Zunächst wird der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht über die Ausschussberatungen zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsbegleitgesetz und zum Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die Tilgung von Landeskrediten 2016 geben.
Zum Haushaltsgesetz wie auch zum Haushaltsbegleitgesetz liegen Ihnen darüber hinaus in den Drucksachen 17/7112 und 17/7113 detaillierte schriftliche Berichte vor.
Nach unserem für die Haushaltsberatungen üblichen Verfahren sind sämtliche Abstimmungen zu den soeben aufgerufenen Beratungsgegenständen für Donnerstag vorgesehen.
Unabhängig davon sollen die in die Beratung einbezogenen Entschließungsanträge thematisch bei den entsprechenden Einzelplänen behandelt werden. Ich werde bei den Einzelplänen jeweils darauf hinweisen, welche der Entschließungsanträge nach den Vorstellungen des Ältestenrats in die Aussprache einbezogen werden sollen.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die ausführliche Auflistung der zahlreichen Dokumente und Unterlagen, die jetzt in die Beratungen einfließen werden.
Ich werde aus Sicht des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses inhaltlich auf einige Punkte eingehen, die im Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschlossen wurden.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt in der Drucksache 17/7030, den Entwurf des Haushaltsgesetzes für den Doppelhaushalt 2017/2018 mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen und der bereits bekannten Maßgabe zu § 1 anzunehmen. Diese Empfehlung ist mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU und FDP zustande gekommen. Das Abstimmungsergebnis entspricht im Übrigen genau dem zum Haushaltsbegleitgesetz in der Drucksache 17/7016, auf das ich in dem mündlichen Bericht
Zu den Einzelplänen, also zu den Anlagen des Haushaltsgesetzes, liegen Ihnen, wie gewohnt, gesonderte Beschlussempfehlungen vor. Hierzu gab es ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten im Ausschuss.
Ich möchte zu Beginn auf die Positionen eingehen, die einstimmig beschlossen wurden. Dies sind die Einzelpläne des Landtages, des Staatsgerichtshofs, des Landesrechnungshofs und der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Ebenfalls einstimmig waren die Beschlussempfehlungen für die Mittelerhöhung für das Museum Friedland und die niedersächsischen Gedenkstätten. Die Empfehlungen zu allen weiteren Einzelplänen sind hingegen mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen beschlossen worden.
Wie üblich, haben sich auch in diesem Jahr alle Fachausschüsse sehr ausgiebig an den Haushaltsberatungen beteiligt und haben die Mitberatung für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Einzelpläne durchgeführt.
Nach Abschluss der Mitberatung haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zuletzt noch umfangreiche Änderungsvorschläge zum Haushaltsgesetz und zu den Einzelplänen - also die Vorlage 2 mit insgesamt 270 Seiten, die ich hier nicht im Einzelnen vorlesen werde -, aber auch zum Haushaltsbegleitgesetz - Vorlage 5 (neu) - eingebracht, wobei den vorgeschlagenen Rechtsänderungen eine eingehende schriftliche Begründung beigefügt war.
Auch bei unseren diesjährigen Beratungen haben die kommunalen Spitzenverbände nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung wieder Gelegenheit erhalten, zu dem Haushaltsentwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme dieser Verbände zu den Gesetzentwürfen sowie zu den Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen liegen Ihnen in der Vorlage 1 zum Haushaltsgesetz und in den Vorlagen 1 und 6 zum Haushaltsbegleitgesetz vor.
Im Namen des gesamten Haushaltsausschusses möchte ich heute dem Landesrechnungshof, aber auch insbesondere den Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien unseren Dank aussprechen, selbstverständlich auch allen Ministerinnen und Ministern, die an den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss teilgenommen haben. Ich
weiß, das sind nicht nur für die Ausschussmitglieder, sondern gerade auch für die Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien immer sehr zeitaufwendige Beratungen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie stets in so großer Zahl im Ausschuss erschienen sind. - Da können wir vielleicht auch einmal kurz applaudieren.
Bevor ich Ihnen die Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen erläutere, möchte ich kurz auf die vom Ausschuss empfohlenen Veränderungen zum Zahlenwerk des Haushalts eingehen. Die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen sind, wie von den Vertretern im Ausschuss bereits angekündigt, zu den Schlussberatungen im Plenum eingebracht worden. Sie lagen also im Ausschuss noch nicht vor.
Gegenstand der abschließenden Beratung im Haushaltausschuss waren die von den Regierungsfraktionen vorgelegten Änderungsvorschläge, die - wie üblich - aus der sogenannten technischen und politischen Liste und in diesem Jahr zusätzlich aus einer politischen Liste Integration bestehen und sämtlich Eingang in die heutigen Beschlussempfehlungen zu den Einzelplänen fanden.
Die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen trugen vor, dass sie mit ihren Änderungsvorschlägen nach ihrer Auffassung den schon sehr guten Entwurf des Haushaltsplans der Landesregierung noch ergänzt und unterstützt haben. Sie führten zum Beleg ihrer Bewertung die folgenden Punkte auf: Weitere Verbesserung der Stellensituation und Heilfürsorge bei der Polizei, Anpassung des Landesblindengeldes, weitere Mittel für das Themenfeld „Sozialer Arbeitsmarkt“, Bereitstellung von Mitteln für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge, Verbesserungen im Bereich des Radwege- und Radschnellwegebaus, Mittelaufstockung zur energetischen Sanierung der Landesliegenschaften als besonderen Beitrag zur Erhöhung der Investitionsquote und Verbesserungen im Bereich der Beschäftigungsvolumina bei den Finanzämtern, der Steuerverwaltung und dem Steuervollzug.
Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen betonten abschließend, dass es damit gelungen sei, ab dem Jahr 2017 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme vorzulegen und darüber hinaus eine gute Balance zwischen Sparen und Zukunftsinvestitionen zu erreichen.
sche Liste. Sie wies darauf hin, dass der Saldo für die technische Liste ohne den Einzelplan 13 im Jahr 2017 - haushaltsbelastend - minus 9 Millionen Euro betrage. Im Jahr 2018 betrage dieser Saldo - haushaltsentlastend - plus 67 Millionen Euro. Füge man den Einzelplan 13 hinzu, so komme man insgesamt auf einen Saldo für 2017 von - haushaltsentlastend - 88 Millionen Euro und für 2018 von - haushaltsentlastend - 92 Millionen Euro.
Am Schluss der Beratungen über das Zahlenwerk stellte die Vertreterin des Finanzministeriums fest, dass das Haushaltsvolumen 2017 gegenüber der Ergänzungsvorlage vom Sommer um rund 150 Millionen Euro und für 2018 um rund 160 Millionen Euro zugenommen habe. Das Haushaltsvolumen betrage nun, die Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen eingerechnet, für 2017 rund 30,4 Milliarden Euro und für 2018 knapp 31 Milliarden Euro.
Die Vertreter der CDU-Fraktion begrüßten zunächst, dass zusätzliche Stellen bei der Polizei geschaffen werden sollen und damit eine längst erhobene Forderung ihrer Fraktion zumindest teilweise berücksichtigt werde. Darüber hinaus beanstandeten sie jedoch die Positionen in der politischen Liste als zu kleinteilig und bemängelten, dass sich in diesen Änderungen weder eine zielgerichtete Politik noch eine an sich dringend erforderliche signifikante Anhebung der Investitionsquote widerspiegele. Ihre Fraktion betrachte es nur als folgerichtig, jetzt keine neuen Schulden mehr zu machen, da über 5 Milliarden Euro mehr in der Kasse seien als in früheren Regierungszeiten, etwa im Jahre 2012. Nach Auffassung der CDUFraktion beabsichtige die Landesregierung trotz gegenteiliger Ankündigungen, offenbar auch in den Jahren 2017 und 2018 neue Kredite aufzunehmen, da aufgrund der geplanten Änderung des Haushaltsgesetzes bereits erteilte Kreditermächtigungen auch in Zukunft noch weiter verwendet werden dürften.
Angesichts der Herausforderungen in der Wirtschaft, insbesondere aufgrund des Digitalisierungstrends, vermisse die CDU-Fraktion insgesamt wirkungsvolle haushaltspolitische Maßnahmen für die Stärkung des Standortes Niedersachsen. Die Fraktion kritisiere, dass weder dringende Investitionsmaßnahmen in den Häfen noch eine Stärkung der Breitbandinvestitionen mit Landesmitteln angestoßen würden. Damit würden in wichtigen Themenbereichen keine Investitionsschwerpunkte gesetzt und zu viele Mittel im konsumtiven Bereich platziert. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei es auch
ein Fehler, das Geld wie bisher nur nach dem Gießkannenprinzip und damit ineffizient zu verteilen. Vor diesem Hintergrund stellten die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion klar, dass sie diesen Haushalt nicht unterstützen könnten und ihn daher ablehnen würden.
