Auch im teilstationären Bereich ist die Platzzahl gestiegen. So hat sich die Zahl von 72 im Jahr 2002 auf 144 in 2010 exakt verdoppelt. Weitere Tageskliniken in Stade und Nordhorn werden das teilstationäre Angebot in Niedersachsen kurzfristig weiter ergänzen. Damit werden sich die Platzzahlen nochmals um 27 Plätze erhöhen. Meine Damen und Herren, gerade Tageskliniken haben für erkrankte Kinder und Jugendliche den Vorteil, dass die Kinder abends wieder bei ihrer Familie sein können; denn bei Kindern und Jugendlichen spielen gerade in der Therapie die familiären Bindungen und Beziehungen eine ganz besondere und ausschlaggebende Rolle.
Ein wesentlicher Schwerpunkt im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die ambulante Versorgung. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat nach Bundesrecht die ambulante vertragsärztliche Versorgung, zu der auch die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung zählt, für die gesetzlich krankenversicherten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Die Auswertungen der KVN zeigen, dass sich auch hier die Zahl der an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Kinder- und Jugendpsychiater von 60 im Jahr 2003 auf 85 im Jahr 2008 erhöht hat. Die Zahl der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten ist ebenfalls gestiegen. Gleiches gilt für die psychologischen Psychotherapeuten.
Meine Damen und Herren, diese Entwicklung ist positiv, aber sie muss sich auch noch weiter fortsetzen, weil wir gerade in den ländlichen Regionen durchaus auch weiße Flecken haben. Es ist nicht das Problem eines Konzeptes, der Frage des Wo nachzugehen, sondern es ist die entscheidende Herausforderung zu erreichen, dass die ländlichen Regionen für die Fachkräfte so attraktiv sind, dass sie sich gerade dort niederlassen. Das ist nicht gerade leicht.
und sechs im Planungsbereich Wolfsburg ausgeschrieben hat. Hierfür liegt auch schon eine ganze Reihe von Bewerbungen vor. Allerdings haben wir noch weitere 19 zusätzliche Stellen offen. Ich hoffe, weil sich einige auch in ländlichen Regionen befinden, dass sie zeitnah an interessierte Psychotherapeuten vergeben werden können.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen kann auf ein ausgewogenes Netz an stationärer, teilstationärer und ambulanter Versorgung zurückgreifen.
Dieses Konzept werden wir auch in Zukunft weiter verfolgen, um es bedarfsgerecht Schritt für Schritt weiterzuentwickeln.
Aber bei den Umsetzungen wird es ganz entscheidend darauf ankommen, ob es uns gelingt, auch in den Bereichen der ländlichen Regionen Fachkräfte zu bekommen und dass sie sich dort niederlassen.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag - das wissen Sie - entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zuerst über diesen Änderungsantrag ab und, falls dieser abgelehnt wird, anschließend noch über die Beschlussempfehlung.
Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Ihnen in der Drs. 16/2343 vorliegt, zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass dem Änderungsantrag nicht gefolgt wurde.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer also der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, der Ihnen in der Drs. 16/2181 vorliegt, unverändert annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass
Einzige (abschließende) Beratung: Familien unterstützen - Kinder schützen: Weiterbildung zu staatlich anerkannten Familienhebammen finanziell absichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1509 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/2307
Auch hierzu ist eine Berichterstattung nicht vorgesehen, sodass ich unverzüglich die Beratung aufrufen kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Tenor des SPD-Antrages ist, Kinder zu schützen. Leider muss ich heute von einer großen Enttäuschung berichten, die die CDU/FDP-Koalition dem Land Niedersachsen bereitet hat.
Was hat sie gemacht bzw. nicht gemacht? Kurz zu Hintergrund und Beratungsverlauf des Antrages der SPD-Fraktion. Der Hebammenverband Niedersachsen e. V. ist 2009 an uns herangetreten mit der Bitte zur Unterstützung, die Weiterbildung zu staatlich anerkannten Familienhebammen finanziell abzusichern. Aufgrund der Erfahrungen mit den Modellprojekten Familienhebammen, die wir alle unstrittig positiv bewertet und für unbedingt ausbaufähig und ausbaubedürftig halten, sind wir der Meinung, dass die Weiterbildung finanziell abzusichern ist, und haben unseren Entschließungsantrag am 18. August 2009 gestellt - rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsberatungen, damit er dort berücksichtigt werden konnte.
