Die Frage lautet also: Können Sie dem Hohen Haus einmal die Konsequenzen daraus beschreiben, dass Sie für 17 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 130 Millionen Euro nur 30 Millionen Euro eingeplant haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Liste der erforderlichen oder der priorisierten Maßnahmen - oder wie Sie sie auch nennen wollen - haben wir im Planungsausschuss erst kürzlich neu erstellt. Es ist aber noch nicht geprüft worden, ob all diese Maßnahmen auch tatsächlich sinnvoll und bauplanerisch reif sind.
- Lassen Sie mich das bitte erklären. Die 1 Milliarde, die dort im Raum schwebt, beziffert den Umfang einer Wunschliste, einer Liste mit von Krankenhäusern angemeldeten Maßnahmen. Wenn ich diese Prioritätenliste konkretisiere, beläuft sich ihr Volumen auf 730 Millionen Euro. All diese Maßnahmen haben aber noch keine bauplanungsrechtliche Prüfung durchlaufen. Insofern können wir noch einmal betonen - - -
(Petra Tiemann [SPD]: Sie müssen einmal in die Papiere gucken! Das ist nicht richtig! Der Landesrechnungs- hof - - -!)
die wir im Planungsausschuss durchgegangen sind. Dort hatten wir eine Liste mit Maßnahmen, die wir unterschiedlich priorisiert haben.
Das Volumen dieser Maßnahmen beläuft sich auf 730 Millionen Euro. Wir können jetzt aber nicht sagen, dass diese Maßnahmen schon jetzt so planungsreif sind, dass sie alle gebaut werden können. Vielmehr geht es hier um Anmeldungen von Krankenhäusern, die ihre Planungen eingesetzt haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Zunächst einmal ein Kompliment an das Back Office des Sozialministeriums, das heute ganze Arbeit leisten muss.
Ich versuche jetzt, noch einmal meine Frage von vorhin zu vertiefen. Ich hatte nach der Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gefragt, vor allem nach der stationären Versorgung. Diese ist keinesfalls Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern Teil der Krankenhausplanung. Dazu noch einmal meine Frage: Wie wollen Sie die großen Lücken in der Versorgung mit stationären Plätzen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Niedersachsen schließen? - Das ist ja ein großes Problem vor allem für die Fläche.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Behrens. Das war Ihre zweite und somit letzte Zusatzfrage. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Özkan!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir arbeiten an diesem Psychiatriekonzept. Sie werden sehen, dass wir genau diese Lücken schließen wollen und entsprechend auch die Maßnahmen mit hineinbekommen werden. Dazu gehören aber auch die anderen Beteiligten. Wir erstellen dieses Psychiatriekonzept ja nicht allein. Wir sind dabei.
Herr Kollege Aller von der SPD-Fraktion möchte seine zweite und für ihn damit letzte Frage stellen. Bitte schön!
Frau Ministerin, ich habe mich mit meiner Frage vorhin auf Zahlen des Landesrechnungshofs und nicht auf irgendwelche Wunschlisten bezogen. Das wollte ich vorab noch einmal deutlich machen. Vielleicht lesen Sie noch einmal nach.
Ist aufgrund der Erfahrungen, die wir mit einer sogenannten Liste, die Herr Schnipkoweit einmal erstellt hat, indem er eine Vielzahl von Krankenhausneubauten durch Anfinanzierungen auf den Weg geschickt hat, eine ähnliche Situation zu befürchten, nachdem Sie nun 17 Maßnahmen anfinanziert, aber nicht ausfinanziert haben? - Die Folge wäre dann, dass auf längere Zeit keine weiteren neuen Krankenhäuser mehr gebaut werden könnten. Vielleicht können Sie das einmal miteinander vergleichen und beantworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es gern noch einmal deutlicher sagen:
Alle umsetzungsreifen Maßnahmen sind auch in diesem Jahr im Planungsausschuss einvernehmlich beschlossen und anfinanziert worden. Das sind die 35 Millionen Euro, von denen ich gerade gesprochen habe.
