Denn wie sonst ist denn Ihre Äußerung zu verstehen, dass Unternehmen in Niedersachsen durch die investitionsfeindliche Gewerbeaufsicht traktiert würden? - Meine Damen und Herren, so sieht das bei Ihnen aus: Hier „Haltet den Dieb!“ rufen und zugleich die Rückkehr zur „Augen-zu-Politik“ fordern. Das ist Politik auf dem Rücken der Betroffenen zulasten der Sicherheit in unserem Land.
(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sie wollen das nicht verstehen, Herr Kollege! Ich fürchte, Sie sind überfordert mit der Situation!)
Meine Damen und Herren, das ist mit uns nicht zu machen. Ich danke Stefan Wenzel und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie für Sicherheit in unserem Land sorgen. Klar, wahr und transparent - Rot-Grün ist einfach besser für unser Land!
Vielen Dank, Herr Kollege Bajus. - Mir liegt jetzt noch die Wortmeldung der Landesregierung vor. Herr Umweltminister Stefan Wenzel hat das Wort. Bitte, Herr Minister!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bäumer, Sie haben ja beantragt - das war der Kernpunkt, der erste Punkt Ihres Antrags -, die vertraulich gestempelten Lieferlisten aus den Aktenbeständen des Gewerbeaufsichtsamts unter Wahrung schutzwürdiger Interessen öffentlich zu machen. Sie haben - das ist aus meiner Sicht natürlich nachvollziehbar - Interesse daran gehabt, noch tiefer in die Frage einzusteigen, was hier eigentlich passiert ist.
Wir sind dem nachgekommen. Dem Landtag wurden nach vorheriger Aufhebung der Vertraulichkeitserklärung am 11. Mai 2016 die tabellarischen Ausdrucke der Begleitscheindaten übermittelt. Meine Damen und Herren, damit war sozusagen ein Kernpunkt dieses Antrags erledigt. Jedes Mitglied des Ausschusses konnte sich daher auch hier ein Bild von den Daten machen.
Man muss allerdings immer beachten, dass man bei den Angaben auf den Begleitscheinen und auf den sogenannten Entsorgungsnachweisen zwischen Angaben nach Abfallrecht und Angaben nach Störfallrecht differenziert und sich dann auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen anguckt.
Grundsätzlich gibt es keine Tatsachen, die den Verdacht begründen, dass Anlagen der OrganoFluid im Sinne der Störfallverordnung Betriebsbereiche hatten. Das galt für 2001. Da liegt uns die Eigenerklärung des Anlagenbetreibers vor. Die damalige Landesregierung hätte das in der Folgezeit nachvollziehen können. Aber auch zum Zeitpunkt des Explosionsunglücks haben wir keinen Nachweis führen können, dass dieser Tatbestand praktisch gegeben war.
Meine Damen und Herren, wir haben aber dieses Unglück insgesamt zum Anlass genommen, um eine Vielzahl von Überprüfungen vorzunehmen. Es ist mein ureigenstes Anliegen, aus solchen Erfahrungen zu lernen.
Das Wichtigste ist doch, dass man einen Fehler nicht ein zweites Mal macht, sondern dass man im Zweifel guckt: Wo gibt es mögliche Ursachen? Wo gibt es technische Verbesserungen oder wo gibt es im menschlichen oder organisatorischen Bereich Verbesserungen, die man vornehmen kann, damit so etwas nicht wieder passiert? - Denn das will man als Unternehmer nicht erleben, das will
man als Nachbar nicht erleben, das will man aber auch als zuständige Behörde nicht erleben. So etwas muss man, wenn irgend möglich, für die Zukunft vermeiden.
Deswegen haben wir auch alles daran gesetzt, solche Fehler und Rechtsverstöße aus der Vergangenheit offenzulegen. Wir haben auch ein Anlagenregister für viele andere Anlagen im Land angelegt, um es den kontrollierenden Expertinnen vor Ort von der Gewerbeaufsicht zu erleichtern, zu gucken, was sozusagen der Anlagengenehmigungsstand ist und welche Anforderungen genau erfüllt werden müssen. Mit einem solchen Anlagenregister hätte es in der Vergangenheit vielleicht mehr Möglichkeiten gegeben, solche Fehler frühzeitiger zu erkennen. Ich hoffe, dass das für die Zukunft wirkt.
Darüber hinaus begrüße ich aber auch ausdrücklich, dass hier eine juristische Überprüfung stattfindet. Das ist in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit, und das ist auch gut so. Wir werden sicherlich noch hören, welche Ergebnisse sich auch von dieser Seite über mögliche Rechtsverstöße und die Verursacherschaft ergeben. Ich bin gespannt, was uns dort noch zur Kenntnis gegeben wird. Ich denke aber, dass sich der Antrag erledigt hat.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich stelle fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorliegen und wir damit am Ende der Beratung angekommen sind.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4713 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit sind Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Tagesordnungspunkt 25: Erste (und abschließende) Beratung: Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersäch
sischen Abgeordnetengesetzes - Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/8225
Zu diesem gemeinsamen Antrag aller Landtagsfraktionen findet antragsgemäß die erste Beratung statt. Die Fraktionen haben jedoch signalisiert, dass sie die zweite Beratung unmittelbar anschließen möchten. Ich werde nach der Debatte und der Beratung klären, ob es zur Ausschussüberweisung kommt. Sie kennen das Verfahren.
Wir kommen jetzt zur Einbringung und Beratung. Als Erster hat sich zu diesem Tagesordnungspunkt der Kollege Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja nicht das erste Mal in dieser Legislaturperiode, dass wir über die Anpassung der Grundentschädigung entsprechend dem im Abgeordnetengesetz festgelegten Index reden. Deswegen spare ich es mir, das Verfahren noch einmal zu erläutern. Einige Aspekte erscheinen mir aber schon wichtig.
