(Maximilian Schmidt [SPD]: Das stimmt doch nicht! Wir betreiben Dataport zusammen mit allen nord- deutschen Ländern!)
Eine wichtige Voraussetzung, Herr Schmidt, für Bürgerfreundlichkeit, Modernität und Sicherheit ist die Leistungsfähigkeit des Netzes. Wenn wir wollen, dass die digitale Verwaltung erfolgreich ist, dann muss der Breitbandausbau vorangetrieben werden, und das nicht nur mit dem Ziel von 50 Mbit/s. Das ist viel zu gering.
Dieser Standard von 50 Mbit/s ist nicht zukunftsfähig. Wir wissen doch aus unseren eigenen Erfahrungen, wie groß der Durst nach Leistungsfähigkeit des Netzes ist und wie rasant sich die Anforderung an Leistungsfähigkeit entwickelt hat. Hinzu kommt, dass viele Endgeräte gar nicht die versprochene Leistungsfähigkeit bringen.
Dieser Netzausbau muss insbesondere auch den ländlichen Raum mit einbeziehen; denn wenn die Leistung nicht stimmt, müssen Büros, Verwaltungen und vielleicht auch Unternehmensstandorte verlegt werden, nämlich an die Stellen, wo die nötige Leistungsfähigkeit im Netz gegeben ist. Das bedeutet Landflucht. Dieser Mangel an Leistungsfähigkeit wird zum Hemmschuh für unsere Wirtschaft und für unseren Mittelstand. Daran muss die Landesregierung arbeiten.
Ganz klar, auf Ihren Zettel muss mit drauf: Wir brauchen eine Gigabit-Initiative und eine 5-G-Initiative. Sie sollten Ihre Landesregierung auffordern, diesen Weg zu beschreiten.
Mit der Vorlage haben wir viel Papier bekommen, auch über Leitlinien und „Digitales Niedersachsen“ wurde gesprochen. Sinngemäß heißt es darin: Wir sind auf einem guten Weg. - Das hat mich an mein Berufsleben erinnert: Wenn ich meinem damaligen Chef gesagt hätte, dass wir auf einem guten Weg sind, hätte er mir gezeigt, wo die Tür ist, und gesagt: Wir sprechen uns zu anderer Zeit wieder. - Damit will ich sagen: Nicht reden - handeln!
Vielen Dank, Herr Kollege Fredermann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Belit Onay das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits gesagt worden: Nahezu kein Lebensbereich ist vom digitalen Wandel ausgenommen. - Auch hier im Landtag genügt ein Blick, um zu sehen, dass uns der papierlose bzw. papierarme Landtag eine Digitalisierung beschert hat. Aber nicht nur das Parlamentsleben, das Wirtschaftsleben oder das Privatleben sind betroffen, sondern auch die Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern wird mehr und mehr digital. Das ist meines Erachtens richtig.
Wir sehen ausdrücklich die Potenziale der Digitalisierung, allein schon zur Steigerung der Effizienz der Verfahren, zum Bürokratieabbau, zur Verminderung der Papierberge usw. usf. Aber es geht auch um die Beschleunigung der Kommunikationswege.
Gerade für ein Flächenland wie Niedersachsen ist dieses Potenzial, wie gesagt, riesig. Ich hatte es schon bei der ersten Beratung und auch an anderer Stelle erwähnt: Als Rechtsausschuss waren wir in Estland, um uns das dort anzuschauen und um zu sehen, welche Potenziale dort schlummern.
Deutschland liegt gerade im Vergleich zu Estland, aber auch insgesamt im europäischen Vergleich zurück. Im EU-Digitalisierungsindex von 2016 liegt Deutschland auf Platz 18, ein sehr bescheidener
Platz. Da muss noch einiges geschehen. Niedersachsen ist aber ausdrücklich auf einem guten Weg - Herr Schmidt hat es ja schon gesagt -,
z. B. mit dem Digitalverwaltungsgesetz. Damit schaffen wir einen guten und rechtlich sicheren Rahmen für die weitere Gestaltung der Verwaltung auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung. Aber ich möchte auch Beispiele in vielen anderen Bereichen anführen. Unterstreichen möchte ich hierbei das Beispiel der Justiz und ihre Digitalisierung. Die Justizministerin ist mit ihrer Initiative ein bundesweites Vorbild, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Damit wollen wir es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, die Kommunikation mit der Verwaltung aufzunehmen und zu vertiefen und die Angelegenheiten schnell abzuwickeln. Das muss - es wurde bereits genannt - möglichst medienbruchfrei erfolgen, also ohne Bruchstellen.