Alle anderen Maßnahmen in der Priorisierungsliste sind aber noch nicht umsetzungsreif. Das heißt: Das ist nicht eine Wünsch-dir-was-Liste, wie Sie es eben vielleicht gesagt oder ich es betont habe, sondern maßgeblich ist, was umsetzungsreif ist.
Die Liste, von der Sie sprachen und die wir im Planungsausschuss immer wieder aktualisieren, ist eine lebende Liste. Das heißt: Die Maßnahmen gehen in ihrer Priorisierung hoch, weil sie entsprechende Planungsreife bzw. Umsetzungsreife erlangen.
Insofern ist eine Anfinanzierung von entscheidender Bedeutung, weil jede einzelne Maßnahme in vielen Planungsschritten umgesetzt und auch fi
nanziert wird. Ein Krankenhaus stellen Sie ja nicht auf einmal komplett hin, sondern es gibt einzelne Bauabschnitte. Dazu gibt es eben auch diese Anfinanzierung.
Frau Präsidentin, nachdem das Spielplatzgesetz abgeschafft worden ist, frage ich die Landesregierung, welche Regelung stattdessen in der NBauO für Spielplätze vorgesehen ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der NBauO haben wir eine Regelung vorgesehen, nach der ab der sechsten Wohnung ein Angebot für einen Spielplatz vorgehalten werden muss.
Meine erste Frage bezieht sich auf das Integrationsmonitoring. Mich würde interessieren, wie der aktuelle Stand hier ist. Niedersachsen ist eines der sieben Pilotländer, die sich am länderübergreifenden Integrationsmonitoring für ein bundeseinheitliches Monitoring zur Messung von Integration beteiligt haben.
Meine zweite Frage betrifft das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse. Hierzu liegt bereits ein Gesetzentwurf vor. Mich würde, weil wir hierzu einen interfraktionellen Antrag beschlossen haben, interessieren, inwiefern sich die Landesregierung für eine einheitliche Erstanlaufstelle einsetzt und wo die in Niedersachsen angesiedelt werden soll.
Herzlichen Dank, Frau Polat. Damit ist Ihr Fragekontingent erschöpft. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Özkan.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Integrationsmonitoring kann ich Ihnen jetzt die aktuellen Zahlen, wie weit wir sind, nicht liefern. Hier sind wir in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe und pilotieren das. Ich meine, dass die ersten Erhebungen gemacht werden. Das Ergebnis können wir gern zu Protokoll geben.
Zur zweiten Frage betreffend Anlaufstelle: Hier sind wir tatsächlich noch in Gesprächen, in der Diskussion mit allen Beteiligten. Wir werden uns anschließend erst eine Meinung bilden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Özkan, Sie haben vorhin den Teilhabefonds „DabeiSein!“ zur Bekämpfung von Kinderarmut angesprochen und haben dargestellt, dass 10 000 Anträge positiv beschieden worden seien. Ich frage Sie, ob Sie den Eindruck haben, dass es ausreichend ist, wenn wir davon ausgehen müssen, dass wir in Niedersachsen vielleicht 200 000 - der Paritätische spricht von 400 000 - arme Kinder haben. Dann ist das doch sicherlich auch in Ihren Augen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Oder ist es gar nicht gewünscht, dass dieser Fonds stärker beworben wird, weil dafür nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle Anträge, die eingegangen sind, sind bewilligt worden.
auch sehen, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, eine Aufgabe sowohl der Kommunen als auch der Länder und des Bundes.
Ich habe vorhin ausdrücklich gesagt, dass das eine ergänzende Maßnahme ist, eine Maßnahme, die wir hier vor Ort steuern können, die wir unbürokratisch steuern können und bei der wir auch sehr schnell bewilligen können. Aber diese Maßnahme wird ergänzt.
Deswegen freue ich mich auch darüber - ich hoffe, dass wir das schnell umgesetzt bekommen -, dass wir jetzt das Bildungs- und Teilhabepaket für die Hartz-IV-Kinder im SGB II einführen. Das wird auch noch eine Ergänzung dessen sein, was für Kinder erforderlich ist, die im jungen Alter dasselbe erleben können sollen und dürfen wie Kinder von Eltern, die es sich leisten können.