Viele junge Menschen haben dadurch nach dem 18. Lebensjahr nicht mehr die Pflicht auszuwählen, welche Staatsbürgerschaft sie endgültig behalten und welche sie aufgeben wollen.
Wir, die Niedersächsische Landesregierung, hätten uns die komplette Abschaffung der Optionspflicht gewünscht - das wissen Sie -, damit auch die Kinder, die nicht hier aufgewachsen sind, beide Staatsbürgerschaften behalten können. Dennoch, meine Damen und Herren, war und ist dieser Kompromiss eine wichtige Maßnahme und war ein
wichtiger Schritt, um die in Deutschland zum größten Teil sehr gut integrierten Menschen eben nicht in diesen Gewissenskonflikt zu bringen und sich dazu zu zwingen, einen Teil ihrer kulturellen Identität infrage zu stellen.
Und dann, meine Damen und Herren, kam der CDU-Bundesparteitag! Die Mehrheit der CDUDelegierten auf dem Bundesparteitag in Essen hat mal eben so beschlossen, die doppelte Staatsbürgerschaft soll nach nicht einmal drei Jahren wieder abgeschafft werden. Das, meine Damen und Herren, war für die breite Öffentlichkeit sehr irritierend. Dieser Parteitagsbeschluss widerspricht nicht nur dem Koalitionsvertrag - also einem geschlossenen Vertrag -, er ist außerdem ein Affront den vielen jungen Menschen gegenüber, die hier geboren wurden, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung achten, unsere Werte leben und gleichzeitig die deutsche und die Staatsbürgerschaft ihrer ausländischen Eltern behalten möchten.
Auch wenn es viele in der CDU offenbar für schwer vorstellbar halten, ist es möglich, sich als Bürgerin oder Bürger eines anderen Landes und gleichzeitig als Deutsche bzw. Deutscher zu fühlen - es ist sogar die Regel.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist keine Bedrohung. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist kein Integrationshindernis, wie manche in der Union das suggerieren. Mit dieser Forderung den Anschein zu erwecken, die doppelte Staatsbürgerschaft habe sich in irgendeiner Form negativ auf die Integration ausgewirkt, ist unredlich und entspricht schlicht nicht der gelebten Realität in Deutschland, meine Damen und Herren.
Daran ändert sich auch nichts, wenn man diese These immer wieder gebetsmühlenartig, manchmal lauter, manchmal leiser, wiederholt.
Was will die CDU mit diesem Beschluss erreichen? - Ein solcher Beschluss, meine Damen und Herren, ein Beschluss, der die Vorgeschichte hat, die ich gerade beschrieben habe, ist nur zu rechtfertigen, wenn man damit für ein akutes, ein neu oder wieder aufgetretenes Problem eine kurzfristige und wirksame Lösung finden muss. - In einem solchen Fall wäre das in der Tat die Aufgabe von Politik, und sie müsste handeln.
Aber, meine Damen und Herren, meine Frage an Sie: Wo ist hier das Problem, das Sie vorgeben, mit diesem Beschluss lösen zu wollen? Welches Problem soll mit diesem Beschluss von Essen beseitigt werden? - Es gibt kein Problem mit der doppelten Staatsbürgerschaft,
weder ein Sicherheitsproblem, wie es das 27Punkte-Papier vor der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern suggerieren wollte, noch irgendein anderes. Die Integration wird nicht behindert.
Die Definition von Loyalität ist relativ eindeutig, das können Sie überall nachlesen. Loyalität richtet sich aber weder in ihrem Ausmaß noch in ihrer Verlässlichkeit jemals nach der Grundlage, auf die sie sich stützt, sondern nach den Werten und den Maximen, denen man sich verpflichtet fühlt. Und das durch einen solchen Beschluss infrage zu stellen, halte ich gesellschaftspolitisch für gefährlich, meine Damen und Herren!
Mit ihrem Beschluss von Essen versucht die CDU vielmehr, zu einem vermeintlich konservativen Profil zurückzukehren. Im Sinne einer politischen Profilierung wäre das ja auch in Ordnung, aber die CDU tut das Ganze zulasten der vielen gut integrierten jungen Menschen mit ausländischen Wurzeln hier in Deutschland. Aus offensichtlicher Unzufriedenheit in weiten Teilen der Partei mit der Flüchtlingspolitik der eigenen Kanzlerin wird hier eine Art Exempel statuiert für einen politischen Umschwung innerhalb der Partei, bei dem es nach meiner Wahrnehmung vor allem um eines geht: um Effekthascherei und darum, Wählerstimmen an einem rechten Rand zurückzugewinnen.
