Das haben wir in den letzten fünf Jahren mit zahlreichen Programmen seitens der Landesregierung bewiesen. Daher geht es hier nicht um eine Abnahme von Aufgaben durch den Bund, sondern um eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, welche unsere Anstrengungen nur erweitert.
Ich habe anfangs über die Anforderungen und Herausforderungen gesprochen. Es geht dabei um Investitionsbedarfe, die in allen Ländern auf vergleichbare Art und Weise infrastrukturelle Handlungsbedarfe auslösen und einen bundesweit abgestimmten Investitionsschub erfordern. In diesem Rahmen soll hierbei schnell - schneller, als würden wir ganz allein versuchen, die Aufgabe zu stemmen - eine reale Verbesserung für die Schülerinnen und Schüler herbeigeführt werden. Das, meine Damen und Herren, muss in dieser Diskussion doch in den Vordergrund gerückt werden!
Lassen Sie mich auf die Bedenken und Horrorszenarien, die Sie, Herr Rykena, hier skizzieren, eingehen und sie auflösen. Wir brauchen keine Beschlussfassung hier im Landtag; denn unsere Landesregierung hat im Bundesrat bereits klargestellt, dass die elementare Berücksichtigung länderspezifischer bzw. regionaler Besonderheiten bei der Steuerung der erforderlichen Investitionen gegeben sein muss. Übrigens sprechen die Ministerpräsidenten der Länder heute genau über dieses Thema in Hamburg, woran auch unser Ministerpräsident Stephan Weil teilnimmt.
Die durch Artikel 104 c Grundgesetz mögliche Mitfinanzierung von Investitionen der Länder und Kommunen durch den Bund lässt die Aufgaben- und Finanzverantwortung der Länder für das Bildungswesen - ein wesentlicher Bestandteil der Kultushoheit - unberührt, meine Damen und Herren. Die Aufhebung des Kooperationsverbots hebelt den Föderalismus also nicht aus - und erst recht nicht die Kultushoheit der Länder. Alles andere wäre im Übrigen auch verfassungswidrig.
Wir als Land bleiben natürlich, wie ich eingangs schon gesagt habe, in der Pflicht, für gute Schulen zu sorgen. Dem wollen wir auch gerne nachkommen; das ist auch gut so. Aber im Bereich der Bildung müssen alle Ebenen Verantwortung übernehmen. Eine nationale Allianz kann eben mehr investieren und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit. Denn: Die die Schulen im Land Niedersachsen sind unsere Zukunftswerkstätten.
Liebe AfD, wer glaubt, dass bei rund 100 Milliarden Euro, die alle Bundesländer jedes Jahr in die Bildung investieren, die gut 1 Milliarde Euro des Bundes dafür sorgen soll, dass die unsere Kultushoheit in Gefahr ist, der ist definitiv auf dem Holzweg. Bei der Unterstützung durch den Bund handelt es sich um 1 % des Gesamtvolumens. Ich kann bei aller Liebe nicht erkennen, wo hier die Kultushoheit an irgendeiner Stelle in Gefahr sein sollte, meine Damen und Herren.
Für mich ist das Ziel ganz klar: Die Zukunft wird an unseren Schulen geschaffen. Dafür müssen unsere Schulen bereit sein. Ich bin daher sehr dankbar, dass der Bund uns bereits unterstützt hat und auch in Zukunft unterstützen wird und auch unterstützen kann.
Danke. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz: Nein, die Freien Demokraten sehen in der Änderung des Artikels 104 c Grundgesetz keine Gefahr für die Kultushoheit.
Wenn jetzt noch CDU und SPD im Bundestag dem gemeinsamen Entschließungsantrag von FDP und Grünen zustimmen würden, dann hätte die Grundgesetzänderung auch eine wirklich breite Mehrheit.
Das war wirklich sehr kurz und prägnant. - Jetzt spricht für Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Julia Willie Hamburg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Worten meiner Vorrednerin Frau Schütz nur anschließen. Wir Grünen fordern seit jeher eine Aufhebung des Kooperationsverbotes in Bildungsfragen; denn es ist an dieser Stelle antiquiert. Das bedeutet nicht, dass man damit die Kultushoheit infrage stellt. Nein, dass Bildungsfragen föderal strukturiert sind, ist richtig, und auch die Grünen stehen voll und ganz dahinter.
Die Aufhebung des Kooperationsverbotes darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Aufgaben der Kommunen im Bereich der Jugendhilfe und die Kosten, die damit einhergehen, exorbitant angestiegen sind und dass auch die Kosten in Bildungsfragen für Länder exorbitant ansteigen: durch höhere Qualitätsansprüche, durch bessere Personalausstattung, durch das Nachvollziehen von Tarifverträgen.
Der Bund ist in der Pflicht, die Finanzstrukturen endlich zu überarbeiten und den Ländern und Kommunen für ihre Aufgaben dauerhaft mehr Geld zur Verfügung zu stellen, damit wir handlungsfähig bleiben. Ich denke, auch das sollten wir in Niedersachsen voranbringen.
Wer dafür stimmen möchte, dass dieser Antrag im Kultusausschuss federführend beraten und im Haushaltsausschuss mitberaten wird, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann sind wir mit diesem Tagesordnungspunkt am Ende.