tionsvertrag für die 6,5 Millionen ALG-II-Empfänger einen folgenschweren Beschluss gefasst: Sie will die Jobcenter auflösen und die Betreuung von Arbeitslosen zukünftig wieder getrennt organisieren. Die Bundesagentur wäre dann für die berufliche Wiedereingliederung und für die Auszahlung des Arbeitslosengelds II zuständig, die Kommunen für soziale Komponenten. Die 69 Optionskommunen, die es jetzt gibt, sollen unbefristet weiterarbeiten können. Damit hat sich Schwarz-Gelb im Bund für die schlechteste aller möglichen Lösungen entschieden.
Frau Helmhold, können Sie mir sagen, wie viele Mitglieder Ihrer Fraktion bei Besuchergruppen sind und wie viele draußen beim Kaffee anstehen?
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - Björn Thümler [CDU]: Jetzt wird es peinlich, Frau Helmhold!)
Herr Kollege, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Sorgfalt und die Aufmerksamkeit, die Sie meiner Fraktion widmen. Ich glaube, es können maximal zwei sein.
Union und FDP im Bund konterkarieren ihre selbst gesteckten Ziele in der Arbeitsmarktpolitik. Sie schreiben zwar im Koalitionsvertrag, dass sie Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden bzw. so schnell wie möglich überwinden wollen, dass sie die kommunalen Handlungsspielräume erweitern und eine bürgerfreundliche Verwaltung ohne Doppelarbeit schaffen wollen. Aber das geht doch nicht mit dem Modell der getrennten Trägerschaft! Das eine können Sie mit dem anderen nicht erreichen.
der damalige Bundesarbeitsminister Scholz auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagierte. Die FDP übrigens lehnte den Scholz-Vorschlag damals glattweg ab. In einem Antrag der FDPFraktion im Mai 2008 heißt es wörtlich - ich zitiere -:
„Die Vorschläge für kooperative Jobcenter führen zu einer weiteren Zentralisierung der Aufgaben bei der BA und weg von dem Prinzip, dass Hilfen aus einer Hand gewährt werden sollten. Eine derart weitreichende Steuerung der Kommunen durch die BA ist nicht im Interesse einer möglichst flexiblen und effizienten Arbeitsmarktpolitik.“
Wir wissen ja, dass besonders Herr Niebel außerordentlich flexibel ist und jetzt sogar ein Ministerium leitet, das er eigentlich abschaffen wollte und wofür er jetzt noch mehr Geld fordert.
Noch im Oktober dieses Jahres betonte auch der damalige niedersächsische Wirtschaftsminister Rösler in der Wirtschaftswoche, dass Städten und Kreisen im Grundgesetz möglichst schnell eine sichere Basis geschaffen werden solle.
Heute will die FDP im Bund davon offensichtlich nichts mehr wissen, sondern sie fährt voll auf dem alten Scholz-Kurs. Das begreife, wer wolle, ich jedenfalls nicht.
Auch die Union reagierte damals mehr als skeptisch auf den Scholz-Vorschlag. Wir haben uns hier in Niedersachsen mit sehr großer Mehrheit entschieden, eine Verfassungsänderung anzustreben. Alle Redner betonten in der damaligen Debatte,
dass nur das ein vernünftiger Weg sei. Leider wurde dieser Weg von der Unionsfraktion im Bundestag boykottiert.
Wir stehen vor einem riesigen arbeitsmarktpolitischen Rückschritt. Man braucht sich doch nur einmal anzuschauen, was passieren wird. Die Akten der Argen müssen komplett kopiert und an die Kommunen gegeben werden. In der Region Hannover sind das etwa 60 000 Aktenvorgänge. Das Ganze muss neben der normalen Arbeit geschehen, und es geschieht zudem im Zeichen der Krise. Das Ganze muss zur Sicherstellung der ungestörten Leistungsgewährung zum 1. Juli 2010 fertig sein.
