Protocol of the Session on April 7, 2017

- Das sage ich Ihnen gerne. Das ist der Kollege Janßen, das ist die Frau Staudte. Ich kann so etwas mit Protokollauszügen belegen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Wo ist das pure Ideologie? Zeigen Sie es mir!)

- Kein Problem.

Herr Limburg, Sie haben gleich noch die Möglichkeit, hier zu Wort zu kommen. Von daher werden

wir jetzt erst einmal Herrn Hocker zuhören, und dann sind Sie am Zuge, Herr Limburg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin nicht der Wahlkampfmanager der Grünen und werde das auch nie sein,

(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Das wol- len wir auch nicht! - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

aber auch nicht der der SPD. Trotzdem appelliere ich im Interesse der Menschen da draußen an Sie, dass Sie sich diesem Thema möglichst schnell nähern, und zwar nicht erst im November kurz vor der Landtagswahl; denn dann würde das alles nur noch als Wahlkampfgetöse wahrgenommen.

(Glocke der Präsidentin)

Handeln Sie jetzt, wo man Ihnen noch ein Restmaß an Glaubwürdigkeit abnimmt, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Einstimmenmehrheit in diesem Hause ist gefährdet, übrigens auch, weil sich die sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen von der SPD in dieser Frage nicht bewegen.

(Wiard Siebels [SPD]: Abenteuerlich! Unglaublich!)

Sie können Ihren eigenen Wahlkreis sehr schnell verlieren, den Sie beim letzten Mal noch gewonnen haben.

Letzter Satz!

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Wiard Siebels [SPD]: Unglaublich!)

Vielen Dank, Herr Kollege Hocker. - Für die SPDFraktion hat nun das Wort Herr Kollege Bosse. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So ist es nun einmal. Es gibt immer zwei Seiten im Leben. Die einen freuen sich, dass der Wolf da ist. Dazu gehörten vor viereinhalb Jahren auch Sie noch. „Hurra! Herzlich willkommen, Wolf!“ haben Sie

gerufen. Damals gehörten Sie auch noch dazu. Und dann ändert sich das Blatt ganz schnell, und man will den Wolf einfach abknallen.

Ich will dazu aber auch sagen: So einfach ist es nicht!

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Der Wolf ist gemäß der FFH-Richtlinie eine streng geschützte Art, die nicht getötet, nicht verfolgt und nicht in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt werden darf. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt den Wolf in § 7 Abs. 2 Nr. 14 unter Schutz. Das ist ein Fakt, den wir alle in der gesamten Diskussion zur Kenntnis nehmen müssen. Wenn wir diese rechtlichen Rahmenbedingungen zur Kenntnis nehmen, dann müssen wir zunächst einmal auch prüfen, ob der Landesgesetzgeber überhaupt die Möglichkeit hat, an dieser Stelle tätig zu werden.

(Zuruf von der CDU: Hat er!)

Es gibt in § 2 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes eine Ermächtigungsgrundlage zugunsten der Länder, die Ausfluss des verfassungsrechtlichen Abweichungsrechts im Jagdwesen ist. Die Länder sind also durchaus noch mit zuständig, können hier also eine Regelung treffen. Ein Bundesland hat das getan, nämlich Sachsen. Dazu gibt es eine eindeutige Aussage aus dem Bundesumweltministerium: Das, was Sachsen da betreibt, ist verfassungswidrig!

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Betrachten muss man auch, welche rechtlichen Auswirkungen eine jagdrechtliche Regelung des Landes im Konkurrenzverhältnis zu europarechtlichen Vorgaben oder auch zum Bundesrecht hat.

Ferner sollte man sich, bevor man eine neue gesetzliche Regelung trifft, auch vergegenwärtigen, wie die aktuelle Rechtsgrundlage ist. Bei diesem Punkt ist auch darauf hinzuweisen, dass wir gerade mit Blick auf die Gefährdung des Menschen schon eine Rechtsgrundlage haben. Vor etwa einem Jahr wurde der erste Wolf in Deutschland überhaupt erlegt, und zwar in Niedersachsen. Auch das müssen wir an dieser Stelle zur Kenntnis nehmen. Darum kann hier niemand sagen, das Land würde nicht handeln.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es ist also möglich, Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot zu machen. Der Wolf kann in letzter

Konsequenz getötet oder auch anderweitig verbracht werden.

Wir wissen aber auch: Auf dem Speiseplan des Wolfes stehen auch Weidetiere. Ein Wolf unterscheidet nicht zwischen Wildtier und Weidetier. Das ist dem egal. Das muss man an dieser Stelle auch wissen. Er will fressen - nichts anderes.

