Protocol of the Session on June 15, 2017

Apelern: Neubau eines Ärztehauses. Zuschuss: 500 000 Euro.

Bücken: Erstellung von Räumen für Arztpraxis und betreutes Wohnen. Zuschuss: 200 000 Euro.

Bruchhausen-Vilsen: Umbau eines Wohnhauses zur Tagespflegeeinrichtung mit ambulantem Pflegedienst. Fünf neue Arbeitsplätze in der Tagespflege werden geschaffen.

Wir haben da also sehr viel.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich weise darauf hin, dass wir seit diesem Jahr Kleinstunternehmen im ländlichen Raum fördern können. Das ist ganz neu; das gab es unter Ihrer Regierung nie. Nach EU-Regelungen sind das Unternehmen mit bis zu zehn Arbeitsplätzen. Das kann der kleine Schlachter, der kleine Friseurladen oder der Fahrradladen sein.

Eine besondere Fachrichtung betrifft Freiberufler der Medizinalfachberufe in Orten mit bis zu 10 000 Einwohnern. Nächster Antragsstichtag ist der 15. September. Informieren Sie sich beim Amt! Ärzte und Apotheker sind übrigens ausgeschlossen; für die gilt etwas anderes. Wir freuen uns aber, dass wir Mittel haben, um z. B. Pflegedienste im ländlichen Raum, die zur Daseinsvorsorge, zur Grundversorgung beitragen können, umfangreich zu fördern.

Ich habe jetzt nur einige Vorhaben aufgezählt. Allein im Gesundheitsbereich haben wir Förderbescheide in Höhe von 4 Millionen Euro erteilt. Das ist ein ganz wichtiger Schwerpunkt der Förderung des ländlichen Raums. Da geht es nicht nur um die Landwirtschaft und den Umbau von Gebäuden, sondern auch um die Stärkung der sozialen Gesundheitssorge vor Ort.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Richtig!)

Ich freue mich, dass die Kommunen auch in diesem Bereich so viele Anträge stellen, und wir sind froh, dass Niedersachsen so viel Geld erkämpft hat, das wir jetzt ausgeben können. Ich weise darauf hin, dass wir gerade mit dem Bund darüber verhandelt haben - ich bin Berichterstatter -, den Topf für den ländlichen Raum noch einmal aufzustocken. Dann könnten wir noch mehr kriegen. Wenn Sie als CDU sich beim Bund dafür einsetzen - bislang will nur die SPD; die CDU will die Gelder für Niedersachsen nicht erhöhen -,

(Filiz Polat [GRÜNE]: Hört! Hört!)

dann können wir vielleicht noch mehr dieser schönen Projekte für die Medizinalversorgung im ländlichen Raum fördern.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Jetzt stellt die Frau Kollegin Dr. Thela Wernstedt, SPD-Fraktion, eine Zusatzfrage. Bitte, Frau Dr. Wernstedt!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob sie noch einmal genauer ausführen kann, was sich hinter dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ verbirgt.

Frau Ministerin Rundt, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Basis des „Masterplans Medizinstudium 2020“ ist der Koalitionsvertrag auf Bundesebene für die im September auslaufende Legislaturperiode. Dort ist sehr genau beschrieben, was das Ziel eines solchen Masterplans sein soll, nämlich eine zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerbungen, die Förderung der Praxisnähe und die Stärkung des Allgemeinmedizinbereichs im Studium.

Am 31. März dieses Jahres hat es eine gemeinsame Konferenz der für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern sowie der Bundestagsfraktionen gegeben. Hier ist das auch unterzeichnet worden.

Schon vorher, nämlich am 30. März dieses Jahres, hat auch die Kultusministerkonferenz - unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Finanzierung - zugestimmt.

Wichtig ist: Gemeinsames Ziel ist, dass man hier eine deutlich praxisnähere hausärztliche Ausbildung auf den Weg bringen will, dass die Ausbildungsinhalte noch einmal verändert werden und dass insbesondere auch an den Unikliniken das Thema Hausärzte vorangebracht wird, sodass die Studentinnen und Studenten, die dort betreut werden, den ambulanten Bereich genauso kennenlernen wie den stationären Bereich. Allgemeinmedizin wird also im Bereich der Ausbildung insgesamt gestärkt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt eine Zusatzfrage des Kollegen Christian Calderone, CDUFraktion. Bitte, Herr Kollege!

(Filiz Polat [GRÜNE]: Buon giorno!)

Herr Präsident! Frau Ministerin, was unternimmt die Landesregierung für die Schaffung von Weiterbildungsverbünden für Hausärzte unter der Beteiligung der Kommunen?

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Calderone. - Bitte, Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Weiterbildung und auch die Vernetzung vor Ort sind Themen, die sowohl die Ärztekammer als auch die Kassenärztliche Vereinigung bewegen. Das heißt, dass das Ganze schwerpunktmäßig dort angesiedelt ist. Es spielt aber auch in den Absprachen, die wir im Rahmen unserer gemeinsamen Koordination treffen, eine entsprechende Rolle.

Wir unterstützen auch ganz gezielt die Vernetzungsstruktur in den Gesundheitsregionen. Dabei geht es sogar schwerpunktmäßig um das Thema Vernetzung und die Vernetzung von niedergelassenen Ärzten mit anderen Leistungsanbietern. Das fängt bei den Krankenhäusern an und geht weiter bis zu Pflegediensten und Ähnlichem. Das ist da ein Riesenthema. Das heißt, dass auch dort z. B. das Thema „Vernetzung und Weiterbildung“ ganz gezielt auf den Weg gebracht wird - in unterschiedlicher Intensität, weil die Gesundheitsregionen auch unterschiedlich aufgestellt sind. Trotzdem ist das bei vielen ein Riesenthema.

Danke, Frau Ministerin. - Kollege Volker Meyer, Sie haben das Wort zu einer Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Kollege Burkhard Jasper die Frage nach der Zahl von Studienplätzen gestellt hat, die von der Ministerin eigentlich gar nicht be

antwortet worden ist, frage ich die Ministerin für die Landesregierung, ob sie denn die derzeitige Ausgestaltung des Numerus clausus als richtige Antwort auf die Frage des Ärztenachwuchses sieht.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Es antwortet Frau Ministerin Rundt. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau die Frage einer Landarztquote und genau die Frage, wie man möglicherweise einen besonderen Zugang zum Medizinstudium schafft, haben bei den Diskussionen um den Masterplan Medizinstudium 2020 natürlich eine Riesenrolle gespielt. Dort ging es also u. a. darum, zu schauen: Haben wir die richtigen Zugangsvoraussetzungen? Können wir vielleicht, z. B. über eine Landarztquote, andere Voraussetzungen definieren? - Das ist im letzten Detail noch nicht geklärt. Es ist aber von der Ziellinie her genau das, was angepeilt wird. Möglicherweise sollen zumindest für Teilbereiche noch einmal andere Kriterien definiert werden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Kollege Calderone, Sie sind noch einmal dran, und zwar mit Ihrer zweiten und damit für Sie heute letzten Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Frau Ministerin, hält die Landesregierung die Förderung von Weiterbildungsstellen zum Facharzt für Allgemeinmedizin in Krankenhäusern für erforderlich?

Bitte, Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die von Ihnen angesprochenen zentralen Weiterbildungsstellen gibt es so nicht. Das heißt, dass im Moment auch gar keine Fördermöglichkeiten bestehen würden.

Sicherlich kann man im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung auch

diskutieren, ob so etwas Sinn macht. Wie gesagt, die Weiterbildungszuständigkeit liegt aber schwerpunktmäßig vor allen Dingen bei der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir werden uns mit ihnen auseinandersetzen und fragen, ob man hier helfen kann.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Gleiches gilt jetzt für den Kollegen Volker Meyer, CDU-Fraktion. Er stellt seine zweite Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frau Ministerin stellte vorhin die Förderung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren dar. Das betrifft ja den Gebäudepart. Das ist aber nur ein Teil. Es gibt nämlich auch viele Punkte - gerade im Hinblick auf weibliche Ärzte -, die seitens der Kommunen gefördert werden. Hier denke ich an Kindergartenplätze, an Schulplätze und an den Beruf des Ehemannes oder der Ehefrau; je nachdem, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt. Die Kommunen sind ja sehr aktiv, um im ländlichen Raum Ärztenachwuchs zu bekommen. Ich frage die Landesregierung, inwieweit sie hierbei Unterstützung leisten möchte.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage, was dort an konkreter Unterstützung zusätzlich passieren kann, ist in dem Papier geregelt. Darin finden Sie auch explizit den Part der Kassenärztlichen Vereinigung.

Sie können dort z. B. feststellen, dass es Überlegungen der Kassenärztlichen Vereinigung gibt, die inzwischen auch teilweise in die Tat umgesetzt sind, Eigenbetriebe zu gründen, sodass sich dann angestellte Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Bereich positionieren können. Die Kassenärztliche Vereinigung kann die Sorge, dass man möglicherweise wirtschaftlich nicht gut dasteht, wenn man sich gleich dort niederlässt, dadurch nehmen, dass sie Angestelltenverhältnisse aufbaut.

Wir haben das Modell „flexidoc“, das im Bereich Wolfsburg bereits realisiert wird. Dort kommen

Seniorärztinnen und -ärzte mit Juniorärztinnen und -ärzten zusammen, um gemeinsam zu schauen, wer wie viel Arbeitszeit übernimmt, sodass die ältere Ärztin oder der ältere Arzt langsam und schleichend in den Ruhestand gehen kann und die jüngere Ärztin oder der jüngere Arzt dann nach und nach deren Aufgaben übernimmt.

Es gibt Umsatzgarantien seitens der Kassenärztlichen Vereinigung gerade in ländlichen Bereichen, in denen die Sorge besteht, dass die Umsätze nicht ausreichen, um sich dort wirtschaftlich stabil niederlassen zu können.

Alles das sind Modelle, die inzwischen von der Kassenärztlichen Vereinigung längst aufgebaut sind und in vielen Bereichen bereits in der Praxis Anwendung finden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Hilbers, CDU-Fraktion, hat sich zu einer Zusatzfrage gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade hier Ihre Gesundheitsregionen besonders hervorgehoben haben, frage ich Sie ganz konkret: Wann wollen Sie denn den Gesundheitsregionen, die jetzt am Netz sind, die Klarheit geben, dass sie auch nach den geänderten Förderbedingungen, nach dem 31. Dezember 2017, weitermachen können? Wann wollen Sie die dort bestehende Unsicherheit auflösen, dass dieses Projekt dann irgendwann womöglich nicht mehr gefördert werden kann oder anders gefördert wird?