Protocol of the Session on April 18, 2018

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Jetzt folgt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Hermann Grupe. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diskutiert wurde hier über vier Methoden der Schmerzausschaltung beim Kastrieren männlicher Ferkel; sie alle haben eines gemein: Sie haben sich nicht durchgesetzt und werden nicht entsprechend angewendet. - Sie haben die Diskussion eben verfolgt: Gut ein halbes Jahr bevor die Landwirte diesen radikalen Umschwung hinbekommen sollen, wird hier darüber diskutiert, was in Deutschland überhaupt zulässig ist und was nicht. Die Bauern haben gar keine Chance mehr, in ihren Betrieben darauf zu reagieren. Das ist einzig und allein die Verantwortung der Politik.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum hat sich denn keine dieser Methoden durchgesetzt? - Die Kosten werden, je nach Methode, auf vier bis zehn Euro pro Tier - zehn Euro, wenn ein Tierarzt hinzugezogen werden muss - beziffert. Frau Kollegin Staudte hat von einem „Tick mehr“ gesprochen, also von vier oder sechs Euro. Die Spanne von vier bis zehn Euro - man möge mich korrigieren - beschreibt in etwa die Gewinnspanne, die die Landwirte pro Tier erwarten können, wenn denn Gewinne gemacht werden. Insofern kann dieser „Tick mehr“ nicht an den Landwirten hängen bleiben, wenn die Kosten nicht weitergegeben werden können.

Sie haben aber mit den Worten „ein Tick mehr“ völlig recht; denn es sind, wenn man es anders herum rechnet, bei knapp 100 Kilo an ausgeschlachtetem Tier vier bis zehn Cent pro Kilogramm Fleisch - in einem der reichsten Länder dieser Erde. Leider ist es bisher niemandem - das meine ich sehr ernst -, keiner Partei, keinem Tierschutzverband und keinem Verbraucherschützer oder Verbraucheraufklärer gelungen, die Menschen dafür zu gewinnen, diese vier bis zehn Cent pro Kilogramm Fleisch mehr zu bezahlen. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Ich kann uns alle, die wir hier sitzen - jeden Bürger dieses Landes -, leider nicht aus der Verantwortung entlassen.

Die Frage ist: Wo gibt es eine Lösung? - Hier wurde gesagt: In den nordischen Ländern setzt sich der sogenannte vierte Weg durch. Nun wird bezweifelt, dass dieser Weg perfekt ist, ob er wirkt oder nicht. Andere Verfahren wurden ja auch in Zweifel gezogen. Klar ist: Dänemark als einer der größten Ferkelerzeuger wird diese Methode ab Jahresbeginn 2019 anwenden. Wenn wir hier keine klare Lösung finden oder den deutschen Bauern eine Lösung aufoktroyieren, die zu deutlich

höheren Kosten führt, dann wird nichts anderes passieren, als dass uns die Dänen mit Ferkeln überschwemmen mit der Folge, dass in Deutschland die Sauenhalter, die sowieso schon gebeutelt sind, endgültig keine Chance mehr haben.

Deswegen werden wir dem Antrag der GroKo zustimmen, auch weil in ihm steht: Es soll weiter kontrolliert und evaluiert werden, welches die beste Methode ist. - Dann lassen Sie uns doch alle gemeinsam dafür werben, dass sich in diesem Lande - von der Gesellschaft, vom Verbraucher getragen - die bestmögliche und perfekte Methode durchsetzt, Frau Staudte. Lassen Sie uns aber anfangen und nicht immer nur über die Frage streiten, welche Methode und wie und was. Wenn sich diese Methode in Europa in relativ großflächigen Bereichen durchsetzt, dann müssen auch wir damit starten. Wir müssen dann gucken: Ist das perfekt? Müssen wir es verbessern? - Dann tun wir etwas für den Tierschutz, und wir geben den Landwirten eine klare Basis. Es wird allerhöchste Zeit.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Grupe. - Aus dem Plenum gibt es keine weiteren Wortmeldungen, sodass jetzt die Landesregierung das Wort nehmen kann. Frau Ministerin Otte-Kinast, bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen greift ein Thema auf, das die schweinehaltenden Betriebe in Deutschland und natürlich auch mein Haus aktuell und schon seit Langem stark beschäftigt. Ich sage es noch einmal: Ab dem 1. Januar 2019 dürfen in Deutschland nach geltender Rechtslage männliche Ferkel nur noch mit Betäubung kastriert werden.

