Protocol of the Session on March 17, 2010

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Mundlos hat für die Gegenwart die Zahl 210 genannt. Mir ist auch die Zahl 230 genannt worden. Aber um diese 20 kommen wir hier nicht in Konflikt miteinander, liebe Heidi.

(Oh! bei der SPD)

Es ist richtig, dass diese Arbeit ganz besonders der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ unter ihrem Vorsitzenden Professor Dr. Adolf Windorfer zu verdanken ist.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Deswegen, meine Damen und Herren, unterstützt das Land zu Recht die Stiftung aus Mitteln des Landeshaushaltes. Deswegen hat der Landtag im Dezember 2009 - wenn ich mich recht erinnere, allerdings ohne die Stimmen der Opposition - 60 000 Euro zusätzlich in den Landeshaushalt eingestellt, die es der Stiftung ermöglichen, besonders Familienhebammen mit Migrationshintergrund fortzubilden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die Weiterbildungsverordnung wird von sämtlichen Fachleuten als vorbildlich bezeichnet. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, was Sie damit gemeint haben, diese Weiterbildungsverordnung finanziell abzusichern, haben Sie uns im Detail nie erläutert.

Wenn ich mich hier im Saale des Niedersächsischen Landtages und auch auf den Tribünen umgucke, dann glaube ich, dass es hier viele Damen und Herren gibt, die sich daran erinnern können, in bestimmten Abschnitten ihres Lebens viel Geld in die persönliche Weiterbildung investiert zu haben. Ich möchte von dieser Stelle aus ausdrücklich jedem dazu raten, das zu tun, weil man nur mit Weiterbildung seine Fähigkeiten erhalten, erweitern, sichern und ausbauen kann. Wenn ich mir einen Beruf erarbeitet habe, beispielsweise den der Hebamme - den werde ich in meinem Leben wahrscheinlich nicht mehr ergreifen -,

(Zuruf von der SPD: Gott sei Dank! - Ulf Thiele [CDU]: Manchmal kommt das ganz zufällig!)

gehört es ganz einfach und normal dazu, dass ich mich zunächst selber um meine Weiterbildung kümmere. „Selber kümmern“ heißt natürlich auch, dass man dazu bereit ist, das finanziell zu begleiten. Die Frage des Umfangs der Weiterbildung - 400 oder 720 Stunden - muss nicht zuletzt unter dem Aspekt diskutiert werden, was wir den jungen Menschen finanziell zumuten, die sich von der Hebamme zur Familienhebamme weiterentwickeln wollen.

Jetzt kommt zum Ende meiner Ausführungen die gute Botschaft: Weiterbildung kann aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit gefördert werden, nämlich nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Natürlich sind diese Leistungen - Sie wissen es - Ermessensleistungen. Aber trotzdem gibt es dort die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Dazu möchte ich ausdrücklich ermuntern.

Ich bitte darum, den Antrag in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der FDP anzunehmen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Schwarz möchte auf den Herrn Riese mit einer Kurzintervention reagieren.

(Ronald Schminke [SPD]: Weil Herr Riese nicht die Wahrheit gesagt hat! - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Er ist ja auch nur ein Scheinriese!)

Für anderthalb Minuten haben Sie das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will gar nicht viel dazu sagen. Insbesondere Ihre Definition von Weiterbildung spricht Bände und zeugt von gehöriger Unkenntnis. Aber eines lasse ich Ihnen nicht durchgehen: Wir haben eine Gegenfinanzierung für ein komplettes niedersächsisches Kinderschutzgesetz vorgelegt.

(Roland Riese [FDP]: Für ein Jahr!)

Das wissen Sie genau. Insofern haben Sie hier bewusst einen falschen Eindruck erweckt. Das entspricht genau dem Stil, den Sie hier seit einigen Monaten praktizieren, Herr Kollege Riese.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Kollege Riese möchte antworten. - Ich bitte aber darum, dass wir auch bei Namen nicht zu scherzhaften und vielleicht verletzenden Bemerkungen durch Zwischenrufe kommen.

Herr Riese, Sie haben das Wort für anderthalb Minuten.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! - Lieber Herr Kollege Schwarz, ich habe Sie eigentlich für erfahrener gehalten. Das war ein Nachhutgefecht. Jeder kann es nachlesen. Wir haben genau das hier in der Debatte zum Haushalt im Dezember 2009 gehabt. Ihre Finanzierung galt für ein Jahr. Sie haben die Familienservicebüros eingesammelt. Dieses Projekt ist im Augenblick nur bis zum Ende des Jahres 2010 finanziert. Danach fehlt Ihnen die Finanzierung.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Nun hat sich Frau Ministerin Ross-Luttmann für die Landesregierung zu Wort gemeldet. Bitte schön!

(Die Beleuchtung auf das Rednerpult wird verstärkt - Uwe Schwarz [SPD]: Das Licht ist angegangen! Vielleicht kommt jetzt ja die Erleuchtung! - Ge- genruf von Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist unwahrscheinlich!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unterstützungsbedarfe von Eltern und der Schutzauftrag dem Kind gegenüber machen es notwendig, den Kinderschutz konsequent weiter zu verbessern. Die meisten Eltern nehmen ihren Erziehungsauftrag liebevoll und umfassend wahr.

