Protocol of the Session on March 9, 2016

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das ist gerade wieder in Karlsruhe deutlich geworden, als es um die Frage ging: Welche Rolle spielt die NPD eigentlich? Welchen Einfluss auf das gesellschaftliche Miteinander hat sie? - Es ist deutlich geworden, dass gerade in den Regionen, in denen das ehrenamtliche Engagement wegzubrechen scheint, in denen sich durch Bevölkerungsrückgang u. a. die Strukturen verändern, Rechte und Rechtsextreme mit NPDUnterstützung versuchen, in Lücken vorzustoßen und einen Platz in der Gesellschaft einzunehmen. Dabei geben sie vor, etwas anderes zu sein, als sie tatsächlich sind.

Das Entscheidende ist also: Wir müssen vor Ort agieren. Je besser wir uns vernetzen, desto effektiver können wir den Rechtsextremen frühzeitig das Wasser abgraben. Das neue Landesprogramm gegen Rechtsextremismus soll hierzu einen Beitrag leisten.

Auch die Maßnahmen unserer Sicherheitsbehörden sind dabei ein wichtiger Baustein. Von dem Erkennen rechtsextremistischer Problemlagen über die Verfolgung politisch motivierter Straftaten bis hin zur Unterstützung beim Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene ist hier vieles auf dem Weg.

Lassen Sie mich es noch einmal betonen: Rechtsextremistische oder sonstige fremdenfeindliche Angriffe sind zutiefst verabscheuungswürdig. Sie sind nicht nur strafrechtlich bewehrt, sondern auch gesellschaftlich zu ächten, weil sie Gift für unsere Gesellschaft sind.

Meine Damen und Herren, die Auseinandersetzung mit Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus ist deshalb nicht bloß eine Aufgabe unter vielen. Sie ist gerade in dieser Zeit eine besondere, eine moralische Pflicht aller Menschen, die in einem freiheitlichen, sozialen und demokratischen Land leben wollen. Lassen Sie uns diese Auseinandersetzung gemeinsam fortsetzen!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Meine Damen und Herren, zur Aktuellen Stunde liegt nunmehr keine weitere Wortmeldung vor, sodass ich diesen Tagesordnungspunkt als erledigt und beendet betrachten kann.

Ich rufe nunmehr auf den

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: a) Bedarfsgerechte Befeuerung für Windenergieanlagen fördern - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4175 - b) Windenergie sicher und verträglich gestalten: Belastungen für Mensch und Umwelt vermeiden, Nachtkennzeichnung verbessern, Blockaden durch die Flugsicherung auflösen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4704 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/5259

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unverändert anzunehmen und den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen, sodass wir jetzt in die Beratung eintreten können.

Mir liegt eine Wortmeldung aus der Fraktion der SPD vor. - Herr Abgeordneter Karsten Becker, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ausbau der Windenergie nehmen sowohl die Anzahl der Windparks als auch die Ausmaße der einzelnen Windenergieanlagen zu. Beides sind Aspekte, die nicht eben zur Erhöhung der Akzeptanz der Windenergieerzeugung beitragen. Auch aus diesem Grund müssen die von den Anlagen ausgehenden störenden Einflüsse und Immissionen in einem stetigen Prozess reduziert bzw. so weit wie möglich beseitigt werden.

Eine nicht unerhebliche Emissionsquelle mit einem hohen Störpotenzial ist die sogenannte Befeuerung der Anlagen. Konkret heißt das, dass die

Windenergieanlagen bei Tag mit weißem Licht und bei Nacht mit rotem Licht blinken müssen.

Dass das nicht zur ästhetischen Illumination der Anlagen dient, sondern einem konkreten sicherheitstechnischen Bedarf folgt, kann man sich denken. Es geht um die Luftverkehrssicherheit. Anfliegende Flugzeuge oder Hubschrauber sollen auf diese Weise optisch gewarnt werden.

Was aber bei großen Flughäfen dauerhaft, rund um die Uhr, erforderlich ist, wird bei kleinen Flughäfen oder Militärflugbasen nur zu wenigen Zeiten am Tag benötigt. Die Befeuerung war aber bisher unter allen Standortbedingungen dauerhaft eingeschaltet und emittierte ihre Lichtsignale ununterbrochen.

