Protocol of the Session on February 2, 2017

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau König, das will ich gerne beantworten. NRW musste das erst ein

mal beschließen, weil dort bisher abgelehnt wurde, dass der Lang-Lkw fahren darf. Es ist also eine ganze Ausgangssituation. Wir brauchen diese Beschlüsse nicht mehr. Wir haben den Testbetrieb gemacht und gehen automatisch in einen Regelbetrieb. Deswegen brauchen wir an dieser Stelle keine Beschlüsse.

Die Botschaft ist sozusagen implizit in der MautDiskussion schon enthalten: Die Mautzahlung erfolgt je nach Gewichtsklasse und Achse. Der Ansatz von Frau Menge, den ich gehört habe, ist folgender: Bisher haben wir die Grenze, dass die Zahlung ab fünf Achsen für alle gleich ist. Jetzt könnte man theoretisch auch die Debatte führen: Wenn es so sinnvoll ist, differenziert man weiter und sieht eine weitere Achsklasse von sechs oder sieben Achsen und mehr Achsen vor, um damit den Lang-Lkw Rechnung zu tragen. Diese Debatte kann man gerne führen.

Ich glaube, am Ende wird der Unternehmer immer das wirtschaftlichste Angebot nehmen. Jeder Logistiker hat ein großes Interesse daran, weniger Lkw auf die Straße zu bringen, weil er die größten Probleme hat, angesichts der aktuellen Verkehrssituation auf der Straße pünktlich die Zielorte zu erreichen. Wir sollten also nicht dem Logistiker unterstellen, dass er gerne mehr Lkw haben will, sondern wir sollten unserer Logistik als logistischem Herz von Europa die Angebote machen, die wir wirklich brauchen, und dann wird der Wettbewerb entscheiden.

Deswegen ist mein Ansatz: Lasst uns in Schiene und Wasserstraße in gleichem Maße investieren, damit wir dort im Vergleich zur Straße wettbewerbsfähig sind. Das muss doch die vernünftige wirtschaftliche Antwort sein.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Kollegin Menge hat nach § 71 Abs. 3 zusätzliche Redezeit beantragt. Frau Kollegin Menge, anderthalb Minuten für Sie.

Sehr geehrte Frau König, ich möchte auch das korrigieren. Ich zitiere noch einmal, was ich gesagt habe:

„Ein Gesamtblick sei auf die Branche notwendig. Handel und Speditionen arbeiten unter Rahmenbedingungen, die den Konkur

renzkampf zulasten der Umwelt und der Menschen erhöhen. Innerhalb Europas gibt es bis heute keine einheitlichen Mautregelungen und Sanktionen, sodass auch diesbezüglich eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten derjenigen entsteht, für die die Sanktionen folgenlos bleiben.“

Sie hören aus diesem Zitat, dass ich mitnichten über eine wirtschaftliche Relation gesprochen habe, sondern dass ich über Sanktionen spreche. Ich möchte in der europäischen Debatte jetzt überhaupt nicht darauf eingehen, um wen es dabei im speziellen Fall geht, aber den Spediteurinnen und Spediteuren geht es darum, dass man eine Idee davon entwickeln muss, wie Sanktionen, die für die deutschen Spediteure gelten und die sie zu zahlen haben, auch auf die international Fahrenden angewendet werden können. Dass wir diesbezüglich Nachbesserungsbedarf im Vergleich zu den Niederlanden, zu Frankreich oder auch zu anderen Ländern haben, ist offensichtlich. Deshalb der Appell, den Blick breiter auf diese Fragestellung zu wenden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung jetzt schließen kann.

Die Fraktion der FDP hat für ihren Antrag in der Drucksache 17/7272 beantragt, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen. Der Landtag kann dies nach § 39 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung beschließen, sofern nicht mindestens 30 Mitglieder des Landtags für eine Überweisung des Antrags stimmen.

Ich frage deshalb zunächst, ob eine Ausschussüberweisung beantragt wird. - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher jetzt zur Abstimmung in der Sache.

Wer den Antrag in der Drucksache 17/7272 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit wurde der Antrag abgelehnt.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Einbruchskriminalität effektiv bekämpfen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/7273

Zur Einbringung erteile ich Herrn Kollegen Becker von der SPD-Fraktion das Wort.

(Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann übernimmt den Vorsitz)

Herr Kollege, Sie haben das Wort. Bitte!

