Protocol of the Session on June 10, 2010

Da bei diesen Rädern bei nachlassender Geschwindigkeit relativ früh das Vorderlicht ausgeht, ist der Gebrauch dieser Räder in der dunklen Jahreszeit problematisch und stellt eine Gefahr für den allgemeinen Straßenverkehr dar. Die Nutzer sind zudem rechtlich verunsichert, ob sie sich durch die nicht regelkonforme Beleuchtung einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es gewerberechtlich zulässig, Fahrräder zu verkaufen, die nicht den allgemeinen deutschen verkehrsrechtlichen Zulassungskriterien entsprechen?

2. Begeht ein Radfahrer eine Ordnungswidrigkeit nach Straßenverkehrsrecht oder nach allgemeinem Gefahrenabwehrrecht, wenn er gutgläubig ein Fahrrad erwirbt, das nicht den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften entspricht, und es in dunkler Jahreszeit benutzt?

3. Welche deutsche Behörde ist zuständig, um den Verkauf von Fahrrädern, die nicht den deutschen Zulassungskriterien entsprechen, zu unterbinden, und wird die Landesregierung die entsprechenden Verantwortlichen auf den oben beschriebenen Zustand aufmerksam machen?

Fahrräder sind in Deutschland nicht zulassungspflichtig, allerdings regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im § 67 die lichttechnische Ausstattung von Fahrrädern. Die vorgeschriebenen Komponenten wie Lichtmaschine (Dynamo) , Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen über eine Bauartgenehmigung nach § 22 a verfügen. Das gewerbsmäßige Feilbieten von Fahrrädern mit Teilen ohne Bauartgenehmigung, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen, ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 23 des Straßenverkehrsgesetzes, wenn der Händler nicht auf die beschränkte Nutzbarkeit hinweist. Die Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung eines derartigen Anbietens bzw. Verkaufs ohne Hinweis lag bis 2009 beim Kraftfahrtbundesamt und ist jetzt auf die Länder übergegangen. In Niedersachsen soll die Zuständigkeit mit der aktuell anstehenden Änderung der ZustVO-Owi auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja, aber der Händler muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Fahrräder im Geltungsbereich der StVZO im öffentlichen Straßenverkehr nicht in Betrieb genommen werden dürfen.

Zu 2:Ja, im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt derjenige ordnungswidrig, der ein Fahrrad unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Beleuchtungseinrichtungen an Fahrrädern gemäß § 67 Abs. 1 StVZO im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb nimmt.

Zu 3: Keine Behörde. Der Verkauf solcher Fahrräder ist zulässig (siehe Antwort zu 1).

Anlage 50

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 52 des Abg. Dr. Gero Hocker (FDP)

Wie erfolgreich ist die Wiederansiedlung des Eurasischen Luchses im Harz?

Das Wiederansiedlungsprogramm für den Eurasischen Luchs im Harz besteht jetzt seit rund zehn Jahren. Es ist eines der erfolgreichsten Naturschutzprojekte dieser Art in ganz Deutschland. Weitere Wiederansiedlungsprogramme gibt es u. a. im deutsch-tschechischen Grenzgebiet, in Polen, in der Schweiz und in Frankreich. Im Kontext mit den vorgenannten Aktionen in anderen Staaten leistet Niedersachsen mit seinen Artenschutzbemühungen für den Luchs somit auch einen wesentlichen Beitrag für den europäischen Naturschutz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gestaltet sich derzeit das Einzelartenmanagement des Eurasischen Luchses (Lynx lynx) im Nationalpark Harz?

