Protocol of the Session on August 18, 2010

Herzlichen Dank. - Herr Kollege Schwarz erhält für eineinhalb Minuten das Wort für eine Kurzintervention. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte nur noch die Möglichkeit nutzen, auf Frau König zu antworten, weil sie mich gefragt hat. Die Frage nach Beeinträchtigung von Kurkliniken und von Krankenhäusern und von gegebenenfalls neu zu bauenden Krankenhäusern ist ganz einfach zu beantworten. Wir sind für eine Erdverkabelung. Deshalb haben wir den Antrag gestellt.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin König möchte nicht antworten, wenn ich das so richtig sehe. - Ja.

Dann erteile ich jetzt Herrn Dr. Deneke-Jöhrens von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen es, dass die SPDFraktion angesichts der großen Verunsicherung und der starken Kritik in weiten Teilen der vom Höchstspannungsleitungsbau betroffenen Regionen das Thema Erdverkabelung nochmals im Landtag eingebracht hat. Die Menschen vor Ort sind wie viele Kommunalpolitiker mobilisiert und sensibilisiert, und es ist gut, dass wir aus dem Landtag ein Signal geben können und uns noch einmal deutlich gegenüber den Antragstellern für das Pilotprojekt einer Erdverkabelung positionieren können.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich möchte zunächst daran erinnern, dass es Niedersachsen war, das mit dem Landes-Raumordnungsprogramm und dem Niedersächsischen Erdkabelgesetz Ende 2007 bundesweit die Vorreiterrolle für den raumverträglichen Ausbau des Höchstspannungsnetzes ergriffen hatte. Niedersachsen hatte mit dem Erdkabelgesetz eine bundesrechtliche Regelungslücke besetzt. Im August 2009 trat das Energieleitungsausbaugesetz des Bundes in Kraft, weil die Bundesebene zu einer bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlage für die Genehmigungsverfahren zurückkehren wollte. Das neue Energieleitungsausbaugesetz stellte den Kompromiss zwischen den Interessen der einzelnen Bundesländer, der betroffenen Bevölkerung und der Wirtschaft dar. Meine Damen und Herren, hierfür haben CDU und SPD mit den Stimmen der FDP unter Mitwirkung des Umweltministers Sigmar Gabriel die Weichen gestellt, wie Herr Schwarz es eben schon ausgeführt hat.

Die wegweisende niedersächsische Gesetzgebung bezüglich der Möglichkeiten der Teilverkabelung ist bundesweit für vier Pilotstrecken zugelassen. Drei dieser Pilotstrecken liegen in Niedersachsen. Außerhalb der Pilotstrecken sind Planfeststellungsanträge für Teilverkabelungen auf der Höchstspannungsebene nicht zugelassen. Das heißt, wir haben hier mehr als alle anderen. Das ist ein großer Erfolg für die niedersächsischen Verhandlungsführer gewesen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Bundesgesetzgeber hat die raumordnungsrechtlich in Niedersachsen normierten Schutzabstände aufgegriffen und den Willen verdeutlicht, in den Fällen unvermeidlicher Siedlungsannäherung

durch Erdverkabelungen eingriffsärmere Ausbauformen zu erproben und zum Einsatz zu bringen. Damit sind wir leider hinter das niedersächsische Gesetz zurückgefallen, meine Damen und Herren.

Herr Schwarz hat die finanziellen Mehraufwendungen angesprochen, die durch die Erdverkabelung entstehen, und gesagt, dass die Übertragungsnetzbetreiber aus diesen Gründen kein Interesse hätten. Im Gesetz ist allerdings geregelt, dass die Mehrkosten ausgeglichen werden. Das dürfte keine Rolle spielen, meine Damen und Herren.

