des „Diplom-Juristen“ angesprochen wurde - weder im Rahmen der Anhörung noch im Rahmen der politischen Beratung im Ausschuss noch im Landtag.
Rot-Grün hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die befristete Wiedereinführung des „DiplomJuristen“ vorsieht. Die Regelung werden wir gleich im Anschluss - als Annex - gemeinsam mit dem Justizvollzugsgesetz beschließen.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem GBD für den Änderungsvorschlag zu unserem Gesetzentwurf danken, den wir gerne übernommen haben. Die Formulierung des GBD ist aus rechtssystematischen Gründen besser, sie macht die Regelung besser. Bislang gab es eine Analogie. Durch die Klarstellung des GBD ist dies künftig obsolet.
Sie nehmen Bezug auf nicht mehr vorhandene Vorschriften. Von daher ist dieser Gesetzentwurf untauglich. Die von Ihnen vorgelegte Form funktioniert nicht, sie ist nicht umsetzbar.
- Nein, weil wir eine Benachteiligung unserer Studierenden auf dem Arbeitsmarkt und eine Benachteiligung unserer juristischen Fakultäten im Wettstreit um „gute Köpfe“ nicht wollen. Der Wunsch
der Studierenden, neben dem Staatsexamen einen weiteren Abschluss zu erhalten bzw. einen akademischen Grad führen zu dürfen, ist in den Gesprächen deutlich geworden. Die mit der Abschaffung verbundenen Sorgen nehmen wir ernst. Das hat nichts mit taktischen Spielchen zu tun. Wir haben uns das angehört und regeln das.
Jetzt sage ich Ihnen, was natürlich auch zu berücksichtigen ist: Der „Diplom-Jurist“ ist in Zeiten von Bologna - das können Sie nicht wegdiskutieren - ein Anachronismus. Den Bologna-Prozess werden wir nicht aufhalten, sondern wir werden ihn weiter umsetzen. Dazu gehört es auch, eine Bologna-konforme Bezeichnung für Juristen zu finden - die wir noch nicht haben. Auf die fragwürdige Herkunft der Bezeichnung - der Abschluss „Diplom-Jurist“ galt nämlich auch für Juristen in der DDR - möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen.
Aus rechtlicher Sicht besteht kein Anspruch auf die Verleihung des „Diplom-Juristen“. Dies ist seitens der Landesregierung in der Unterrichtung noch einmal deutlich gemacht worden. Dazu gibt es im Übrigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, die eine Grundrechtsverletzung ausdrücklich verneint. Danach erschwert das Unterbleiben einer Graduierung weder die Wahl noch die Ausübung des Berufs. Entscheidend bei der Einstellung als Jurist sei das Zeugnis über die juristische Staatsprüfung, aus dem sich auch die erzielten Noten ergeben würden.
Schließlich ist eine Vereinheitlichung von juristischen Abschlüssen sinnvoll - darum geht es uns an dieser Stelle -, um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Das haben wir auch schon im Ausschuss etwas länger thematisiert. Das hilft nämlich Arbeitgebern und Absolventen gleichermaßen.
Zurzeit gibt es bei den Abschlüssen einen Flickenteppich. Herr Hillmer, das, was Sie hier eben vorgetragen haben, ist ja nur ein Ausschnitt.
- Ja, ganz Deutschland! Aber das ist nur ein Ausschnitt der unterschiedlichen juristischen Abschlüsse. Sie haben den „Magister-Juristen“ und den „Diplom-Juristen“ genannt; es gibt aber auch noch den Wirtschaftsjuristen und den LL.M. Es gibt also einen Flickenteppich. Das ist sowohl für Ab
solventen als auch für Arbeitgeber irreführend. Eine Harmonisierung ist überfällig. Diese Harmonisierung wollen wir. Darauf wollen wir hinwirken. Wir wollen einen einheitlichen Hochschulgrad bzw. eine einheitliche Bezeichnung finden, die neben dem juristischen Staatsexamen verliehen werden kann,
damit die Absolventen etwas in der Hand haben, womit sie sich auch außerhalb der klassischen juristischen Berufe vorstellen können. Das könnte z. B. ein Masterabschluss oder etwas Ähnliches sein.
Nun noch einmal kurz zur Frage der Befristung: Eine jetzt schon nicht mehr zeitgemäße Regelung dauerhaft aufzunehmen, hat wenig Sinn. Deshalb wollen wir die Regelung befristen. Wir halten es für realistisch, innerhalb eines Übergangszeitraums von acht Jahren eine Vereinheitlichung der Abschlüsse auf Bundesebene zu erreichen.
Wenn dies nicht gelingt, muss geprüft werden, ob der Grad „Diplom-Jurist“ weiterhin benötigt wird. Dazu sollte eine erneute parlamentarische Entscheidung erfolgen; das sollte nicht automatisch durch eine unbefristete Regelung geschehen. Befristungen verstärken den Handlungsdruck - auch deshalb ist eine Befristung sinnvoll.
Letztlich gehört die Befristung aber auch zu dem Verhandlungsergebnis, das Rot-Grün mit den Fachschaften erzielt hat. Dies setzen wir 1 : 1 um. Das werden wir gleich im Anschluss mit dem nächsten Tagesordnungspunkt tun. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Prange. - Für die Landesregierung hat nun Frau Wissenschaftsministerin Dr. Heinen-Kljajić das Wort. Bitte!
Ich will nicht alle meine Argumente aus der ersten Beratung noch einmal aufführen, aber noch einmal festhalten, dass ich, offen gestanden, nach wie vor keinen objektiven Bedarf für die weitere Verleihung eines Diplomgrades für Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens sehe. Dass keine Wettbewerbsnachteile entstehen, wenn dieser Grad nicht verliehen wird, ist sowohl vom Niedersächsischen OVG als auch vom Bundesverwaltungsgericht schon entschieden worden.
Das einzige Argument, das an dieser Stelle tatsächlich zieht - das war seinerzeit auch Gegenstand der Gespräche mit den Fachschaften -, ist, dass eine bundesweit einheitliche Regelung bezüglich der Hochschulgrade für Juristen immer noch aussteht. Deshalb ist die Lösung, die wir jetzt gefunden haben - eine Übergangsregelung -, finde ich, richtig. Genau diese Lösung haben wir auch mit den Fachschaften verabredet.
In der KMK wird die Frage der Vereinheitlichung der Juristenausbildung ohnehin auf der Tagesordnung stehen. Selbstverständlich werden wir als Vertreter Niedersachsens das Thema der einheitlichen Hochschulgrade auf dem Schirm haben und mit in die Debatte einbringen. Dass in diesem Fall Absolventen eines Studiengangs, der nicht einmal ein Diplomstudiengang ist, ein Diplomgrad verliehen wird, ist historisch bedingt - auch darauf hat Herr Prange schon hingewiesen. Aber das sollte nicht für alle Zukunft Entscheidungsgrundlage in dieser Frage sein.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/7673 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! -
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/7414 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/8228 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/8271
Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort Herrn Kollegen Scholing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Herr Kollege!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die rotgrüne Landesregierung das Ziel, die Bedingungen für Resozialisierung und Wiedereingliederung von Straffälligen zu verbessern.
Durch die hervorragende Arbeit des Justizministeriums und des GBD ist es gelungen, diesen Gesetzentwurf sehr zügig hier in der zweiten Beratung zu behandeln. Vielen Dank dafür!