Protocol of the Session on March 18, 2015

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Wir benötigen einen Gutachterausschuss aus Sachkennern, aus Sachverständigen, aus der Verwaltung und aus Betroffenen. Auch eine multinationale Regelung für die Sicherheitsvorgaben und den Verkehr von Traditionsschiffen muss geschaffen werden. Verlässliche Rechtsgrundlagen mit erfüllbaren Kriterien sowie eine Vereinfachung des Erhalts und Betriebs der verbliebenen Traditionsschiffe sind erforderlich. Die norddeutschen Länder müssen an der zeitnah notwendigen Neufassung der Sicherheitsrichtlinien beteiligt werden. Wir brauchen international anerkannte Zertifizierungsmöglichkeiten. Und wir brauchen die sofortige Wiederbelebung des London Memorandums.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die SPD und die Grünen haben sich entschieden: Wir werden die Traditionsschifffahrt nicht untergehen lassen. Wir werden der Tradition der Schifffahrt in Niedersachsen den Platz geben, der ihr gebührt. Wir werden Traditionsschifffahrt und Traditionsschiffe für die heutige Generation erlebbar erhalten. Es ist uns gelungen - darauf können wir

stolz sein -, dieses Thema fraktionsübergreifend voranzubringen. Herzlichen Dank dafür an alle Fraktionen, hier besonders an Frau Eilers für die Einbringung des Antrags. Zu der gemeinsamen Entscheidung beigetragen hat letztendlich auch der Dialog, den einige Abgeordnete mit Vertretern der Traditionsschifffahrt geführt haben.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Wir unterstützen den Antrag ausdrücklich.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung von Christian Dürr [FDP])

Vielen Dank, Frau Kollegin Logemann. - Jetzt hat für die Landesregierung der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herr Lies, das Wort. Bitte sehr, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der gemeinsame Entschließungsantrag aller Fraktionen zielt darauf ab, die Bedingungen für den Betrieb von Traditionsschiffen so zu gestalten, dass notwendige Sicherheitsstandards erfüllt werden können und zugleich das mit den Schiffen verbundene wertvolle kulturelle Erbe erhalten werden kann.

Dazu muss man wissen: Die Traditionsschiffe werden gegenüber der Berufsschifffahrt im Hinblick auf Sicherheits- und Besatzungsvorschriften privilegiert; sie müssen niedrigere Standards als Passagierschiffe erfüllen. Die Einstufung als Traditionsschiff erlaubt es diesen Schiffen dann, z. B. auf maritimen Großveranstaltungen, die wir ja Gott sei Dank in größerem Maße haben, zahlreiche Gäste mit an Bord zu nehmen, um notwendige Einnahmen, die wiederum dem Erhalt des Schiffes dienen, zu generieren.

Das BMVI ist zurzeit dabei, aufgrund einiger Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit die bestehende Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe zu überarbeiten.

So viel zum ersten Punkt des Antrages, den Sie gestellt haben.

Ein weiteres Problem - der zweite Punkt - besteht für die Traditionsschifffahrt in den EU-Gewässern;

denn natürlich wird in den eigenen Hoheitsgewässern nicht Schluss sein. Da die nationalen Vorschriften für Traditionsschiffe nur in den jeweiligen Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten gelten, haben diese in einem Memorandum of Understanding aus dem Jahre 2005 vereinbart, dass nationale Zulassungen auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Darin liegt das Problem. Denn genau von dieser Praxis rücken einige Staaten wieder ab. Deshalb ist es dringend notwendig, dass sich der Bund auf der EU-Ebene dafür einsetzt, dass dieses Memorandum von damals in gleicher Form von allen fortgeschrieben wird.

Die zahlreichen niedersächsischen Häfen - das ist vorhin in den Reden deutlich geworden - haben tatsächlich den großen Vorteil, dass sie eine ganze Reihe von Traditionsschiffen haben. Das dient auch dem Tourismus innerhalb der Häfen, die damit in besonderer Form attraktiv sind. Deswegen begrüßt die Landesregierung ausdrücklich diesen gemeinsamen Antrag, der hoffentlich von allen im Landtag vertretenen Fraktionen beschlossen wird, und wird sich gegenüber der Bundesregierung natürlich für den Erhalt der Traditionsschifffahrt einsetzen.

