dass es Zuständigkeiten geben muss und geben wird, was die Stellen angeht, die das Geld bereitstellen müssen.
Die von Ihnen, Herr Hillmer, angesprochenen Tätigkeiten der Einrichtungen der Erwachsenenbildung bewegen sich hauptsächlich im Bereich des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgeset
zes. Wenn wir diese Tätigkeiten jetzt einfach auf alles Mögliche ausweiten wollen, kommen wir durchaus in Schwierigkeiten, was Zuständigkeiten angeht. Insofern ist Ihre Schlussfolgerung, die Sie aus der unbestreitbar verbesserungswürdigen Situation herleiten, nämlich dass das Land gefordert sei, nicht richtig.
Ich glaube auch, dass es schlau ist, die Zuständigkeiten dort zu belassen. Alles andere wäre so etwas wie ein integrations- und migrationspolitischer Blindflug bzw. eine solche Geisterfahrt.
Wir haben das Problem, meine Damen und Herren, dass Menschen im laufenden Verfahren und Geduldete nach den bundesrechtlichen Regelungen bislang nicht den Zugang zur Teilnahme an einem Integrationskurs haben. Das ist die Stelle, an der wir etwas ändern müssen. Dazu brauchen wir ein geordnetes Verfahren. Das ist letztendlich auch eine Untermauerung dessen, was im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht, nämlich die Absicht, den Zugang zum Arbeitsmarkt für diese Personengruppen nach drei Monaten zu öffnen. Dafür sind Sprach- und Integrationskurse wirksame Instrumente. Man sollte an dieser Stelle versuchen, ob man nicht so tätig werden kann.
Dazu gibt es einen Antrag, der von Berlin aus in die Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister eingebracht worden ist. Dieser Antrag hat, glaube ich, unser aller Unterstützung verdient. Herr Hillmer, wenn das die Richtung wäre, in die wir uns gemeinsam bewegen könnten, dann, glaube ich, wäre das auch die Möglichkeit, den Status quo zu verbessern.
Als Konsequenz wäre an der Stelle nur noch zu sagen - das ist kein Antrag, sondern lediglich eine Anregung -: Eigentlich ist die Beratung dieses Antrags im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur
Ich möchte deshalb anregen, bei der Ausschussüberweisung den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Migration als mitberatend vorzusehen.
Vielen Dank. - Zu einer Kurzintervention auf Ihren Redebeitrag, Herr Möhle, hat nun Herr Kollege Hillmer das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Möhle, gegen eine Mitberatung durch den Sozialausschuss spricht überhaupt nichts, wenn die Federführung im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur verbleibt.
Erstens. Das Erwachsenenbildungsgesetz steht uns überhaupt nicht im Wege. Es gibt schon heute Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Niedersachsen, die im Auftrag des BAMF solche Kurse anbieten. Darüber sind wir also schon hinweg.
Zum zweiten Vorbehalt, dass wir nicht zuständig seien: Sie wissen vielleicht - wenn nicht, dann sage ich es Ihnen -, dass viele Landkreise und kommunale Träger ihrerseits überlegen, Gelder für Sprachförderung in ihre Haushalte einzubringen, weil sie das Problem genauso sehen wie wahrscheinlich auch wir alle. Auch sie warten nicht, dass der Bund sich bewegt. Auch sie schieben die Verantwortung hin und her. Das löst das Problem nämlich nicht.
Wir als Land sind sehr wohl in der Lage, auf diesem Gebiet etwas zu tun. Wir tun an vielen Stellen etwas, ohne dass wir dafür erst die gesetzlichen Grundlagen schaffen müssten und ohne lange zu fragen, wer dafür zuständig ist. Wir können etwas
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hillmer, es geht mir an dieser Stelle darum, dass wir nicht ohne Not die Systematik durchbrechen. Wenn die Kommunen eine Aufgabe des Bundes übernehmen, dann hat der Bund alle Möglichkeiten, sich ganz in Ruhe zurückzulehnen und zu sagen: Warum sollen wir mehr Geld dafür geben; das funktioniert doch? - Wenn sich das Land jetzt den Job der Kommunen zu eigen macht und das tut, was der Bund finanzieren müsste, dann wird der Bund auch in Zukunft keine Notwendigkeit sehen, sich an dieser Stelle finanziell zu engagieren. Aber das kann nicht unser Ziel sein.
Insofern ist auch Ihr Weg nicht der allein zielführende. Ich denke, die Wahrheit liegt in der Mitte. Wir werden das ausführlich beraten können.
Vielen Dank. - Nun hat für die Landesregierung das Wort Frau Kulturministerin Dr. Heinen-Kljajić. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, dieser Antrag greift ein wichtiges Thema auf. Herr Hillmer, hinsichtlich der Problembeschreibung kann ich Ihren Ausführungen in weiten Teilen folgen.
