Protocol of the Session on December 12, 2016

Ich danke Ihnen sehr und rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes und der Allgemeinen Gebührenordnung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6348 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/7059 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/7104

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bachmann. Herr Vizepräsident, Sie haben das Wort.

(Jens Nacke [CDU]: Jetzt spricht er als Abgeordneter, nicht als Vizepräsi- dent!)

Vielen Dank, Herr Präsident - das sind Sie jetzt. Jetzt spricht der Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang steht der Dank, den ich für die SPD-Fraktion allen Fraktionen des Hauses aussprechen möchte für eine zügige und trotzdem gründliche Beratung dieses Gesetzentwurfs, für den Verzicht auf die erste Beratung im Plenum, die direkte Überweisung in den Ausschuss und auch die Bereitschaft, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Dadurch ist es uns möglich, noch in diesem Jahr die durch Bundesrecht vorgegebene Normierung des zukünftigen Berufsbilds der Notfallsanitäter auch im niedersächsischen Landesrecht zu berücksichtigen.

(Unruhe)

Herr Kollege, eine Sekunde! - Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, sich jetzt dem Redner zuzuwenden. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie gerne den Saal verlassen. Wenn Sie drin bleiben, dann hören Sie bitte dem Redner zu. - Bitte schön!

Das ist auch deshalb notwendig, weil die Ersten bereits über diese dreijährige Qualifikation verfügen, die Kassen aber zurzeit sozusagen ohne rechtliche Grundlagen die daraus entstehenden Mehrkosten tragen und deshalb zu Recht darauf bestehen, dass eine Normierung auch in Niedersachsen erfolgt.

Wir haben des Weiteren einen Fehler aus der letzten Novelle vom Dezember 2012 korrigiert. Damals ist es nämlich unterblieben, die Aufgabenübertragung der zentralen Koordinierungsstellen im Rettungsdienst auf eine kommunale oder regionale Leitstelle zu regeln. Gleichzeitig haben wir klargestellt, dass diese Aufgabe auch durch einen Dritten oder mehrere Dritte im Bereich der Koordinierungsstelle wahrgenommen werden kann.

Ein weiterer Punkt im Gesetz ist die Konkretisierung der tatsächlich vorhandenen Rettungsmittel. Hier wird u. a. klargestellt, dass ein Notarzteinsatzfahrzeug kein Krankentransportfahrzeug ist. Die neue Regelung im Gesetz entspricht nun dem Istzustand.

Mit Blick auf die Notfallsanitäter - der zentrale Inhalt des Gesetzes - ist es sicherlich wichtig und

entscheidend, dass wir eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2022 schaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die alte Berufsbezeichnung Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent weiter verwendet werden, jedoch verbunden mit dem Ziel der Nachqualifizierung bzw. der entsprechenden Überleitung von langjährig tätigen Fachkräften.

Weitere Punkte waren im Bereich des Datenschutzes zu regeln. Am schwierigsten war es, die Auffassungen des LfD und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes bezüglich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Gesetzentwurf unter einen Hut zu bringen. Das ist aber vorzüglich gelungen. Deswegen sind auch die Einstimmigkeit und die Zustimmung des gesamten Hauses problemlos möglich. Herzlichen Dank an das Team der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Rettungswesen und an Herrn Dr. Wefelmeier vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst!

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, darf ich Sie noch einmal unterbrechen? - Herr Kollege Santjer und Herr Kollege Rolfes, Sie sind sehr viel im Plenarsaal unterwegs. Vielleicht können Sie sich darauf konzentrieren, dem Redner zuzuhören, oder verlassen Sie den Saal.

Jetzt geht es weiter.

Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Grundlage für im Rettungsdienst qualifiziert Tätige schaffen, die in Zukunft im Interesse von Notfallpatienten und erkrankten Menschen mit der besten Qualifizierung in Niedersachsen tätig werden sollen. Diese Veränderung auf Bundesebene ist in Niedersachsen mit Inkrafttreten des Gesetzes auch Gesetzesnorm.