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach Fragen der inneren Sicherheit und der Kriminalitätsentwicklung erörtert. Im Mittelpunkt standen aber häufig die Fallzahlen bei der Einbruchskriminalität. Das ist natürlich keine schöne Entwicklung. Ich will hier aber sehr deutlich feststellen, dass wir die Reaktion der niedersächsischen Polizei auf diese Entwicklung für absolut angemessen und hoch wirksam halten.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die niedersächsische Polizei legt im Bereich der Einbruchskriminalität natürlich die gleiche Professionalität und die gleiche Konsequenz an den Tag wie bei der Bekämpfung aller anderen Kriminalitätsphänomene auch. Ich stelle das hier auch aus dem Grunde fest, weil Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, in der Vergangenheit der Versuchung nicht immer widerstehen konnten, den Anstieg der Einbruchskriminalität isoliert zu bewerten. Ich kann Ihre Motivlage gut nachvollziehen, aber Ihre Argumentation ist mir da ein bisschen zu schlicht. Dieser unzulässig verkürzte Rückschluss - die Fallzahlen der Einbruchskriminalität steigen, ergo arbeitet die Polizei schlecht -, dieser verkürzte Ansatz ist zu einfach und führt auch zu fehlerhaften Ableitungen.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Wer hat das behauptet?)

- Darüber können wir uns gleich unterhalten, natürlich. Wenn Sie sich die Gesamtcharakteristik Ihrer Anträge vor Augen führen, werden Sie feststellen, dass das der Kontext ist, in dem Sie argumentie

ren. Sie betrachten das isoliert. Ich komme noch dazu.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Wie kommen Sie dazu, das da herauslesen zu wol- len?)

Meine Damen und Herren, Herr Oetjen, es verbietet sich per se, den Sicherheitsstatus im Land ausschließlich anhand der Entwicklung eines einzelnen Phänomenbereichs zu bewerten. Denn Sicherheit ist mehr als die Summe der Fallzahlen eines einzelnen Bereichs. Ich unterstelle einmal, das wissen auch Sie genau.

Gleichzeitig sinken die wesentlichen Kennzahlen in der Kriminalitätsstatistik, die in ihrer Summe Auskunft über den tatsächlichen Sicherheitsstatus in Niedersachsen geben.

Die Gesamtzahl der Straftaten ist gegenüber dem Jahr 2006 um ca. 5,9 % zurückgegangen. Die Zahl der Kriminalitätsopfer ist das dritte Mal in Folge auf den insgesamt niedrigsten Stand zurückgegangen, nämlich von ca. 101 000 im Jahr 2006 auf jetzt 94 000. Die Aufklärungsquote ist in den vergangenen zehn Jahren von ca. 55,5 % auf ca. 61,2 % gestiegen. Der bundesweite Durchschnitt der Aufklärungsquote liegt bei ca. 55 %, um einmal den Abstand zu anderen Bundesländern bewertungsfähig zu machen.

Meine Damen und Herren, eine Argumentation, die darauf hinausläuft, dass die Polizei in einem Phänomenbereich schlecht arbeitet, in allen anderen aber super Ergebnisse zutage fördert, ist schlicht absurd.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das sagt auch niemand!)

Ein zweiter Punkt, der Ihre Argumentation widerlegt, ist der länderübergreifende Vergleich. Die Fälle der Einbruchskriminalität nehmen bundesweit zu, nicht nur in Niedersachsen. Auch hier liegt Niedersachsen mit seiner Aufklärungsquote von ca. 22,2 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Der Durchschnitt der Bundesländer liegt nämlich bei ca. 15 bis 16 %. Damit hat Niedersachsen eine um ca. 50 % höhere Aufklärungsquote bei Einbruchsdiebstählen als der Durchschnitt der Länder.

(Zustimmung von Ulrich Watermann [SPD])

Wer also nach den Gründen für den Anstieg der Einbruchskriminalität sucht, der wird wenig Anhaltspunkte dafür finden, dass die Ursachen für

dieses Phänomen im Handeln der niedersächsischen Polizei liegt.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Nein, bei der Landesregierung liegt!)

- Sie können gleich einmal versuchen, das zu belegen.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das er- zähle ich Ihnen gleich!)

Meine Damen und Herren, wer Ursachen sucht, sollte - darin unterscheiden wir uns ganz offensichtlich - das Verhalten der Täter untersuchen.

