Protocol of the Session on January 19, 2011

(Beifall bei der FDP)

Wir halten weiterhin am Ansatz des deklaratorischen Prinzips fest. Ähnlich sehen es das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalpflege und auch die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger.

Meine Damen und Herren, die entscheidenden Passagen finden sich aber, wie immer, in § 7 - das sind die Grenzen der Erhaltungspflicht - und in § 10, genehmigungspflichtige Maßnahmen. Schon bei der letzten Novellierung im Jahre 2004, die im Zuge der Verwaltungsmodernisierung vorgenommen wurde, sind die umstrittensten Änderungen

vorgenommen worden, die Sie mit dieser Novelle nicht beheben. Das muss auch noch einmal deutlich gesagt werden. Sie hätten die Fehler beheben können. Alle Verbände haben darauf gewartet. Diese Chance haben Sie vertan. Aus der Diskussion um den Landtagsabriss hätten Sie lernen können, dass nicht nur jeder Eingriff in ein denkmalgeschütztes Gebäude eines Privaten, sondern auch jeder Eingriff in denkmalgeschützte Gebäude in staatlichem Besitz in einem geordneten Genehmigungsverfahren erfolgen muss. Es ist eine Zweiklassengesellschaft, die Sie hier im Denkmalschutzgesetz festgeschrieben haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nach dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf unterscheiden Sie aber nun zwei Arten von staatlichen Gebäuden, nämlich die mit Betreuung des staatlichen Baumanagements und die ohne Betreuung des staatlichen Baumanagements. Für die Denkmale mit staatlichem Baumanagement ist weiterhin keine Genehmigung erforderlich, und für Denkmale ohne staatliches Baumanagement ist nun die Genehmigung über die untere Denkmalschutzbehörde einzuholen.

Welches Signal damit ausgesendet wird, zeigt ganz klar das Beispiel Landtagsgebäude. Mit diesem Paragrafen wird der Schwarze Peter der Landeshauptstadt Hannover in Sachen Landtagsabriss zugeschoben. So etwas können wir schon aus fachlicher Sicht überhaupt nicht nachvollziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Das ist ja auch falsch!)

Einen letzten Satz, Frau Kollegin Polat! Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Vielen Dank. - Ich hätte gerne noch etwas zu dem Bereich Klimaschutz gesagt. Hier gibt es sehr viel Kritik von den Verbänden, weil es falsch ist, das Interesse besonderer Art zu definieren.

Einen letzten Satz, Frau Kollegin Polat!

Das verkompliziert nämlich die Genehmigungspraxis der unteren Denkmalschutzbehörden.

Meine Damen und Herren, wir hoffen auf eine anregende Debatte in den Ausschüssen und auf eine breite Anhörung der Verbände; denn die werden uns noch einiges ins Stammbuch schreiben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nun hat das Wort für die FDP-Fraktion Frau Kollegin von Below-Neufeldt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Niedersachsen ist schön. Es ist die Landschaft, es sind die Dörfer, es sind die Städte. Stellen wir uns doch einmal die schönen Städte wie Goslar, Hann. Münden oder Celle vor. Sie zeigen Niedersachsens Gesicht. Sie zeigen das Gesicht und die Kultur von Niedersachsen. Sie zeigen auch die liebevoll restaurierten Häuser. Die Grünanlagen sind Zeugnisse des Garten- und Landschaftsbaus.

(Unruhe)

Frau Kollegin von Below-Neufeldt, warten Sie einen kleinen Moment, bis sich die Kolleginnen und Kollegen wieder ein wenig beruhigt haben. - Danke schön.

Die berühmten Denkmale würden anders aussehen, gäbe es nicht Menschen, denen die Erhaltung besonders dieser historischen Substanz am Herzen liegt.

(Zustimmung bei der CDU)

Ihnen gebühren Dank und Anerkennung. Die Eigentümer der Denkmale sind es, die mit ihrem Engagement für Niedersachsen werben.

(Beifall bei der FDP)

Niedersachsen steht nun vor einer wichtigen Novellierung des Denkmalschutzgesetzes. Mit den Änderungen wird das aktuelle Denkmalschutzgesetz von 2004 an das nationale und internationale Recht angepasst. Für uns spielen dabei die privaten Eigentümer im Denkmalschutz eine ganz herausragende Rolle. Wir wollen das Engagement der Eigentümer unterstützen und ihnen bei der Erhaltung ihrer Denkmale keine Steine in den Weg legen.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf werden die Eigentümer bei der Beteiligung im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung in das Denkmalverzeichnis immens gestärkt. Bisher, verehrte Damen und Herren, wurden die Eigentümer lediglich nachträglich über die Eintragung benachrichtigt. Sie hatten bisher keine Möglichkeit, sich zu äußern.

Wir begrüßen es daher sehr, dass die Eigentümer bereits vor der Neueintragung angehört werden. Zeitnah werden die Eigentümer auch über die erfolgte Eintragung und Löschung des Baudenkmals aus dem Verzeichnis informiert. Damit stärken wir die Akzeptanz bei den Eigentümern. Zudem können sie auf Antrag die Denkmaleigenschaft eines Baudenkmals gerichtlich überprüfen lassen. Damit beweisen wir verantwortungsvolle Kulturpolitik.

Wir begrüßen es, dass die Eigentümer in Zukunft bei der Sanierung von Denkmalgebäuden auf erneuerbare Energien setzen können. Es ist wichtig, dass Eigentümern denkmalgeschützter Gebäude verschiedenster Epochen solche Chancen eröffnet werden. Denkmalschutz kann nicht Musealität heißen. Insbesondere die Eigentümer leben heute und auch morgen in ihren Denkmalen.