2. Wie wird sich voraussichtlich der Luchsbestand in Niedersachsen und den angrenzenden Bundesländern entwickeln?

3. Wie werden die Perspektiven der Bestandsentwicklung für Mitteleuropa beurteilt?

Im Jahr 2000 wurde die Wiederansiedlung des Luchses im Harz als Gemeinschaftsprojekt des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz, des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. begonnen. Damit war das Projekt richtungweisend für einen konstruktiven, gemeinsam von Naturschutz, Jagd und Forstverwaltung betriebenen Artenschutz. Die praktische Durchführung obliegt der Nationalparkverwaltung Harz. Inzwischen hat sich eine sehr gute Zusammenarbeit mit den zuständigen sachsen-anhaltinischen und thüringischen Ministerien, nachgeordneten Dienststellen und Jägerschaften entwickelt. Damit ist dieses Wiederansiedlungsprojekt ein hervorragendes Beispiel für eine länderübergreifende erfolgreiche Zusammenarbeit im Artenschutz. Darüber hinaus ist der Luchs im Harz heute in weiten Teilen der Bevölkerung zu einem beliebten Identifikationsobjekt geworden, mit dem z. B. die Tourismusbranche überregional wirbt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Seit dem Jahr 2000 wurden insgesamt 24 Tiere ausgewildert. Die letzte Auswilderung fand

im Jahr 2006 statt. Für den Projektzeitraum 2000 bis 2009 stehen einem nachgewiesenen Verlust von 17 Tieren (z. B. durch Krankheit, Verkehrsun- fälle) mindestens 70 in freier Wildbahn geborene Jungtiere gegenüber. Weitere Auswilderungen sind vor diesem Hintergrund derzeit nicht vorgesehen. Das Management der Nationalparkverwaltung Harz zum Luchs konzentriert sich aktuell im Wesentlichen auf:

1. Datensammlung: Zur richtigen Einschätzung gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen und für eine transparente Darstellung der Entwicklung des Luchsprojektes in der Öffentlichkeit ist es erforderlich, möglichst umfassende und fundierte Kenntnisse über die entstehende Luchspopulation zu haben. Die Nationalparkverwaltung betreibt deshalb eine intensive Datensammlung und -auswertung, die auch der Erfüllung der FFH-Berichtspflichten im Rahmen von Natura 2000 dient und auf folgenden Säulen fußt:

- Meldungen von zufälligen Luchsbeobachtungen und indirekten Hinweisen an die Nationalparkverwaltung,

- Einsatz von Video- und Fotofallen,

- Besenderung von Luchsen (Telemetrie).

2. Öffentlichkeitsarbeit: Ein wesentlicher Grund für die hohe Akzeptanz des Luchses in der Harzregion ist die von Anfang an intensiv betriebene Öffentlichkeitsarbeit, die sich sowohl an die Allgemeinheit als auch an direkt von der Anwesenheit des Luchses Betroffene (z. B. Jäger, Tierhalter) richtet. Wesentliche Elemente dieser Öffentlichkeitsarbeit sind:

- ein eigener ausführlicher, aktuell gehaltener Internetauftritt,

- ein Luchsschaugehege an den Rabenklippen im Nationalpark Harz,

- eine Dauerausstellung über den Luchs im Haus der Natur in Bad Harzburg,

- Informationsmaterial wie Faltblätter u. Ä.,

- spezielle Veranstaltungen und Vorträge,

- die ausführliche Beantwortung von Anfragen von Presse, Rundfunk und Fernsehen und eine individuelle Betreuung von Journalisten und Filmern,

- die Präsenz von Fachpersonen vor Ort, wenn diese von Betroffenen nachgefragt wird (z. B.

bei Rissen oder besonderen Luchssichtungen).

3. Umgang mit Nutz- und Wildtierrissen: Ein weiterer wichtiger Aspekt zur allgemeinen Akzeptanz des Luchses ist die finanzielle Erstattung von nachweislich vom Luchsen gerissenen (oder verletzten) Nutz- (und Haus-)tieren als freiwillige Leistung des Landes. Privaten Jagdausübungsberechtigten wird darüber hinaus für die Meldung eines nachweislich durch den Luchs gerissenen Wildtieres eine Aufwandsentschädigung für die Meldung in Höhe von 50 Euro gezahlt.

Zu 2: Die Entwicklung des Luchsbestandes kann nur anhand der aktuell vorliegenden Erkenntnisse abgeschätzt werden. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Luchse traten in den vergangenen Jahren in allen Teilen des Harzes und - mit großen räumlichen und zeitlichen Hinweislücken - auch zum Teil weit über dessen Grenzen hinaus auf.

