Herr Kollege Schmidt, dass Sie, was parlamentarische Rechte betrifft - das wissen wir aus dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien -, regelmäßig in Arroganz ersticken, ist bei Ihrer Reaktion mehr als deutlich geworden.
Von Ihnen brauchen wir uns an dieser Stelle ganz bestimmt nicht belehren zu lassen, Herr Kollege Schmidt. Sie sind in diesem Parlament überhaupt noch nicht richtig angekommen. Das ist die Wahrheit!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns zu einem früheren Zeitpunkt einmal darauf geeinigt, dass wir immer dann, wenn es die Notwendigkeit gibt, einem Antrag auf sofortige Sitzungsunterbrechung, um eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen, Folge leisten wollen. Wir beantragen daher, die Sitzung zu unterbrechen, damit der Ältestenrat zu einer Sitzung zusammenkommen kann.
Meine Damen und Herren, der Antrag ist gestellt. Ich frage, ob es dazu Einlassungen der Fraktionen gibt. - Dann lasse ich über diesen Antrag jetzt abstimmen. Wer also die Landtagssitzung unterbrechen möchte, um eine Sitzung des Ältestenrats durchzuführen, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Die Sitzung ist unterbrochen. Der Präsident wird durch Klingelzeichen im Hause den Fortgang der Sitzung anzeigen.
Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich möchte Ihnen zunächst das Ergebnis der Ältestenratssitzung mitteilen, das im Konsens erzielt worden ist. Das Ergebnis besteht aus vier Punkten:
Wir werden die Beratungen, wie vorgesehen, mit dem Tagesordnungspunkt 26, dem Haushaltsschwerpunkt Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration, fortsetzen.
Anschließend wird es eine Unterrichtung durch Herrn Landwirtschaftsminister Meyer zur Vogelgrippe geben. Diese Unterrichtung erfolgt ohne Aussprache. Die Möglichkeit zur Aussprache, in der Antworten auf weitere Fragen gegeben werden
können, besteht morgen in einer Sondersitzung des Agrarausschusses um 8 Uhr in Raum 1105. Da unsere Ausschusssitzungen öffentlich sind, können natürlich Sie als Abgeordnete, aber auch alle anderen daran teilnehmen.
Die ursprünglich noch für heute vorgesehene Beratung des Tagesordnungspunktes 27, Haushaltsschwerpunkt Inneres und Sport, wird morgen im Anschluss an die Dringlichen Anfragen erfolgen. So wollen wir verfahren.
Tagesordnungspunkt 26: Haushaltsberatungen 2015 - Haushaltsschwerpunkt Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration
Einen Moment, bitte, Herr Dr. Matthiesen! - Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich noch beraten möchten, bitte ich, das außerhalb des Plenarsaals zu tun, sodass wir hier in Ruhe die Haushaltsberatungen fortsetzen können.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank an die junge Gruppe für den Eingangsbeifall.
Ich danke auch Frau Ministerin Rundt, dem Sozialministerium und den Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss für die gründlichen und konstruktiven Beratungen des Einzelplans 05. Dabei hat sich allerdings herausgestellt, dass bei den Schwerpunkten des Sozialhaushalts Stillstand herrscht. Die CDU-Landtagsfraktion dagegen will das soziale Niedersachsen bauen und dafür auch haushaltspolitische Schwerpunkte setzen.
Erstens Städtebauförderung: Hier macht die Landesregierung nicht genug Dampf. Sie trägt die Verantwortung dafür, dass das Land Niedersachsen im laufenden Haushaltsjahr 36 Millionen Euro Bundesmittel an den Bund zurückgemeldet hat und sie damit verfallen lässt. Das sind sage und schreibe drei Viertel der Bundesmittel. Mit den Bundesmitteln fallen auch jeweils 36 Millionen Euro Landes- und kommunale Mittel weg. Das sind insgesamt 110 Millionen Euro.
Damit fehlt unwiederbringlich ein riesiges Investitionsvolumen für die städtebauliche Erneuerung Niedersachsens. Den anerkannten Multiplikator - 1 Euro Bundes- und kommunale Mittel zu 8 Euro öffentlichen und privaten Folgeinvestitionen - angewendet, beträgt das ausfallende Investitionsvolumen für 2014 rund 900 Millionen Euro, und zwar in allen Programmteilen - von der Sozialen Stadt bis hin zur Förderung kleinerer Städte und Gemeinden.