Ganz wichtig ist aber auch das Vertrauen. Das wurde uns auch in Estland immer wieder deutlich signalisiert. An dieser Stelle ist die Sicherheit natürlich ein Riesenthema. Von den aktuellen politischen Debatten haben wir bereits gehört. Aber auch darüber hinaus gibt es natürlich ein massives Interesse, an Daten von Bürgerinnen und Bürgern heranzukommen. Deshalb ist die Cybersicherheit hier elementar. In unserem Antrag wird sie auch ganz prominent erwähnt. Das gilt gerade auch in der Kooperation mit den Kommunen.
Die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen - auch das haben Sie ja bereits angesprochen, Herr Fredermann - ist auch in der Vorlage erwähnt, die wir im Rahmen der Unterrichtung bekommen haben. Ich teile allerdings nicht die Kritik in Richtung der Kooperation mit Bund und Ländern. Eine Insellösung kann ich hier also nicht erkennen.
Ganz im Gegenteil: Es gibt ja den - auf Seite 10 auch erwähnten - IT-Planungsrat von allen 16 Ländern auf der einen Seite und dem Bund auf der anderen Seite. Insofern greift da vieles ineinander und bildet ein gutes Netz. Meines Erachtens macht es auch nur so Sinn, da etwas auf den Weg zu bringen.
dige pointierte Unterstützung für das weitere Verfahren liefert. Ich freue mich schon auf das Digitalverwaltungsgesetz und die Beratungen dazu. Heute stimmen wir erst einmal diesem Antrag zu. Ich bitte auch um breite Unterstützung.
Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Für die Fraktion der FDP erteile ich jetzt dem Kollegen JanChristoph Oetjen das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Drucksache 17/6907 zum Thema Digitalisierung hat in diesem Hohen Hause ein ganz besonderes Schicksal erlebt. Im federführenden Innenausschuss haben wir nämlich exakt so viel Beratungszeit für diesen Antrag verwendet, wie dieser Antrag wert war: gar keine.
Wir haben eine schriftliche Unterrichtung bekommen. Als die schriftliche Unterrichtung vorlag, wurde der Tagesordnungspunkt aufgerufen. Dann wurde direkt abgestimmt. Denn so wichtig war das ja nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was Sie nicht wissen können, ist nämlich Folgendes: In dem Antrag steht nichts, was die Landesregierung nicht sowieso schon macht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist die parlamentarische Leistung von SPD und Grünen zum Thema Digitalisierung.
Herr Kollege Schmidt, Sie haben hier ja groß angekündigt, diese Landesregierung werde in dieser Legislaturperiode auch noch ein Digitalverwaltungsgesetz auf den Weg bringen. Vor einem Monat hat die Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage meiner Fraktion geantwortet, dass sie derzeit an der Erstellung eines Referentenentwurfs arbeite.
tenentwurf, der noch nicht einmal vorliegt, bis zum Ende der Legislaturperiode durch die Verbändebeteiligung, die Abstimmung der Ressorts und die Rechtsvereinfachung zu bekommen, hier in den Landtag einzubringen und einen ordentlichen Beratungsgang sicherzustellen, damit das Ganze in dieser Periode noch beschlossen wird. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was SPD und Grüne zum Thema Digitalisierung hier veranstalten, ist nichts als Schall und Rauch.
Da bringt es Ihnen auch nichts, Herr Kollege Schmidt, dass Sie alle IT-Titel, die es irgendwo in den Haushalten gibt, zusammenzählen und dann vorrechnen, dass 325 Millionen Euro investiert werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Entscheidende ist doch, dass wir die einzelnen Geschäftsprozesse der Verwaltung Stück für Stück angehen und diese von einem klassischen Verwaltungsverfahren auf ein digitales Verwaltungsverfahren umstellen.
Wissen Sie, von wann das letzte Projekt ist, das erfolgreich umgesetzt wurde? Es ist von Jörg Bode im Wirtschaftsministerium durchgeführt worden. Das war die Umstellung der Gewerbeanmeldungen, und zwar im Jahr 2011. Das ist die Wahrheit zum Thema „Digitalisierung in diesem Land Niedersachsen“.
Vielen Dank, Herr Oetjen. - Für die Landesregierung hat jetzt Herr Innenminister Pistorius das Wort.