Protocol of the Session on October 7, 2010

des Justizministeriums auf die Frage 19 der Abg. Grant Hendrik Tonne und Marco Brunotte (SPD)

„Verbindlicher Dienstplan“ im Justizvollzug - Wie sieht es genau aus?

Offenbar existiert seit einigen Monaten im niedersächsischen Justizvollzug ein „verbindlicher Dienstplan“. Dieser Dienstplan soll u. a. festlegen, wie die Dienst- und Fehlzeiten im Krankheitsfall zu berechnen sind.

Ob sich dieser „verbindliche Dienstplan“ in der Praxis bewährt oder ob es sich hierbei um ein theoretisches Konstrukt zum Nachteil der Bediensteten im Justizvollzug in Niedersachsen handelt, ist noch nicht abschließend zu beantworten. Bedenken der Bediensteten im Justizvollzug werden jedoch laut.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was verbirgt sich konkret hinter der Bezeichnung „verbindlicher Dienstplan“?

2. Welche qualitativen Unterschiede setzt der neue „verbindliche Dienstplan“ im Vergleich zu vorhergehenden Dienstplanmodellen, und warum hält die Landesregierung eine Änderung für notwendig?

3. Wie erklärt die Landesregierung die vorhandene Regelung im „verbindlichen Dienstplan“ bei einem Dienstunfall, wonach bei einer anschließenden Krankschreibung Minusstunden abgerechnet werden, wenn der Bedienstete auf „Frei“ gestanden hat, obwohl doch insgesamt die Kosten für einen Dienstunfall vom Land bzw. der Dienststelle getragen werden? Sieht die Landesregierung in diesem Fall eine unterschiedliche Qualität von Dienstunfähigkeiten? Wenn nein, warum nicht?

In den Justizvollzugsanstalten des Landes Niedersachsen dient seit Beginn des Jahres 2009 der verbindliche Dienstplan als Grundlage für die Anrechnung von Dienstzeiten im Krankheitsfall im Schichtdienst.

Diese Neuregelung wurde notwendig, weil die bisherige Zählweise der Krankentage nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprach (vgl. Ur- teil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. September 1985 - 7 AZR 531/82 - und Urteil des Bundesver- fassungsgerichts vom 1. April 2004 - 2 C 14/03).

Eine Arbeitsgruppe hat im Herbst 2008 unter Beteiligung des Hauptpersonalrats und von Bedienste

ten des Justizvollzuges diese Regelung erarbeitet mit dem Ziel, ein landeseinheitliches, rechtskonformes und gerechtes Vorgehen zu ermöglichen.

Der verbindliche Dienstplan ist kein Dienstplanmodell, sondern ein Instrument zur Berechnung von Dienst- und Fehlzeiten im Schichtdienst. Die individuellen Dienstzeiten und Schichtdienstmodelle jeder einzelnen Justizvollzugsanstalt bleiben davon unberührt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der verbindliche Dienstplan für die Bediensteten im Justizvollzug gilt jeweils für eine Woche von montags bis sonntags. Er wird spätestens elf Tage vor dem ersten Geltungstag (Donnerstag der vorvorhergehenden Woche) durch die Anstaltsleitung genehmigt und für verbindlich erklärt. Die im Dienstplan eingeplanten Arbeitszeiten werden im Krankheitsfall als Dienstzeit angerechnet.

Zu 2: Die Berechnung der Dienstzeit im Krankheitsfall nach der im Vorspann genannten Rechtsprechung wird mit dem verbindlichen Dienstplan gewährleistet.

Zu 3: Der verbindliche Dienstplan sieht explizit keine Regelung für die Berechnung der Dienstzeit bei einem Dienstunfall vor. Ein Dienstunfall wird wie jeder andere Krankheitsfall berechnet, d. h. alle im Dienstplan vorgesehenen Dienste werden als Dienstzeit gerechnet.

Im Schichtdienst kommt es aber zu unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeiten, sodass Bedienstete bis zu 64 Stunden arbeiten, die dann wieder, z. B. in der darauf folgenden Woche, ausgeglichen werden. Ein Bediensteter im Schichtdienst kann im Krankheitsfall bis zu 64 Stunden in einer Woche als Dienstzeit angerechnet bekommen oder auch überhaupt keine Stunden, wenn er im Dienstplan nicht zum Dienst eingeteilt ist.