(Jörg Bode [FDP]: Was für eine Er- kenntnis! - Weitere Zurufe)

Das Land hat an dieser Stelle durchaus auch die Weidetierhalter unterstützt und gehandelt. Es hat mit der Richtlinie „Wolf“ einen richtigen und wichtigen Schritt getan. Diese Richtlinie - das wissen wir alle - ist nicht in Stein gemeißelt.

(Zuruf von der CDU: Sie soll also ge- ändert werden?)

Den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, ist letzten Endes nur dann sinnvoll, wenn damit die Möglichkeit der Bejagung einhergeht. Würde der Wolf jetzt in das Jagdrecht überführt, gäbe es für ihn trotz alledem keine Jagdzeit. Selbst ein Fangschuss auf ein verletztes Tier wäre immer noch schwierig. Auch ein Aneignungsrecht besteht in diesem Fall nicht.

Im Moment ist es im Übrigen auch nicht sinnvoll, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Erst dann, wenn es auch nach europäischem Recht möglich ist, den Wolf zu bejagen, wäre gegen die Übernahme des Wolfs in das Jagdrecht überhaupt nichts einzuwenden, meine sehr verehrten Damen und Herren - nach europäischem Recht.

(Zurufe von der CDU)

- Ja, das ist so!

Wölfe nähern sich gelegentlich Siedlungen, Treckern, Pkws oder Joggern. Wir haben jetzt den vierten oder fünften Antrag zum Thema Wolf. Alle Wolfsexperten sagen reihum, das sei nicht ungewöhnlich. Eines aber können Wölfe nicht - wir haben in Niedersachsen inzwischen 80 Exemplare -: Sie können sich nicht unsichtbar machen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch, wenn es ein Fabelwesen ist - unsichtbar machen können sie sich nicht.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Sie sind auch so ein Fabelwesen!)

Noch eines: Wölfe sind äußerst mobil und durchaus auch anpassungsfähig. Sie können nicht einfach erschossen werden, weil es Einzeltiere sind. Das, was in Ihrem Antrag steht, ist eine Aufforde

rung zum Rechtsbruch. Darum kann man diesen Antrag überhaupt nicht beschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich denke, der Wolf hat genauso ein Recht, hier zu leben, wie jedes andere Tier auch. Im Übrigen hat ihn niemand hier angesiedelt. Niemand! Auch Sie haben ihn begrüßt, sogar laut begrüßt. Im Bericht des Bundesumweltministeriums zum aktuellen Stand und Vorkommen des Wolfes in Deutschland für die CDU/CSU-Arbeitsgruppe Umwelt heißt es: Es werden die Forderungen immer lauter, eine Überführung des Wolfes in das Jagdrecht aufzunehmen. Die Schritte sind aus der Sicht des Bundesumweltministeriums nicht geeignet, mit dem Vorkommen des Wolfes die vorhandenen Sorgen zu mildern und Belastungen der Nutztierhalter zu reduzieren. Solange es Wölfe gibt, hilft den Nutztierhaltern nur die Prävention, nicht der beliebige Abschuss.

Ich will Ihnen auch sagen, warum: Wenn Rudel durch jagdlichen Einfluss zerfallen, wandern Tiere ab und sorgen in umliegenden Territorien für Revierkämpfe und damit auch für vermehrte Übergriffe auf Nutztiere. Das entstammt nicht meinen Gedankengängen, sondern das entstammt dem Bundesumweltministerium und einer amerikanischen Studie. Im Übrigen unterstützt das auch Herr Frank Faß aus Dörverden, den wir alle kennen. Das Bundesumweltministerium hält eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht - das sagte ich schon - für komplett verfassungswidrig.

Fakt und wichtig ist letzten Endes Folgendes:

Erstens. Information und Aufklärung.

Zweitens. Prävention vor wolfsbedingten Übergriffen auf Nutztiere.

Drittens. Schadensausgleich zur Erhöhung der Akzeptanz.

Viertens. Definition und Umsetzung von Zugriffen bei wolfsbedingten Gefahrensituationen.

Fünftens. Bundeseinheitliche Abarbeitung des Wolfsmonitorings.

Sechstens. Der Bund muss definieren, wie viele Wölfe für den Erhalt eines Bestandes notwendig sind, damit diese Art überhaupt erst einmal bejagt werden darf. Diesen Punkt müssten wir zunächst einmal erreichen. Solange das nicht der Fall ist,