Protocol of the Session on November 26, 2009

Ich frage die Landesregierung:

1. Rechnet die Landesregierung mit einem weiteren Rückgang der Eierproduktion in Niedersachsen, oder ist mit einer Trendumkehr nach Abschluss der Umstellung der Haltungsform auf alternative Methoden zur Käfighaltung zu rechnen?

2. Wie hat sich bei den Konsumeiern der Anteil der aus deutscher Produktion stammenden im Verhältnis zum Gesamtabsatz der Konsumeier in den letzten fünf Jahren entwickelt?

3. Welche Anteile werden die vier unterschiedlichen Haltungsformen voraussichtlich in den nächsten Jahren an der Eierproduktion in Niedersachsen haben?

Die Regelung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordung führt in Deutschland dazu, dass spätes

tens zum Ende dieses Jahres keine Eier in herkömmlichen Käfigen erzeugt werden dürfen. EU-weit gilt eine solche Regelung ab dem 1. Januar 2012. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden über nationale Herkunft und die Haltungsart durch rechtlich vorgeschriebene Angaben informiert. Die Eier aus Kleingruppenhaltung müssen entsprechend der EU-Vermarktungsnormen mit der Ziffer „3“ für Käfighaltung gekennzeichnet werden. Auf den Eiern und der Verpackung kann jedoch der zusätzliche Hinweis auf die Kleingruppenhaltung erfolgen. Diese Möglichkeit wird von den Eierproduzenten genutzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach derzeitiger Einschätzung wird hinsichtlich der Anzahl Legehennenplätze in diesem Jahr ein Tiefststand zu verzeichnen sein. Nennenswerte Aufstockungen sind für 2010 nicht zu erwarten, die Bestandzahlen der Vorjahre werden nicht wieder erreicht werden.

Zu 2: Die Konsumeiererzeugung in Deutschland ist seit den letzten fünf Jahren rückläufig. Die Produktion sank von 12 588 Millionen Stück in 2003 auf 11 891 Millionen Stück in 2008; dies ist ein Rückgang von 5,5 %. Dagegen erfolgte bei der Einfuhr der zum Konsum bestimmten Eier von 6 711 Millionen Stück in 2003 auf 8 394 Millionen Stück in 2008 ein Anstieg von 25 %. Folglich fiel auch der Selbstversorgungsgrad von noch 71,2 % in 2003 auf 67,4 % in 2008.

Zu 3: Die Umstellungsphase zeigt, dass die Bodenhaltung sich zum bevorzugten Haltungssystem entwickelt; ihr Anteil wird eindeutig über 50 % liegen. Auf Freiland- und Ökohaltung zusammen könnten ca. 20 % entfallen, sodass die Legehennenhaltung in der Kleingruppe voraussichtlich etwa ein Viertel ausmachen wird.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 8 der Abg. Ina Korter und Elke Twesten (GRÜNE)

Gefährliche Atomtransporte über den Hafen Nordenham?

Inzwischen verdichten sich Hinweise, dass der in Kürze anstehende Transport plutoniumhaltiger MOX-Brennelemente aus der Wideraufbereitungsanlage Sellafield zum niedersächsischen Atomkraftwerk Grohnde über den Hafen

der Firma Rhenus Midgard in Nordenham abgewickelt werden soll. Von diesen Transporten gehen hohe Gefahren aus.

Dieser Darstellung widerspricht das vom Innenminister für zuständig erklärte Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Nach einem Bericht des Weser-Kurier vom 8. September 2009 erklärt das BfS, Route und Zeitpunkt des Transports würden zwischen dem vom Energieversorger beauftragten Transporteur und der Landespolizei abgestimmt. Festlegungen zur Transportabwicklung würden dem BfS von der Polizei vorgegeben.

Inzwischen haben sowohl das Land Bremen als auch die private Cuxhavener Hafengesellschaft Cuxport den Transport der MOX-Brennelemente über ihre Häfen abgelehnt. Auch dieses lässt Planungen des Transports über den Hafen in Nordenham wahrscheinlicher erscheinen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat sie über einen Transport von MOX-Brennelementen aus Sellafield über den Hafen in Nordenham, bzw. liegt für einen solchen Transport bereits ein Antrag/eine Anfrage vor?

2. Nach welchen Kriterien werden die Eignung bzw. Nichteignung eines Hafens für die Anlandung und anschließende Verladung von MOXBrennelementen und die Eignung einer potenziellen Transportstrecke zwischen dem Anlandungshafen und dem Kernkraftwerk Grohnde festgestellt?

