Von den 3 000 Schulen - ich habe das einmal ausgerechnet - habe ich, glaube ich, 1 000 besucht. Aber das ist gar nicht so wichtig. Ich hatte immer Kontakt zu denen, die Schule gemacht haben, natürlich auch im Kultusministerium. Wir haben auch einiges bewirken können. Das gilt für diese Administration; das galt aber auch für die anderen. Die anderen waren natürlich noch ein bisschen besser, Frau Heiligenstadt.
Diese Leidenschaft - das kann ich Ihnen sagen - wird mich garantiert nicht loslassen. Es ist immer noch ein Kribbeln da, wenn hier Schulpolitik kommt. Ich werde da auch weiter einiges auf den Weg bringen. Ich hoffe, das mit dem Kribbeln wird so bleiben. Ich werde im Bereich digitale Schule an einer anderen Stelle weiterarbeiten.
Heute möchte ich den Schulpolitikern noch etwas mit auf den Weg geben. Wenn Schulpolitik wirklich anerkannt werden soll - ich beziehe mich auch auf frühere Kultusminister, z. B. Werner Remmers, den ich immer sehr geschätzt habe -, dann machen Sie Schulpolitik, die nicht nur Schulpolitik der CDU, Schulpolitik der SPD, Schulpolitik der Grünen oder Schulpolitik der FDP ist! Machen Sie eine Schulpolitik, die natürlich besondere Schwerpunkte hat - sonst bräuchten wir keine verschiedenen Parteien -, aber die am Ende immer den Kindern dient!
Schulpolitik muss immer für die Kinder gemacht werden - nicht für Politiker, nicht für Parteien, nicht für Verwaltungsbeamte usw. Schulpolitik muss immer für Kinder gelingen. - Das ist ein Zitat von Werner Remmers, dem früheren Kultusminister.
Frau Dr. Andretta hat mir zu meinem Geburtstag einen Brief geschrieben. Sie hat darin geschrieben, sie könne sich einen Landtag ohne mich gar nicht vorstellen. - Ich eigentlich auch nicht!
Gestern habe ich einen Brief von dem Kollegen Försterling bekommen. Wir waren ja auch immer durch die Schulpolitik verbunden. Er hat mir ein Buch geschickt, dem ich ein Zitat entnommen habe: „Vernunft ist die Fähigkeit, nachzudenken, bevor wir handeln.“ Lieber Kollege Försterling, hätten Sie mir das 20 Jahre früher geschenkt!
Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute und möchte mit einem Zitat von Konrad Adenauer schließen - der hängt bei mir im Büro; den darf ich leider nicht mitnehmen -:
- Ja, der hängt bei mir im Büro. Ist der irgendwo verloren gegangen? Den habe ich schon seit drei Jahren.
- Lieber Herr Innenminister, das ist ein Foto von Konrad Adenauer - nicht, dass wir uns falsch verstehen.
- Ganz vielen Dank. Ich fühle mich sehr geehrt. Ich habe überlegt, ob ich das rumkriege. Aber es ging ja einigermaßen. Bewegt bin ich trotzdem. Ich danke Ihnen sehr.
Wir haben insgesamt noch vier Punkte zu beraten - wenn das alles noch durchgearbeitet werden soll. Ich weiß nicht, ob sich die Fraktionen noch verständigen. Muss das sein? - Ja, dann wird es so sein.
Ich erlaube mir die Frage. Der Herr Präsident wird nachher ja auch noch ein paar Worte zu uns sagen.
Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: Vertrag zur Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und den niedersächsischen Hochschulen - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/8563 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/8686
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem zwischen der Landesregierung und den niedersächsischen Hochschulen, vertreten durch ihre Präsidentinnen und Präsidenten, am 6. Juni 2017 unterzeichneten Vertrag zur Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages in der aus der Drucksache 17/8563 ersichtlichen Fassung zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident Klare! Meine Damen, meine Herren! Wir werden gleich die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages einstimmig - so soll es sein - verabschieden. Das ist auch gut so - nicht nur, weil die niedersächsischen Hochschulen in großer Sorge waren, dass nach dem Verlust der rot-grünen Mehrheit der zwischen dem MWK und den Hochschulen ausgehandelte Vertrag nicht zustande kommen würde, sondern auch, weil sich alle vier Fraktionen hinter eines der wichtigsten Projekte dieser Wahlperiode stellen. Bei allen unterschiedlichen Positionen, die wir im Wissenschaftsausschuss im Großen und Ganzen und teilweise auch im Detail haben, ist unsere Arbeit auch fraktionsübergreifend immer wieder von konstruktiven Kompromissen geprägt. Deswegen ist es auch schade, dass sich zwei der Fachsprecher - Almuth von Below-Neufeldt von der FDP und Ottmar von Holtz von Bündnis 90/Die Grünen - nach dieser Plenarsitzung auf andere Wege begeben werden. Ich wünsche euch aber von ganzem Herzen alles Gute!
Ich gehe davon aus, dass insbesondere Ottmar von Holtz am kommenden Sonntag die Aufgabe erhalten wird, an anderer, vielleicht höherer Stelle für eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen zu kämpfen bzw. sich überhaupt für die Belange von Wissenschaft und Forschung einzusetzen. Danke für die freundschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Regierungskoalition, Ottmar!
Meine Damen und Herren, warum ist die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrags für die niedersächsischen Hochschulen so zentral wichtig? - Niedersachsens Hochschulen erhalten dadurch Planungssicherheit und langfristige Perspektiven bis 2021. Wir halten Wort. Die Mittel für eine zukunftsfähige Ausstattung werden damit festgeschrieben. Die Abschaffung der Studiengebühren, steigende Studierendenzahlen, massive Investitionen in die Hochschulmedizin - das alles sind wichtige Indikatoren für das Bildungs- und Wissensland Niedersachsen.
Die Übernahme höherer Personalkosten aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen wurde verankert. Unsere Hochschulen brauchen Planungssicherheit, damit auch der Nachwuchs Perspektiven erhält. Mit der Zusage, Hochschulpaktmittel zu
verstetigen, berücksichtigt die Landesregierung die gewachsenen Studierendenzahlen, obwohl der Bund dringend den schweren Fehler der Föderalismusreform I korrigieren müsste.
Wir brauchen aber auch eine bessere Grundfinanzierung des Hochschulsystems. Das muss vom Bund kommen. Wettbewerber ersetzen nicht eine bedarfsgerechte, solide Grundfinanzierung.
Der Hochschulentwicklungsvertrag setzt neue Impulse für eine nachhaltige, positive Entwicklung. Er thematisiert die gesellschaftlichen Entwicklungen wie Digitalisierung, die notwendige Stärkung der Infrastruktur an unseren Universitätskliniken und Hochschulen, aber auch den großen Bedarf an mathematisch, naturwissenschaftlich und technisch ausgebildeten Fachkräften. Er umfasst wichtige Bausteine zur Qualitätssicherung der Lehre, indem er Verfahren zur Überprüfung der Lehrbefähigung der Bewerberinnen und Bewerber im Berufungsverfahren etabliert.
Er macht viele andere gute Dinge. Das erkennen auch Niedersachsens Hochschulen an. Selten habe ich ein so schönes Lob für Wissenschaftspolitik gehört wie von Professor Friedrich, dem Vorsitzenden der niedersächsischen Landeshochschulkonferenz, der heute auch hier zu Gast ist.
Ich möchte Ihnen dieses Lob nicht vorenthalten und erlaube mir, Herrn Professor Friedrich zu zitieren:
„Immerhin drei Ihrer fünf direkten Vorgänger, Herr Ministerpräsident, beglückten das niedersächsische Hochschulsystem mit Innovationsoffensiven, Pakten und Optimierungskonzepten, rhetorische Kniffe, mit denen Haushaltskürzungen umschrieben wurden, durch die die Schuldenlast des Landes nicht nachhaltig verringert werden konnte, die die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und den Gebäudeerhalt der Hochschulen aber schädigten. Sie, lieber Herr Weil, haben das Gegenteil getan, und dafür sagen wir herzlichen Dank!“
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat schon eine gewisse Tradition, dass wir die Hochschulentwicklungsverträge hier im Hause beschließen und das gemeinsam tun. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob wir das jedes Mal gemeinsam getan haben. 2005 gab es den ersten Zukunftsvertrag, 2010 den zweiten, 2013 hieß er auf einmal „Hochschulentwicklungsvertrag“. Heute, 2017, ist es bereits der vierte Vertrag. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir unseren Hochschulen Planungssicherheit geben, auch über Wahltage hinaus.
Nachdem dieser Vertrag bereits am 6. Juni von allen Präsidenten unterzeichnet wurde, hat die Wissenschaftsministerin die Beratungen beinahe verschlafen. Wir haben heute wirklich die allerletzte Möglichkeit genutzt - und das auch nur unter direkter Einbringung in den Wissenschaftsausschuss und in den Haushaltsausschuss -, um noch zu der Landtagsentscheidung zu kommen.