Am Donnerstagabend werden wir über einen Entschließungsantrag von Ihnen beraten, in dem Sie die Wichtigkeit des Tages zum Gedenken an den 8. Mai 1945 besonders hervorheben wollen. Sie wollen dies allerdings nicht im Rahmen des Gesetzes über die Feiertage tun. Das ist schon sehr merkwürdig.
Ich habe mir weiterhin die Frage gestellt, ob wir das Gesetz über die Feiertage 2012 wieder ändern wollen, weil der 1. Mai und der 3. Oktober dann wieder auf Werktage fallen, oder ob es generell zwei Feiertage mehr geben soll. Das alles wird aus Ihrem Antrag nicht ersichtlich. Ich freue mich gleichwohl auf die Beratungen, in welchem Ausschuss sie auch immer stattfinden.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie auch über andere Feiertage nachgedacht hätten. Ich könnte mir z. B. sehr gut vorstellen, mit der Linksfraktion in einen Dialog darüber einzutreten, ob man den 17. Juni nicht wieder zu einem Feiertag machen sollte.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Försterling. - Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Kollege Adler zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Försterling, in der Begründung des Antrages steht, weshalb wir den Antrag in diesem Jahr gestellt haben. Der Anlass ist, dass es sich in diesem Jahr mit den arbeitsfreien Tagen so unglücklich darstellt. Der Grund ist freilich ein anderer. Damit ist auch klar, dass sich nichts ändern würde, wenn die Feiertage und die Werktage anders als in diesem Jahr gelegen sind. In diesem Jahr ist die Konstellation allerdings besonders ärgerlich. Deshalb sind wir im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und im
Herr Wiese, ich will auch auf Ihre Ausführungen eingehen. Ich fand es schon ziemlich infam, was Sie hier ausgeführt haben.
Sie sind auf Entwicklungsländer, in denen der 8. März ein gesetzlicher Feiertag ist, eingegangen, die wir der Vollständigkeit halber in unserer Aufzählung genannt haben. Wir haben mit dieser Nennung nicht zum Ausdruck gebracht, wie wir die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in diesen Ländern bewerten. Von uns wurde einfach nur ein Fakt benannt. Denken Sie einmal über eine Frage nach: So unvollkommen und schlecht die Rechte der Frauen in solchen Ländern wie Eritrea auch sind - darin gebe ich Ihnen recht -, die Frauen dort wären noch schlechter gestellt, wenn sie den 8. März als Feiertag nicht hätten.
- Es ist mit Sicherheit so. - Fragen Sie doch erst einmal die Frauen in solchen Ländern, ob sie auf den 8. März verzichten wollen, bevor Sie hier solche Ausführungen machen.
Ich muss noch kurz auf die Ausführungen von Frau Twesten eingehen. Mich hat ziemlich erschrocken gemacht, was sie erzählt hat. Sie sprach hier von Symbolpolitik. Überlegen Sie sich einmal Folgendes: Wenn Sie Ihre Argumentation zur Symbolpolitik auf andere gesetzliche Feiertage ausdehnen würden, könnten Sie mit den gleichen Argumenten auch den 1. Mai als Feiertag abschaffen. Auch der 1. Mai ist ein symbolischer Feiertag, bei dem es um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht. Selbstverständlich brauchen wir den 1. Mai und wollen ihn weiterhin als gesetzlichen Feiertag haben.
Vielen Dank. - Herr Adler, wissen Sie, wann der 1. Mai in Deutschland zum gesetzlichen Feiertag wurde?
Das weiß ich. Es war eine alte Forderung der Arbeiterbewegung, den 1. Mai zum Feiertag zu machen. In der Zeit der Weimarer Republik wurde illegal am 1. Mai gestreikt. Die Nazis haben sich diesen Tag dann sozusagen auf ihre Fahnen geschrieben und haben ihn missbraucht. Das macht den 1. Mai aber in keiner Weise zu einem schlechten Tag.
(Lebhafter Beifall bei der LINKEN und bei der SPD - Roland Riese [FDP]: Darf ich gleich noch eine Frage stel- len?)
- Gleich, einen Moment! Ich will zunächst meine Antwort auf Ihre Frage zu Ende führen. - Herr Riese, aus diesem Grund hat sich nach 1945 auch niemand getraut, den 1. Mai als Feiertag wieder abzuschaffen, nur weil die Nazis ihn als gesetzlichen Feiertag eingeführt haben. Auf diese Idee ist wirklich keiner gekommen.
