Eines hat sich aber auch gezeigt: Es gab Probleme mit Blick auf die Abstimmung und die Zuständigkeiten, die sicherlich auch im MI noch aufgearbeitet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat uns über das gesamte Jahr begleitet: durch die Anhörung und die Beratungen zu dem Gesetzentwurf im Ausschuss, durch das Positionspapier des Niedersächsischen Landkreistages vom Februar, durch die konstituierende Sitzung des Landesbeirats für Katastrophenschutz im Juni, dessen Einrichtung auch von den Organisationen und Verbänden gefordert wurde, und natürlich durch die Hochwasserlagen im Sommer.
Gezeigt hat sich aber auch: Auch nach der Änderung dieses Gesetzes am heutigen Tag besteht weiter Handlungsbedarf, um den Zivil- und Katastrophenschutz zukunftsfähig aufzustellen. Hier ist nicht nur das Land Niedersachsen, sondern meines Erachtens auch der Bund gefordert.
Eine Sekunde! - Herr Kollege Tanke, ich verstehe alles, was Sie sagen; ich behalte das aber für mich. - Bitte schön!
Ich erwarte von der künftigen Landesregierung, dass sie sich der Ausbildung der Katastrophenschützer stärker widmet, als dies derzeit an der NABK, der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz, der Fall ist. Sollte die CDU der nächsten Landesregierung angehören, werden wir uns dafür einsetzen. Alle Katastrophenschützer aus Niedersachsen sollen ohne finanziellen Aufwand an den Angeboten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz teilnehmen können.
Darüber hinaus werden wir eine Qualifizierungsoffensive zum Katastrophenschutz unter Einbeziehung der NABK starten. Um diese Forderungen umsetzen zu können, müssen wir natürlich auch an den Haushalt heran und die Mittel des Landes für den Katastrophenschutz deutlich erhöhen.
Meine Damen und Herren, ich bin erst seit Februar 2013 Mitglied dieses Hohen Hauses und kann daher natürlich nur auf diesen Zeitraum zurückblicken. Doch aus meiner Sicht ist dieser Gesetzentwurf einmalig. Ich habe in den letzten viereinhalb Jahren noch keine Anhörung erlebt, die sich so nachhaltig auf den Ursprungsgesetzestext ausgewirkt hat, wie es bei diesem Gesetzentwurf der Fall ist.
Während der Anhörung wurde von verschieden Seiten angeregt, die Einsatzführung durch das Land bei radioaktiven Lagen herbeizuführen. Damit verbunden ist, die Verpflichtung zur Aufstellung von externen Notfallplänen auf sämtliche kerntechnische Anlagen sowie auf atomare Zwischen- und Endlager zu erstrecken. Das Land verpflichtet sich im Fall einer kerntechnischen Katastrophe, die zentrale Leitung der Katastrophenbekämpfung zu übernehmen. Damit verbunden ist natürlich auch die landesweite Notfallplanung. Dieses, meine sehr geehrten Damen und Herren, macht ja auch Sinn.
Insofern bedanke ich mich bei allen Organisationen, Kreisen, Verbänden und Experten, die an dieser Anhörung teilgenommen und ihre Expertise
Ich freue mich, dass alle Fraktionen bereit waren, die Expertenempfehlungen in dieses Gesetz aufzunehmen. Damit ist in Niedersachsen im Bereich der radioaktiven Lagen ein Paradigmenwechsel eingetreten. Damit haben wir meines Erachtens auch die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission des Bundes zur Nachbereitung des atomaren Unfalls in Fukushima umgesetzt.
Dieses neue Sicherheitsniveau bei kerntechnischen Unfällen ist natürlich auch mit Kosten für das Land verbunden. Und an den Summen - einmalig 14 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils ca. 6 Millionen Euro - kann man sehr leicht erkennen, welchen finanziellen Belastungen die Kreise eigentlich in den letzten Jahren beim Zivil- und Katastrophenschutz ausgesetzt waren. Es ist gut, dass das Land diese Kosten nun übernimmt.