- Die Verteilung der Hinweise im Harz legt nahe, dass auch innerhalb des Harzes möglicherweise zumindest zeitlich begrenzte Verbreitungslücken bestehen.

- Jungtiere konnten bisher nur innerhalb des Harzes nachgewiesen werden.

- Während man innerhalb des Harzes inzwischen von einer weitgehend etablierten räumlichen Organisationsstruktur der Tiere ausgehen kann, scheinen außerhalb des Mittelgebirges jeweils nur einzelne, möglicherweise durchwandernde Individuen aufzutreten.

- Im Jahr 2009 konnte durch die Telemetriestudie erstmals die Abwanderung eines Jungluchses bis nach Hessen (südöstlich Kassel) belegt werden. Damit ist nachgewiesen, dass die Tiere auch in der Lage sind, eine nur teilweise bewaldete, von großen Verkehrswegen, Siedlungsflächen und Landwirtschaft geprägte Landschaft zu nutzen, sofern ihnen entsprechende Deckung bietende Strukturen und Wanderkorridore zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund und vorbehaltlich der nicht genau kalkulierbaren Risiken wie Krankheiten (z. B. Fuchsräude) , Verkehrsopfer und Jungtiersterblichkeit kann für die weitere Bestandsentwicklung in Niedersachsen und den angrenzenden Bundesländern folgende Prognose abgegeben werden: Die Anzahl der besetzten Luchsterritorien

und damit die Gesamtzahl der Individuen innerhalb des Harzes (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) dürfte in den nächsten Jahren in etwa gleich bleiben. Das heißt, dass sogenannte subadulte (fast erwachsene) Tiere weiterhin aus dem Harz abwandern werden. Da sie auch in den angrenzenden Naturräumen ausreichende Lebensbedingungen finden, könnten auch dort Luchsreviere entstehen. Dauerhaft gesichert ist die Existenz des Luchses in Deutschland aber erst, wenn die einzelnen Vorkommen (siehe Antwort auf Fra- ge 3) untereinander in genetischem Austausch stehen.

Zu 3: In Mitteleuropa gibt es neben dem Harz und einem weiteren Wiederansiedlungsprojekt bei Warschau, im bayerisch-böhmischen Grenzgebirge, in den Vogesen, im Schweizer Jura und in den Westalpen jeweils kleine, etablierte Luchsbestände. Die Fachleute gehen von einer geschätzten Anzahl von 350 Luchsindividuen in den mitteleuropäischen Luchspopulationen (ohne Harz und War- schau) aus. Das bedeutet, dass wegen der geringen Individuenzahl kein einziges dieser Vorkommen für sich genommen als gesichert angesehen werden kann. Daneben gibt es - auch in Deutschland - immer wieder Hinweise auf Einzeltiere unbekannter Herkunft, so z. B. aus Hessen oder dem Pfälzer Wald.

Um ein dauerhaftes Überleben des Luchses in Mitteleuropa zu gewährleisten, müssen sich die vorhandenen Populationen vergrößern können; vor allem aber ist eine Vernetzung dieser Vorkommen zwingend erforderlich, um den genetischen Austausch zwischen diesen Beständen zur Erhaltung bzw. Verbesserung der biologischen Fitness zu ermöglichen.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung einer stabilen Luchspopulation in Mitteleuropa sind:

- Biotopvernetzung: Schaffung bzw. Erhaltung der erforderlichen, Deckung gebenden Lebensraumstrukturen in der offenen, d. h. wenig bewaldeten Landschaft sowie Vermeidung und Beseitigung von Wanderhindernissen (z. B. Unpassierbarkeit von Verkehrswegen, Strukturlosigkeit von Agrar- landschaften),

- Schaffung einer breiten Akzeptanz für den Luchs in der Bevölkerung durch eine intensive und sachlich fundierte Öffentlichkeitsarbeit,

- Wiederansiedlungsprojekte zur Unterstützung natürlicher Ausbreitungstendenzen in geeigneten Gebieten.