Die ersten Beratungen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gaben dann Anlass zu der Annahme, dass ein gemeinsamer Antrag zum Wohle der Familien und Kinder zustande käme. Frau Mundlos stellte in der ersten Beratung am 2. September 2009 fest, dass zwischen den Fraktionen weitge
hend Einigkeit darüber herrsche, dass Familienhebammen eine erfolgreiche und sehr wertvolle Arbeit leisteten, um Kinder zu schützen und Familien zu helfen. Auch die CDU/FDP wolle die Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben. Die Ministerin versprach dem Hebammenverband schriftlich die Unterstützung. Dieses Versprechen wurde von Frau Dr. Hawighorst, der Staatssekretärin, noch einmal wiederholt. Der Hebammenverband jubelte und schrieb: Es ist geschafft!
Sehr geehrte Damen und Herren, das war dann aber leider nicht der Beginn einer wunderschönen Freundschaft, sondern der Beginn eines langsamen, schmerzhaften Zugrundegehens des SPDAntrages.
Von den Fraktionen von CDU und FDP wurde ein einvernehmlicher Änderungsantrag versprochen. Auf drängende Nachfragen der SPD-Fraktion wurde immer wieder signalisiert: Wir arbeiten daran. Das wird ein gemeinsamer Antrag. - Im Glauben an diese Aussage haben wir uns immer wieder bereit erklärt zu warten, in der Hoffnung, zu einem positiven Ergebnis für den Hebammenverband zu kommen und damit für die Familien und Kinder in Niedersachsen.
Im Januar erbat sich Frau Mundlos bei mir noch einmal Zeit, im Februar wieder, und dann lag im März - oh Graus - dieser Änderungsvorschlag auf dem Tisch, der aus der Beschlussempfehlung zu ersehen ist. Dieser Änderungsvorschlag hat uns und dem Hebammenverband jeden Glauben an die Versprechungen der Ministerin und der CDU/FDP-Koalition genommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich zeige Ihnen nachfolgend die wesentlichen Unterschiede der Anträge auf.
Die Punkte 1 und 2 sind identisch. Unter Punkt 3 des SPD-Antrages wird die Landesregierung aufgefordert, die aus der Weiterbildungsverordnung resultierenden Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen und abzusichern, damit angesichts des wachsenden Bedarfs möglichst rasch interessierte Hebammen die Weiterbildung beginnen können.
Und was ist unter Punkt 3 des Antrages von CDU und FDP vorgesehen? Der Landtag bittet die Landesregierung, die aus der Weiterbildungsverordnung resultierenden Weiterbildungsmaßnahmen öffentlich bekannt zu geben, um angesichts des wachsenden Bedarfs möglichst rasch interessierte
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, sagen Sie mal, wollen Sie den Hebammenverband für dumm verkaufen? Die kennen die Weiterbildungsverordnung. Deswegen haben sie uns doch gebeten, eine Klärung bezüglich der finanziellen Unterstützung herbeizuführen. Außerdem standen im September 2009 bereits 140 Hebammen auf der Interessenliste des Hebammenverbandes.
Aber es kommt noch schlimmer. Der Änderungsvorschlag hat nämlich noch einen vierten Punkt. Hierin bitten die Fraktionen von CDU und FDP die Landesregierung, die Arbeit der Hebammen bis Mitte 2013 zu evaluieren, um anschließend Maßnahmen zur Weiterentwicklung dieser Arbeit zu konzipieren. Das nimmt einem den letzten Rest der vagen Annahme von Sachkenntnis dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Eine Evaluierung der Arbeit der Familienhebammen liegt innerhalb des Landesprojekts bereits in hinreichendem Umfang vor. Dann soll die Evaluation auch noch bis Mitte 2013 erfolgen. Was haben Sie sich dabei gedacht? Wahrscheinlich gar nichts. Der Antrag ist doch jetzt schon Makulatur; denn 2013 werden wir eine neue Landesregierung haben - welche auch immer.
Jetzt würde ich gern den Ministerpräsidenten bitten, doch auch einmal etwas zu sagen - nun ist er nicht da; aber Sie können es vielleicht an ihn weitergeben -, nicht weil er ein Mann ist, sondern weil er die Verantwortung dafür hat, dass hier wirklich gearbeitet wird.
Die Ministerin verspricht dem Hebammenverband Unterstützung, leistet sie aber nicht. Was wirft denn das für ein Licht auf die Landesregierung und
Mit diesem Antrag wurde so beschämend umgegangen; weniger ehrlich es geht nicht. Ich hoffe für den Hebammenverband, die Familien und Kinder in diesem Land, dass Sie sich noch besinnen und den Antrag der SPD als Grundlage für weitere Entscheidungen nehmen.