Aufgrund des Doppelhaushalts 2017/2018 haben wir uns entschlossen, die Änderungen, die diesen Bereich betreffen, erst zum 1. Januar 2019 in Kraft treten zu lassen. Insofern wird das sicherlich in der nächsten Haushaltsberatung Thema werden.
Meine Damen und Herren, ich habe in Hannover zehn Jahre lang im Katastrophenschutz mitgemacht; deshalb weiß ich, wie wichtig Stabsübungen sind. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass bei der Weiterentwicklung der NABK auch das regelmäßige Üben der Stäbe mit den Kreisen und dem Land nicht unberücksichtigt bleibt. Denn nur dieses regelmäßige und nachhaltige Üben ermöglicht es uns, im Katastrophenfall wirklich schnell Entscheidungen zu treffen. Dies sollte bei all dem nicht außer Acht gelassen werden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Sie wird aber, sofern sie der nächsten Landesregierung angehört, das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz grundlegend modernisieren. Dazu gehört auch eine transparente Aufgabenabgrenzung zwischen Polizeidirektionen und Innenministerium.
Ich habe zum ersten Teil des Gesetzes gesprochen, zu Artikel 1. Zu Artikel 1/1, der Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, übergebe ich das Wort jetzt an meine Kollegin Angelika Jahns.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung von Johanne Modder [SPD] und Helge Limburg [GRÜNE])
Vielen Dank, Herr Fredermann. - Frau Jahns, Sie haben das Wort. Auch ich übergebe es Ihnen. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fredermann hat es eben schon gesagt: Ich übernehme noch einen kleinen Part zum Brandschutzgesetz. Wir haben im Innenausschuss bereits in der Vergangenheit ganz intensive Beratungen sowohl zum Katastrophenschutzgesetz als zum Teil auch zum Brandschutzgesetz durchgeführt. Wir haben uns dieses Mal entschieden, im Rahmen eines Artikelgesetzes noch zwei Paragrafen zum Brandschutz an das Gesetz anzuhängen, und zwar die §§ 29 und 30.
All diejenigen, die in der letzten Wahlperiode schon dabei waren, werden sich daran erinnern: Wir haben das Brandschutzgesetz bereits 2012 - auch einstimmig - geändert. Wir hatten damals u. a. das Ziel, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, viele Einsätze und Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, insbesondere im Katastrophenschutz. Denn den Kommunen sind durch diese Einsätze natürlich viele Kosten entstanden.
Leider hat das Verwaltungsgericht Göttingen im vergangenen Jahr einen Beschluss gefasst, der diese Möglichkeiten eingrenzt. Es hat zwar klare Erstattungsmöglichkeiten definiert, aber das bedeutete für die Kommunen, dass sie einen Teil der Einnahmen nicht akquirieren können.
Das bedeutet für uns als Land Niedersachsen, dass wir das Brandschutzgesetz in diesem Bereich an das Urteil anpassen müssen. Wir haben darüber beraten und entschieden, die §§ 29 und 30 an dieses Gesetz anzudocken. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass die Kommunen weitere Einnahmen erzielen können, und zwar für Einsätze und sonstige Leistungen, insbesondere für Einsätze, bei denen eine Gefährdungshaftung besteht. Zur Entrichtung von Gebühren und Auslagen besteht nun auch eine Verpflichtung bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag sowie für Verhaltens- und Zustandsstörer. Diese Möglichkeiten werden nun eröffnet. Ich denke, das ist eine gute Maß
In § 30 ist darüber hinaus der Kostenersatz bei Nachbarschaftshilfe und übergemeindlichen Einsätzen geregelt. Auch dann kann man Erstattungsansprüche geltend machen. Ich denke, das tut den Kommunen gut. Wir haben uns immer dafür stark gemacht, die Kommunen in diesem Bereich zu stärken. Ich glaube, das ist ein guter Beschluss.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich ist das eben die letzte Rede gewesen. Ich möchte mich bei euch allen, bei Ihnen allen bedanken. Meine 20 Jahre im Landtag haben mir sehr viel Freude gemacht und mir viele Erfahrungen gebracht. Ich habe viele Freundschaften geschlossen, auch über die Parteigrenzen hinweg. Hart in der Sache, aber fair im Umgang, und trotz allem menschlich zu bleiben - das war mir immer besonders wichtig. Ich glaube, das können die Kollegen der anderen Fraktionen bestätigen, auch wenn ich manchmal ein wenig hart war.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Und dir ei- nen Kaffee ausgegeben! - Meta Jans- sen-Kucz [GRÜNE]: Auch wenn wir selten auf einen Nenner gekommen sind!)