Nach einer langen Zeit der rückläufigen Flüchtlingszahlen haben wir aufgrund der aktuellen Bedrohungslagen in vielen Teilen dieser Welt in jüngster Zeit bedauerlicherweise wieder stark steigende Flüchtlingszahlen. Ich stimme mit Ihnen absolut überein, dass es nicht nur eine Frage der
Ich finde, dass wir humanitäre Zuwanderung vor allem als Chance begreifen sollten. Das ist für mich persönlich der qualitative Sprung in der Debatte über Flüchtlinge, die wir im Moment führen: Zuwanderung aus humanitären Gründen wird als Chance gesehen, auch für unsere Gesellschaft.
Deshalb, glaube ich, ist es wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie wir es schaffen können, Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben anzubieten, damit sie hier auf eigenen Füßen stehen können. Da möchte ich ausdrücklich die Ausführungen von Frau Eilers unterstreichen, die zu Recht darauf hingewiesen hat, dass es vordringlich darum geht, die Sprache zu können. Es geht aber auch grundsätzlich um einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt und um einen schnelleren Zugang zu Bildungseinrichtungen.
Ich freue mich jedenfalls darüber, dass wir ein Klima haben, in dem wir über viele Dinge diskutieren können, über die wir vor Jahren unmöglich hätten sprechen können. Immerhin kann sich inzwischen die Hälfte der Deutschen vorstellen, dass mehr Flüchtlinge aufgenommen werden. Auch das ist, wie ich finde, eine äußerst positive Entwicklung.
Wenn wir eine Willkommenskultur aufsetzen wollen, dann ist es nicht damit getan, Essen und Obdach zur Verfügung zu stellen, sondern wir müssen den Menschen auch die Chance geben, in dieser Gesellschaft tatsächlich anzukommen. Wir haben deshalb eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht - Frau Polat hat die Maßnahmen in ihrer Rede am Mittwoch vorgetragen -, um den sozialen Herausforderungen, die mit humanitärer Zuwendung verbunden sind, zu begegnen. Aber Sie haben natürlich recht, Herr Hillmer: Ohne Sprachkenntnisse wird das nicht funktionieren.
Herr Hillmer, Sie haben auch völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass viele Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Land Niedersachsen bereits eigene Programme und Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten auflegen, aber auch Angebote dezidiert und ausdrücklich für Flüchtlinge. Im vergangenen Jahr haben wir bzw. die Erwachsenenbildungseinrichtungen mit den Integrations
kursen - auf die Flüchtlinge leider keinen Zugriff haben - und den Kursen „Deutsch als Fremdsprache“ insgesamt über 470 000 Unterrichtsstunden abgeliefert und damit 65 000 Menschen erreicht.
Wir haben die Maßnahmen, die die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern zum Ziel haben, im Rahmen des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes als einen eigenen Punkt unter der Rubrik „Besondere gesellschaftliche Erfordernisse“ aufgeführt, was zur Folge hat, dass es für diese Bereiche einen erhöhten Faktor gibt.
Mir ist es zum einen wichtig, den Menschen Angebote unterbreiten zu können, damit sie Deutsch lernen können. Als zuständiger Ministerin ist es mir aber durchaus auch wichtig, die Träger der Erwachsenenbildung bei dieser zentralen Aufgabe zu unterstützen.
Deshalb habe ich dieses Problem vor einigen Wochen mit den großstädtischen Volkshochschulen in einem Fachgespräch erörtert. Wir haben uns in diesem Gespräch darauf verständigt, im Rahmen der Bestandsaufnahme, die im Bereich der Erwachsenenbildung derzeit vorgenommen wird - im nächsten Jahr wollen wir schauen, welche Konsequenzen wir aus dieser Bestandsaufnahme ziehen -, uns auch noch einmal genau anzuschauen, ob bei den Förderschwerpunkten Nachsteuerungsbedarf besteht.
Mit mir jedenfalls ist durchaus darüber zu diskutieren, ob es nicht Sinn macht, hinsichtlich der Schwerpunktsetzung eine Verschiebung vorzunehmen und den in Ihrem Antrag angesprochenen Bereich weiter zu stärken. Wir haben ja auch die interministerielle Arbeitsgruppe Integration. Ich habe darum gebeten, das Thema „Sprachkurse für Flüchtlinge“ in diesem Rahmen aufzugreifen.
Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht nur, aber vor allem der Bund bei dem Thema „Sprachkurse für Flüchtlinge“ in der Verantwortung steht; denn die Zuständigkeit für die Förderung von Integrationskursen - da wären die Flüchtlinge am sinnvollsten untergebracht - liegt nicht beim Land Niedersachsen, sondern beim Bund. Wir haben eine entsprechende Bundesratsinitiative unterstützt.
Ich würde mich jedenfalls freuen, lieber Herr Hillmer, wenn Sie mit Ihrer Partei das Anliegen, das Sie mit Ihrem Antrag hier vortragen, auf Bundesebene mit dem gleichen Engagement vortragen, wie Sie das hier tun. Dann könnten wir in dieser Frage, glaube ich, sehr schnell weiterkommen.