- Vielleicht ist die neue Rollenverteilung noch nicht überall so ganz angekommen. Sie kennen das, Herr Kollege Meyer.
Wir achten bei Kurzinterventionen und bei den Antworten auf sie sehr genau auf die Zeit. Darauf möchte ich an dieser Stelle noch einmal hinweisen.
Trotzdem wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie jetzt ein bisschen zuhören würden, auch Sie, Herr Kollege Grupe. Das lohnt sich für Sie möglicherweise, weil jetzt Herr Kollege Oetjen an der Reihe ist. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Schünemann, man muss sich an die Redezeit halten, wenn man einfacher Abgeordneter ist. Das nur ein Hinweis.
Eigentlich fand ich es viel interessanter, lieber Herr Kollege Nacke, während der Rede des Kollegen Schünemann in die Gesichter der SPD-Abgeordneten zu schauen. Ich weiß nicht, ob Sie gemerkt haben, was Sie angerichtet haben. Oder vielleicht wird Ihnen gerade jetzt bewusst, was Sie da angerichtet haben.
Aber nun ist er ja endlich da, sehr geehrter Kollege, der Entwurf zum Polizeigesetz, auf den alle so lange gewartet haben. Wenn man genau hinschaut, findet man ja sogar positive Punkte in dem Gesetzentwurf. Das möchte ich an dieser Stelle betonen, und damit möchte ich auch anfangen.
was ein sehr, sehr wichtiges Thema ist, weil es zunehmend häufig vorkommt, dass Männer ihre Partnerinnen oder Partner schlagen, die Anwendungsmöglichkeiten für dieses Instrument aber sehr schwierig sind. Das wird endlich gut geregelt.
Wir von der FDP finden auch gut, dass es jetzt endlich eine konkrete und genaue Regelung zur Bodycam gibt. Die Bodycam ist ein gutes Einsatzinstrument für die Polizei. Auch wir sind dafür, dass es genutzt wird, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Wir finden es auch richtig, eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Fußfessel zu schaffen, wenn es um terroristische Gefährdung geht, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Das haben wir als Freie Demokraten bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert. Das unterstützen wir auch bei diesem Gesetzentwurf.
Das Thema Terrorismus - das hat der Kollege Schünemann ja angesprochen - ist die Antriebsfeder für die Veränderung des Gesetzes und für die Schaffung neuer Möglichkeiten für die Polizei. Das Problem ist aber, dass es nicht dabei bleibt, für die Polizei neue Möglichkeiten für die Terrorismusabwehr zu schaffen. Denn am Beispiel Fußfessel sieht man sehr gut, dass eben nicht nur bei einer terroristischen Gefahr die Möglichkeit bestehen soll, die Fußfessel anzuwenden. Vielmehr soll der Anwendungsbereich der Regelung ausgeweitet werden. Auch bei anderen Straftaten wird es ermöglicht, die Fußfessel anzuwenden. Aus der Sicht der Freien Demokraten ist das zu weitgehend. Das geht über das Ziel hinaus, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Das gleiche Thema haben wir bei der Quellentelekommunikationsüberwachung. Ja, auch wir sind dafür, dass es Quellentelekommunikationsüberwachung bei terroristischen Gefährdern gibt.
Aber was tun Sie auch hier? - Sie gehen darüber hinaus und ermöglichen das Instrument der Quellentelekommunikationsüberwachung auch im Zusammenhang mit anderen Straftaten, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Auch das geht über das Ziel hinaus! Das tragen wir von der FDP an dieser Stelle nicht mit.
Wenn Sie sich hätten anschauen wollen, wie man ein modernes Polizeigesetz auf den Weg bringt, dass den Schwerpunkt darauf legt, terroristische Gefährder und terroristische Gefahren zu bekämpfen, dann hätten Sie sich das Polizeigesetz aus Nordrhein-Westfalen anschauen können. Diese Instrumente werden auch in Nordrhein-Westfalen eingeführt, aber eben immer nur auf die Abwehr der terroristischen Gefahr bezogen. Das ist der Weg, den man eigentlich hätte gehen sollen.
In Nordrhein-Westfalen finden Sie übrigens auch keine Regelungen zur Onlinedurchsuchung, die Sie jetzt neu einführen wollen. Aus unserer Sicht ist das rechtlich sehr schwierig.
Das rechtlich schwierigste Instrument - das hat der Kollege Onay bereits angesprochen - ist die Präventivhaft. Bis zu 74 Tage Präventivhaft, zwar mit Richtervorbehalt zwischendurch, aber eben ohne die genauen materiell-rechtlichen Vorgaben! Das ist nicht der richtige Weg. Damit schießen Sie nicht nur ein bisschen übers Ziel hinaus, verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit schießen Sie weit übers Ziel hinaus und halten das Gebot der Verhältnismäßigkeit an dieser Stelle nicht ein.
Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf weiterhin sehr kritisch begleiten; denn die Vergangenheit hat ja gezeigt - beispielsweise auch bezüglich der Präventivhaft -, dass die Anwendung des § 58 des Aufenthaltsgesetzes, den Sie als Grundlage an dieser Stelle verwenden und der vorhin vom Kollegen Becker zitiert worden ist, bei den beiden Menschen, die ausgewiesen wurden, funktioniert, und zwar mit den zehn Tagen, sehr geehrter Herr Kollege Schünemann und sehr geehrter Herr Kollege Becker. Bei dieser Begründung gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, die Präventivhaft auf bis zu 74 Tage auszuweiten.
Was die Datenerhebungen angeht, so kann man an dem Fall Amri sehr, sehr gut sehen, wo das Problem liegt, das wir in Deutschland haben. Das Problem in Deutschland ist nicht, dass Daten fehlen. Das Problem in Deutschland ist, dass es eine mangelnde Kommunikation zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden gibt
und dass es keinen ordentlichen Austausch gibt. Das muss man abstellen, aber nicht noch zusätzliche Datenerhebungsmöglichkeiten an dieser Stelle schaffen. In diesem Sinne werden wir den Gesetzentwurf weiterhin kritisch begleiten und werden ein Auge darauf haben.
Herr Schünemann, Sie haben gesagt, dass Sie bereit seien, Änderungen einzuführen, wenn es gut begründete Vorschläge gebe. Ich gehe davon aus, dass das auch gilt, wenn es gut begründete Vorschläge zur Streichung von Vorschriften gibt.
Danke, Herr Kollege Oetjen. - Für die Landesregierung hat das Wort Herr Innenminister Pistorius. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir der Polizei in Niedersachsen die notwendigen Befugnisse zur Verfügung, die zur Abwehr insbesondere terroristischer Gefährdungslagen notwendig sind.
denn Ähnliches habe ich bereits vor zwei Jahren gesagt. Bereits die rot-grüne Landesregierung - das sage ich gerne auch an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von den Grünen hier im Haus - hat diese Erforderlichkeit natürlich erkannt und 2016 ein Gefahrenabwehrgesetz in den Landtag eingebracht
und im Jahr 2017 durch das sogenannte Sicherheitspaket ergänzt. Schon in diesen Gesetzentwürfen waren Befugnisse zur Abwehr terroristischer Gefahrenlagen enthalten wie z. B. Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote und die elektronische Fußfessel, die sich auch in dem nun vorliegenden Reformgesetzentwurf wiederfinden. Der damalige Gesetzentwurf ist dann unter den bekannten Umständen des turbulenten Endes der 17. Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ich bin ein wenig überrascht.
- Nein, die Grünen sind grundsätzlich an gar nichts schuld! Schuld bin immer ich. Das ist sowieso klar.