Mit anderen Worten: Sie können in der Beratung im Ausschuss auch gern andere Vorschläge im Hinblick auf gesetzliche Feiertage machen. Wir sind in dieser Hinsicht völlig offen. Wenn Sie hier mehrheitlich durchsetzen, dass der Reformationstag - wie in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen - zum gesetzlichen Feiertag gemacht wird, so wäre das zwar nicht im Sinne unseres ursprünglichen Antrags, aber es wäre aus unserer Sicht durchaus ein Fortschritt für alle Beschäftigten. Von mir aus können Sie das mit Ihrer Mehrheit durchbringen.
Aber es ist doch sicherlich sinnvoll, einfach die Benachteiligung von Niedersachsen aufzuheben, die es nun einmal gibt und die wirtschaftlich eigentlich nicht nachzuvollziehen ist. Denn in den Ländern, die sogar drei gesetzliche Feiertage mehr haben, wie Bayern und Baden-Württemberg, ist ja nun wirklich kein wirtschaftlicher Abschwung zu verzeichnen, jedenfalls nicht im Vergleich zu Niedersachsen. Deshalb sind die gesetzlichen Feiertage, die es in diesen Ländern zusätzlich gibt, überhaupt kein Argument gegen eine Regelung, wie wir sie vorschlagen. Im Gegenteil, weil es in diesen Ländern mehr gesetzliche Feiertage gibt, könnten wir das auch hier einführen.
Herr Kollege Adler, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, möchten Sie zwei zusätzliche Feiertage.
Dabei geht es Ihnen anscheinend gar nicht mehr um Frauen oder Kinder. Dann finde ich es verwerflich, dass Frauen und Kinder von Ihnen mit diesem Gesetzentwurf im Grunde genommen instrumentalisiert wurden.
Vielleicht schaffen Sie es, sich einfach vorzustellen, dass unsere Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf zwei Ziele miteinander in Einklang bringen will. Vielleicht ist es ja intellektuell möglich, zwei Ziele zu verfolgen. Das eine Ziel ist, die Zahl der gesetzlichen Feiertage zu erhöhen, wie wir sie auch in anderen Bundesländern haben. Das andere Ziel
ist: Wir haben uns überlegt, welche Feiertage man nehmen kann, und haben diese beiden vorgeschlagen. Wenn Sie andere Feiertage vorschlagen - von mir aus wie in Sachsen den 6. Januar als Tag der Heiligen Drei Könige; vielleicht kommt Ihnen von der CDU das näher -, dann machen wir das doch bitte! Dann hätten wir zumindest eines unserer beiden Ziele verfolgt. Aber versuchen Sie doch nicht, das gegeneinander auszuspielen! Wir verfolgen mit unserem Antrag zwei Ziele, und das ist legitim. Wenn Sie dem einen Ziel näherkämen, hätten wir immerhin einen Teilerfolg erzielt.
Nach § 27 Abs. 1 und 2 unserer Geschäftsordnung müssen mindestens 30 Mitglieder des Landtages einer Ausschussüberweisung zustimmen.
Eben ist der Antrag gestellt worden, den Gesetzentwurf dem Innenausschuss statt dem Kultusausschuss zur federführenden Beratung zu überweisen.
Ich lasse deshalb nach § 27 Abs. 2 darüber abstimmen, ob der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung dem Innenausschuss und zur Mitberatung dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, wie eben beantragt, oder aber zur federführenden Beratung dem Kultusausschuss und zur Mitberatung dem Innenausschuss überwiesen werden soll.
Von der Landtagsverwaltung ist mir übrigens eben noch einmal gesagt worden, dass Sie diejenigen sind, die das beschließen, und dass hier nicht automatisch der Kultusausschuss tätig wird. Ich weiß nicht, ob das irgendeinen Einfluss auf Sie hat. Auf jeden Fall lasse ich jetzt über den Antrag abstimmen.
Der Antrag von André Wiese lautet, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden soll. Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Ausschussüberweisung so beschlossen.
Zweite Beratung: Qualität der Kindertagespflege in Niedersachsen steigern - Ausbildung und Qualitätssicherung verbessern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1504 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/1935