Als der Gesetzgeber diesen Termin vor etlichen Jahren festgelegt hat, war die Zuversicht groß, dass man bis zum Jahr 2019 auf die betäubungslose Kastration verzichten kann. Man hat diese Änderung des Tierschutzgesetzes damals als Meilenstein und Deutschland als Vorreiter für den Tierschutz in Europa gesehen.

Die Realität ist jedoch ernüchternd. Die derzeit drei in Deutschland bekannten Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration - nämlich die Jungebermast, die Impfung gegen den Ebergeruch und

die Vollnarkose - haben nach aktuellem Stand keine Chance. Bis Ende des Jahres können sie somit auch nicht flächendeckend zum Einsatz kommen.

Alle meine Vorredner haben ganz wunderbar diese drei alternativen Methoden erklärt. Deswegen spare ich mir das an dieser Stelle.

Fest steht: Bislang fehlt eine Alternative, die es der Mehrzahl der Tierhalterinnen und Tierhalter ermöglicht, ihre männlichen Ferkel selbst tierschutzgerecht und gesetzeskonform zu kastrieren, und die gleichzeitig mit einem vertretbaren Arbeits- und Kostenaufwand machbar ist.

In europäischen Nachbarländern wie z. B. Dänemark und Schweden geht man mit der Kastration unter lokaler Schmerzausschaltung bereits neue Wege. Ob der sogenannte vierte Weg auch für Deutschland eine Lösung sein kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Arzneimittel- und -tierschutzrechtliche Probleme stehen dem bei uns, anders in Dänemark, noch entgegen.

Meine Damen und Herren, auch im Hinblick auf den vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen versichere ich Ihnen: Niedersachsen ist und bleibt Vorreiter beim Tierschutz.

Herr Meyer, hätte ich den Tierschutzplan beerdigt, hätte ich Sie sicherlich zu einem Beerdigungskaffee und zu Kuchen eingeladen.

Die Landesregierung kennt die arzneimittelrechtliche und die tierschutzrechtliche Diskussion über den sogenannten vierten Weg und hat sich u. a. mit den im Änderungsantrag thematisierten Forderungen nach Sicherstellung der Schmerzausschaltung, Erforschung von Alternativen und Problemen der Vermarktung bereits intensiv auseinandergesetzt.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und die Machbarkeit des sogenannten vierten Wegs gründlich zu prüfen, um auch zukünftig Ferkel made in Germany erzeugen und aufwachsen sehen zu können und diesen vierten Weg zu gehen. Dafür setze ich mich ein. Das bin ich unseren landwirtschaftlichen Betrieben schuldig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir die Beratung schließen können.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.

Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/688 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/348neu unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Ausschussempfehlung mit großer Mehrheit angenommen.

Meine Damen und Herren, wir können zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15 übergehen. Ich rufe vereinbarungsgemäß zusammen auf

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Verbot des betäubungslosen Schlachtens in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/326 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/617

Tagesordnungspunkt 15: Erste (und abschließende) Beratung: Qualfreies Lebensende bei landwirtschaftlich genutzten Tieren: Tierschutzverstöße beim Schlachten verhindern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/655 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/705

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung, den Antrag in der Drucksache 18/326 abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP zielt auf eine Annahme des Antrages in einer geänderten Fassung.

Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass die einbringende Fraktion im Ältestenrat angekündigt hatte, über den Antrag sofort abstimmen lassen zu wollen. Die übrigen Fraktionen haben ihr Einverständnis mit diesem Vorgehen erklärt. Ich denke, dass es noch gilt. Der Änderungsantrag wird in die Abstimmung einbezogen.

Bei Tagesordnungspunkt 15 handelt es sich formal um eine Einbringung.

Beide Tagesordnungspunkte sollen wie vereinbart gemeinsam beraten werden. Es haben sich bereits einige Kolleginnen und Kollegen zu Wort gemeldet. Wir beginnen mit der AfD. Frau Abgeordnete Dana Guth, ich erteile Ihnen das Wort.

(Unruhe)

- Ich darf hier aber überall um Ruhe bitten. Herr Watermann!

Auf geht‘s!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag, das betäubungslose Schlachten in Niedersachsen vollumfänglich zu verbieten, hat im letzten Plenum für eine nicht unerhebliche Aufregung gesorgt. Die Reaktion war vorhersehbar, ebenso wie die künstliche Aufregung. Die Rede war von „ausländerfeindlich“, „Tradition von 1933“, „maßlose Intoleranz“.

Ganz abgesehen davon, haben Sie selbst in vielen Dingen eine peinliche Ahnungslosigkeit bewiesen. So war z. B. die Abgeordnete Logemann von der SPD davon überzeugt, dass den Tieren in Niedersachsen vor dem Schächten mit einer Elektrokurzzeitbetäubung das unsägliche Leiden erspart bleiben würde. Das ist nicht so.

Der Abgeordnete Grupe von der FDP wies zwar trefflich darauf hin, dass das Schächten bereits 1933 verboten wurde, vergaß allerdings zu erwähnen, dass es 1941 zugunsten der muslimischen Soldaten in den deutschen Truppen wieder aufgehoben wurde.

Der Abgeordnete Meyer von den Grünen erhob sogar Veganismus zur Religion und schloss daraus, dass es der Religionsfreiheit im Grundgesetz zu verdanken sei, kein Fleisch essen zu müssen. Auch Herr Meyer war der Überzeugung, dass in

Niedersachsen ausschließlich mit Elektrokurzzeitbetäubung geschächtet werden würde.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Das habe ich nie gesagt!)

Der Abgeordnete Eilers von der CDU sah sich in einem Gewissenskonflikt zwischen christlichen Werten und der angewandten Praxis, rettete sich allerdings in die Ausrede, dass es nicht bewiesen sei, dass Tiere beim Schächten einen langsamen, qualvollen Tod erleiden. Was denken Sie denn bitte? - Dass es nicht wehtut, den Hals aufgeschnitten zu bekommen? Dass es nicht qualvoll ist, im eigenen Blut zu ersticken? Dass es nicht grausam ist, minutenlange Todesangst auszuhalten, während man verblutet?

Was soll ich sagen? - Ihre Beiträge in ihrer armseligen Schlichtheit waren schlecht recherchiert und schlecht begründet und dienten nur einem Zweck, nämlich davon abzulenken, dass Sie alle bereit sind, die Augen vor Tierquälereien zu verschließen, solange es Ihnen politisch opportun erscheint.

(Beifall bei der AfD)

Unser Antrag wurde im Ausschuss diskutiert und selbstverständlich zur Ablehnung empfohlen. Umso überraschender war es, den Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zu sehen, und ganz überraschend kam noch ein zusätzlicher Antrag von der FDP. Ich kann Ihnen nur sagen: AfD wirkt! Denn beide Anträge befassen sich mit der Beendigung der Praxis des betäubungslosen Schlachtens in Niedersachsen.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der SPD: Selbstüberschätzung! - Helge Limburg [GRÜNE]: Wenn es Ihnen gut tut, Frau Kollegin, sei es Ihnen ge- gönnt!)