Protocol of the Session on September 14, 2016

Herr Kollege Oetjen, Sie haben das Gleiche gesagt, was auch schon Filiz Polat behauptet hat, nämlich dass in Sachen dezentrale Sprachförderung und Integration in den Arbeitsmarkt es doch eigentlich alle niedersächsischen Kommunen so machen könnten wie der Landkreis Osnabrück.

Das stimmt aber nicht. Der Landkreis Osnabrück engagiert sich nur deshalb so umfassend, weil er ein kommunaler Träger nach dem SGB II ist. Die Landkreise Emsland und Harburg sind das auch. Andere Landkreise in Niedersachsen können das aber nicht tun.

Ein sehr gutes Beispiel dafür ist die Region Hannover, die das ebenfalls nicht macht. Da geht es zentral über Jobcenter und andere Einrichtungen, es gibt aber nicht den Aufbau von unten, von der Kommune her, und deswegen klappt es auch nicht so, wie Sie behaupten. Vielmehr muss das gemacht werden, was meine Kollegin Petra Joumaah gerade gesagt hat: Die gesamte Integration muss kommunal verankert werden. Im Prinzip müssten Sie sogar das SGB II ändern, aber das ist im Moment nicht in Sicht.

Also, das, was wir in unserem Gesetzentwurf geschrieben haben, ist notwendig, damit die Kommunen überhaupt ins Geschäft kommen.

Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Dr. Matthiesen. - Möchten Sie antworten, Herr Kollege?

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Matthiesen, ich komme aus dem Landkreis Rotenburg, der ebenfalls Träger nach dem SGB II ist. Wir fahren im Landkreis Rotenburg übrigens ein hervorragendes und ganz erfolgreiches Modell. Da geht das auch aus einer Hand mit eigenen Mitarbeitern.

Im Landkreis Osnabrück macht man es aber sogar unter einem Dach. Dort fungieren Mitarbeiter von verschiedenen Fakultäten sozusagen unter einem

Dach als einheitliche Anlaufstelle. Und das ist überall möglich, auch da, wo der Landkreis nicht Träger nach dem SGB II ist. Dort sind halt nur andere Schilder an den Türen. Das Entscheidende ist aber nicht, welches Schild an der Tür hängt, sondern dass die Asylbewerber zu einer einheitlichen Anlaufstelle gehen und dort im Sinne eines Integrationszentrums - welchen Namen man dann nimmt, ist auch völlig wurscht - ein umfassendes Angebot aus einer Hand mit allen Ansprechpartnern an einem Ort bekommen.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

(Johanne Modder [SPD]: Und die Landesregierung?)

- Frau Ministerin?

(Johanne Modder [SPD]: Ja, die winkt schon die ganze Zeit!)

Ich sehe hier keinen Zettel. Aber natürlich. Jederzeit. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist uns, glaube ich, allen klar, dass uns die Flüchtlingsbewegung gemeinsam vor wichtige Aufgaben stellt: zunächst die Unterbringung und jetzt die Integration. Insoweit begrüße ich es sehr, dass alle Beteiligten sehr klar erkannt haben, wie wichtig es ist, frühzeitig und umfänglich Integration zu betreiben.

Ich muss aber sagen, dass ich ein Problem habe, wenn dieser an sich sehr positive Grundgedanke nun in ein solches Gesetz eingebracht werden soll, in dem er sich nicht wirklich positiv wiederfindet und das in dieser Form nicht notwendig, ja sogar überflüssig ist.

Ich empfinde es auch als überflüssig, ein vorhandenes Bundesgesetz durch zusätzliche niedersächsische Regelungen noch einmal darzustellen. Die bundesrechtlichen Regelungen in der Integrationsverordnung zu den §§ 43 bis 45 a des Aufenthaltsgesetzes beinhalten bereits die in dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Regelungen.

Auch die Einrichtung von landesweiten Integrationszentren lehnen wir ab, weil sie gar nicht praktikabel sind. Bei einer in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit zur Unterbringung in Zentren wirkt sie zudem der dezentralen Unterbringung entgegen, die die Integration tatsächlich fördert und auch vom Land angestrebt wird. Zentrale Lösungen stehen dem wichtigen direkten Kontakt von Flüchtlingen und Menschen vor Ort entgegen.

Auch sind dezentrale Lernorte wie z. B. die Volkshochschulen zentralen Lernorten deutlich vorzuziehen.

Darüber hinaus lässt sich erfahrungsgemäß auch der unverzichtbare Einsatz der zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer besser über örtliche Initiativen als über öffentliche Integrationszentren organisieren.

