Protocol of the Session on January 21, 2011

1. Wie viele Beschäftigte in der Landesschulbehörde bearbeiten die neu zu überprüfenden Verträge, und wird es nach Auffassung der Landesregierung zur Verzögerung der Bearbeitung und damit zum Ausfall von Ganztagsangeboten kommen? Wenn nein, wie begründet sie dies?

2. Gibt es weitere juristische Probleme bei der Vertragsgestaltung von außerschulischen Fachkräften, wie z. B. Kursusleitungen für Nachmittagsangebote an den Schulen, die als freie Honorarkräfte über einen Kooperationspartner über Arbeitsverträge oder geringfügig beschäftigt sind? Wenn ja, welche Probleme sind dies?

3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um prekären Beschäftigungsverhältnissen auf dem Bildungsarbeitsmarkt Einhalt zu gebieten?

Der Erlass Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten vom 3. Juni 2010 (SVBl. 2010, Nr. 8, S. 279) , der in weiten Teilen dem Erlass vom 5. Mai 2004 (SVBl. 2004, Nr. 7, S. 326) entspricht, wird nunmehr ab dem 1. Februar 2011 uneingeschränkt wirksam sein. Ergänzend dazu hat die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) zur Erleichterung für die Schulleitungen und die Beschäftigten der NLSchB Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten erarbeitet. Diese Hinweise beinhalten auch einen Überblick über regelmäßig auftretende Vertragskonstellationen, der die rechtliche Beurteilung hinsichtlich der richtigen Vertragsart erleichtern soll.

Die Vorlage der abzuschließenden Verträge dient der Unterstützung und der Absicherung der Schulleitungen bei der Ausgestaltung und dem Abschluss der Verträge. Warum dies zum Ausfall von Ganztagsangeboten im Februar 2011 oder in den folgenden Jahren führen sollte, erschließt sich nicht.

Die Vorlage der bereits laufenden Verträge führt nicht dazu, dass diese Verträge ab dem 1. Februar 2011 nicht mehr erfüllt werden bzw. die Dienste aus diesen Verträgen nicht mehr in Anspruch genommen werden dürfen. Es handelt sich in der Tat um einige Tausend Verträge, die aber in aller Ruhe und Kompetenz in der Landesschulbehörde geprüft und abgearbeitet werden. Wenn in einigen Fällen eine andere Vertragskonstruktion rechtlich geboten ist, werden die erforderlichen Schritte unverzüglich eingeleitet. Dies gefährdet in keiner Weise den Ganztagsbetrieb an den Schulen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die NLSchB hat den Schulen eine Liste mit 18 entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei Fragen zur Vertragsgestaltung übermittelt. Darüber hinaus werden zusätzli

che Verwaltungskräfte, die an die NLSchB abgeordnet werden, zur Überprüfung der Vertragsunterlagen eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Weitere juristische Probleme bei der Vertragsgestaltung sind dem MK nicht bekannt. Dies betrifft insbesondere Beschäftigungsverhältnisse der Kooperationspartner.

Zu 3: Den Zuständigkeitsbereich des MK betreffend werden die vorhandenen arbeits- und tarifrechtlichen Möglichkeiten zur Beschäftigung von Personal genutzt.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 5 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Naturkostfachmesse in Hannover

Die siebte Naturkostfachmesse BioNord wurde am 17. Oktober 2010 erstmals am Messestandort in Hannover durchgeführt. 3 600 Fachbesucher und 354 Aussteller der Naturkost-, Naturkosmetik- und Reformwarenbranche trafen sich an diesem Tag. „Erfolgreiche BioNord in Hannover - Besucher- und Ausstellerrekord am neuen Standort“ titelt es seitdem auf der Internetseite des Veranstalters. Die nächste BioNord ist für den 23. Oktober 2011 in Hannover terminiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung hat die Ausrichtung der Naturkostfachmesse BioNord in Hannover für Unternehmen der genannten Branchen aus Niedersachsen?