Dass wir dieses Gesetz einstimmig verabschieden werden, begrüße ich außerordentlich.

Die Fraktionen haben aber auch übereinstimmend erklärt - das sage ich hier für die SPD-Fraktion -, dass wir gerne eine Regelung für eine bessere Umsetzung der auf europäischer Ebene geschaffenen Bereichsausnahme bei Ausschreibungen von Leistungen im Rettungsdienst geschaffen hätten. Jedoch hindert uns das Wettbewerbsrecht des Bundes bisher an einer rechtssicheren Interpretation in Niedersachsen. Wir werden an dieser Stelle,

sobald sich die Grundlagen dafür ergeben - so die Absichtserklärung -, das Thema erneut aufgreifen und hoffen, das vielleicht noch in dieser Wahlperiode mit einer kleinen Novelle hinzubekommen. Ansonsten ist ein guter Beratungsprozess in kürzester Zeit hervorragend zu Ende gegangen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei Jo- hann-Heinrich Ahlers [CDU])

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Jetzt hat sich Kollege Fredermann für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Fredermann!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz hat sich in den letzten 20 Jahren bewährt - so steht es im Gesetzentwurf. Dieser Aussage schließe ich mich gerne an, ebenso den wesentlichen Inhalten der Begründung. Herr Bachmann hat ja eben darauf hingewiesen, dass wir alle uns im Ausschuss bei dieser Thematik sehr einig waren; insofern wird sich vieles in den Redebeiträgen sicherlich wiederholen.

Grundsätzlich hätte sich die CDU-Fraktion auch einen viel umfangreicheren Gesetzentwurf vorstellen können - besonders mit Blick auf die auch von Herrn Bachmann angesprochenen Neuregelungen im Bereich der Vergabe bei den Rettungsdienstleistungen. Darüber müssen wir sicherlich in Bälde noch reden.

Auch über die Einführung einer Experimentierklausel in das Gesetz sollten wir schnellstmöglich sprechen; denn die Herausforderungen, vor denen die Rettungsdienste in der heutigen Zeit stehen - ich nenne insbesondere den demografischen Wandel -, gebieten eine solche Diskussion; sie ist meines Erachtens zwingend erforderlich.

Meine Damen und Herren, im Juni 2016 hat die CDU-Landtagsfraktion zu einem Fachgespräch zum Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz eingeladen. Der einhellige Wunsch der Organisationen und Verbände war eine schnellstmögliche Beschlussfassung über den Entwurf des Rettungsdienstgesetzes - geht es hier doch um das Herstellen von Rechtssicherheit bei der Besetzung der Rettungswagen mit mindestens einem Notfallsanitäter bzw. einer Notfallsanitäterin. Wichtig

ist hier insbesondere - das hat Herr Bachmann eben auch schon angesprochen - die Übergangsfrist für die Rettungsassistentinnen und -assistenten, die zum Glück bis in das Jahr 2022 reicht. Auch die angesprochene Konkretisierung der Rettungsmittel schafft Klarheit.

Meine Damen und Herren, wir finden es trotzdem schade, dass dieser Gesetzentwurf erst so spät den Weg in die Beratung gefunden hat; denn die Verbandsanhörung fand schon im Frühjahr statt, und die CDU-Fraktion hat - wie angesprochen - schon im Juni die Beratung zu dem Thema aufgenommen. Sicherlich, die Sommerferien lagen dazwischen, aber nichtsdestotrotz ist die Einbringung ziemlich spät erfolgt. Das hat unnötigen Druck auf den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und auf das Ministerium erzeugt.

An der Stelle möchte ich mich ausdrücklich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und beim Ministerium bedanken, die insbesondere beim Thema Datenschutz relativ schnell die nötige Abstimmung herbeigeführt und zu einer Einigung gefunden haben. Das hat letztendlich dazu geführt, dass wir uns alle einig sind und diesem Entwurf zustimmen werden. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Fredermann. - Es liegt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention vor. Bitte schön, Herr Bachmann!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich will die Debatte nicht verlängern, ich will Herrn Fredermann nur erwidern, dass diese zeitverzögerte Beratung auch mit der Bewältigung der Flüchtlingssituation zusammenhängt. Sie alle wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachreferate Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen über lange Zeiträume in Stabsarbeit eingebunden waren. Dafür sollten wir alle Verständnis haben; denn da haben sie hervorragende Arbeit geleistet. Insofern müssen wir in diesen rechtlichen Bereichen innerhalb kürzester Zeit Dinge nachholen.

Das wollte ich nur erläutern, damit nicht der Eindruck entsteht, hier sei etwas verzögert worden. Das hat einen sachlichen Hintergrund.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Bachmann. - Es hat sich Meta Janssen-Kucz, Bündnis 90/Die Grünen, gemeldet. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben es gehört, das Rettungsdienstgesetz ist in trockenen Tüchern. Es war nicht so ganz einfach - sowohl aus juristischer Sicht als auch im Hinblick darauf, die Interessen der Kommunen und der privaten Anbieter zu beachten. Aber jetzt ist alles soweit eingeflossen.

Das Wichtigste ist die Einstimmigkeit. Von ihr geht eine besondere Signalwirkung an die Bevölkerung aus; denn damit machen wir deutlich, dass uns daran gelegen ist, die gute Qualität im Rettungsdienst weiter zu verbessern, dass wir den Rettungsdienst in Niedersachsen auf der Höhe der Zeit halten wollen und dass wir den Notfallsanitätern mit dreijähriger Ausbildung - auch den Rettungssanitätern, die bisher hervorragende Arbeit geleistet haben - die Option anbieten, quasi ein Upgrade zu machen und ihre Ausbildung weiter zu verbessern. Ich meine, dass dieser Zeitraum mehr als ausreichend ist.

Außerdem verbessern wir mit diesem Gesetz die Regelungen zu der vom Land zu betreibenden Koordinierungsstelle und zur Übertragung ihrer Aufgaben auf einen oder mehrere kommunale Träger. Die Aufgabenübertragung kann vollständig oder teilweise auf kommunale Träger erfolgen, die eine gemeinsame Rettungsleitstelle betreiben. Das ist nötig; denn wir haben im Lande Niedersachsen unterschiedliche Strukturen. Ich finde es gut, dass wir eine Möglichkeit gefunden haben, eine Übertragung möglich zu machen, sodass das Land auch Dritte, etwa Hilfsorganisationen und private Anbieter, ganz oder teilweise mit den Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle beauftragen kann.

Im Bereich Dokumentation und Datenschutz sorgen wir mit dem neuen Gesetz für mehr Rechtssicherheit. Darum haben uns die Beauftragten und die kommunalen Träger des Rettungsdienstes gebeten. Das ist, wie ich meine, ein ganz wichtiger Punkt.

Wir wissen alle, das ist nur der erste Schritt. Wir müssen noch einmal ran, um Verbesserungen bei den Themen Wettbewerbsbeschränkung und Vergaberecht herbeizuführen. Wir alle wissen aber auch, dass EU-Recht mehr als kompliziert ist. Ich

hoffe aber und gehe davon aus, dass uns gemeinsam und mit Einstimmigkeit im Interesse des Rettungsdienstes und guter Rettungsdienstarbeit für die Bevölkerung auch der nächste Schritt gelingt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Janssen-Kucz. - Jan-Christoph Oetjen, FDP-Fraktion, Sie haben das Wort.

Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich dem Dank an alle an der Erarbeitung des Gesetzes Beteiligten hier sehr herzlich anschließen, ebenso wie den inhaltlichen Ausführungen der Kollegin Janssen-Kucz, des Kollegen Fredermann und des Kollegen Bachmann, da wir uns hierüber im Ausschuss einig geworden sind.

Um das nicht alles noch einmal vorzutragen, möchte ich mich auf drei kurze Anmerkungen beschränken:

Erstens. Wir müssen aufpassen - das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt -, dass wir in Bezug auf die Notfallkompetenzen eine einheitliche Regelung zwischen den verschiedenen Ländern bekommen. Das ist derzeit nicht der Fall.