Herr Schwarz, Sie führen richtig aus, dass in den Antragsunterlagen für den niedersächsischen Teil der geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Wahle und Mecklar keine Erdverkabelungsabschnitte dargestellt sind. Das kritisiert auch die CDU aufs Schärfste.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir fordern von der Transpower, dass das Pilotprojekt des Wechsels zwischen Freileitung und Erdverkabelung bei Siedlungsannäherungen umgesetzt wird. Dies vorweggeschickt, komme ich nun zu Ihren vier Forderungen:

Erstens wollen Sie überprüfen, inwieweit das Energieleitungsausbaugesetz tatsächlich das Niedersächsische Erdkabelgesetz in Verbindung mit dem Landesraumordnungsgesetz verdrängt. Sie haben recht, es gibt unterschiedliche juristische Meinungen. Diese Forderung tragen wir mit.

Zweitens wollen Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Erdkabel bei dem erforderlichen Höchstspannungsausbau Priorität vor Freileitungen haben. Auch darauf können wir uns einlassen, sofern Sie über die gesetzlichen Möglichkeiten reden, die ausgeschöpft werden sollen.

Drittens fordern Sie, dass eine Bundesratsinitiative zur Erneuerung des Energieleitungsausbaugesetzes gestartet wird, um zu gewährleisten, dass Erdverkabelung grundsätzlich Priorität vor Freileitungen im Höchstspannungsbereich erhält.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Nur wenn eins und zwei nicht durchsetzbar sind!)

- So ist es. Aber auch wenn das nicht durchsetzbar ist, erstaunt mich diese Forderung doch sehr, da auch die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten der SPD und der CDU und die SPD-geführten Landesregierungen diesem Gesetz erst vor knapp einem Jahr zugestimmt haben. Hier gilt

Freileitungsbau als Regel, Erdverkabelung ist die Ausnahme. Sie wissen ganz genau, dass lediglich Teilerdverkabelung eine Chance auf Realisierung hat. Sie wissen auch ganz genau, dass alle Möglichkeiten der Einflussnahme in Richtung Erdverkabelung von niedersächsischer Seite bei der Mitwirkung zum Bundesgesetz ergriffen worden sind. Es hat daraufhin gegen große Widerstände, meine Damen und Herren, von anderen Bundesländern den Kompromiss mit den vier Pilottrassen gegeben. Jetzt suggerieren Sie, dass eine Neuaufnahme des soeben beendeten Gesetzgebungsverfahrens Aussicht auf Erfolg haben könnte - welch gefährliches Spiel mit den Erwartungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die auch hier sitzen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Bürger sind quer durch alle Parteien und über alle Bevölkerungsschichten hinweg betroffen, wie auch meine Vorredner bemerkt haben.

Auch Ihre vierte und abschließende Forderung bitte ich noch einmal zu überdenken. Sie fordern, das Raumordnungsverfahren auszusetzen, also auf Zeit zu spielen - auch das ein gefährliches Spiel. Damit gefährden Sie die Einspeisung des Windstroms aus den Offshore-Windparks in die Stromnetze, da ohne die geplanten Netzzubauten Übertragungskapazitäten fehlen würden. Die beiden letzten Punkte müssen wir ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

CDU und FDP haben kurzfristig einen eigenen Antragsentwurf vorgelegt, ihn mit Herrn Schwarz besprochen und versucht, eine gemeinsame Linie zu finden. Angesichts der Kürze der Zeit ist dies nicht gelungen. Wir hoffen jetzt auf konstruktive und einvernehmliche Ausschussberatungen; denn Ihren Antrag könnten wir heute nur ablehnen.

(Zuruf von der SPD)

- Auch wenn wir später beraten, werden diese Dinge noch in die laufenden Verfahren eingehen.

Wir begrüßen, dass die Genehmigungsbehörden des Landes angekündigt haben, in den Fällen der unvermeidbaren Siedlungsannäherungen nur die jeweils eingriffsärmere Ausbautechnik zu genehmigen. Dies ist in der Regel die Erdverkabelung.

Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Zu einer Kurzintervention hat zuerst Herr Dr. Sohn und anschließend Herr Schwarz das Wort. Herr Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE, anderthalb Minuten!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Deneke-Jöhrens, Ihre Schlussfolgerung hatte keine Logik. Wenn alles das, was Sie gesagt haben, so wäre, dann müssten Sie in der jetzigen Lage - sofortige Abstimmung - beantragen - den Vortext haben Sie unterstützt -, die Punkte 1 und 2 - der Landtag fordert die Landesregierung auf - so zu übernehmen, Punkt 3 zu streichen und Punkt 4 wie folgt zu ändern: Das laufende Raumordnungsverfahren wird bis zur Novembersitzung des Landtags ausgesetzt, um zu sehen, ob die Landesregierung tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat. In der Logik Ihrer Argumentation müsste ein solcher Änderungsantrag jetzt von Ihnen formuliert werden, sonst ergibt alles, was Sie sagen, keinen Sinn und ist Showgeschäft.

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)

Nun für anderthalb Minuten Herr Kollege Schwarz von der SPD-Fraktion.

(Jens Nacke [CDU]: Ich habe den Eindruck, Herr Dr. Sohn, Sie haben nicht zugehört! - Gegenruf von Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Sie haben gar nichts verstanden, Herr Nacke!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Soweit es die Aussetzung des Raumordnungsverfahrens betrifft, hat Herr Dr. Sohn darauf hingewiesen, wie die Positionierung sein müsste. Wir haben doch ein gemeinsames Interesse, dass die Leitungen so schnell wie möglich realisiert werden können; denn das ist der eigentliche Flaschenhals bei der Umsetzung von regenerativer Energie. Die Energiebetreiber haben zurzeit offensichtlich ein anderes Interesse. Deshalb müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, um denen - das sage ich ganz flapsig - auf die Sprünge zu helfen. Dann können sie nicht das Gefühl haben: „Ich kann beantragen, was ich will, das Raumordnungsverfahren läuft weiter, und dann gucken wir mal.“ Nein, dann muss es an dieser Stelle gestoppt, und die Zeit

muss genutzt werden, um sie auf die Gesetzesgrundlage zurückzubringen. Erst dann kann man das Verfahren wieder aufnehmen. - Das ist der eine Punkt.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Bei dem zweiten Punkt, Herr Deneke-Jöhrens, sind wir gar nicht auseinander. Ich weiß, wie das EnLAG zustande gekommen ist; Sie haben es eben richtigerweise skizziert. Damals gab es keinen anderen Spielraum. Nur, wir stellen jetzt fest, dass die Netzbetreiber bereits bei den ersten Trassen das Angebot der Politik - mehr war es nicht - nicht angenommen haben, im Gesetzgebungsverfahren deutlich zu machen: „Ihr habt die Option der Erdverkabelung, zieht diese bitte, wenn die Möglichkeit gegeben ist.“ Wenn sie das nicht machen, dann müssen wir uns gemeinsam wieder auf den Weg machen, um das EnLAG an dieser Stelle nachzubessern.

Herzlichen Dank. - Herr Dr. Deneke-Jöhrens möchte antworten. Auch Sie haben anderthalb Minuten Zeit. Bitte schön!

Herr Dr. Sohn, hinsichtlich der Logik unterscheiden wir uns anscheinend.

(Marianne König [LINKE]: Offensicht- lich!)

Unsere Logik ist, dass wir gerne einen gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen wollten. Darauf haben wir uns verständigt. Einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, war am heutigen Tag aber nicht möglich. Nun hätten wir als Regierungsfraktion den eigenen Antrag sicherlich durchpeitschen können. Das aber wollten wir nicht. Das wäre auch kein gutes Signal gewesen.

(Jens Nacke [CDU]: So ist es!)

Dass wir das nicht getan haben, gebietet bei uns der Anstand.

(Oh! bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Herr Schwarz hat die gesetzlichen Grundlagen, die geändert werden müssen, und die Aussetzung des Raumordnungsverfahrens angesprochen. Wir meinen, dass die Raumordnungsbehörden schon Möglichkeiten haben, darauf zu drängen, dass in Siedlungsnähe erdverkabelt wird. So haben sie

sich zumindest gegenüber der Transpower geäußert und diese Unterlagen nachgefordert. Es wird also nicht ohne Planungsunterlagen zum technischen Ausbaustand - ob Freileitung oder Erdkabel - weitergehen.