Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute hat die Deutsche Umweltstiftung eine Studie der Universität Magdeburg zur Akzeptanz neuer Stromtrassen vorgelegt. Für diese Studie wurden Bürgerinnen und Bürger, die entlang der neuen Trassen wohnen, befragt. Das Ergebnis war eindeutig: Neue Stromtrassen werden nur dann akzeptiert, wenn sie erdverkabelt sind und wenn sie für Strom aus erneuerbaren Energien, nicht aber für Strom aus Kohlekraftwerken bestimmt sind.
Von daher unterstützen wir den Antrag der SPDFraktion zur Erdverkabelung beim notwendigen Ausbau des Stromnetzes. Um eine Stromversorgung zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu erreichen, brauchen wir den zügigen Ausbau eines transeuropäischen HGÜ-Erdkabelnetzes.
Ich freue mich über den Lernfortschritt bei der SPD; denn wie im Antrag beschrieben, ist das damals von der Großen Koalition beschlossene Energieleitungsausbaugesetz völlig unzureichend und weist mit Blick auf die zum Schutz der Anwohner und der Umwelt notwendige Erdverkabelung nur vage Kannbestimmungen auf. Ich würde mir auch wünschen, dass wir in Niedersachsen parteiübergreifend unser Interesse an einer Erdverkablung in diesem Zusammenhang deutlich machen und dass CDU und FDP die Nr. 3 des Antrags mittragen, nämlich die Forderung, eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des EnLAG zu star
Meine Damen und Herren, wir fordern, wie es die SPD-Fraktion in ihrem Antrag formuliert hat, das laufende Raumordnungsverfahren Wahle–Mecklar auszusetzen, da es in keiner Variante eine Erdverkabelung vorsieht. Dabei wäre gerade auf einer so langen Strecke von über 200 km eine Hochspannungsgleichstromkabelleitung - HGÜ - zu vertretbaren Kosten realisierbar. Ich wundere mich, dass CDU und FDP die Forderung, das Raumordnungsverfahren auszusetzen, nicht mittragen können. Denn wenn man keine Alternative hat und Freileitungen nur oberirdisch prüfen will, dann würde es auch nicht zu einer Erdverkabelung kommen.
Eine Erdverkabelung wollen die Bürgerinitiativen, und eine Erdverkabelung hat auch Vorteile für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Bei Gleichstromerdverkabelung wird weniger Fläche verbraucht, werden weniger Wälder zerschnitten und eine stärkere landwirtschaftliche Nutzung der oberirdischen Flächen ermöglicht. Das ist sozusagen die flächensparendste Variante. Deshalb müssten Sie von CDU und FDP eigentlich dafür sein.
Langfristig betrachtet - das zeigen zumindest einige Studien - wäre das noch nicht einmal teurer. Deshalb drängen wir darauf, dass diese Erdkabel auf Gleichstromübertragung und nicht Wechselstromübertragung ausgerichtet sein sollen. Diese Forderung ist im Antrag der SPD-Fraktion nicht enthalten, aber ich gehe davon aus, dass sie mitgetragen wird.
Wir unterstützen auch die Forderung nach einer sofortigen Abstimmung; denn wir können nicht abwarten, bis das Raumordnungsverfahren abgeschlossen ist und erst im November weiter darüber beraten. Wir müssen heute den Beschluss fassen, das Verfahren zu stoppen. Die bestehenden Möglichkeiten müssen geprüft werden. Wir müssen uns endlich für die Option der Erdverkabelung einsetzen, die wir als Grüne wollen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier noch einmal zum Ausdruck bringen, dass wir die Erweiterung der Netze, den Lückenschluss, dessen Notwendigkeit ja auch in der dena-Netzstudie I festgestellt wurde, brauchen. Wir brauchen diese Erweiterung, weil wir gemeinsam das politisches Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien verfolgen. Hier ist schon ausgeführt worden, dass Niedersachsen besonders betroffen ist, und zwar auf den drei großen Trassen Diele–Niederrhein, Ganderkesee–St. Hülfe und Wahle–Mecklar.
Der Niedersächsischen Landtag hat sich schon 2007 sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt, als das Niedersächsische Erdkabelgesetz verabschiedet wurde, das damals von Ministerpräsident Wulff und Bundesumweltminister Gabriel erarbeitet worden ist. Das Erdkabelgesetz ist inzwischen im EnLAG aufgegangen; darauf ist auch schon verschiedentlich hingewiesen worden. Ich möchte aber noch einmal deutlich machen, dass das EnLAG zum Teil hinter dem Niedersächsischen Erdkabelgesetz zurückbleibt, insbesondere mit Blick auf die Ermöglichung von Erdverkabelung in Landschaftsschutzgebieten. Hier sind sensible Gebiete betroffen wie das Leinebergland im Landkreis Northeim, das Nettetal bei Seesen und der Ambergau im Kreis Hildesheim, um nur einige Beispiele zu nennen. Zum Teil sind sogar FFHGebiete betroffen, die aus Sicht der FDP-Fraktion ausdrücklich schützenswert sind.
Wenn die Notwendigkeit des beschleunigten Netzausbaus tatsächlich anerkannt wird, dann erwarten wir, dass Transpower auf die berechtigten Bedenken der Bevölkerung vor Ort eingeht und versucht, diese Widerstände im Vorhinein aufzulösen. Wenn man ein schnelles Ergebnis will, dann muss man die Menschen bei einem solchen Projekt doch mitnehmen und darf sich nicht auf Konfrontationskurs begeben.