2. Welche wirtschaftliche Rolle spielt der Bereich der Naturkosmetik in und für Niedersachsen?

3. Wie fördert die Landesregierung die Bedeutung der ökologischen Ernährungswirtschaft in Niedersachsen?

Die BioNord, Fachmesse für den Naturkosthandel, wurde am 17. Oktober 2010 erstmals in Hannover durchgeführt. Mit 3 600 Besuchern und mehr als 350 Ausstellern überbot die eintägige Fachmesse die Vorjahreszahlen aus Hamburg um fast 50 % bei den Besuchern und 25 % bei den Ausstellern.

Die Besucher kamen zu 70 % aus dem Fachhandel. 30 % der Besucher waren Hersteller, Erzeuger oder Anbieter verschiedenster Dienstleistungsbereiche. Den großen Einzugsbereich dokumentieren die Anfahrtswege der Besucher: Rund ein Viertel

von ihnen kam aus einer Distanz von mehr als 250 km zur BioNord. Bereits 70 % der Besucher gaben im Rahmen einer Umfrage an, dass sie sicher auch 2011 die BioNord besuchen werden.

Ein gleiches Bild ergab die Ausstellerbefragung: Eine absolute Mehrheit war mit der Messe und dem Standort sehr zufrieden und ist sich sicher, auch 2011 wieder auf der BioNord vertreten zu sein. Aufgrund des großen Interesses und eines möglicherweise erhöhten Platzbedarfs wird die BioNord diesmal in die noch größere Halle 13 verlegt und bereits am Samstagmittag ihre Türen öffnen. Die Messe findet diesmal am 15. und 16. Oktober 2011 statt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Rund 55 der 350 Aussteller der erstmals in Hannover durchgeführten BioNord haben ihren Unternehmenssitz in Niedersachsen. Diese niedersächsischen Unternehmen decken eine breite Produktpalette des Naturkosthandels ab. Hinzu kommen mehrere Naturkosthändler sowie Dienstleister für die Außer-Haus-Verpflegung. Die große Resonanz seitens der Besucher sowie die äußerst positive Rückmeldung der Aussteller belegt die Bedeutung der BioNord auch für die niedersächsischen Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Neben der positiven Nachfrageentwicklung im Bereich des Naturkosthandels haben hierzu auch die klare Struktur der Messe, die gute Erreichbarkeit des Standortes sowie die zeitliche Beschränkung beigetragen.

Zu 2: Der Naturkosmetikbereich hat weiterhin hohe Wachstumsraten zu verzeichnen. Die wichtigsten vier Naturkosmetikunternehmen in Deutschland, die Firmen WALA/Dr. Hauschka, Weleda, Laverana (Marken u. a. Lavera, Nature Friends) und Logocos (Marken u. a. Logona, Sante, Neobio, Aquabio) decken rund 80 % des deutschen Marktanteils ab. Davon haben die Firmen Laverana GmbH und Logocos AG ihren Sitz sowie die gesamte Produktion in Niedersachsen. Aufgrund der steigenden Nachfrage beschäftigen diese beiden Unternehmen mittlerweile zusammen rund 600 Mitarbeiter. Für 2009 bzw. 2010 sind von diesen beiden Unternehmen noch keine Umsatzzahlen bekannt. Im Jahre 2008 betrug der Umsatz der Laverana GmbH und Logocos AG zusammen mindestens 70 Millionen Euro. Neben diesen beiden Unternehmen sind in Niedersachsen weitere Naturkosmetikfirmen beheimatet (z. B. Alva, CMD).

Aufgrund des gestiegenen Interesses kamen auf der BioNord in Hannover rund 10 % der Aussteller aus dem Bereichen der Naturkosmetik sowie ähnlicher Produkte.