Dass das bei größeren Windparks schon auf die Empfindungsebene von Lichtverschmutzung vordringt, kann man sich vorstellen. Außerdem legen erste Studien nahe, dass Vögel von dem roten Licht angelockt werden. Auch weil Licht als Emission im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt, muss nach Lösungen gesucht werden, um die Lichtemissionen so gering wie möglich zu halten. Das Dilemma dabei ist, dass die Luftverkehrssicherheit - natürlich völlig zu Recht - einen überragenden Stellenwert genießt und Abstriche bei der Sicherheit des Flugverkehrs unter keinen Umständen akzeptiert werden können. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass lange Zeit keine alternative steuerungstechnische Lösung für eine bedarfsgerechte Befeuerung der Windkraftanlagen zur Verfügung stand.

Eine in Betracht kommende Technik muss sowohl die Erfassung aller Flugobjekte im relevanten Luftraum ohne Einschränkungen gewährleisten als auch geeignete Sicherungen für den Fall eines technischen Ausfalls oder eines Fehlers beinhalten. Ein wesentlicher Fortschritt in diesem Zusammenhang geht von der sogenannten bedarfsgerechten Befeuerung aus. Diese Anlagen schalten ihr Blinklicht nur an, wenn sich Flugzeuge nähern. Die aktuelle Technik auf Basis von Primärradarsystemen kann die für die Luftfahrt erforderliche Sicherung gewährleisten. Die Befeuerung bleibt dann abgeschaltet, wenn sich kein Flugobjekt im umgebenden Luftraum befindet.

Insgesamt kann mit einer bedarfsgerechten Befeuerung von Windparks die bisher gesetzlich vorgeschriebene Dauerbefeuerung auf ein Zehntel reduziert werden. Die erforderliche Technik steht inzwischen auch zur Verfügung. Sie ist in Feldtests erprobt, hat ihre Praxisbewährung erfolgreich hin

ter sich gebracht und auch die Anerkennung der Deutschen Flugsicherung erhalten.

Aber kein Licht ohne Schatten! Einer wünschenswerten schnellen Verbreitung der Anlagen stehen noch die vergleichsweise hohen Kosten im sechsstelligen Bereich entgegen. Zunächst wird sich der Einsatz daher nur für größere Windparks lohnen, da die kostenträchtige Radartechnik bei Einzelanlagen ebenso erforderlich wird wie bei Windparks.

Eine deutliche Kostenreduzierung kann allerdings von einer Erhöhung der Produktionsstückzahlen erwartet werden. Je öfter die neue Technik zum Einsatz kommt, desto schneller könnten Kostensenkungspotenziale erschlossen werden. Die verbindliche Einführung der bedarfsgerechten Befeuerung würde auch zu einer schnellen Erhöhung der Produktionsstückzahlen führen. Eine Berücksichtigung der mit einer bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen erreichten Minderung der Eingriffsqualität in das Landschaftsbild bei der Festsetzung des Ersatzgeldes könnte ebenfalls dazu beitragen, dass die teure Detektions- und Steuertechnik schneller wirtschaftlich wird.

Meine Damen und Herren, unter diesem Gesichtspunkt war es sehr hilfreich, dass die Niedersächsische Landesregierung vorausschauende Regelungen im Windenergieerlass getroffen hat. Sie hat sich auch im Bundesrat schon früh und erfolgreich für die Zulassung der bedarfsgerechten Befeuerung und eine entsprechende Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen eingesetzt. Das hat sich jetzt ausgezahlt. Am 10. Juli 2015 hat der Bundesrat mit Zustimmung Niedersachsens den entsprechenden Beschluss gefasst und die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen zugelassen.

Damit kann es nun gelingen, dass die Störung durch die Befeuerung von Windparks maßgeblich zurückgeführt, die Sicherheit für den Flugverkehr und die Vögel verbessert und geeignete neue Standorte für Windparks generiert werden.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie sehen: Hinsichtlich der bedarfsgerechten Befeuerung gibt es keine Erkenntnisdefizite mehr. Es gibt allenfalls Umsetzungserfordernisse.

Insofern ist Ihr Antrag - das sei unumwunden zugestanden - gut gemeint. Er ist im Hinblick auf den darin geforderten Ausbau der Forschungsintensität zur Entwicklung praxistauglicher Verfahren aber aus der Zeit gefallen. Die Technik ist lange vor

handen, erprobt, bewährt und zugelassen. Überwinden müssen wir den Kostensprung, den insbesondere die teure, aber im Sinne der Sicherheit notwendige Primärradartechnik auslöst.