Auch wenn die Landesregierung nimmermüde darauf verweist, sie habe Ausgabereste nicht verfallen lassen dürfen und deshalb die Bundesmittel zurückgemeldet, überzeugt das nicht. In ihrer Antwort auf unsere neueste schriftliche Anfrage gibt sie unumwunden zu, dass zahlreiche förderfähige und entscheidungsreife Maßnahmen dem Rotstift zum Opfer gefallen sind. Die Landesregierung hätte auch vorausschauend auf die Beschleunigung der gemeindlichen Planungsverfahren und Baumaßnahmen hinwirken können, um alle Mittel auszuschöpfen.
Das sehen anscheinend auch die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen so. In ihrem Entschließungsantrag zum bezahlbaren Wohnen vom Februar fordern sie ihre Landesregierung auf, die seitens der Großen Koalition erhöhten Bundesmittel zur Städtebauförderung vollständig mit den notwendigen Landesanteilen komplementär zu finanzieren - nicht nur das eine Viertel, wie es jetzt geschehen ist. Hoffen wir, dass es im kommenden Jahr besser wird. Wir werden darauf achten - nicht zuletzt im Interesse der niedersächsischen Wirtschaft, die neuerdings im Bundesvergleich etwas schwächelt.
Schade ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich die Regierungsfraktionen dem Antrag der CDU-Fraktion verweigert haben, an Truppenstandorten, die geschlossen werden sollen, ein landeseigenes Städtebauförderungsprogramm für Konversionszwecke in Höhe von 5 Millionen Euro auf
Zweitens. Beim sozialen Wohnungsbau lebt die Landesregierung von Bundesmitteln und NBankKrediten. Ein eigener Beitrag des Landes Niedersachsen, um zügig den dringend benötigten bezahlbaren Mietwohnraum in Wachstumsregionen des Landes ebenso wie Wohnraum für kinderreiche Familien zu schaffen und die energetische Gebäudemodernisierung und das barrierefreie und altersgerechte Wohnen voranzutreiben, fehlt auch im kommenden Jahr.
Damit setzt sich die niedersächsische Regierungsmehrheit über den Berliner Koalitionsvertrag hinweg, der die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus nicht nur mit Bundesmitteln, sondern auch durch eigene Mittel der Länder fordert. Das hat übrigens zuletzt auch das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen - darin sind Bund und Länder vertreten - Mitte des Jahres bekräftigt. Dem ist Niedersachsen beigetreten.
Da scheinen dann nur noch Tricks zu helfen, Herr Kollege Brunotte, wie Sie einen in einer Pressemitteilung vom 29. September dieses Jahres angewandt haben. Darin sprechen Sie für dieses Jahr von einer Aufstockung der Wohnungsbauförderungsmittel um weitere 40 Millionen Euro, aber Sie sagen dem geneigten Leser nicht, dass dies die vorgezogenen Bundesmittel für 2015 sind. In den Haushaltsberatungen hat Frau Ministerin Rundt eingeräumt, dass tatsächlich die dadurch entstehende Fördermittellücke in 2015 durch NBankKredite geschlossen werden soll. Dadurch entsteht aber ein Schatten- bzw. Schuldenhaushalt zulasten kommender Generationen. Das lehnt die CDULandtagsfraktion ab.
Aufgrund der Vorarbeiten der noch CDU-geführten Landesregierung haben sich die Förderkonditionen für bezahlbare Mietwohnungen aufgrund der Verdopplung des Förderbetrages je Wohnung deutlich verbessert. Das führt aber dazu, dass bei der jetzigen Programmaufteilung nur etwa 400 bis 500 Mietwohnungen pro Jahr aus den überwiesenen Bundesmitteln gefördert werden können. Das ist viel zu wenig.
Dazu passt übrigens auch nicht das, was wir gerade in Hannover erlebt haben: Die Landesregierung hat für 5 Millionen Euro ein Grundstück sehr teuer
verkauft, auf dem jetzt wahrscheinlich Luxuswohnungen entstehen, anstatt dieses Grundstück vernünftig genutzt wird. Das eine passt nicht zum anderen.
