Protocol of the Session on May 17, 2017

Kontroversen und vor allem auch für die Kontrolle von Verwaltung, Politik und Staat.

Deshalb ist das Herzstück dieses Gesetzentwurfs das Informationszugangsgesetz. Damit wird Bürgerinnen und Bürgern endlich ein einklagbarer, voraussetzungsloser Rechtsanspruch auf den Zugang zu staatlichen Informationen verschafft. Das ist richtungsweisend für Niedersachsen und sollte auch die liberalen Kolleginnen und Kollegen freuen.

Die Zeiten, in denen sich Bürgerinnen und Bürger für Informationsbegehren rechtfertigen mussten, werden dann vorbei sein. Andersherum müssen sich jetzt Behörden rechtfertigen, wenn sie Informationen verweigern.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

- Da kann man ruhig applaudieren; denn das ist tatsächlich ein Kulturwandel in unserer Bürokratie und Verwaltung.

Anträge auf Informationszugang sind nunmehr formlos möglich und bedürfen keiner weiteren Begründung. Die Informationen sollen relativ schnell - in der Regel innerhalb eines Monats - erfolgen. So sieht es jedenfalls dieses moderne Transparenzgesetz vor, das uns heute vorgelegt wurde.

Dabei muss sich niemand Sorgen machen, dass der Nachbar eventuell bald die eigene Steuererklärung in den Händen hält oder die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist. Private und öffentliche Interessen werden geschützt und können einen Informationszugang ausschließen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Auch ein übermäßiger Verwaltungsaufwand, wie er hier immer wieder zur Sprache gebracht wurde, droht nicht. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Auch mit Blick auf die zum Teil geäußerte Kritik, dass weniger normale Bürgerinnen und Bürger und eher Akteure aus der Wirtschaft bzw. Anwälte und Unternehmen davon profitieren, zeigt eine Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes aus dem Jahr 2012 ein anders Bild. Denn mit Abstand sind die meisten Anträge zwischen 2006 und 2011 - nämlich 43 % - von Bürgerinnen und Bürgern gestellt worden. Das zeigt auch, wie groß das Interesse an Informationen über das staatliche Handeln ist.

Gleichzeitig ist sehr zu begrüßen, dass vorgesehen ist, dass der Staat eine Transparentmachung

sozusagen aktiv und eigeninitiativ mitträgt, indem er Informationen für Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zur Verfügung stellt und in ein Register einstellt.

Wie Sie wissen, ist dieses Gesetz uns Grünen seit nunmehr fast einem Jahrzehnt ein großes Anliegen. Der Kollege Limburg nickt aus eigener Erfahrung. Nun rückt dieses Gesetz in greifbare Nähe. Deshalb danke ich der Justizministerin ausdrücklich und beglückwünsche sie für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Dieser Gesetzentwurf - das hat die Ministerin schon ausgeführt - ist ein Kompromiss, und zwar ein, wie ich finde, guter Kompromiss, der versucht, eine Balance zwischen Schutz- und Informationsrechten herzustellen. Wir als Parlament haben - das hat der Kollege Schmidt schon gesagt - jetzt den Ball in unserem Spielfeld und müssen darüber noch intensiv diskutieren. Dazu wird es noch Unterrichtungen und Anhörungen geben; darauf bin ich schon sehr gespannt. Denn es geht hier um nichts Geringeres als um einen tatsächlichen Kulturwandel von einem eher preußischen Verständnis des Amtsgeheimnisses hin zu einem noch transparenteren Staat. Man kann sich dann natürlich auch einmal anschauen, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird. In Hamburg gibt es z. B. eine Kostendeckelung - das wurde angesprochen.

Die Ministerin hat auch schon ausgeführt, dass nach fünf Jahren eine Evaluation vorgesehen ist, sodass wir die Diskussion dann fortsetzen werden.

Letztendlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist dies, glaube ich, ein großer Sprung für Niedersachsen in Richtung von mehr Demokratie, mehr Offenheit und mehr Bürgerbeteiligung. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen und wünsche Niedersachsen viel Spaß mit diesem Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Sie haben so beschlossen.

Ich rufe nun auf den

Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung: Ende des Tempo-30-Irrsinns auf Hauptverkehrsstraßen! Keine pauschale, ideologische, sachfremde oder willkürliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit von innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/8015

Zur Einbringung erteile ich das Wort für die FDPFraktion Herrn Kollegen Bode. Bitte!

Vielen Dank.- Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ideologische rot-grüne Verkehrswende treibt in der jüngsten Zeit enorme weitere Blüten. Nachdem die Grünen das Thema Auto als Feindbild in die Koalition hineingetragen haben, ist jetzt auch das Umweltbundesamt aktiv geworden und hat mit dem Vorschlag, innerorts Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auszurufen, für eine neue, nicht verständliche Diskussion gesorgt.

Das Grundanliegen der grün-roten Verkehrswende ist es ja, das Auto zu verdammen und den Bürger auf das Fahrrad zu setzen - völlig egal, ob es seinem persönlichen Mobilitätsbedürfnis entspricht oder nicht. Zwangsfahrradfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf es in Deutschland aber nicht geben.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Ist hier Karneval oder was? Sie wollen uns doch Zwangs-GTI-Fahren vor- schreiben!)

Natürlich muss doch zuerst die Frage gestellt werden, welches Mobilitätsbedürfnis der Einzelne hat und wie man dieses Mobilitätsbedürfnis am besten sicherstellen kann, und zwar so, dass sowohl Abgasemissionen als auch Lärmemissionen minimiert werden und die Lebensqualität hochgehalten wird.

