Fazit: Wir stärken die ehrenamtliche Tätigkeit in unseren Kommunen, indem wir das NKomVG übersichtlicher, verständlicher und lesbarer machen. Wir stärken mit dem neuen Verfassungsrecht das gute Miteinander von ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen, was mir ganz wichtig ist.
Meine Damen und Herren, Sie haben heute wirklich die Chance, nicht nur dabei zu sein, sondern einem guten Gesetz zuzustimmen und damit wirklich Verfassungsgeschichte zu schreiben.
Das will ich gerade Ihnen als Vertretern der SPD sagen: Sie haben eine lange Tradition, gerade auch in der Kommunalpolitik. Sie haben auch hier im Landtag ausgezeichnete Kommunalpolitiker gehabt, insbesondere Herrn Endlein, den ich noch einmal nennen möchte. Zu Zeiten von Herrn Endlein wäre es unvorstellbar gewesen, dass man sich in der so wichtigen Frage, eine kommunale Verfassung auf den Weg zu bringen, frühzeitig verabschiedet und noch nicht einmal den Versuch unternimmt, eine Gemeinsamkeit herzustellen. Meine Damen und Herren, eine Kommunalverfassung sollte nicht im politischen Streit sein, sondern sie ist die Basis für das kommunale Handeln.
Sie haben also eine historische Chance verpasst, heute Verfassungsgeschichte zu schreiben. Ich bin aber wirklich froh und dankbar dafür, dass in den Beratungen noch viele Dinge ergänzt worden sind. Wenn Sie sich noch einen Ruck geben und zustimmen, dann tun Sie den Kommunen in unserem Land auf jeden Fall einen großen Gefallen.
Ich erteile Herrn Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusätzliche Redezeit. Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, zum Thema wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden: Stehen Sie doch zu dem, was Sie auf Wunsch der FDP in den Gesetzentwurf geschrieben haben! Da wird die Abfallwirtschaft ausdrücklich nicht genannt.
(Ulf Thiele [CDU]: Sie können doch die Abfallwirtschaft nicht in das Ge- setz aufnehmen, wenn das im Wider- spruch zum Bundesgesetz steht! Das geht nicht!)
bei dem Ihr Umweltminister unterwegs ist. Dann wird den Kommunen an einem wichtigen Punkt in Verbindung hiermit und mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Planungssicherheit entzogen. Damit werden künftige Gebührensteigerungen provoziert. Meine Damen und Herren, Sie sollten ehrlich dazu stehen.
Herr Schünemann, Sie haben tatsächlich eine ordentliche Fleißarbeit abgeliefert. Aber Sie haben die Chance auf mehr Demokratie tatsächlich nicht genutzt. Sie haben die Stichwahl abgeschafft. Auch das ist ein Fehler. Sie provozieren am Ende an einer ganzen Reihe von Stellen neue Gerichtsverfahren und neue gerichtliche Auseinandersetzungen.
Alles in allem ist dieses Gesetz kein großer Wurf, sondern ein Rückschritt in Bezug auf Demokratie und Handlungsfähigkeit der Gemeinden.
Herr Kollege Bachmann, Sie haben ebenfalls um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich möchte auch Sie bitten, künftig einen Zettel einzureichen. Herr Bachmann, Sie haben zwei Minuten.
anderen darüber gesprochen habe, wie wir Einvernehmen herstellen können, um die Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz gemeinsam zu beschließen, ganz im Sinne früherer Konsensvereinbarungen zu Zeiten von Herbert Schmalstieg und Axel Endlein. Es ist das erste Mal, dass Sie ein so grundlegendes Gesetz mit Ihrer Mehrheit durchsetzen. Aber warum ist das so? - Weil Sie das Tischtuch mit Forderungen zum Gemeindewirtschaftsrecht, die Sie nachgeschoben haben, mit dem Kompensationsgeschäft und mit der Abschaffung der Stichwahl in Verbindung mit weniger Wahlbereichen durchschnitten haben.
Zu diesem Zeitpunkt haben Ihnen die kommunalen Spitzenverbände in jeder Stellungnahme gesagt: Das Verfahren ist inakzeptabel, es ist unwürdig, und es ist nicht hinnehmbar.
Der Kollege Krogmann hat aus den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände zitiert. Sie haben nur einzelne Sätze angeführt, Herr Minister. Herr Thiele hat an diesem Kompaktgesetz nicht ein gutes Wort gelassen - zu Recht!
Deswegen verspreche ich Ihnen: Wir werden damit so umgehen, wie wir es angekündigt haben. Sie werden bei der Kommunalwahl sehen, was dabei herauskommt. Sie werden es ja sehen!
Im Hinblick auf die nächste Wählerentscheidung zur Landespolitik werden diese Landtagsfraktion und diese Landespartei mit einem modernen, mit allen diskutierten Kommunalverfassungsgesetz an die Öffentlichkeit treten und das Wählervotum herbeiführen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bachmann, Sie haben mit Ihrem Wortbeitrag die Grundlage dafür gelegt, dass Sie doch zustimmen können. Denn Ihnen ist wahrscheinlich entgangen, dass wir bereits im November die Abschaffung der Stichwahl beschlossen haben.
Das war einer der Punkte, die Sie angeführt haben, um zu begründen, warum Sie heute nicht zustimmen können.
Der zweite Punkt, den Sie angeführt haben, ist, dass wir die Wahlbereiche verändert haben. Auch das ist im November beschlossen worden und ist nicht Bestandteil des heute zu beschließenden Gesetzes.
Dass es bei der wirtschaftlichen Betätigung materiell keine Veränderung gibt, habe ich Ihnen dargelegt. Die kommunalen Spitzenverbände sind eindeutig dafür, dass wir genau diesen § 135 so fassen, wie wir es machen. Dass Sie nun plötzlich Angst vor einer Gerichtsentscheidung haben, habe ich Ihnen auch dargestellt.
Also: Alles, was Sie hier angeführt haben, hat mit dem heutigen Gesetzentwurf schlichtweg nichts zu tun. Stimmen Sie also zu, und veranstalten Sie keinen solchen Popanz!
Herr Minister, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage von Herrn Bachmann? - Herr Bachmann, Ihre Zwischenfrage bitte!
Vielen Dank. - Herr Innenminister, ist Ihnen in Erinnerung, dass wir, als die Änderung im Gemeindewirtschaftsrecht nachgeschoben wurde - das war einer der Zeitpunkte des Zerschneidens des Tischtuchs -, die ja nicht Bestandteil Ihrer Regierungsvorlage war, beantragt haben, den Verband kommunaler Unternehmen zu dieser Änderung im Ausschuss zu hören?
Ich habe ja dargestellt, dass wir mit den kommunalen Spitzenverbänden ganz intensive Gespräche geführt haben, natürlich auch im Vorfeld, bevor wir den Gesetzentwurf eingebracht haben. Auf das Symposium habe ich hingewiesen.
Nachdem wir das im Kabinett beschlossen hatten, habe ich die kommunalen Spitzenverbände darüber informiert, dass auch Änderungen im kommunalen Wirtschaftsrecht vorgesehen sind. Das heißt, sie haben sehr frühzeitig davon erfahren. Es ist nicht mehr in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, weil das noch in letzter Minute als Kabinettsentscheidung so formuliert worden ist.