Es spricht viel dafür, dass den Wohnungseinbrüchen auch ein Ausweichverhalten der Täter zugrunde liegt, nämlich weg vom unattraktiv gewordenen Diebstahl von Kraftfahrzeugen. An dieser Stelle wird es nun interessant. Die Zahl der Kraftfahrzeugdiebstähle ist nicht zurückgegangen, weil die Täter alle geläutert worden wären oder weil man mit gestohlenen Autos kein Geld mehr verdienen könnte. Die Zahl der Kraftfahrzeugdiebstähle, meine Damen und Herren, ist deshalb zurückgegangen, weil die technische Diebstahlsicherung in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt worden ist und die Täter einen großen Aufwand betreiben müssen, um die Wegfahrsperren eines modernen Fahrzeugs zu überwinden.

Meine Damen und Herren, das ist ein deutlicher Beleg dafür, dass es klug ist, den ersichtlich wirksamsten Ansatz zur Bekämpfung von Eigentumsdelikten, nämlich die vorbeugende technische Sicherung, auch auf die Wohnungseinbruchskriminalität zu übertragen. Das leistet unsere Polizei bereits mit einer ortsnahen Beratung von Mietern, Wohnungseigentümern, Bauherren, Planern und Wohnungsgesellschaften, indem sie über die technischen Sicherungsmöglichkeiten von Wohnobjekten informiert. Damit erhöhen wir einerseits den Schutz der Objekte. Vor allem dürfen wir andererseits erwarten, dass mehr und besser verwertbare Spuren gefunden werden und daraus deutlichere Täterhinweise ermittelt werden können.

Meine Damen und Herren, in Niedersachsen sind wir auf diesem Weg schon ein ordentliches Stück vorangekommen. Wir haben mittlerweile eine Quote der im Versuchsstadium stecken gebliebenen Taten von ca. 40 %. Auch damit liegen wir bundesweit ziemlich weit vorne. Das ist ein Erfolg der Schwerpunktsetzung in der Vergangenheit, den wir zugunsten der zukünftigen Entwicklung jetzt weiter ausbauen müssen. Dazu - dies möchte ich ausdrücklich hervorheben - waren die Anträge der

Fraktionen der CDU und der FDP durchaus hilfreich, weil sie zu einer Anhörung geführt haben, in der sich Hinweise ergeben haben, wie dieser präventive Ansatz konstruktiv weiterentwickelt und ausgebaut werden kann.

Meine Damen und Herren, wenn Wohnungsmieter faktisch schlechter gestellt werden, weil sie für einen Einbau von technischen Einbruchsschutzmaßnahmen auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen sind und diese Einbauten bei einem Auszug aus der Wohnung im Zweifel wieder entfernt werden müssen, dann hemmt das natürlich die Bereitschaft zur Investition in Sicherheitstechnik empfindlich. Wenn wir den präventiven Einbruchsschutz auch in Mietwohnungen nachhaltig verbessern wollen, müssen wir die Rechtsposition der Mieter so verbessern, dass ihnen aus dem Einbau technischer Einbruchshemmnisse nach Beendigung des Mietverhältnisses keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen.

Meine Damen und Herren, in die gleiche Richtung geht auch der Ansatz, das Programm mit der KfWFörderung für den Einbau von Sicherheitstechnik über 2017 hinaus fortzusetzen und die zur Verfügung stehenden Mittel auch für private Neubauten finanziell aufzustocken.

Wir haben in Deutschland, im Gegensatz zur Automobiltechnik - da gibt es sogar Bußgeldtatbestände für den Fall, dass die Sicherungstechnik eines Fahrzeugs nicht genutzt wird -, keine gesetzlichen Standards für die technische Einbruchssicherung von Wohngebäuden. Der Einbau hochwertiger Sicherheitstechnik ist daher noch immer ein Stiefkind von Architekten und Bauherren. Investitionsanreize durch finanzielle Förderung können aber dazu beitragen, die Quote sicherheitstechnisch optimierter Neubauten zu erhöhen.

Meine Damen und Herren, auch in der Gestaltung unserer Städte und des öffentlichen Raums sehen wir weitere Potenziale für eine wirksame Kriminalprävention. Auch die wollen wir weiter ausbauen, und zwar durch die Weiterentwicklung der Sicherheitspartnerschaften im Städtebau. Das ist ein Verfahren, bei dem Sicherheitsaspekte im gesamten Wohnquartier betrachtet und von den Aufgabenträgern gemeinsam umgesetzt werden. Dazu wollen wir das Erfahrungswissen und die statistische Datenbasis, die unsere Polizei vorhält, den Stadtplanern, den Architekten, den Bauverwaltungen und der Wohnungswirtschaft noch offensiver zur Verfügung stellen, damit die dort bestehenden

kriminalpräventiven Potenziale noch wirksamer genutzt werden können.