Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie kann es sein, dass im Bereich der Innerste und der Oker nach dem großen Niederschlagsereignis vor wenigen Wochen Rekordpegel gemessen wurden, obwohl die Innerstetalsperre und die Okertalsperre zuvor doch relativ leer waren - man hat sogar schon über einen möglichen Wassermangel gesprochen - und die Abflusszahlen nicht erhöht wurden?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Bosse, ich habe mir an einem der Ereignistage die Situation vor Ort angeguckt, zusammen mit Mitarbeitern der Harzwasserwerke. Wir haben gerade auch über diesen Aspekt gesprochen.
Fakt ist, dass die Talsperren zum Glück relativ leer waren. Sie haben im Grunde den gesamten Niederschlag aufgenommen, der oberhalb des Talsperrenspiegels niedergegangen ist. Das waren aber teilweise nur 10 oder 15 % des Niederschlags im Flusseinzugsgebiet. Der Rest des Niederschlags ist eben unterhalb der Talsperre niedergegangen. Die Entlastung durch die Talsperre lag in diesem Bereich - ich meine, es im Kopf zu haben - bei etwa 13 oder 14 %. Das ist aber immer noch eine erhebliche Menge.
Die Talsperren werden insbesondere zur Trinkwassergewinnung genutzt. In solchen Situationen merkt man aber, dass sie auch eine Hochwasserschutzfunktion haben. In Zukunft soll das verstärkt in die Planungen einbezogen werden. Es soll z. B. sichergestellt werden, dass Puffer vorgehalten werden, die man im Notfall nutzen kann. Von daher wird die Integration der Steuerung unserer Talsperren in Hochwasserschutzsysteme und Hochwasserrisikoanalysen in der Zukunft noch verstärkt werden.
Die Harzwasserwerke sind sehr an einem Dialog mit den Kommunen interessiert. Aus dieser Richtung kam auch die Anregung, wissenschaftlich zu untersuchen, was sich im Harzvorland noch verbessern lässt.
Ich glaube, dass man heute sagen kann: Wir hatten großes Glück, dass wir diese Potenziale hatten. Ich hoffe, dass diese Puffer auch in Zukunft zur Verfügung stehen.
Vielen Dank. - Ihre zweite Zusatzfrage stellte Frau Kollegin Hamburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Landesregierung fragen, wie schnell jetzt die Soforthilfeberechtigten tatsächlich mit ihrem Geld rechnen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, seit Anfang dieser Woche kann man sich die Formulare entweder im Internet herunterladen oder auch bei der Gemeinde oder beim Landkreis abholen. Seit gestern, seit dem Beschluss des Landtages, können die Kommunen auszahlen, wenn die Anträge vorliegen.
Da es sich bei der Soforthilfe um eine sehr unbürokratische Soforthilfe handelt, gehe ich davon aus, dass das jetzt unmittelbar erfolgen kann. Die Summen sind genannt worden: 500 Euro pro erwachsener Person und 250 Euro pro Kind. - Es gibt eine Mindest- und eine Höchstsumme. Aber ich hoffe, dass das jetzt auch so zeitnah wie möglich ankommt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Debatte von heute Morgen habe ich mir die von Herrn Dr. Birkner erwähnte Broschüre besorgt.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie waren im Keller des Umweltministeriums? - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Ein- gebrochen!)
„Klimarisiko sehen - elementar versichern. Die Launen der Natur werden durch den Klimawandel immer spürbarer. Starkregen oder Überschwemmungen sind längst keine Seltenheit mehr. Also sorgen auch Sie vor und versichern Sie sich gegen Elementarschäden.“
Vor dem Hintergrund, dass diese Broschüre im Entwurf fertig war, frage ich Herrn Umweltminister Wenzel: Warum haben Sie damals diese Aktion eingestellt?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bäumer, doch, ich kenne die Broschüre. Keine Frage! Die Maßnahme, die hier von den Versicherern geplant und damals von Bayern und zeitweilig auch von Niedersachsen unterstützt wurde, haben wir in einer Form weitergeführt, dass wir auf der Umweltministerkonferenz dafür geworben haben, grundsätzlich die Elementarschadenversicherung zur Pflicht bei Wohngebäuden zu machen. Das hat auch eine Mehrheit in der Umweltministerkonferenz gefunden, ist allerdings in der weiteren Beratung von der Bundesregierung leider nicht aufgegriffen worden. Ansonsten hätten wir eine solche Pflichtversicherung längst haben können.
Denkbar wäre, als Alternative einen Mindeststandard festzulegen, beispielsweise festzulegen, dass bei Wohngebäuden, die z. B. aufgrund einer Anforderung von Banken versichert werden, grundsätzlich auch Elementarschäden mitzuversichern sind. Das haben wir beispielsweise bei der KfzHaftpflicht. Da ist meines Wissens eine Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden vorgesehen.