Zum einen: Auch wenn diese Debatte in der Regel - wir haben auch schon andere Situationen erlebt, aber in der Regel - in großer Einigkeit in der Sache verläuft, finde ich es wichtig, dass wir sie führen. Meines Erachtens sollten wir als Parlament die Entscheidungen, die wir treffen - auch die Entscheidungen, die uns selber betreffen -, immer vor der Öffentlichkeit vertreten und uns nicht dem Verdacht aussetzen, wir würden versuchen, Entscheidungen irgendwo zu verstecken und fernab zu treffen. Darum finde ich es wichtig, dass diese Debatte stattfindet und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, die Positionen der einzelnen Fraktionen dazu zur Kenntnis zu nehmen.
Zum anderen finde ich auch ausdrücklich die Regelung im Abgeordnetengesetz richtig, dass es jeweils einer einzelnen Bestätigung der Entscheidung bedarf, und zwar deshalb, weil man schon aufpassen muss und immer wieder neu wägen muss, dass Abgeordnete ein angemessenes Einkommen bekommen. Selbstverständlich ist das angemessene Einkommen auch zur Sicherung der Unabhängigkeit und der Arbeit der Abgeordneten
wichtig; das ist gar keine Frage. Es darf aber auch nicht zu sehr von dem Einkommen der Bevölkerung entkoppelt sein. Der Index ist da sicherlich ein guter Gradmesser, kann aber, wenn es sehr unterschiedliche Lohnentwicklungen in verschiedenen Teilen des Landes gibt, vielleicht auch zu Verzerrungen führen. Insofern ist es aus meiner Sicht ausdrücklich richtig, dass wir uns das Jahr für Jahr noch einmal genau anschauen, gut abwägen und dann entscheiden.
Wir kommen dieses Jahr zu dem Schluss, dass wir der Anpassung zustimmen. Ich gehe davon aus, dass alle anderen das auch tun. Insofern können wir dann gleich zu einer einvernehmlichen Abstimmung kommen.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Als Nächstes liegt mir die Wortmeldung für die SPD-Fraktion vor. Herr Kollege Grant Hendrik Tonne, bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem gleich anstehenden Beschluss kommen wir einer Verpflichtung nach. Denn nur dieses Haus, dieser Landtag, darf und muss entscheiden, wie hoch unsere monatliche Grundentschädigung sein soll.
Ich finde, wir haben uns vor ein paar Jahren auf den bestmöglichen Weg geeinigt und ein transparentes und auch gerechtes Verfahren entwickelt, indem wir unsere Grundentschädigung an den Nominallohnindex koppeln. Damit hat man den Weg geebnet, um die bestmögliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass man nicht jedes Jahr eine Debatte führt, in der einem vorgeworfen wird, man mache das rein willkürlich. Daher finde ich es nur konsequent, wenn wir heute diesem Vorschlag folgen.
Ich lege aber auch großen Wert darauf, diesen Schritt nicht automatisch eintreten zu lassen, sondern ihn, den verfassungsrechtlichen Ansprüchen wie auch unseren Anforderungen an unsere eigene Arbeit selbst folgend, vor den Augen der Öffentlichkeit und damit hier im Plenum zu vollziehen. Dafür werbe ich.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden gleich über die Höhe der Grundentschädigung entscheiden. Die Anpassung, die wir dort vornehmen werden, ist angemessen. Sie ist vom Präsidenten des Niedersächsischen Landtags nach einem von uns bestimmten und festgelegten Index, auf den auch die Kollegen Limburg und Tonne gerade Bezug genommen haben, berechnet worden und dann dem Haus als Vorschlag unterbreitet worden. Diesem Vorschlag werden wir folgen. Das wird natürlich auch die CDU-Fraktion tun.
Ich stelle allerdings fest, dass wir es in diesem Jahr geschafft haben, rechtzeitig zum tatsächlichen Eintreten der Auswirkungen dieser Entscheidung auch die Entscheidung hier im Hause zu treffen. Das ist in den Vorjahren nicht immer gelungen. Herzlichen Dank dafür, dass Sie dieser Anregung, die ich frühzeitig an Sie herangetragen habe, nun auch Folge leisten.
Ich stelle allerdings auch fest, dass wir heute genauso wie bei allen zurückliegenden Entscheidungen dieser Wahlperiode - dies wird die letzte Entscheidung dieser Art für diese Wahlperiode sein - immer dem Vorschlag des Präsidenten gefolgt sind. Wir sind in jedem Fall - mal früher, mal später - dem Index gefolgt und haben die Entscheidung bestätigt.
Vor diesem Hintergrund kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum es weniger transparent, weniger offenkundig und auch weniger für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein soll, wenn, wie es andere Parlamente tun und wie wir es in der vergangenen Legislaturperiode auch getan haben, zu Beginn einer Legislaturperiode eine Grundsatzentscheidung über diesen Index und über die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung getroffen wird. Das hielte ich für die richtigere und bessere Entscheidung, anstatt jedes Mal so zu tun, als würde man
ernsthaft neu darüber diskutieren, um es dann an das Ende eines Plenarabschnitts zu packen, wo letzten Endes alle nur sagen: Wir stimmen dem zu!
Ich glaube, dass eine Grundsatzentscheidung zu Beginn der Wahlperiode - so, wie es beispielsweise der Deutsche Bundestag tut - die angemessenere Entscheidung ist. Dementsprechend werden wir uns in der nächsten Wahlperiode auch dafür einsetzen.