Was soll eigentlich mit den kommunalen Mitarbeitern geschehen? Sie haben in der HAZ heute vielleicht gelesen, dass allein die Stadt Hannover 500 kommunale Mitarbeiter in der Argen hat, die sicherlich nicht zur BA wechseln. Was sollen sie eigentlich tun? Wie stellen Sie sich das eigentlich vor?
Mietverträge müssen gekündigt werden und neue Räume müssen beschafft werden. Personalrechtliche und wirtschaftliche Fragen müssen geklärt werden. Es muss wohl auch eine neue Software beschafft werden. Wie soll das alles gehen? Chaos über Chaos - und das mitten in einer großen Wirtschaftskrise.
Für die arbeitslosen Menschen bedeutet das eine enorme Bürokratie. Sie müssen sich wieder bei zwei Stellen melden. Sie bekommen wieder zwei Bescheide. Die Fehleranfälligkeit wird steigen. Mit Sicherheit wird auch die Klageflut an den Sozialgerichten zunehmen, denn die Betroffenen müssen dann ja gegebenenfalls gegen zwei Stellen vorgehen. Das ist arbeitsmarktpolitisches Harakiri.
Wir haben 2005 mit gutem Grund beschlossen, die Betreuung der Arbeitslosen aus einer Hand zu organisieren. Was jetzt passiert, kann doch niemand ernsthaft wollen. Hamburg ist schon umgeschwenkt und will optieren. Auch andere Kommunen, z. B. Hannover, möchten das gern tun. Sie möchten lieber das tun, als sich unter die Knute der BA zu begeben. Das Problem ist aber, dass eine Ausweitung der Option in den Plänen der
Koalitionäre im Bund überhaupt nicht vorgesehen ist. Es wird auch nicht gehen. Damit ist die angestrebte Lösung für jeden hier im Hause, der damals im Mai die Entschließung unterstützt hat, inakzeptabel. Weiterhin ist sehr zweifelhaft, ob die bestehenden Optionskommunen - nicht einmal diese sind verfassungsfest - weiter bestehen können. Sie agieren im Moment unter einer Experimentierklausel. Um sie zu verstetigen, wird man ebenfalls eine Verfassungsänderung brauchen. Es gibt auch ernst zu nehmende verfassungsrechtliche Zweifel daran, ob man die getrennte Trägerschaft jetzt einfachgesetzlich umsetzen könnte.
Wissen Sie, was ich befürchte, wenn es so kommt? Das Chaos wird in der Arbeitsverwaltung ausbrechen. Das System wird wieder monatelang mit sich selber beschäftigt sein. Die Betroffenen werden das Nachsehen haben. Am Ende wird das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass auch diese Lösung nicht verfassungskonform ist.
Noch ist vielleicht etwas zu retten. Wir wünschen uns sehr, dass die Niedersächsische Landesregierung in Person des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU, des Niedersächsischen Ministerpräsidenten, sich weiter energisch für den niedersächsischen Weg einsetzen wird.
Wir möchten den Ministerpräsidenten dabei unterstützen. Wir möchten hier die Entschließung aus dem Mai bekräftigen. Wir brauchen jetzt insofern keine Beratungszeit mehr. Es ist alles klar. Ich beantrage deshalb sofortige Abstimmung über unseren Antrag.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den Ausgang der letzten Bundestagswahl mit dem bekannten Ergebnis und den verabschiedeten Koalitionsvertrag ist deutlicher denn je ge
Vielmehr wird in der auch uns hier im Landtag gewohnten Weise und getreu dem Motto „Immer schön mit guten Worten um den heißen Brei herumreden“ Folgendes mitgeteilt. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Zwei Stellen möchte ich daraus besonders hervorheben.
„Wir wollen die Vielzahl der … Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduzieren. Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Ermessensspielraum - kombiniert mit einem wirksamen Controlling - zu erreichen und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich zu verbessern.“
„Wir streben eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen an … Dabei gilt es, die Kompetenz … der Länder und der Kommunen vor Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu nutzen. Die bestehenden Optionskommunen sollen diese Aufgabe unbefristet wahrnehmen können... Die Bundesagentur für Arbeit erhält die Aufgabe, den Kommunen attraktive Angebote … zu unterbreiten.“