Das würde verhindern, dass sich die Versicherten am Ende immer mit der Frage auseinandersetzen müssen: Habe ich mich wirklich gegen alle möglichen Risiken versichert? Habe ich mich gegen alle Regenereignisse, gegen alle Sturmereignisse und gegen alle denkbaren anderen Schäden versichert? - Das wäre aus meiner Sicht die „richtigste“ Lösung. Daneben haben wir auch intensiv für die Elementarschadenversicherung geworben, das allerdings nicht mit dieser Broschüre.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Hillmer von der CDU-Fraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich frage die Landesregierung zu dem Thema „Pflichtversicherung gegen Elementarschäden“. Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie das in der Umweltministerkonferenz erwogen und mehrheitlich beschlossen haben. Meine Frage ist: Wie ist denn die Position der Landesregierung in Niedersachsen? Wie ist Ihre Position zum Thema „Pflichtversicherung gegen Elementarschäden“ für die 8 Millionen Niedersachsen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hillmer, das Thema lässt sich nicht auf Landesebene allein lösen. Es lässt sich nur durch eine bundesgesetzliche Regelung anpacken. Deswegen haben wir auf der Umweltministerkonferenz dafür geworben, dass hier bundesrechtliche Grundlagen geschaffen werden. Aber das war am Ende nicht mehrheitsfähig.
(Jörg Hillmer [CDU]: Was ist denn Ihre Position? Sie haben keine Position dazu? - Gegenruf von Volker Bajus [GRÜNE]: Das hat er doch gesagt! Das hat er doch jetzt dreimal beant- wortet! - Gegenruf von Jörg Hillmer [CDU]: Nein, dazu hat er nichts ge- sagt! - Gegenruf von Volker Bajus [GRÜNE]: Doch! - Jörg Hillmer [CDU]: Frage nicht beantwortet!)
Elementarschadenversicherung abzielen, frage ich Sie: Was soll ich den Menschen in meinem Wahlkreis, im Alten Land, sagen, die bisher keine Möglichkeit haben, eine solche Elementarschadenversicherung abzuschließen, weil eine entsprechende Versicherungspolice für die Betroffenen in einem Überschwemmungsgebiet nahe einem großen Strom wie der Elbe unbezahlbar wäre?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dammann-Tamke, grundsätzlich ist - das sagen die großen Versicherungen - in Niedersachsen jeder Ort versicherbar. Ob das in jedem Einzelfall stimmt? Ich bin jedem dankbar, der mir ein Gegenbeispiel dafür liefert. Die eine Frage ist: Gibt es Fälle, in denen das nicht der Fall ist?
Die zweite Frage ist: Gibt es Fälle, in denen es wirtschaftlich nicht zumutbar ist? - Auch das würde mich interessieren. Genau das war der Grund dafür, dass wir gesagt haben, wir wollen eine Lösung nicht nur für die Menschen erreichen, die auf dem Berg oder in einer ungefährdeten Region wohnen, sondern wir wollen gerade gute Lösungen für diejenigen, die in gefährdeten Bachauen oder in Überschwemmungsgebieten leben, weil wir, historisch bedingt, Siedlungsgebiete haben, die stärker gefährdet sind als andere. Das ist der Grund dafür. Falls Sie ein Beispiel haben, bin ich insofern jederzeit offen dafür und schaue mir das an.
Vielen Dank, Herr Minister. - Seine zweite Zusatzfrage stellt Herr Kollege Angermann von der CDUFraktion. Bitte, Herr Kollege Angermann!
Herr Minister, im Winter letzten Jahres hatte ich in Nienhof in der Gemeinde Langlingen mit Unterstützung des Kollegen Oesterhelweg und Bürgermeister Memmert den Grundstein für das Projekt „Hochwasserschutz an der Aller“ gelegt. Das ha
ben Sie mehrmals benannt. Ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie das positiv begleiten wollen. Dafür meinen ausdrücklichen Dank!
Allerdings werde ich jetzt hellhörig; denn einige Naturschutzverbände denken daran, die Staustufen an der Aller zu legen. Sie sprachen von der abflussmindernden Wirkung der Staustufen oder der Wehre ohnehin. Wie sehen Sie das? Besteht die Gefahr, dass diese Wehre möglicherweise gelegt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Angermann, die Frage dürfte sich an die Wasser- und Schifffahrtsdirektion richten. Rechtliche Grundlage ist die Wasserrahmenrichtlinie, die grundsätzlich vorsieht, dass Barrieren in den Fließgewässern abgebaut oder zurückgebaut und Fischaufstieg und Fischabstieg ermöglicht werden sollen. Was die Wasser- und Schifffahrtsdirektion im Einzelnen plant und für welche Staustufe möglicherweise eine weitere Vorhaltung notwendig oder ein Rückbau geplant ist, kann an erster Stelle der Bund beantworten. Wir könnten das allerdings auch recherchieren und Ihnen nachliefern.