(Beifall bei der CDU - Uwe Schwarz [SPD]: Immer die gleichen Satzbau- steine!)

Aber die steigende Zahl von Inobhutnahmen zeigt mir zum einen die hohe Sensibilität der örtlich zuständigen Jugendämter, aber auch, dass Eltern nicht immer zu jeder Zeit in jeder Lebenssituation ihre Kinder so gewissenhaft erziehen können, wie es notwendig ist. Der Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung ist eine Aufgabe, die mir besonders am Herzen liegt. In Niedersachsen ist es uns gelungen, das Niveau des Kinderschutzes durch zahlreiche, aufeinander abgestimmte Maßnahmen spürbar zu erhöhen. Dabei müssen Hilfen spätestens dort beginnen, wo Kinder überaus schutzbedürftig sind. Das sind nun einmal die Kleinsten, die Babys, für die eine liebevolle, fürsorgliche und gesicherte Rundumbetreuung überlebenswichtig ist.

Deshalb stellen im Kinderschutzkonzept des Landes die Familienhebammen einen wichtigen Baustein dar. Sie übernehmen über ihren Auftrag als Hebammen hinaus einen weiteren Auftrag, nämlich werdende Eltern, meistens Mütter, zu begleiten, deren Lebenssituation von besonderer Problematik gekennzeichnet ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Einsatz von Familienhebammen ist unbestritten notwendig, sinnvoll und über alle Maßen akzeptiert. Die Arbeit der Familienhebammen ist getragen von

Verlässlichkeit und Vertrauen. Gerade in der Zeit vor der Geburt sind Hebammen für werdende Eltern wichtige Ansprechpartnerinnen rund um Fragen der Schwangerschaft, der Geburt, der Alltagskompetenz und bei der Frage: Wie gehe ich mit dem Kind um, und was muss ich tun? - Gerade die Hebammen ermöglichen mit ihrer Kompetenz und mit ihrem Einfühlungsvermögen, dass die Geburt für viele Frauen und auch Väter als ein positives Ereignis in Erinnerung bleibt.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb war es nur konsequent, Hebammen zur aufsuchenden Betreuung von Müttern und Kindern auch für weitere soziale Aufgaben einzusetzen. Erste Weichenstellungen hierfür stammen bereits aus der Zeit Ende der 70er-Jahre. Mit dem flächendeckenden Einsatz der Familienhebammen hat die Landesregierung die Weichen dafür richtig gestellt; denn Familienhebammen in Niedersachsen sind eine Erfolgsstory.

(Zustimmung von Heidemarie Mund- los [CDU])

Ich bin durchaus stolz darauf, dass mittlerweile über 40 niedersächsische Kommunen Familienhebammen einsetzen, dass in Niedersachsen in den vergangenen Jahren 220 Hebammen zu Familienhebammen fortgebildet wurden und dass Niedersachsen damit an der Spitze im Bundesländervergleich liegt.

(Beifall bei der CDU)

Damit dies so bleibt, ist es unser Ziel, auch zukünftig eine ausreichend hohe Zahl von Familienhebammen auszubilden. Ich bin der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ von Professor Windorfer außerordentlich dankbar, dass sie sich der wichtigen Aufgabe der Fortbildung von Familienhebammen so engagiert verschrieben hat. Die Landesregierung fördert die Stiftung bereits seit Jahren und wird mit der staatlichen Anerkennung von Familienhebammen und Familienentbindungspflegern einen weiteren Erfolg versprechenden Schritt zur Stärkung dieser Berufsgruppe unternehmen.

Meine Damen und Herren, Niedersachsen wird damit das erste Bundesland sein, das diese staatliche Anerkennung ermöglicht, und das in Abstimmung und im Einvernehmen mit dem Hebammenverband und der Stiftung. Damit nehmen wir eine Vorreiterrolle ein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mit der Schaffung der gesetzlich geschützten Weiterbildung zur staatlich anerkannten Familienhebamme bzw. zum staatlich anerkannten Familienentbindungspfleger werden die Zugangsvoraussetzungen und die Inhalte der Ausbildung auf ein verbindliches, einheitliches Niveau gestellt. Die dafür erforderliche Ergänzung der Weiterbildungsverordnung in den Gesundheitsfachberufen befindet sich bereits im Abstimmungsverfahren; denn die ersten Weiterbildungslehrgänge sollen möglichst noch in diesem Jahr beginnen. Mit unserer 400 Stunden umfassenden Weiterbildung wird dann auch der allgemeine Hochschulzugang erreicht, so wie es die Kultusministerkonferenz im vergangenen Jahr beschlossen hat.

(Heidemarie Mundlos [CDU]: Gut auf- gestellt!)

Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Kinder, wir stärken die Familien insgesamt, - - -

(Heiterkeit)

Frau Ministerin Ross-Luttmann, das ist die Irritation über die „sehr geehrten Damen und Kinder“.

- - - damit Kinder in Niedersachsen gesund aufwachsen können. Ich begrüße die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses sehr.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Ich schließe die Beratung, da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1509 in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt wurde.