Um für alle erkrankten Bediensteten eine sozialverträgliche Regelung zu schaffen, wurde die Verbindlichkeitsdauer des Dienstplans auf eine Woche beschränkt. Bei einer darüber hinausgehenden Krankheitsdauer wird pro Krankheitstag ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit an maximal fünf Tagen pro Woche angerechnet, sodass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden weder über- noch unterschritten wird.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 20 des Abg. Grant Hendrik Tonne (SPD)

Faurecia in Stadthagen - Was fördert das Land genau?

Anfang September 2010 kündigte das Unternehmen Faurecia Autositze GmbH in Stadthagen an, ca. 300 Arbeitsplätze am Standort Stadthagen abzubauen. Hierbei handelt es sich um über 90 geplante Entlassungen im Entwicklungsbereich und ca. 200 im Bereich der Produktion.

Der Personalabbau in dieser Höhe führt dazu, dass im Produktionswerk nur noch 150 Arbeitsplätze verbleiben.

Im Rahmen von Diskussionen und Presseberichten stellte sich heraus, dass das Land Niedersachsen im Jahr 2007 Fördermittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro zugesagt hat. Hiervon sind anscheinend 300 000 Euro geflossen, und nach Angaben des Konzerns sei der verbleibende Betrag von 900 000 Euro für die voraussichtliche Projektdauer bis Mitte 2012 zugesagt, und man wolle diesen Betrag auch abrufen. Völlig unklar ist jedoch, welche Zweckbindung die Fördergelder erhalten haben. Im Rahmen einer öffentlichen Verlautbarung des Unternehmens vom 5. Juli 2007 soll die Summe „für den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Umformtechnik“ zugesagt worden sein. Dieses Kompetenzzentrum ist jedoch nie errichtet worden.

Es stellen sich daher die Fragen, was seitens der Landesregierung eigentlich gefördert worden ist und ob angesichts der dramatischen Arbeitsplatzkürzungen in Stadthagen an den Förderzusagen festgehalten werden kann.

Der Landkreis Schaumburg wie auch die Stadt Stadthagen haben in der Vergangenheit stets das ihnen Mögliche getan, damit gute Rahmenbedingungen für das Unternehmen Faurecia am Standort Stadthagen herrschen. Gleichzeitig sind es nun wieder Landkreis und Stadt, welche sich um sozialverträgliche Lösungen bemühen, um das Schicksal der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu mildern. Vor diesem Hintergrund stellt sich umso intensiver die Frage, ob die Fördergelder nicht den Betroffenen zugutekommen sollten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach Angaben des Sprechers aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium, Christian Budde, habe der Konzern Änderungsanträge gestellt und von dem Kompetenzzentrum Abstand genommen. Welche Änderungsanträge wurden zu welcher Zeit gestellt, und in welcher Art und Weise hat das Ministerium die Änderungsanträge im Vergleich zum ursprüngli

chen Antrag auf die Zusage der Fördergelder geprüft?

2. Wie lautet der ursprüngliche Förderbescheid? Insbesondere stellt sich die Frage, ob in diesem Förderbescheid von einem „Aufbau eines Kompetenzzentrums für Umformtechnik“ geschrieben worden ist.

3. Laut Angaben der Schaumburger Nachrichten vom 11. September 2010 hätten Ministerpräsident McAllister und Wirtschaftsminister Bode ihre Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. In Gesprächen hätten beide ausgesagt, dass „weitere Unterstützungen denkbar seien“. Welche konkreten weiteren Unterstützungen plant die Landesregierung für den Erhalt der vom Abbau betroffenen Arbeitsplätze der Faurecia Autositze GmbH in Stadthagen?

Faurecia ist einer der weltweit führenden Automobilzulieferer in vier bedeutenden Bereichen: Autositze, Filter, Innenraumsysteme und Stoßfänger. Die Gruppe mit Sitz in Nanterre bei Paris erwirtschaftete 2009 etwa 10 Milliarden Euro. Der Konzern hat 62 000 Mitarbeiter in 32 Ländern und über 200 Standorte und 33 Forschungs- und Entwicklungszentren. In Stadthagen liegt der Sitz von Faurecia Deutschland.