Eine Rolle spielt auch - das hat der Kollege Schwarz richtig gesagt -, dass der demokratische Wille dieses Hauses berücksichtigt wird. Wir wollen auf diesen großen Trassen Erdverkabelung. An
träge, die nur Freileitungen beinhalten und keine Erdverkabelung, wollen wir im Niedersächsischen Landtag nicht, das sage ich für die FDP-Fraktion sehr deutlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben - das hat der Kollege Grascha in die Hand genommen - einen Änderungsvorschlag formuliert und Ihnen zugeleitet; denn uns ist daran gelegen, aus der Mitte des Hauses gemeinsam für die Region zu arbeiten und einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Herr Kollege DenekeJöhrens hat schon darauf hingewiesen, welche Punkte aus Ihrem Antrag für uns nicht tragbar sind. Leider konnten wir uns heute noch nicht auf eine gemeinsame Formulierung verständigen. Ich weise aber sehr deutlich darauf hin, dass die Tatsache, dass der Antrag nun in den Ausschuss überwiesen wird und wir nicht direkt darüber abstimmen, uns auf keinen Fall in Schwierigkeiten bringt. Das, was der Kollege Meyer von den Grünen gerade gesagt hat, stimmt nämlich nicht. Wir müssen das Raumordnungsverfahren nämlich nicht auf jeden Fall abbrechen, um andere Vorschläge von Transpower einfordern zu können.
Wenn Transpower im Rahmen des Raumordnungsverfahrens - bei diesen Flächen handelt es sich um Pilotstrecken; das ist ganz bewusst so beschlossen worden - keine Erdverkabelung beantragt, dann werden es auch keine Pilotstrecken sein. Und wenn es keine Pilotstrecken sind, dann sind sie im Raumordnungsverfahren auch nicht genehmigungsfähig. Deswegen gehe ich davon aus - das ist ja auch schon angekündigt worden -, dass von Transpower ordnungsgemäße Unterlagen mit Erdverkabelung eingefordert werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schwarz, es ist bedauerlich, dass die Zeit so kurz war und wir uns dementsprechend nicht mehr austauschen konnten. Ich hoffe nur, dass wir die Gemeinsamkeit, die seit drei Jah
ren in diesem Hause darüber besteht, in den sensiblen Bereichen zu einer Erdverkabelung zu kommen, auch in der Zukunft erhalten und dass wir uns in diesem Hause nicht auseinanderdividieren lassen.
Herr Kollege Schwarz, ich spreche direkt Sie an, weil ich von Ihnen weiß, dass Sie willig sind, nach vorne zu denken, weil Sie davon überzeugt sind - Sie haben es auch erwähnt, und Sie wissen, dass das auch das Ziel der Landesregierung ist -, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich auszubauen.
Deswegen ist es auch notwendig, dass wir das Raumordnungsverfahren nicht aussetzen, sondern weiterführen. Sie wissen es vielleicht nicht - oder vielleicht doch -: Das Raumordnungsverfahren wird erst dann abgeschlossen, wenn der Netzbetreiber prüffähige Unterlagen im Sinne des Raumordnungsverfahrens - in unserem Sinne! - vorlegt.
Mir liegt hier ein Schreiben vom heutigen Tage vor, in welchem dem Netzbetreiber mitgeteilt worden ist - ich darf zitieren, Frau Präsidentin -: Im Raumordnungsverfahren ist zu klären, ob und in welchen Abschnitten zur Herstellung der Raumverträglichkeit eine Erdverkabelung erforderlich ist.
- Es ist natürlich schlecht, wenn der Experte der SPD-Fraktion gestört wird; ich muss Sie ja fast in Schutz nehmen, Herr Schwarz.
Herr Schwarz hat signalisiert, dass er zuhören kann, wenngleich Herr Adler sich mit Herrn Lies unterhält.
Mit Schreiben vom 18. August 2010, also von heute, ist der Vorhabenträger von der obersten Landesplanungsbehörde aufgefordert worden, für die aus den Antragsunterlagen sowie den dazu eingegangenen Stellungnahmen bisher erkennbaren Konflikte in der Nähe von Wohnnutzungen prüffähige Unterlagen zu Trassenvarianten in Form von Freileitungen außerhalb von Siedlungsannäherungen oder zur Erdverlegung vorzulegen. Dann sind einige besondere Gebiete, die auch Sie genannt haben, in der Aufforderung genannt.
Daran sehen Sie, dass das Raumordnungsverfahren nicht abgeschlossen wird, solange nicht prüffähige Unterlagen vorliegen, die im Sinne unserer Linie verfolgt werden. Dann wird kein Raumordnungsverfahren zu Ende geführt.
Meine Damen und Herren, deshalb macht es auch keinen Sinn, es auszusetzen. Das kann nur sein, wenn dieser Katastrophenabgeordnete nun wieder gegen alles ist und daraus auch noch Profit schlagen will.
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Was soll denn das? - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie haben die Abgeordneten nicht zu bewerten! - Weitere Zurufe)
Herr Schwarz, es gibt noch eine zweite Sicherung, die eingebaut worden ist, nämlich das Planfeststellungsverfahren. Das Umweltministerium und die Planfeststellungsbehörde haben den Netzbetreibern unmissverständlich mitgeteilt: Wenn Sie die Auflagen nicht erfüllen, die durch das EnLAG vorgegeben sind, gibt es keinen Planfeststellungsbeschluss.