Zu 3: Die Landesregierung fördert die ökologische Ernährungswirtschaft mit einem abgestimmten Mix von Maßnahmen. Beispiele hierfür sind u. a. das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen mit Sitz in Visselhövede und seinen zahlreichen Angeboten an die ökologische Ernährungswirtschaft, die Förderung von Messeauftritten und Forschungsvorhaben sowie der Niedersächsische Fachbeirat zur Förderung des Ökologischen Landbaus mit seinen 24 Vertretern aus Wirtschaft, Beratung und Forschung. Zudem können die Unternehmen im Rahmen verschiedener Landesrichtlinien Förderungen erhalten, z. B. im Rahmen der Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Hinzuweisen ist auch auf den digitalen Einkaufsführer www.bioeinkaufen.de, mit dessen Hilfe Einkaufsstätten für Bioprodukte in Niedersachsen (bzw. differenziert nach einzelnen Produktgruppen) schnell gefunden werden können. Die Homepage wurde ebenfalls mit Landesmitteln gefördert.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 6 der Abg. Stefan Wenzel und Elke Twesten (GRÜNE)

Gewinnung von unkonventionellem Erdgas - Fracing - in Niedersachsen

Am 22. November 2010 hat die Landesregierung den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Landtags über „Gassuche in Niedersachsen durch die Firma Exxon und die im Rahmen von Testbohrungen angewandte Technik ‚Fracing’“ unterrichtet. Die Unterrichtung war von Mitgliedern des Landtags verlangt worden, nachdem durch Medienberichte bekannt geworden war, dass in der Nähe der Ortschaft Damme bei einer Testbohrung die umstrittene Fracing-Technik zur Gewinnung von Erdgas eingesetzt werden soll.

Für die Landesregierung führte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 22. November aus, dass in Niedersachsen erstens Frac-Arbeiten lediglich an einer einzigen Bohrung durchgeführt würden, zweitens kein Shale Gas in Niedersachsen gefördert werde und drittens die Anzahl der produzierenden Shale-Gas-Bohrungen mit „null“ angegeben wird. Die Angaben sind auch der PowerpointPräsentation zu entnehmen, die dem Protokoll

der Ausschusssitzung angefügt ist. (Die Begrif- fe „Tight Gas“ und „Shale Gas“ werden nach unserem Verständnis in der Darstellung des MW synonym verwandt.)

Presseberichten und Veröffentlichungen der Firma ExxonMobil ist jedoch zu entnehmen, dass seit Mitte der 90er-Jahre in der Tight-GasLagerstätte Söhlingen die Frac-Technik eingesetzt wurde. So hat die Firma bereits beim Pilotprojekt Söhlingen Z 10 in den Jahren 1993 bis 1995 und bei weiteren Bohrungen auch noch in den vergangenen Jahren die tiefste Horizontalbohrung der Welt mit mehrfacher FracBehandlung durchgeführt und so wirtschaftliche Förderraten aus dem Dethlinger Sandstein erreicht (Steine+Erden 05/2003).

Auch in Ostfriesland hat der Konzern GDF Suez im Erdgasfeld Leer bei den Bohrungen Z 4, Z 5 und Z 6 die Frac-Technik eingesetzt. So meldete der Konzern unter der Überschrift „Tight Gas-Förderung Leer“: „Das Projektteam war sehr erfreut, dass bereits Ende Juni 2009 die Förderung an der Leer Z 6 aufgenommen wurde.“ Ausdrücklich weißt GDF Suez in dieser Pressemitteilung auf die Verantwortung der Landesregierung für das Projekt hin: „Das Projekt wird unter Aufsicht des Niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (Außenstelle Meppen) umgesetzt.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Bei welchen Bohrungen an unkonventionellen Erdgaslagerstätten wurde in Niedersachsen im Einzelnen zu welchem Zeitpunkt bisher die Frac-Technik - auch mehrfach an derselben Bohrung - eingesetzt?

2. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu Unfällen und besonderen Vorkommnissen wie Boden- und Grundwasserverseuchungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Frac-Flüssigkeiten vor?

