Protocol of the Session on October 7, 2010

Die zuständige Staatsanwaltschaft Aurich hat aufgrund des Verdachts des Vorliegens einer Straftat die Ermittlungen aufgenommen und die Ermittlungsbeamten des LBEG mit der Untersuchung des Vorfalles beauftragt. Die Ermittlungsbeamten des LBEG berichten in dieser Funktion direkt an die Staatsanwaltschaft, stehen aber auch im Kontakt mit den zuständigen Polizeidienststellen. Derzeit sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die IVG Caverns GmbH hat in dem vom LBEG zugelassenen Hauptbetriebsplan die im Betrieb vorgehaltenen Einrichtungen und Geräte zum Feuerlöschen, zur Ölabwehr und zum Gasschutz im Brand-, Gasschutz- und Ölwehrplan beschrieben. Alle Anforderungen an diese im Verwaltungsverfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes vorgegebenen Maßnahmenpläne hat die IVG Caverns GmbH umgesetzt, und sie sind Gegenstand der laufenden Betriebsüberwachung. Eine regelmäßige Wartung der Einrichtungen ist eingeschlossen. Übungen an den Einrichtungen und Geräten finden mit dem Betriebspersonal viermal jährlich statt. Weitere Pflichten zur Erstellung von Alarm- und Maßnahmenplänen durch die IVG Caverns GmbH nach Umwelt- und Gefahrenabwehrrecht bestehen nicht.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Vor dem Hintergrund der laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen kann die Landesregierung diese Frage derzeit nicht beantworten.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 3: Die zuständige Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass der Vorfall von den Ermittlungsbeamten des LBEG und nicht von der Polizei untersucht wird. Da die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sind, kann die Landesregierung zu deren Ergebnissen keine Stellungnahme abgeben.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 17 des Abg. Rolf Meyer (SPD)

Glaubt die Landesregierung nicht mehr an Tierschutz-TÜV in Celle?

Im Haushaltsplan für 2011 streicht die Landesregierung 100 000 Euro, die noch im Jahr 2010 für die Errichtung des Europäischen Zentrums für Tierschutz vorgesehen waren.

In der Auseinandersetzung um die weitere Entwicklung des Friedrich-Löffler-Instituts in Celle (das ehemalige Institut für Kleintierzucht) glaubt die Landesregierung offenbar nicht mehr daran, dass bald eine positive Entscheidung für Celle fällt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern hat sie Erkenntnisse, ob und wann noch eine Entscheidung auf europäischer Ebene für die Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Tierschutz zu erwarten ist?

2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Celler Einrichtung mit der Tierärztlichen Hochschule Hannover?

3. Mit welchem Engagement setzt sich die Landesregierung an welcher Stelle für den Standort Celle ein, bzw. welche Alternativen plant die Landesregierung für den Standort Celle, falls es kein Zentrum für Tierschutz gibt?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Gegenwärtig ist nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission zum Europäischen Tierschutzzentrum zu rechnen ist. Auch nach Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist kein baldiges Votum zu erwarten.

Ende letzten Jahres ist im Rat ein Bericht der Europäischen Kommission zum Europäischen Tierschutzzentrum erörtert worden. Der Bericht enthält keine konkrete Positionierung zu einem oder mehreren Standorten dieser Einrichtung. Dem Bericht liegt eine Bewertung der Durchführbarkeit verschiedener Optionen für die Einrichtung eines europäischen Netzwerks von Referenzzentren für den Tierschutz zugrunde. Eine offensichtlich favorisierte Option ist die Benennung eines Exzellenzzentrums im Tierschutz, das mit dem Netz einschlägiger Forschungsinstitute in den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. Dies entspricht dem hiesigen Ansatz.

Zu 2: Zwischen dem Friedrich-Loeffler-Institut in Celle und der Tierärztlichen Hochschule Hannover findet bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine intensive wissenschaftliche Zusammenarbeit statt. Beiden Einrichtungen ist gemein, dass sie durch ihre langjährige und erfolgreiche Tätigkeit innerhalb und außerhalb Europas hochgradig vernetzt sind. Die Tierärztliche Hochschule Hannover beispielsweise pflegt über 100 Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen und anderen Organisationen.

Zu 3: Auf Initiative des Landes Niedersachsen hat sich der Mitgliedstaat Deutschland gemäß dem Aktionsplan Tierschutz der Europäischen Kommission um die Ansiedlung eines Europäischen Tierschutzzentrums in der Celler Liegenschaft des Friedrich-Loeffler-Institutes beworben.

In diesem Zusammenhang führte Herr Minister a. D. Ehlen in Begleitung einer niedersächsischen Delegation sowie Vertretern wissenschaftlicher Einrichtungen und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Gespräch mit Vertretern der Europäischen Kommission. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde die besondere Eignung der Forschungseinrichtung in Celle, d. h. im Zentrum der Europäischen Union, hervorgehoben.

Frau Ministerin Grotelüschen unterstrich anlässlich eines Besuches in Brüssel gegenüber Vertretern der Europäischen Kommission die Bedeutung eines Netzwerks bestehender Forschungseinrichtungen und warb für die Ansiedlung einer Zentrale in Celle.