Der Stellenabbau in Stadthagen in der Größenordnung von rund 300 Arbeitsplätzen ist für die Region sehr schwer. Angemessene alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen nur in sehr beschränktem Umfang, zumal vor Jahren bereits Firmen wie OTIS oder ALCATEL ihre Standorte in Stadthagen aufgegeben haben.

Das Land Niedersachsen hat nach Kräften die Stützung des Entwicklungsstandortes durch Innovationsförderung betrieben, um die hochwertigen Arbeitsplätze in der Region ebenso zu halten wie das technologische Know-how. Wir können davon ausgehen, dass damit auch Arbeitsplätze gehalten werden konnten.

Ein Kompetenzzentrum hat das Land aber weder 2007 noch später gefördert. Es ist bedauerlich, dass in der Öffentlichkeit ein unzutreffender Eindruck entstanden ist. Faurecia hat in den Schaumburger Nachrichten vom 23. September 2010 die Verantwortung für diese Ungenauigkeit übernommen und sich entschuldigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der erste Änderungsbescheid vom 3. März 2008 bestimmte, dass die Nr. 3 der in dem Bescheid für verbindlich erklärten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu modifizieren war. Der

zweite Änderungsbescheid vom 20. Oktober 2009 hatte zum Inhalt, dass die Faurecia zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 533 950,00 Euro durch EU-Mittel (EFRE) ausgetauscht wurden. Die genannten Änderungen haben generelle Erlasse des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr umgesetzt, zugleich keinen Zusammenhang mit einem Kompetenzzentrum.

Zu 2: Der Bescheid bezweckt, die „Entwicklung einer neuen Generation von Autositzen mit neuen Materialien und neuen Produktionsverfahren“ zu fördern. Der Bescheid wurde in seinem Zweck nicht verändert.

Zu 3: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist im engen Kontakt mit Unternehmensleitung und Beschäftigten. Staatssekretär Dr. Liersch ist am 21. September 2010 einer Einladung der IG Metall und des Betriebsrates gefolgt und hat mit den Beschäftigten die Sachlage diskutiert. Es wird am 11. Oktober 2010 ein Gespräch des Ministerpräsidenten McAllister mit Geschäftsführung und Betriebsrat geben. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird mit der NBank zusammen Faurecia beraten und unterstützen, soweit seitens des Unternehmens ein entsprechendes Interesse besteht.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 21 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)

Wie werden die Geschädigten der rechtswidrigen Vergabe von Fördermitteln für die Sportstättensanierung entschädigt?

Weil Innenminister Schünemann bei der Vergabe von Mitteln für die Sportstättensanierung aus dem Konjunkturpaket II gegen die Förderrichtlinie verstoßen hat, war die Vergabe von rund 3 Millionen Euro Fördermitteln für die Sanierung des Reitsportzentrums Luhmühlen rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg nach einem Bericht der Lüneburger Landeszeitung vom 9. September 2010 in seinem Urteil vom 8. September 2010 festgestellt (Az.: 5 A 143/09). Wie das Hamburger Abendblatt vom 10. September 2010 berichtete, können bzw. müssen die Fördermittel u. a. deshalb nicht zurück gezahlt werden, weil sie inzwischen größtenteils verbaut sind.

Da das mit insgesamt 40 Millionen Euro ausgestattete Förderprogramm „Kommunale Sportstätten“ erheblich überzeichnet war, musste das Innenministerium zahlreiche Förderanträge von Kommunen ablehnen, u. a. den Antrag des Klägers gegen die Förderung des Reitsportzent

rums, des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der für die Sanierung seiner Sporthalle in Lüchow 800 000 Euro Fördermittel beantragt hatte.

Ob der Landkreis Lüchow-Dannenberg trotz des inzwischen leeren Fördertopfes die beantragten Fördermittel nachträglich bewilligt bekommt, konnte der Sprecher des Innenministeriums nicht sagen, heißt es in o. g. Bericht des Hamburger Abendblatts.

Ich frage die Landesregierung: