Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlebnispädagogische Auslandsaufenthalte - so lautet der klassische Begriff - gehören seit mehr als 15 Jahren zum Angebot freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe und haben in der Tat auch ihre Berechtigung, weil wir immer wieder feststellen, dass sie sich für Jugendliche mit häufigen Beziehungsabbrüchen und gerade für junge Menschen, die im Rahmen stationärer Heimerziehung kaum vermittelbar sind, zu einem kleinen, aber konstanten Angebotssegment in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt haben.
Als die Vorfälle im Jahr 2003 zu einer kritischen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit geführt haben, gab es auch eine Fachdiskussion, die begleitend geführt wurde und zu einer Änderung des SGB VIII geführt hat.
In Niedersachsen haben sich neun Träger auslandspädagogischer Maßnahmen zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen. Sie haben im Rahmen einer Selbstverpflichtung Qualitätsstandards für die Durchführung von Auslandsaufenthalten und Projekten erarbeitet. Die Geschäftsführung hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Insofern gehen wir davon aus, dass genau
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, wie sie die Vorschläge der Bundesregierung zur verpflichtenden energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien beurteilt und ob die Landesregierung die unsoziale Auffassung von Bundeskanzlerin Merkel teilt, die die Kosten für die energetische Sanierung vor allen Dingen auf die Schultern der Mieter abladen möchte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt noch gar keine konkreten Beschlüsse oder auch Hinweise.
Es gibt Vorschläge. Soweit ich das aus der Bauministerkonferenz weiß - darüber haben wir auch gesprochen -, gibt es noch nichts Konkretes. Es gibt weder einen Betrag, wie viel in dem Fonds für energetische Sanierungsmaßnahmen sein wird. Da wird in der Tat darum gefeilscht und gerungen, wer wie viel für welche Bereiche bekommt, ob wir etwas für den Städtebau bekommen etc.
Ich meine, in der Zukunft ist es natürlich ganz wichtig, dass wir gerade im Städtebau auf energetische Sanierungsmaßnahmen setzen müssen. Wir werden uns Gedanken darüber machen müssen, was das bedeuten kann, ob man ein Gebäude erhalten kann, ob man es abreißen muss oder neu bauen kann. Aber es gibt nichts Konkretes. Insofern können wir hier heute noch gar nicht darüber sprechen, ob das auf die Mieter abgewälzt wird oder nicht. Ich glaube, das sollten wir dann tun, wenn wir die konkreten Hinweise haben.
Erstens. 2010 ist das europäische Jahr zur Armutsbekämpfung. Ich möchte die Landesregierung fragen, welche konkreten Maßnahmen sie zur Armutsbekämpfung in diesem europäischen Jahr durchgeführt hat.
Meine zweite Frage - wenn ich darf, Frau Präsidentin -: In Anbetracht des immer noch viel zu hohen Niveaus der Armutsquote von 14,5 % möchte ich gerne wissen, welche konkreten Schritte die Landesregierung plant, dieser Armut entgegenzuwirken, welche Ziele sie verfolgt und welche Schritte dazu in nächster Zeit notwendig sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben gemeinsam mit den Kommunen Aktionswochen durchgeführt. 40 Kommunen haben dabei mitgemacht. Wir haben das jeweils mit 5 000 Euro finanziert, weil wir auch dort ganz klar sagen: In den Kommunen vor Ort müssen die Ideen und Aktionen kommen, vor allen Dingen müssen sie dort auch die Menschen erreichen, um das Bewusstsein zu schärfen, etwas gegen die Armut zu tun. Es wird Folgeveranstaltungen geben. Das war also keine einmalige Geschichte. Das gehört insofern dazu.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Sie können Armut nicht einfach herausgreifen und nur dieses Jahr etwas machen. Nehmen Sie das Teilhabe- und Bildungspaket, das wir jetzt auf den Weg bringen, um junge Menschen, Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien, zu unterstützen und aus dem System des Hartz IV zu retten, indem wir ihnen Teilhaberechte bieten. Auch das ist eine Maßnahme, die zur Armutsbekämpfung dient.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Nachfrage zum Bereich Wohnungsbau. Mich interessiert, welchen konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf die Landesregierung zum Thema „Mietnomaden“ sieht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist das Justizministerium für diesen Bereich zuständig. Ich muss das jetzt so sagen, weil Sie mich direkt angesprochen haben.
Für diesen Bereich ist das Justizministerium zuständig. Soweit ich als Juristin die Situation einschätzen kann, sehe ich dort keinen Regelungsbedarf; denn all das, was im Gesetz steht, ist meines Erachtens ausreichend.
Herzlichen Dank. Ich denke, dass man Herrn Busemann zunächst einmal die Frage übermitteln müsste. - Inzwischen erteile ich für die SPD-Fraktion der Frau Kollegin Groskurt das Wort, die die nächste Frage stellen möchte.
Danke, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, meine Frage bezieht sich auf eine Aussage Ihrer Vorgängerin. Frau Ross-Luttmann hat wiederholt betont, dass sie eine Kommunalisierung der Behindertenhilfe nicht will. Können Sie diese Aussage bestätigen, und behält die Landesregierung diese Position bei?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu der Frage davor habe ich gerade mit Herrn Minister Busemann Rücksprache gehalten: Im Bundesrat läuft ein Gesetzverschärfungsverfahren.
- Ich habe ja gesagt, dass dies eigentlich ein Thema des Justizministeriums ist. Ich habe mich schlau gemacht.
Also: Es läuft ein Gesetzverschärfungsverfahren. Wenn Sie Näheres dazu wissen wollen, können wir gern zu Protokoll geben, wie weit der Stand im Bundesrat ist.
Nun zu Ihrer Frage, Frau Groskurt: In acht Kommunen laufen Modellprojekte, um Aufschluss darüber zu bekommen, ob eine Kommunalisierung der Leistungen der Behindertenhilfe sinnvoll ist. Diese Modellprojekte werden evaluiert. Das ist in dem Zukunftsvertrag, den wir mit den Kommunen geschlossen haben, so festgelegt worden.
Wir werden uns sehr genau ansehen, ob die Erfahrungen, die wir in den Kommunen sammeln, den Schluss zulassen, dass die Kommunen zielgerichteter und besser arbeiten können, als dies der Fall wäre, wenn es eine zentrale Steuerung gäbe. Es ist aber so, dass wir dieses Modellprojekt in nur acht Kommunen fahren.
Herzlichen Dank. - Herr Kollege Aller von der SPDFraktion hat jetzt das Wort zur nächsten Zusatzfrage.
Frau Ministerin, ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass der Landesrechnungshof bei den Krankenhäusern einen Sanierungsbedarf in Höhe von 1 Milliarde Euro nachgewiesen hat. Jetzt haben Sie die Mittel für Krankenhausneubauten aber auf 30 Millionen Euro reduziert und damit um zwei Drittel gekürzt.
Jetzt kommt die Frage. - Die Ministerin muss ja wissen, vor welchem Hintergrund ich die Frage stelle. Sonst muss sie sich ja erst wieder schlau machen.