Meine Damen und Herren, wir können uns auch noch weitere Änderungen wie den Einsatz von modernen Technologien und zeitgemäßen Baumaterialien vorstellen. Damit wollen wir den Eigentümern z. B. die Sanierung ihres Denkmals erleichtern. Wir verhindern dann vielleicht die leidige Diskussion über das Öffnen von Fenstern, d. h., ob sie nach innen oder nach außen aufgehen müssen. Dem Bürger geben wir damit mehr Freiheit bei der fach- und sachgerechten Sanierung ihrer Denkmale.

Wir sind auch für die Einführung einer freiwilligen und kostenlosen Denkmalschutzplakette. Sie zeigt eine blaue Raute auf weißem Grund und ist ein Zeichen für besonderes Engagement in Sachen Denkmalschutz. Damit wird auch der erfolgreiche Abschluss von Restaurationsarbeiten gekennzeichnet.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Denkmäler vermitteln Identität und erzählen Geschichte. Sie machen den Charakter unserer Städte und Dörfer ganz wesentlich aus. Bitte unterstützen Sie unsere Vorschläge.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin von BelowNeufeldt. Für die CDU hat sich noch einmal Herr Kollege Götz zu Wort gemeldet. Sie haben noch eine Restredezeit von fünf Minuten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir, wenn die Grünen schon einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, gewünscht, dass sie mehr zu ihrem eigenen Gesetzentwurf gesprochen

(Zurufe von den GRÜNEN)

und nicht einen Großteil der Redezeit auf das Landtagsgebäude verwandt hätten. Aber da die Grünen gut auszurechnen sind, wusste man: Es geht mit Polemik los und endet mit Polemik.

Wir hatten uns, als Sie im Jahre 2009 Ihr Gesetzeswerk vorgelegt haben, eigentlich darauf geeinigt, dass auch ein Regierungsentwurf vorgelegt werden wird und dass wir gemeinsam eine Anhörung dazu durchführen und das diskutieren werden.

Da auch ausrechenbar war, dass Sie speziell das Staatliche Baumanagement angreifen würden, das nachweislich eine gute Denkmalschutzarbeit leistet, habe ich mir eine Liste von Bauvorhaben geben lassen, aus der hervorgeht, wo man wirklich Hervorragendes geleistet hat. Ich will nicht alles vorlesen, sondern nur eine Baumaßnahme herausgreifen, die ich selbst miterlebt habe. Das ist das Stiftsgebäude in der Stiftsfreiheit in Bad Gandersheim. Das hat das Baumanagement selbst durchgeführt. Es hat dort sämtliche Auflagen des Denkmalschutzes eingehalten. Ich habe in dem Gebäude selbst Dienst gemacht und weiß, dass es auch vernünftig durchgeführt worden ist. In der Liste sind sechs, sieben oder acht Beispiele aufgeführt, die die gute Denkmalschutzarbeit hinreichend belegen können.

Es wäre gut gewesen, wenn Sie, nachdem die Frau Ministerin darauf eingegangen war, in welcher Form Sie dieses Gesetz zusammengeschrieben haben, das einmal erläutern würden, damit Sie Ihr Gesetz entsprechend vorbringen und dafür werben. Das ist auch nicht geschehen.

Ich bin gespannt, wie die Diskussion im Ausschuss verlaufen wird und wie Sie versuchen werden, Ihr zusammengeschriebenes Gesetz zu begründen.

Ich fasse zusammen: Es ist das passiert, was immer geschieht, wenn die Grünen hier vorn stehen - nur Polemik, aber nichts zur Sache.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch und Lachen bei den GRÜNEN)

Nun hat für anderthalb Minuten zu einer Kurzintervention Frau Kollegin Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Lieber Herr Götz, eigentlich möchte ich auf dem Niveau gar nicht antworten. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass heute viele Verbandsvertreter dem innovativen Landtags-Live-Radio zuhören, möchte ich erstens Folgendes zu Ihrer Kritik sagen:

Ich habe schon erwähnt, dass unser Gesetzentwurf vor gut zwei Jahren eingebracht wurde. Ich fand es gut, dass die Ministerin, die neu im Haus ist, in dieser Debatte auf unseren Gesetzentwurf eingegangen ist, da sie vor zwei Jahren noch nicht dabei war. Ich muss aber in der kurzen Redezeit, die ich habe, meinen Gesetzentwurf nicht noch einmal vorstellen. Der Gesetzentwurf müsste Ihnen bekannt sein.

Zweitens. Ich habe nicht das Staatliche Baumanagement kritisiert, sondern den Gesetzgeber und natürlich die Regierungsfraktionen, die sich einen Genehmigungsvorbehalt - ich habe von Zweiklassengesellschaft gesprochen - für eigene Gebäude, für die Gebäude im Landeseigentum, geben. Das ist ein unmögliches Signal an die privaten Eigentümer, Frau von Below-Neufeldt. Sie geben sich sozusagen die Genehmigung zum Abriss und lassen die privaten Denkmaleigentümer im Regen stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, wir werden im Ausschuss ein bisschen konstruktiver diskutieren können, als wir es gerade getan haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Herr Kollege Götz, möchten Sie antworten? - Das ist offenkundig nicht der Fall. Dann liegen, wie ich gerade festgestellt habe, keine weiteren Wortmeldungen vor.