Wir haben im Herbst letzten Jahres, am 22. September, in der Küsten-, Wirtschafts- und Verkehrsministerkonferenz auch schon einen entsprechenden Antrag verabschiedet, weil wir im Haus schon sehr intensiv die Diskussion darüber geführt haben, den Bund am Ende darum zu bitten, die Bedingungen für den Betrieb der Traditionsschifffahrt so zu gestalten, dass die notwendigen Sicherheitsstandards erfüllt werden können, dass es aber in unserem Sinne zugleich gelingt, das damit verbundene wertvolle kulturelle Erbe zu erhalten.

Außerdem haben wir die Bundesregierung gebeten, die Länder bei der Neufassung dieser Sicherheitsrichtlinie zu beteiligen, sodass wir am Ende nicht ein Ergebnis haben, mit dem wir leben müssen, sondern dass wir die Möglichkeit haben, uns diesen Entwurf entsprechend anzusehen. Es gibt inzwischen einen abgestimmten Entwurf der Schiffssicherheitsrichtlinie, wie ich gerade noch mitgeteilt bekommen habe. Es wird dazu demnächst ein Anhörungsverfahren geben. Ziel ist das Inkrafttreten ca. Mitte 2016. Das wäre sozusagen der vom Bund geplante Weg. Insofern zielt der Antrag zur richtigen Zeit darauf ab, dass Niedersachsen hierzu eine gemeinsame Position bekräftigen kann.

Die Bundesregierung wird somit erstens darum gebeten, dass die Länder beteiligt werden. Zweitens wird die Bundesregierung darum gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, das Memorandum of Understanding fortzusetzen. Auch das war ein Beschluss, den die Minister der Küsten-, Wirtschafts- und Verkehrsministerkonferenz im letzten Jahr gefasst haben.

Deswegen ganz herzlichen Dank dafür, wenn es zu einem solchen klaren und einstimmigen Beschluss des Landtages kommt. Ich bin sehr froh, dass gegenüber dem Bund zum Ausdruck gebracht werden kann, dass das, was die Minister beschlossen haben, von den Landtagen bestätigt wird, sodass wir hoffentlich Mitte 2016 mit einer neuen Richtlinie Klarheit haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Auch das war ein einstimmiger Beschluss des Landtages.

(Beifall)

Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 rufe ich jetzt vereinbarungsgemäß zusammen auf:

Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Green Shipping in Niedersachsen voranbringen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1489 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/3126

Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Den Kurswechsel in der internationalen Seeschifffahrt begleiten - Green Shipping als Chance für die maritime Wirtschaft begreifen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3116

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen, den Antrag in der Drucksache 17/1489 - Tagesordnungspunkt 11 - unverändert anzunehmen. Eine Berichterstattung dazu ist nicht vorgesehen.

Zu dem Antrag in der Drucksache 17/3116 - Tagesordnungspunkt 12 -, der im Verbund damit beraten wird, findet die erste Beratung statt. Dementsprechend wird zunächst dieser Antrag eingebracht. Anschließend erfolgt die gemeinsame Beratung beider Anträge.

Zur Einbringung des Antrags hat der Abgeordnete Ulf Thiele, CDU-Fraktion, das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine etwas ungewöhnliche Situation, dass wir zwei Tagesordnungspunkte zusammenfassen, die vom Grundsatz her das gleiche Thema behandeln, und mit einem neuen Antrag in die Schlussberatung des alten Antrages sozusagen hineingrätschen.

Warum haben wir das getan? - Wir haben einen neuen Antrag eingebracht, weil wir mit der aktuellen Situation, der Debatte über die geplante Einrichtung eines Green-Shipping-Kompetenzzen

trums Niedersachsen, schlicht unzufrieden sind. Wir haben gemerkt, dass der von SPD und Grünen eingebrachte Antrag, den wir beispielsweise in einer umfänglichen Anhörung im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ diskutiert haben, offensichtlich nicht weiterführt.

Die Ausgangslage ist wie folgt: Ich glaube, es ist unstrittig, dass die Seeschifffahrt, auch die Binnenschifffahrt, einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger ist, den man sich für den Güterverkehr vorstellen kann.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das stimmt! Ohne Frage!)

Dementsprechend verzeichnen wir nach aktuellen Prognosen auch einen deutlichen Zuwachs dieses Verkehrsträgers, insbesondere in der internationalen Seeschifffahrt. Daraus entstehen natürlich zusätzliche Umweltbelastungen.

Würde dieser Verkehr auf andere Verkehrsträger umgeleitet, wäre die Umweltbelastung zwar noch deutlich höher. Nichtsdestotrotz muss man mit dieser Situation umgehen. Darum ist es klug, die Kompetenzen, die es gibt, und die Ressourcen, die es gibt, einzusetzen, um die Seeschifffahrt und die Binnenschifffahrt, soweit es geht, umweltverträgli

cher zu gestalten. - An der Stelle sind wir einer Meinung.