Noch ein Punkt: Im Einklang mit dem Verband für Wohneigentum fordert die CDU-Fraktion, die Neubauförderung von Wohneigentum als wichtige familienpolitische Aufgabe wieder aufzunehmen. Das könnte mit einer Maßnahme verbunden werden, nämlich der Förderung von Ersatzneubauten für alte Siedlungshäuser, die aus energetischen und baulichen Gründen niemand mehr haben will.
Um den sozialen Wohnungsbau stärker in Gang zu setzen, sieht der Haushaltsentwurf 2015 der CDUFraktion einen zusätzlichen Baransatz in Höhe von 10 Millionen Euro vor. Schließlich muss die Karte der verbesserten steuerlichen Gebäudeabschreibung auf Sicht gezogen werden, nachdem vor zwei Jahren der Versuch gescheitert ist, die Sonder-AfA für die energetische Gebäudesanierung durchzusetzen.
Drittens. Auch im Krankenhausbau können wir der Regierungsmehrheit Stillstand bescheinigen. Die Verpflichtungsermächtigung für 2015 verharrt mit 120 Millionen Euro auf dem Niveau der Vorjahre. Das wird mit Abstand nicht dem Ernst der Lage gerecht, in der sich die meisten der 200 niedersächsischen Krankenhäuser befinden. Am
3. Dezember dieses Jahres bin ich mit einer großen Delegation der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft im Bundesgesundheitsministerium in Berlin gewesen. Wir haben dort Staatssekretär Karl-Josef Laumann 10 000 Unterschriften aus einer Aktionswoche niedersächsischer Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter überreicht, die sich für eine faire Krankenhausfinanzierung stark machen.
Wir haben in unseren Krankenhäusern hoch motivierte und engagierte Ärzte, Pflegekräfte, Verwaltungsmitarbeiter und Manager, die sich täglich um das Wohl der Patienten verdient machen. Für sie alle ist es unzumutbar, dass inzwischen die Hälfte aller niedersächsischen Krankenhäuser in die roten Zahlen geschlittert ist und zwei Drittel aller Krankenhäuser in diesem Jahr einen existenzgefährdenden Abschluss machen.
So wichtig die verschiedenen Regionalgespräche des MS zur Strukturverbesserung sind, so sehr müssen wir darauf achten, dass alle leistungsfähigen Krankenhäuser rechtzeitig die benötigten Krankenhausbaumittel erhalten. Leitlinie der Krankenhausplanung und -förderung muss das humane
Ein Beispiel dafür, was das bedeutet, ist das kleine katholische St.-Elisabeth-Krankenhaus in Salzgitter-Bad. Es hat nach einem langen Abstimmungsprozess einwandfreie bauliche Unterlagen für die Förderung eines Ersatzneubaus vorgelegt. Es hat einen Investitionszuschuss des Landes von
28 Millionen Euro beantragt. Aber leider hat die Landesregierung das dem Krankenhausplanungsausschuss nicht vorgeschlagen.
Deswegen gibt es kein Geld aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm dieses Jahres. Das kann nicht das letzte Wort sein. Im Interesse der Trägervielfalt der niedersächsischen Krankenhäuser muss auch dieses Krankenhaus gefördert werden.
Für eine auch zukünftig bürgernahe und leistungsfähige Krankenhauslandschaft in Trägervielfalt sieht der Haushaltsentwurf der CDU-Fraktion für das kommende Jahr eine Aufstockung der Krankenhausmittel um 20 Millionen Euro und für die Jahre 2016 bis 2018 eine Verpflichtungsermächtigung von jeweils 20 Millionen Euro vor. Das sind zusammen 80 Millionen Euro.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 5. Dezember 2014 ihre Eckpunkte für eine Krankenhausreform vorgelegt. Wir müssen nun dafür sorgen, dass Niedersachsen die sich damit abzeichnenden Chancen nutzt. Das gilt auch für den geplanten Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro für Umstrukturierungen, an dem sich die Länder in gleicher Höhe beteiligen müssen. Indirekt eröffnet der Fonds für die niedersächsischen Krankenhäuser ohne größeren Umstrukturierungsbedarf zusätzliche Chancen, Mittel aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm zu erhalten.