- Ja, das wollte ich gerade ausführen: Gerade die letzten Jahre der Innenpolitik sind nicht spurlos an den Fraktionen vorbeigegangen. Wir haben in vielerlei Hinsicht sehr unterschiedliche Auffassungen gehabt, aber sind trotzdem fair miteinander umgegangen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei meinen Sprecherkollegen Jan-Christoph Oetjen von der FDP, Meta Janssen-Kucz und Uli Watermann und auch bei Hanne Modder, die Sprecherin war, als wir an der Regierung waren. Wir haben auch viele Dinge gemeinsam hinbekommen - das war mir in der Innenpolitik immer wichtig -, so wie z. B. heute das Katastrophenschutzgesetz und das Brandschutzgesetz. Bei dem, was für die Men
Mein Dank gilt natürlich auch meiner Fraktion, die mich in all den Jahren unterstützt und getragen hat. Wie gesagt, man macht Erfahrungen, die sicherlich auch den weiteren Lebensweg prägen und natürlich die weiteren politischen Tätigkeiten vor Ort.
Ich verabschiede mich nicht ganz aus der Politik, sondern nur aus der Landespolitik. Es war wirklich eine sehr, sehr schöne Zeit. Ich bedanke mich bei allen, die mir freundschaftlich zugetan waren und die mich auch in schweren Stunden unterstützt haben. Das ist eine Erfahrung, die einmalig im Leben ist und die ich auch nicht missen möchte. Sowohl die positiven als auch die negativen Erfahrungen gehören zum Leben dazu. Das stärkt ja auch. Ich glaube, das war für mich persönlich und für meinen Lebensweg ganz wichtig.
Ich bedanke mich natürlich auch bei den Ministern, mit denen ich zu tun hatte und die es mit mir sicherlich auch nicht immer leicht gehabt haben. Aber so ist das Leben nun mal.
Und natürlich bedanke ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und des GBD, der gerade im Bereich der Innenpolitik immer sehr gefordert gewesen ist und uns bei Fragen immer zur Seite stand.
Ich bedanke mich natürlich auch bei unseren Mitarbeitern in der Fraktion und an anderer Stelle und bei der Presse, die mich in all den Jahren positiv begleitet hat. Da kann ich mich nicht beschweren. Das ist auch eine Erfahrung gewesen, die ich nicht missen möchte.
Ich wünsche euch und Ihnen allen, die wieder kandidieren, viel Erfolg, weiterhin eine gute Arbeit hier für unser Land Niedersachsen und für die Menschen in Niedersachsen! Alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit, für euch alle! Ich bedanke mich bei euch allen für die schönen Jahre. - Ich weiß gar nicht mehr, was ich noch sagen soll. Ich gehe mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Aber ich werde dann ein wenig mehr Zeit für mich und für meine Enkel haben. Das habe ich mir ganz fest vorgenommen.
Herzlichen Dank für alles, für die schönen Jahre! Wir werden uns sicherlich noch einmal irgendwo sehen.
Vielen Dank, Frau Jahns. Auch wir wünschen Ihnen für den weiteren Lebensweg alles Gute und viel Glück. - Ich rufe als nächsten Redner KlausPeter Bachmann auf. Herr Kollege Bachmann, Sie haben das Wort!