Mir ist vom vorigen Sitzungsvorstand eine Wortmeldung des Kollegen Bäumer zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 der Geschäftsordnung übergeben worden. - Ich frage Sie, Herr Kollege Bäumer, ob das zu diesem Tagesordnungspunkt ist.
Also außerhalb der Tagesordnung, zu einem früheren Tagesordnungspunkt. Gut, dann stimmen wir erst ab, und dann sind Sie mit der persönlichen Bemerkung dran, die Sie dann selbstverständlich abgeben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird,
Deswegen bitte ich diejenigen, die dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/8279 ihre Zustimmung geben wollen, jetzt um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit wurde dem Änderungsantrag nicht gefolgt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/8023 unverändert annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit sind Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, erteile ich dem Kollegen Bäumer nach § 76 unserer Geschäftsordnung das Wort zu einer persönlichen Bemerkung.
Ich will noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nur zwei Gründe gibt, aus denen man persönliche Bemerkungen machen kann. Das ist nach Schluss der jeweiligen Besprechung möglich, also auch zu einem früheren Tagesordnungspunkt. Aber der Abgeordnete, der diesen Paragrafen in Anspruch nimmt, kann nur auf Angriffe, die in der Aussprache gegen ihn als Abgeordneten, als Mitglied des Landtages gerichtet wurden, eingehen und sie zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde gerne auf etwas zurückkommen, was die Abgeordnete Staudte vorhin geäußert hat. Ausweislich des Vorabauszuges aus dem Protokoll hat die Kollegin Staudte vorhin gesagt:
Ich möchte hier ganz deutlich für meine Person sagen, dass mich dieser Ausspruch, Frau Staudte, persönlich tief getroffen und verletzt hat.
Herr Kollege Bäumer, ich kann das, was Sie jetzt hier tun, nachvollziehen. Aber wir haben das hier schon mehrfach ausgetragen: Nur Angriffe auf Sie als Person rechtfertigen eine Wortmeldung nach § 76,
(Björn Thümler [CDU]: Wir haben hier schon andere Fälle gehabt, Herr Prä- sident! Da haben Sie anders reagiert! Das wissen Sie ganz genau! Das ist doch unerhört! - Weitere Zurufe von der CDU)
Lieber Herr Präsident, vielen Dank dafür, dass ich hier weiter ausführen darf. Sie können davon ausgehen, dass ich meine Worte sehr sorgfältig wähle.
(Wiard Siebels [SPD]: Aus der Prä- ambel vorlesen? Wo sind wir denn! - Gegenruf von der CDU: Klappe hal- ten! - Weitere Zurufe)
„Unsere Politik beruht auf dem christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott.“
(Wiard Siebels [SPD]: Wir lesen bald das SPD-Parteiprogramm vor von vorne bis hinten! - Gegenruf von der CDU: Herr Bäumer hat das Wort! - Weitere Zurufe - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
In diesem Sinne betreibe ich persönlich meine Politik. Dostojewski hat mal gesagt: Wo es keinen Gott - - -
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, wie jetzt die beiden Seiten des Hauses reagieren. Ich möchte keinen Tumult herbeiführen. Herr Bäumer, ich bitte Sie, eine kurze Erklärung abzugeben.
Ansonsten werden wir diese Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen, erneut im Ältestenrat aufgreifen müssen, um klarzustellen, wann die Anwendung von § 76 der Geschäftsordnung gerechtfertigt ist und wann nicht.
Aber da ich zum Schluss der Sitzung keinen Tumult auslösen möchte - ich sehe ja, wie die Reaktionen sind -, bitte ich Sie, Herr Bäumer, zum Schluss zu kommen.