Die Niedersächsische Landesregierung jedenfalls steht nach wie vor und völlig vorbehaltslos für eine komplette Abschaffung des Optionsverfahrens und für Mehrstaatlichkeit. Viele Länder der Welt leben seit 200, 300 Jahren mit diesem Prinzip, und noch nie ist es zu ernsthaften Loyalitäts- oder Solidaritätsproblemen gekommen. Wir wollen bei den Kindern, die durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, nicht danach unterscheiden, welche Staatsangehörigkeit die Eltern hatten. Warum will die CDU ausgerechnet die hier geborenen deutschen Kinder ausländischer Eltern
diskriminieren, auch wenn diese in Deutschland aufgewachsen sind? Ich wehre mich gegen die Annahme, man könne bei Doppelstaatlern zwischen guten und schlechten unterscheiden. Meine Damen und Herren, wenn man die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten der Mehrstaatlichkeit einschränken will, muss man dafür stichhaltige Gründe nennen können. Diese sind Sie bis heute schuldig geblieben.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass die von der SPD beantragte Aktuelle Stunde beendet ist.
Wir kommen nun zur abschließenden Beratung des Haushalts. Die folgenden Tagesordnungspunkte rufe ich vereinbarungsgemäß zusammen auf:
Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018) und Ergänzungsvorlage zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6060 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/7030 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/7112 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Einzelplänen: Epl. 01 - Drs. 17/7031, Epl. 02 - Drs. 17/7032, Epl. 03 - Drs. 17/7033, Epl. 04 - Drs. 17/7034, Epl. 05 - Drs. 17/7035, Epl. 06 - Drs. 17/7036, Epl. 07 - Drs. 17/7037, Epl. 08 - Drs. 17/7038, Epl. 09 - Drs. 17/7039, Epl. 11 - Drs. 17/7040, Epl. 12 - Drs. 17/7041, Epl. 13 - Drs. 17/7042, Epl. 14 - Drs. 17/7043, Epl. 15 - Drs. 17/7044, Epl. 17 - Drs. 17/7045, Epl. 20 - Drs. 17/7046, Epl. 03 und 07 - Drs. 17/7047 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/7116 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drs. 17/7117 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Die Zukunft ist digital - gestalten wir sie! Niedersachsen braucht und kann Zukunftsinvestitionen bei gleichzeitigem Schuldenabbau - Antrag der
Fraktion der FDP - Drs. 17/7071 - 38. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben (Eingaben zum Haushalt) - Drs. 17/7056
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf mit Änderungen und der in der Beschlussempfehlung genannten Maßgabe zu § 1 anzunehmen. Zudem empfiehlt er Änderungen zu Einzelplänen.
Der Antrag auf Annahme einer Entschließung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung, also eine Entschließung, die der Sache nach zum Haushaltsgesetz gehört, ist bereits in der Tagesordnung verzeichnet. Gemäß § 36 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag über diesen Antrag nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, auf den er sich bezieht.
Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2017 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6407 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/7060 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/7113 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/7118
Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die Tilgung von Landeskrediten 2016 - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/6891 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/7058
Tagesordnungspunkt 19: Abschließende Beratung: Einrichtung einer Muttermilchbank in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6257 -
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/6972
Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Sicherung der Qualität im ÖPNV - Anpassungsbedarf im Zusammenhang mit dem Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6402 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/6973 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/7073
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf unveränderte Annahme. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/7073 zielt auf eine Annahme des Antrages in einer geänderten Fassung.
Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: Leistungsfähige, bürgernahe und humane Krankenhäuser in Trägervielfalt in Niedersachsen erhalten und fortentwickeln - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4402 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/7065
Tagesordnungspunkt 22: Abschließende Beratung: Niedersachsen muss jetzt in seine Krankenhäuser investieren! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5274 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/7066
Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: a) Hürden abbauen, Wohnungen aufbauen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/6235, b) Jetzt bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen - den Bau familiengerechter Wohnungen fördern! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/6902 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/7067
Tagesordnungspunkt 24: Abschließende Beratung: Chancen der Nordseekommission für Niedersachsen nutzen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6906 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/7068
Tagesordnungspunkt 25: Abschließende Beratung: Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit - Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6685 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/7017
Tagesordnungspunkt 26: Berichterstattung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2017/2018 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2017