Meine Damen und Herren, eigentlich können Sie sich, ohne dass Sie die in Ihrem Antrag niedergelegten Ziele aufgeben - abgesehen von dem bereits angesprochenen Ausbau der Forschungsintensität, dessen es aber nun wirklich nicht mehr bedarf -, unserem Antrag anschließen. Vielleicht prüfen Sie das ja noch einmal.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. - Meine Damen und Herren, es hat sich nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Bajus gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das nächtliche Blinken von Windkraftanlagen, die sogenannte Nachtkennzeichnung, ist in der Tat ein besonderes Ärgernis und sorgt für Akzeptanzprobleme. Es ist daher allerhöchste Zeit, dass hier endlich moderne Technik zum Einsatz kommt und damit der Ärger über die weitgehend unnötigen Leuchtfeuer der Vergangenheit angehört.

Meine Damen und Herren, um Missverständnissen vorzubeugen: Natürlich ist die Flugsicherung wichtig. Es darf keinen Zweifel an ihrem Vorrang geben. Windenergieanlagen müssen in der Nacht grundsätzlich für Flugzeuge sichtbar sein. Die direkten Nachbarn wie auch Spaziergänger empfinden diese nächtliche Beleuchtung, soweit sie dauerhaft ist, aber als außerordentlich störend.

Die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ist daher ein wichtiger Fortschritt. Die Lichter werden nur dann aktiviert, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Ansonsten bleibt die Nacht dunkel.

Technisch ist das schon lange kein Hexenwerk mehr. In Zeiten, in denen man per Handy seine Haustechnik zuverlässig steuern kann, ist es natürlich auch möglich, smarte, also intelligente, Kollisionswarnleuchten an Windkraftanlagen zu installieren. Die Technik ist in der Tat ausgereift und längst am Markt verfügbar.

Allerdings ist sie recht teuer, wie auch Kollege Becker gerade erläutert hat. Wir halten daher einen Ausgleich beim Ersatzgeld für zweckmäßig; denn dies schafft einen zusätzlichen Anreiz und ist auch in der Sache sinnvoll, da die Belastung für das Landschaftsbild durch Abschalten der Beleuchtung tatsächlich verringert wird. Wenn aber smarte Befeuerung zur Pflicht würde, hätten wir auch sehr schnell Skaleneffekte und damit sinkende Installationskosten.

Bislang ist diese neue Option, die der Bund eingeführt hat, nur eine Kannregelung. Ich bin daher froh, dass sich unsere Landesregierung im Bundesrat dafür eingesetzt hat, dass die bedarfsgerechte, also intelligente, Steuerung der Warnleuchten Standard wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Karsten Becker [SPD])

Der entsprechende Beschluss erfolgte übrigens zwei Monate, bevor Sie von der CDU Ihren Antrag mit genau dieser Forderung vorgelegt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir brauchen da auch keine Prüfverfahren. Wir müssen auch nicht länger auf Pilotprojekte oder gar Forschungsergebnisse warten, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Das haben wir doch in der Beratung im Ausschuss eigentlich geklärt. Es stehen mehrere wirtschaftlich tragfähige Systeme zur Verfügung. Das bestätigt sogar der Wirtschaftsverband der Windenergie.

Meine Damen und Herren, die Windenergie an Land ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern gemäß Marktanalyse des Bundeswirtschaftsministeriums mit 5,5 bis 9 Cent pro Kilowattstunde je nach Standort inzwischen auch die günstigste Form der Stromerzeugung.

An vielen Standorten wird der Ausbau der Windenergie aber von Konflikten mit der Flugsicherheit und mit Wetterradaranlagen gebremst. Allein in Niedersachsen ist so der Bau von 259 Windanlagen derzeit blockiert. Klar ist, dass die Flugsicherheit nicht beeinträchtigt werden darf. Doch die Flugsicherheit und der Deutsche Wetterdienst halten an pauschalen Abstandsregelungen fest, obwohl doch längst Methoden vorliegen, mit denen im Einzelfall geprüft werden kann, wo Windenergieanlagen störungsfrei mit Radaranlagen vereinbar sind.

Selbst an Militärflughäfen ist dieser Konflikt mittlerweile gelöst. Davon kann sich die Aufsicht über die Zivilluftfahrt eine dicke Scheibe abschneiden,

um hier einmal vorankommen - zumal, wie wir alle wissen, gute Standorte knapp sind und die Bürgerinnen und Bürger zu Recht größtmögliche Rücksicht auf ihre Nachbarschaftsrechte erwarten. Auch deswegen können und wollen wir auf die von der Flugsicherheit blockierten Standorte nicht verzichten, wenn hier die sozialen oder auch die ökologischen Konflikte geringer sind.

Mit unserer Initiative reduzieren wir diese Konflikte und machen die Windenergie verträglicher und sicherer. Unterstützen Sie uns dabei!

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bajus.