3. Welche Mengen an Frac-Flüssigkeiten in welchen Zusammensetzungen wurden beim Einsatz der Frac-Technik bei allen unkonventionellen Erdgaslagerstätten in Niedersachen im Einzelnen eingesetzt, und wie wurden sie entsorgt?

In Niedersachsen wird seit über 50 Jahren erfolgreich Erdgas gewonnen. In diesem Zeitraum hat sich die heimische Erdgasförderung zu einem wichtigen Rückgrat der heimischen Energieversorgung entwickelt und findet weltweit Anerkennung für den hohen Sicherheits- und Umweltstandard.

Berichte über Umweltvorkommnisse in den USA im Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdgas aus sogenannten Shale-Gas-Vorkommen haben viele Bürgerinnen und Bürger für diese Projekte und die dabei verwendete Frac-Technologie sensibilisiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Befürchtung, dass es bei Anwendung dieser Technologie

in Niedersachsen zu ähnlichen Vorkommnissen mit möglicherweise weitreichenden Grundwasserverunreinigungen kommen könnte.

Als Frac-Technologie wird allgemein ein Verfahren bezeichnet, bei dem unter hohem hydraulischem Druck künstliche Risse in tief liegenden Gesteinsformationen erzeugt werden, um eine wirtschaftliche Erdgasförderung zu ermöglichen. Für die niedersächsische Erdgasförderung bedeutet die Anwendung dieser Technologie jedoch kein Neuland, da diese bereits seit mehreren Jahrzehnten in Niedersachsen eingesetzt wird.

Am 22. November 2010 hat die Landesregierung den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Landtags über die Erdgasgewinnung in Niedersachsen, die Suche nach Shale-Gas-Lagerstätten sowie die Erfahrungen mit der Frac-Technologie unterrichtet. Ausweislich der hierzu erstellten und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellten Vortragsunterlagen beinhaltete diese Unterrichtung die Darstellung der Unterschiede zwischen konventionellen und unkonventionellen Erdgaslagerstätten einschließlich einer ausdrücklichen Differenzierung zwischen Tight-Gas-, Shale-Gas- und Kohleflözlagerstätten. Den Vortragunterlagen können darüber hinaus Hintergrundinformationen zu der in Niedersachsen verwendeten Frac-Technologie sowie der Hinweis auf die über drei Jahrzehnte andauernde, erfolgreiche und schadensfreie Anwendung dieser Technologie entnommen werden. Ergänzend wird unter der Überschrift „Wo steht die niedersächsische Shale-Gas-Entwicklung im Vergleich zu den USA?“ über die Suche nach niedersächsischen Shale-Gas-Lagerstätten berichtet und richtigerweise dargestellt, dass in Niedersachsen kein Shale Gas gefördert wird und keine produzierenden Shale-Gas-Bohrungen existieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In Niedersachsen wurden seit dem erstmaligen Einsatz der Frac-Technologie vor über 30 Jahren ca. 160 hydraulische Bohrlochbehandlungen (Fracs) an ca. 90 Bohrungen durchgeführt. Die Anwendung dieser Technologie erstreckte sich sowohl auf konventionelle als auch unkonventionelle Kohlenwasserstoffvorkommen, wobei die Grenze zwischen den beiden Lagerstättentypen fließend ist und von verschiedenen lagerstättenspezifischen sowie geologischen Parametern bestimmt wird. Der Landesregierung liegen keine detaillierten Informationen zu diesen Parametern vor, die eine belastbare Zuordnung der hydraulischen Bohr

lochbehandlungen zu unkonventionellen Erdgasvorkommen ermöglicht.

Zu 2: Der Landesregierung sind keine Umweltvorkommnisse bekannt, die aus der Anwendung der Frac-Technologie resultieren. Dies schließt den im Jahr 2007 an einer Lagerstättenwasserleitung der EMPG im Raum Söhlingen festgestellten Schaden ein, der nicht auf die Anwendung der Frac-Technologie zurückzuführen ist.