Mit Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) ist darüber hinaus vom Friedrich-Loeffler-Institut eine internationale Tagung durchgeführt worden, deren Teil

nehmer sich gegenüber der Europäischen Kommission für das niedersächsische bzw. deutsche Anliegen ausgesprochen haben.

Koordiniert durch das ML haben sich deutsche Einrichtungen an einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie zum Europäischen Tierschutzzentrum intensiv beteiligt.

In Verbindung mit der Bewerbung wurde gemeinsam von ML und dem BMELV eine Broschüre „Europäisches Tierschutzzentrum in Celle“ in deutscher und englischer Sprache erstellt, die auf EU-, Bundes- und Landesebene verteilt und abgerufen worden ist.

Anlage 16

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 18 der Abg. Hans-Dieter Haase, Marcus Bosse, Marco Brunotte, Jürgen Krogmann, Stefan Politze, Grant Hendrik Tonne und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Juristische Staatsexamina - Repetitor gleich Prüfer?

Wie sich in einem Vergleich der Internetauftritte bestimmter u. a. in Schleswig-Holstein tätiger juristischer Repetitorien einerseits und dem Internetauftritt des Landesjustizprüfungsamtes (bzw. des Ministeriums der Justiz) entnehmen lässt, ist zumindest ein Mitarbeiter des LJPA zugleich für ein Repetitorium tätig.

Dies wirft die Fragen auf, ob und inwieweit diese Tätigkeiten genehmigt sind und ob hieraus Gefahren für gleichwertige Chancen der Prüflinge im Staatsexamen entstehen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Personen aus dem niedersächsischen Landesdienst (LJPA, Gerichte, Behör- den, Ministerien, Staatsanwaltschaften), die juristische Staatsexamina abnehmen oder vorbereiten, sind zugleich als Lehrkräfte bei juristischen Repetitorien beschäftigt?

2. Sind sämtliche dieser Nebentätigkeiten genehmigt, und wie stellt das Justizministerium sicher, dass keine Informationen über die Prüfungsinhalte durch die betreffenden Personen weitergegeben werden, die den Besuchern der Repetitorien einen die Chancen in der Prüfung verzerrenden Vorteil verschaffen?

3. Auf welche Art und Weise löst das Justizministerium den Interessenkonflikt der betreffenden Personen, einerseits unabhängige Prüfer zu sein, welche alle Prüflingen gleich behandeln, und andererseits als Lehrkraft ihre Schüler bestmöglich auf die Examina vorzubereiten?

Das Niedersächsische Justizministerium wendet besondere Sorgfalt bei der Auswahl der Prüferinnen und Prüfer an, um juristische Staatsprüfungen auf gleichbleibend hohem Niveau und die Gleichbehandlung aller Prüflinge zu gewährleisten.

Von den derzeit 607 Prüferinnen und Prüfern des Landesjustizprüfungsamtes (LJPA) befinden sich 513 im Landesdienst. Bei der erstmaligen Prüferbestellung wird die Personalakte der betreffenden Personen auf Nebentätigkeiten durchgesehen und die Bewerberin/der Bewerber im Vorstellungsgespräch gegebenenfalls hierzu befragt. Sollten Interessenkonflikte gegeben oder möglich sein, wird von einer Prüferbestellung abgesehen.

Um sicherzustellen, dass keine Informationen über die Prüfungsinhalte durch Prüferinnen und Prüfer weitergegeben werden, enthalten sämtliche für die Prüferinnen und Prüfer vorgesehenen Aufgaben- und Lösungstexte überdies einen ausdrücklichen Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht. Für Landesbedienstete folgt im Übrigen die Pflicht zur Verschwiegenheit aus den allgemeinen Dienstpflichten. Diese erstrecken sich auch auf Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst im Bereich einer Prüfertätigkeit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die der Landesregierung gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Ein Prüfer ist gegenwärtig für ein kommerzielles Repetitorium tätig. Dieser wird als Prüfer nur im 1. Staatsexamen eingesetzt und ist als Repetitor nur in Veranstaltungen für Referendare (2. Staatsexamen) tätig. Daher besteht in diesem Fall weder die Gefahr der Bevorzugung von Prüflingen noch die Möglichkeit der Weitergabe von Informationen über Prüfungsinhalte.

Ein weiterer Prüfer ist bislang nicht für ein kommerzielles Repetitorium tätig geworden, wird aber ab Dezember 2010 in Berlin Seminare abhalten, um Prüflinge auf die Rechtsanwaltsklausur vorzubereiten. Dieser Prüfer war nicht für die Rechtsanwaltsprüfung eingeteilt. Er hat sein Prüferamt beim LJPA inzwischen niedergelegt. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht daher auch in diesem Falle nicht.

Zu 2: Die Nebentätigkeiten der unter 1. genannten Prüfer sind genehmigt worden. Aus den vorgenannten Gründen ist seitens des Niedersächsischen Justizministeriums derzeit nichts weiter zu veranlassen.

Zu 3: Interessenkonflikte zwischen der Pflicht, als Prüfer des LJPA alle Prüflinge gleich zu behan

deln, und dem Auftrag, als Lehrkraft die Schüler bestmöglich auf die Examina vorzubereiten, sind aus den vorgenannten Gründen nicht aufgetreten.

Anlage 17

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 19 der Abg. Grant Hendrik Tonne und Marco Brunotte (SPD)