Niedersachsen betreibt bereits sehr erfolgreiche Ansätze wie etwa die Koordinierungsstellen in den Landkreisen, ein landesweites Netz von Beratungsstellen für Flüchtlingssozialarbeit, ein Netzwerk ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Niedersachsen verfolgt also die Integration bereits in vielfältiger Weise über eigene landesspezifische Ansätze. Der Gesetzentwurf der CDU bildet diese Wirklichkeit nicht ab und trägt auch zu keiner Verbesserung bei.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Ministerin. - Jetzt liegen aber keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir stimmen jetzt ab.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4769 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir stimmen jetzt über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung ab. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 02520, 02553, 02568, 02569, 02623, 02648 und 02708 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit sind die Eingaben für erledigt erklärt.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Vorschriften über Berufsbezeichnungen, Berufsausübung und Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5854 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/6419

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat die Abgeordnete Gudrun Pieper übernommen. Frau Pieper, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt Ihnen, den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Vorschriften über Berufsbezeichnungen, Berufsausübung und Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen anzunehmen.

Diese Empfehlung kam im federführenden Ausschuss einstimmig zustande, allerdings bei Abwesenheit des Ausschussmitglieds der FDP-Fraktion. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen haben sich dem Votum des federführenden Ausschusses angeschlossen. Dafür vielen Dank! Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion hat sich jeweils der Stimme enthalten.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist am 7. Juni 2016 direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Am 11. August 2016 stellte ein Vertreter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Grundzüge des Gesetzentwurfs im federführenden Ausschuss vor.

Anlass des Gesetzentwurfs ist die gebotene Umsetzung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie, die durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU erheblich geändert wurde. Das betrifft den europäischen Berufsausweis, den Vorwarnmechanismus, die Onlineabwicklung der Verfahren über den Ein

heitlichen Ansprechpartner und einiges andere mehr.

Im Zusammenhang mit dieser Umsetzung von EU-Recht soll der Dienstleistungsverkehr erleichtert werden. Die bisherige Meldung und Überprüfung der Berufsqualifikation bei Dienstleisterinnen und Dienstleistern soll entfallen. In den Fällen, in denen eine solche Überprüfung aus Gründen des Patientenschutzes erforderlich ist, ergibt sie sich bereits aus dem Bundesrecht.

Neben der Umsetzung von EU-Recht enthält der Gesetzentwurf weitere Änderungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe:

Erstens. Um das niedersächsische Recht dem der anderen Bundesländer anzugleichen, soll zukünftig nicht mehr die Berufsbezeichnung „Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Heilerziehungspfleger“ geschützt sein, sondern die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“. Damit wird nun auch das Qualitätssiegel staatlich anerkannt und bundeseinheitlich geführt.

Zweitens. Neu eingeführt wird die Weiterbildungsbezeichnung „Fachkraft Frühe Hilfen“ mit dem Zusatz „Familienhebamme“, „Familienentbindungspfleger“, „Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ oder „Familiengesundheits- und Kinderkrankenpfleger“.

Drittens. Die Meldepflichten im Hebammengesetz werden angepasst.

Der federführende Ausschuss hat davon abgesehen, zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen. Dazu ist anzumerken, dass auch in diesem Fall die Frist der Umsetzung der EU-Richtlinie bereits im Januar 2016 abgelaufen ist, dass das Gesetz scheibchenweise vorgelegt wurde und dementsprechend auch das Vertragsverletzungsverfahren scheibchenweise zu befürchten war. Von daher haben sich die Fraktionen darauf verständigt, eine zügige Abwicklung vorzunehmen, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsvorschlag eingebracht, der darauf gerichtet ist, die notwendigen Anpassungen an die geänderte europäische Berufsanerkennungsrichtlinie auch im Niedersächsischen Justizgesetz vorzunehmen. Das betrifft vor allen Dingen die beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Zudem soll bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten im Bereich der Weiterbildung nach dem Kammergesetz für die

Heilberufe das Widerspruchsverfahren vorgeschaltet werden, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen stieß im federführenden Ausschuss auf einhellige Zustimmung.

Was den Ausschuss zu den empfohlenen Änderungen bewogen hat, möchte ich hier nicht im Einzelnen näher ausführen, da es sich ebenfalls um redaktionelle Änderungen oder Anpassungen handelt. Ich werde vielmehr insoweit den Bericht zu Protokoll geben.

Anzumerken ist, dass das Gesetz zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten soll.

Abschließend möchte ich mich bei allen Fraktionen für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und beim GBD für die schnelle Bearbeitung, mit der eine zügige Umsetzung realisiert werden kann, bedanken.