Der Sprecher der FDP-Fraktion mahnte für die Zukunft zunächst eine klarere Abgrenzung zwischen den politisch gewollten und den technisch bedingten Inhalten in der nachträglich vorgelegten Änderungsliste an. Hinsichtlich der einzelnen Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen machte das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion deutlich, dass es zusätzliche Investitionen in den Radwegebereich für falsch halte, sofern diese zulasten der Landesstraßen getätigt würden. Des Weiteren gab der Sprecher der FDP-Fraktion zu bedenken, dass bei der Berechnung und Darstellung der von den Regierungsfraktionen zusätzlich geplanten Stellen für die Polizei nicht die Stellen für ausscheidendes Personal mit eingerechnet werden dürften. Insgesamt lehne seine Fraktion das Zahlenwerk der rot-grünen Landesregierung und der sie tragenden Regierungsfraktionen ab.
Aus der Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz in der Drucksache 17/7030 - ich hatte sie zu Anfang schon genannt - möchte ich den Änderungsvorschlag zum neu eingefügten § 3 Abs. 2 erwähnen, mit dem erstmals eine Verlängerung der Vorjahresermächtigung zur Aufnahme von Tilgungskrediten um ein Jahr geregelt werden soll. Der hierzu vom Ausschuss empfohlene Text weicht vom Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen ab. Er soll den Inhalt der Ermächtigung verdeutlichen und begrenzen sowie klarstellen, woraus sich die Bestimmtheit dieser Ermächtigung ergibt. Der Vertreter des Landesrechnungshofs hat dieser Fassung zugestimmt. Auch im mitberatenden Rechtsausschuss wurden dagegen keine Bedenken geäußert. Näher erläutert wird dies im vorliegenden schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf.
Zum Haushaltsbegleitgesetz sind in diesem Jahr zuletzt noch besonders umfangreiche Änderungsvorschläge vorgelegt worden, mit denen zwei Artikel des Gesetzentwurfs erheblich erweitert und acht Artikel mit Änderungen weiterer Landesgesetze eingefügt wurden. Die Beschlussempfehlung dazu in der Drucksache 17/7070 umfasst 18 Seiten. Ein erheblicher Teil der Regelungen beruht auf dem erfreulichen, aber erst kürzlich auf Bundesebene beschlossenen Zufluss zusätzlicher Mittel vom Bund an das Land. Diese Mittel sollen
im Wesentlichen an die kommunale Ebene weitergeleitet werden. Die Regelungen hierzu betreffen komplizierte Verteilungsmechanismen im Finanzausgleich und im Sozialrecht des Landes - Artikel 1 und 6 - und sind dementsprechend detailreich. Auf einen Vortrag würde ich verzichten, es sei denn, es würde hier aus dem Plenum anderweitig gewünscht. - Das scheint nicht der Fall zu sein.
Die günstige Einnahmesituation des Landes spiegelt sich auch in den meisten anderen Artikeln dieses Gesetzentwurfs wider. Ich nenne dazu die Gründung eines Sondervermögens für den Krankenhausbereich zum Abbau des dortigen Investitionsrückstands - Artikel 7 -, den Ausgleich des Mehraufwands für die inklusive Erziehung an den freie Schulen - Artikel 7/2 -, 1 Million Euro zusätzliche Mittel für die Lotto-Sport-Stiftung - Artikel 7/3 bis 7/5 -, die zusätzlichen Mittel für blinde Menschen - Artikel 7/7 - sowie die zusätzlichen Leistungen für die Bedeutung von Computersystemen an Schulen und für die Schulverwaltung, Artikel 7/8. Das Weitere dazu finden Sie im Schriftlichen Bericht zu diesem Gesetzentwurf.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde auch der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in der Drucksache 17/7058 zur Schuldentilgung mitbehandelt. Die Ausschussmehrheit der Koalitionsfraktionen empfiehlt hier gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen die Ablehnung.
Mit meinem Überblick möchte ich den Sprechbeiträgen der Fraktionen nicht vorgreifen und daher hier schließen.
- Ich bin noch nicht ganz fertig. Ich wollte mich nur der allgemeinen Aufmerksamkeit des Hauses vergewissern.
Der Ältestenrat ist davon ausgegangen, dass die Landesregierung in diesem Beratungsteil eine Redezeit von 15 Minuten nicht überschreitet.
Ich werde das Wort in folgender Reihenfolge erteilen: Es beginnt, wie üblich, die größte Oppositionsfraktion, dann folgt die größte Regierungsfraktion, danach die FDP-Fraktion und anschließend die Grünen. Am Schluss erhält der Finanzminister das Wort.