3. Zu welchem Zeitpunkt (Zeitraum vor dem Transport) werden die Kommunen informiert, auf deren Gebiet die MOX-Brennelemente angelandet und über deren Gebiet sie zum Kernkraftwerk Grohnde transportiert werden?

Deutschland hat sich verpflichtet, die bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und dem Vereinigten Königreich anfallenden Abfälle und das Plutonium zurückzunehmen. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen haben nach den Bestimmungen des Atomgesetzes den Wiedereinsatz des aus der Aufarbeitung gewonnenen Plutoniums in den Kernkraftwerken zu gewährleisten. Die Rücknahme des Pluto

niums soll in Form von Mischoxid-Brennelementen erfolgen, die als Kernbrennstoff eine Mischung aus Uranoxid und Plutoniumoxid enthalten.

In diesem Zusammenhang liegt dem zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz derzeit gemäß § 4 des Atomgesetzes (AtG) ein Antrag auf Genehmigung der Beförderung von Mischoxid-Brennelementen aus Großbritannien in ein niedersächsisches Kernkraftwerk vor. Der Transport soll auf einem Spezialschiff und mit Straßenfahrzeugen erfolgen. Der Antrag erstreckt sich auf höchstens zwei Seetransporte mit insgesamt vier Straßentransporten. Die Durchführung des Transportes war ursprünglich im Herbst dieses Jahres vorgesehen, ist dann aber auf einen der Landesregierung noch nicht bekannten Termin verschoben worden. Der gestellte Antrag auf Durchführung einer Beförderungsgenehmigung ist durch die Terminverschiebung nicht gegenstandslos geworden, sondern weiter anhängig und beim Bundesamt für Strahlenschutz in Bearbeitung.

Die Verantwortung für die Beförderung von Kernbrennstoffen liegt beim Bundesamt für Strahlenschutz als der für die Erteilung der Beförderungsgenehmigung gemäß § 4 AtG zuständigen Behörde, und zwar auch, soweit es um Fragen der Streckenführung geht. Weder die Innenministerien der Länder noch die Polizeibehörden haben die Befugnis, dem Bundesamt für Strahlenschutz insoweit verbindliche Vorgaben zu machen oder direkt gegenüber dem Beförderer Anordnungen zu treffen. Eine Verpflichtung für das Bundesamt für Strahlenschutz, vor Erteilung der Genehmigung das Einvernehmen oder zumindest das Benehmen mit anderen Behörden herzustellen, besteht nach dem Atomgesetz nicht.

Zu den durch das Bundesamt für Strahlenschutz zu prüfenden und zu verantwortenden Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung gehören u. a. auch der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (§ 4 Abs. 2 Nr. 5 AtG) und die Vereinbarkeit von Art, Zeit und Weg des Transports mit öffentlichen Interessen (§ 4 Abs. 2 Nr. 6 AtG). Um das Vorliegen dieser Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen, beteiligt das Bundesamt für Strahlenschutz die Innenministerien der Länder, die aus polizeilicher Sicht zu Fragen der Sicherung der Transporte vor Sabotage, Angriffen oder sonstigen Störungen Stellung nehmen. Dabei spielen regelmäßig auch die Streckenführung und der vorgesehene Transporttermin eine Rolle. Die Transportrouten und -termine werden allerdings nicht von der Polizei

ausgearbeitet, sondern vom Antragsteller bereits mit dem Antrag oder im Laufe des Verfahrens gegenüber dem Bundesamt für Strahlenschutz vorgeschlagen. Es ist letztlich Sache des Bundesamtes für Strahlenschutz, zu entscheiden, ob und welche Auflagen zur Streckenführung und zur Terminierung in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen sind und dabei neben den Bedürfnissen der Sicherung des Transports vor Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter z. B. auch die Belange des Gefahrgutrechts (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 AtG) zu berücksichtigen und kollidierende Interessen gegebenenfalls zum Ausgleich zu bringen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Informationen über die Streckenführung einschließlich des vorgesehenen Hafens unterliegen der Geheimhaltung.

Zu 2: Die Eignung einer Transportstrecke einschließlich eines Hafens hat das Bundesamt für Strahlenschutz im Rahmen der Erteilung der Beförderungsgenehmigung zu prüfen. Dabei muss insbesondere nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 AtG gewährleistet sein, dass die Kernbrennstoffe unter Beachtung der für den jeweiligen Verkehrsträger geltenden Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter befördert werden.