Das, Herr Will, war jedenfalls früher immer unser gemeinsames Anliegen.

Aber was machen Sie jetzt bei Ihrer neuen politischen Ausrichtung durch die Unterstützung der Grünen? - Sie gehen auf einmal so weit, die wissenschaftlichen Gutachten, die andere Kommunen zum Thema Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen gesammelt haben und die zeigen, dass die Emissionen dann steigen und nicht sinken, komplett zu ignorieren. Sie ignorieren auch die Frage, wie aufnahmefähig die Verkehrsinfrastruktur ist, vollständig. Vielmehr gehen Sie Ihrem grünen Koalitionspartner komplett auf den Leim.

Die Grünen haben nun einmal festgestellt, dass das Fahrrad, wenn es auf der Straße dem Auto komplett gleichgestellt wird, eine hervorragende Bremse für den Pkw-Straßenverkehr ist und dass so ihre eigenen Ziele, nämlich verstopfte Straßen zu produzieren, am besten nach vorne gebracht werden können. Das unterstützen Sie, und das ist verwerflich.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um einmal klar zu sagen, wie weit das tatsächlich geht - die Grünen haben jetzt ja auch ihr Programm für die Landtagswahl offengelegt und beispielswiese in Berlin eine Gesetzesinitiative zur Volksabstimmung eingebracht -: Die Forderung der Grünen lautet, dass beispielsweise in Hannover Radfahrer an allen Ampeln eigene Grünphasen bekommen. Dadurch würde die Verkehrssituation verschärft. Die Aufnahmefähigkeit der Kreuzungen würde massiv verschlechtert - und übrigens auch der Schadstoffausstoß massiv erhöht.

In Berlin gehen die Grünen mit ihren Gesetzentwürfen sogar noch einen Schritt weiter. Sie kümmern sich da nämlich nur noch um den Fahrradfahrer und gar nicht mehr um den Fußgänger. Man will vorschreiben, dass die Räumungsgeschwindigkeit an Kreuzungen bei Grünphasen für Fußgänger beschleunigt wird, dass man mit 1 m/s die Kreuzung verlassen muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jemand, der eine Gehhilfe braucht, sollte nach Meinung der Grünen anscheinend ins Fitnessstudio gehen, damit er das in Zukunft schaffen kann.

(Heiterkeit bei der FDP und bei der CDU)

Das kann nicht die Verkehrspolitik Niedersachsens sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es ist so, dass wir die optimale Mobilität für jeden brauchen, die Infrastruktur optimal ausnutzen müssen, damit auch tatsächlich die Lebensqualität in Deutschland, in Niedersachsen, in unseren Städten erhöht wird. Und Lebensqualität erhöht man auch dadurch, dass man Emissionen reduziert.

Und wie reduziert man Emissionen am besten? - Neben der Nutzung des ÖPNV am besten dadurch, dass die Standzeiten der Pkws verkürzt werden. „Grüne Welle“ ist das Stichwort, um die Emissionen in den Städten tatsächlich zu reduzieren.

Was aber erleben wir hier in Niedersachsen, in Hannover? - Statt „Grüner Welle“ wird hier „Rote Welle“ gelebt, meine sehr geehrten Damen und Herren. „Rote Welle“ bedeutet, Emissionen werden nach oben getrieben, damit die Grünen weiter ihr Problem aufrechterhalten können, dass einige Städte auch in Niedersachsen Probleme mit den Grenzwerten der Europäischen Union haben.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Sie sind doch paranoid! - Zuruf von Dirk Toepf- fer [CDU])

- Ja, deswegen arbeiten wir ja auch massiv daran, das in Hannover zu ändern, Herr Kollege Toepffer. Aber man muss ehrlicherweise einmal sagen: Wenn man so lange nur Rot-Grün gehabt hat, dann braucht man eine ganz schön lange Zeit, um das zu ändern. Aber wir werden das hinkriegen.

(Beifall bei der FDP)

Darauf können wir uns dann alle gemeinsam freuen.

Aber was haben wir momentan hier in Hannover an politischer Leitlinie vorgegeben gehabt? - Eine „Rote Welle“ für den Autofahrer. Emissionen werden künstlich erhöht, damit das Auto als Feindbild für die Grünen weiter herhalten kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir sehen, ist ja, Herr Kollege Limburg, dass Ihnen der Koalitionspartner inzwischen auch schon ein wenig zart abhandengekommen ist.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Nein, der ist doch da! Gucken Sie doch! Alle da!)

Man hat ja Sorge bei der SPD, auch gerade nach den jüngsten Wahlergebnissen insbesondere in Nordrhein-Westfalen, dass man mit dieser AntiPkw- und Anti-Mobilitätspolitik der Grünen selber in den Abgrund gezogen wird, und hat das Modellprojekt „Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“ - Zitat! - „auf unbestimmte Zeit“ ausgesetzt.

Herr Minister Lies, dass Sie das ausgesetzt haben, begrüßen wir natürlich. Allerdings finde ich es schon etwas abenteuerlich, dass dieses Herzensanliegen Ihres Koalitionspartners, das man hier mit einer Einstimmenmehrheit von Rot-Grün im Landtag auch beschlossen hat, ausgesetzt wird, weil eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihres Hauses erkrankt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist natürlich vorgeschoben. Bei so vielen Mitarbeitern, die Sie im Hause haben, wird man so etwas ja umverteilen können. Sie wollen schlicht und ergreifend diesen Unsinn nicht umsetzen, den Ihnen Ihr grüner Koalitionspartner aufgeschrieben hat, und wir wollen Ihnen dabei gern den Rücken stärken.