Das Wunderbare ist, dass wir in Niedersachsen zur Erreichung genau dieses Ziels schon sehr viele Kompetenzen verankert und dass wir auch vorgearbeitet haben. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich das Green-Shipping-Netzwerk Niedersachsen, die Initiative Nordwest und das Maritime Cluster Norddeutschland nennen. Alle drei haben in Verbund mit Hochschuleinrichtungen in Niedersachsen schon hervorragende Forschungs- und Entwicklungsarbeit geleistet, sind auf Messen unterwegs, haben Verbünde zwischen beteiligten Unternehmen gegründet etc. pp. Das heißt, wir haben hier eine gute Grundlage, auf die wir zurückgreifen können.

Was aber ist, seitdem Rot-Grün im Koalitionsvertrag geregelt hat, ein Green Shipping Kompetenzzentrum einzurichten - es muss ja einen Sinn haben, dass man das tun will -, geschehen? - Es gab zwei Ankündigungen, Herr Minister. Herr Lies; Sie sind mit Ihrem Wirtschaftsministerium ja federführend.

Eine Ankündigung besagte, dass die Landesregierung im Sommer 2014 eine Entscheidung treffen will. Das wurde dann auf den Dezember 2014 vertagt. Wir wissen - wir haben jetzt immerhin März 2015 -, dass es bisher keine Entscheidung, sondern immer noch den Versuch der Vorbereitung einer Entscheidung gibt. Die Rahmenbedingungen für diese Entscheidungsfindung werden erkennbar immer schlechter. Denn was muss geschehen? Was ist die Aufgabe eines Green-Shipping-Kompetenzzentrums, so wie es beschrieben ist? - Die Aufgabe ist eine Bündelung der Ressourcen, eine Beschleunigung von Projekten, die schon jetzt diskutiert werden, und zumindest zum Teil deren Finanzierung und das gezielte Generieren insbesondere von Forschungs- und Entwicklungsmitteln.

Dazu hätte es nämlich einer engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsministerium und Wissenschaftsministerium bedurft, womit das erste Problem beschrieben wäre. Aber diese Zusammenarbeit findet nicht statt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Jörg Bode [FDP]: Das ist aber ein Problem!)

Wir haben das in diversen Ausschusssitzungen erleben dürfen, und man sieht es auch daran, wie die Vorbereitung des Green-Shipping-Kompetenzzentrums momentan läuft. Es ist im Kern eine Dis

kussion des Wirtschaftsministeriums. Und immer dann, wenn es um die Frage geht, wie man es hinbekommen kann, den eigentlich entscheidenden Baustein, nämlich die Forschung und Entwicklung, voranzutreiben und in diese Konstruktion hineinzubringen, ist Ende der Fahnenstange, weil dann gesagt wird, dass das nur im laufenden Prozess und aus der Substanz von Hochschulen geht, die sie natürlich nicht beibringen können, weil es keine zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsmittel aus dem Wissenschaftsministerium und keinen Baustein für ein solches Kompetenzzentrum gibt, der aktiv - auch finanziell - vom Wissenschaftsministerium beigesteuert wird.

Welche Konsequenz hat das? - Wir reden im Moment über nichts anderes als über die Finanzierung von Verwaltungskräften über einen Zeitraum von nur drei Jahren. Wenn ich das, was im Moment vorbereitet ist, richtig verstanden habe, dann reden wir darüber, dass an zwei Stellen bzw. bei drei Organisationen über drei Jahre jeweils eine halbe Verwaltungsstelle finanziert wird.

Ein solches Green-Shipping-Kompetenzzentrum kann man sich - mit Verlaub - sparen. Es wird nämlich nicht funktionieren. Denn die notwendigen Verwaltungsstrukturen und die Kompetenz, die wir brauchen, haben wir im Kern. Wenn man will, dass sie gebündelt werden, muss man sich entscheiden, wer den Hut aufhaben soll. Dafür gibt es ein hervorragendes Konzept, das diese drei Organisationen gemeinsam erarbeitet, dem Ministerium vorgeschlagen und uns in der Anhörung vorgestellt haben.

Anstatt dieses Konzept aufzugreifen und dessen Durchfinanzierung zu gewährleisten, zieht man sich aber zurück und beschränkt sich auf die Finanzierung von ganz wenigen Verwaltungskosten. Das führt am Ende des Tages nicht weiter, weil so kein Beitrag zur Vernetzung und schon gar nicht zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten geleistet werden kann.