Zu 3: Eine allgemeine Information der von den Transporten berührten Kommunen erfolgt aus Gründen des Geheimschutzes nicht. Die vertrauliche Behandlung der Anmeldungen von sicherungsrelevanten Transporten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter. Das Bundesamt für Strahlenschutz als die für die Erteilung der Beförderungsgenehmigung zuständige Behörde nimmt eine Beteiligung der betroffenen Kommunen nicht vor, da eine solche gesetzlich nicht vorgesehen ist und vom Bundesamt für Strahlenschutz nach eigener Aussage angesichts der Vielzahl der tangierten Kommunen auch nicht für sachgerecht gehalten wird.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 9 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Nimmt die Landesregierung schwerwiegende Sicherheitsmängel beim AKW Emsland billigend in Kauf?

Der ehemalige Umweltminister Sigmar Gabriel sah schwerwiegende Sicherheitsmängel beim AKW Emsland. Sein Ministerium bezweifelte, dass ein Störfall infolge eines Kühlmittelverlusts im AKW beherrschbar wäre.

Er forderte deshalb Nachbesserungen und setzte dafür eine Frist bis Ende November 2009.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin genau bestanden die Sicherheitsbedenken des Bundesumweltministeriums?

2. Wie wird die Landesregierung inhaltlich auf die Fristsetzung reagieren?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdung der Sicherheit durch eine Verstopfung der Sumpfsiebe im Kühlkreislauf ein?

In der Vorbemerkung der Anfrage wird ausgeführt, dass nach Ansicht des ehemaligen Bundesumweltministers Gabriel im Kernkraftwerk Emsland schwerwiegende Sicherheitsmängel bestehen würden und dass sein Ministerium die Beherrschung des Kühlmittelverluststörfalls bezweifeln würde. Ich gehe davon aus, dass mit der Anfrage der Schriftwechsel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit den Aufsichtsbehörden der Länder angesprochen wird, der seitens des BMU mit Schreiben vom 15. und 16. September 2009, die das BMU in Internet veröffentlicht hat, eingeleitet wurde. Die Anfrage des BMU vom 15. September 2009 betraf u. a. das Kernkraftwerk Emsland. Sie wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz fristgerecht am 2. Oktober 2009 beantwortet. Anderen Kernkraftwerken in Deutschland war zur Beantwortung eine längere Frist bis zum 9. Oktober 2009 eingeräumt worden, weil zu diesen Anlagen aufwendigere technische Fragestellungen vorgetragen worden waren.

Das BMU hat auf die das Kernkraftwerk Emsland betreffende Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz mit einem weiteren Schreiben vom 12. Dezember 2009 reagiert. Darin wurde die administrative Einordnung der im Kernkraftwerk Emsland getroffenen Regelungen kritisiert und eine Frist bis zum 31. Dezember 2009 eingeräumt, um entsprechend Abhilfe zu schaffen. Der sichere Betrieb der Anlage oder die zur Beherrschung des in Rede stehenden Störfalls getroffenen Maßnahmen an sich wurden hingegen insbesondere in dem Schreiben vom 12. Oktober 2009 nicht infrage gestellt. Daher kön

nen auch aus Sicht des Bundesumweltministeriums keine schwerwiegenden Sicherheitsdefizite im Kernkraftwerk Emsland vorliegen.

Die Landesregierung nimmt selbstverständlich keine Sicherheitsmängel beim Kernkraftwerk Emsland in Kauf. Richtig ist vielmehr, dass sie auch in diesem Falle maßgeblich mit zum Vorantreiben der Sicherheitsvorsorge beigetragen hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In seinem Schreiben vom 15. September 2009 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die beiden folgenden Punkte kritisiert:

- Die Rückspülprozedur sei im Notfallhandbuch (NHB) statt im Betriebshandbuch (BHB) geregelt.

- Die Rückspülprozedur sei nicht einzelfehlerfest.

In der Antwort vom 12. Oktober 2009 auf die Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz vom 2. Oktober 2009 kritisierte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dass das Vorgehen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz der Strahlenschutzverordnung widerspreche. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit schließt sich weiterhin ausdrücklich den Empfehlungen der RSK-Stellungnahme an und fordert das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz auf, den Vollzug des Gesetzes wie nachfolgend beschrieben vorzunehmen: