Protocol of the Session on September 24, 2009

(Claus Peter Poppe [SPD]: Das schaf- fen Schulen nicht!)

Danach ist der Besuch von Politikerinnen und Politikern in Schulen über das gesamte Schuljahr möglich und auch ausdrücklich erwünscht. Ein Besuch ist im Übrigen auch innerhalb der Vierwochenfrist nicht generell untersagt. Richtig ist aber, dass in den letzten vier Wochen vor einer Wahl der Besuch von Politikerinnen und Politikern in der verpflichtenden Unterrichtszeit nicht zulässig ist. Mit anderen Worten: Podiumsdiskussionen außerhalb der verpflichtenden Unterrichtszeit sind in Schulen auch weiterhin möglich.

Auch haben Mitglieder des Bundestages und Mitglieder des Niedersächsischen Landtages nach Nr. 1.1 Satz 1 des oben angesprochenen Erlasses jederzeit das Recht, sich über Probleme in den Schulen zu informieren. Sie bedürfen hierzu keiner Genehmigung.

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)

In der Gesamtschau ist festzustellen, meine Damen und Herren, dass diese Regelung - allerdings mit einer Sperrfrist von sechs Wochen - bereits in einem Erlass des MK aus dem Jahre 1978 enthalten war. Die derzeitige Regelung mit einer Sperrfrist von vier Wochen gilt seit 1993.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Wird da- durch aber nicht vernünftiger!)

Sie wurde von der von den Fraktionen der SPD und der Grünen getragenen Landesregierung mit Erlass des MK vom 25. März 1993 eingeführt und in der Folgezeit auch tatsächlich vollzogen. Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass insbesondere im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld einer Wahl das schulische Neutralitätsgebot betont und bereits der mögliche Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern vermieden werden soll. Insbesondere in der sogenannten heißen Wahlkampfphase ist das staatliche Neutralitätsgebot auch in Schulen zu beachten, insbesondere wenn sich Schülerinnen und Schüler einer solchen schulischen Veranstaltung und einer möglicherweise damit einhergehenden Beeinflussung ihrer Wahlentscheidung nicht entziehen können.

Die Landesregierung hat Podiumsdiskussionen nicht generell untersagt, sondern lediglich sichergestellt,

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Nur vorher angesetzte abgesagt!)

dass diese Podiumsdiskussionen in dem durch höchstrichterliche Rechtsprechung vorgegebenen Rechtsrahmen durchgeführt werden.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: So ein Quatsch!)

- Das sagen Sie bitte dem Bundesverfassungsgericht. - So hat das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung vom 2. März 1977 entschieden,

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Wann? 1977? - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Die Entscheidung gilt noch!)

dass die Staatsorgane den allgemeinen Neutralitätsgrundsatz auch im Wahlkampf und gerade bei der in diesem Zusammenhang durchgeführten Öffentlichkeitsarbeit zu beachten haben.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Ja, Plurali- tät!)

Im Rahmen der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen ist zwar zunächst mit Wirkung vom 1. August 2007 die Entscheidungsbefugnis über die vollständige Anwendung des Erlasses zur Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortlichen Schulen - der sogenannte Deregulierungserlass - auf den Schulvorstand übertragen worden.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Der „soge- nannte“ Deregulierungserlass! - Björn Thümler [CDU]: Der heißt so!)

Um den Mindestzeitraum von vier Wochen an allen Schulen in Niedersachsen und somit eine gleiche Handhabung zu gewährleisten, wurde der oben angesprochene Erlass über die Besuche von Politikerinnen und Politikern jedoch mit Wirkung vom 1. August 2009 wieder aus dem Katalog der in die Entscheidungsbefugnis der Schulen gestellten Erlasse herausgenommen.

Dies vorausgeschickt beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1 darf ich auf meine Vorbemerkungen verweisen.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Ach wie schön!)

- Das ist ja wohl sehr ausführlich dargestellt worden. Sie können aber gerne noch einmal nachfragen. Ich kann das gerne wiederholen, wenn Sie es gerne möchten.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Zu Frage 2: Bei dem Festvortrag von Frau Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von der Leyen am 10. September 2009 im Rahmen einer umfangreichen Feier zum 125jährigen Bestehen der Helene-Lange-Schule in Hannover handelte es sich nicht um eine unterrichtsergänzende Veranstaltung im Sinne von Nr. 2.1 des Erlasses über Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen. Im Übrigen dienen Festvorträge bei herausgehobenen Schulveran

staltungen und Jubiläumsveranstaltungen der Würdigung der Leistungen der Schule,

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Frau Minis- terin, das ist nur noch peinlich!)

sodass durch eine derartige nicht parteipolitische Rede im Gegensatz zu Podiumsdiskussionen nicht der Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Da ist ein Minister ganz neutral!)

Für die Jubiläumsfeier hatten im Übrigen alle Schülerinnen und Schüler schulfrei, und zwar schon vorher. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an dieser Veranstaltung erfolgte dementsprechend auch auf freiwilliger Basis. Die geplante Unterrichtsfreistellung für die Zeit einer Podiumsdiskussion für wenige Schülerinnen und Schüler am Goethegymnasium in Hildesheim dagegen war der Versuch einer Umgehung des Erlasses und konnte daher nicht stattfinden. Es wäre den Beteiligten, meine Damen und Herren, im Übrigen durchaus möglich gewesen, die Podiumsdiskussion am Nachmittag oder vor Beginn der Vierwochenfrist durchzuführen.

Zu Frage 3: Die Veranstaltung „Jugend debattiert im Rahmen der Juniorwahl“ zur Bundestagswahl 2009 am 10. September 2009 fand auf Einladung des Landtagspräsidenten im Plenum des Landtages statt. Der Landtag ist der Ort für die politische Auseinandersetzung der Parteien. Dies gilt für die Schule mit ihrem spezifischen Lerncharakter nicht. Die Veranstaltung am 10. September 2009 war im Übrigen in die anerkannten Aktionen „Jugend debattiert“ und „Juniorwahl“ eingebettet und hat die Schülerinnen und Schüler zu einem reflektierten Umgang mit der politischen Auseinandersetzung animiert. Es war im Übrigen eine ganz hervorragende, ausgezeichnete Veranstaltung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu dieser Dringlichen Anfrage liegt eine Reihe von Zusatzfragen vor. Die erste stellt Herr Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE. Bitte!

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Es wurde doch alles beantwortet, Herr Sohn! - Björn Thümler [CDU]: Aber nicht für jeden verständlich!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Heister-Neumann, ich habe eine Amtshilfebitte. Ich bitte Sie, mir eine Frage zu beantworten, die mich seit heute Nacht umtreibt

(Oh! bei der CDU - Karl-Heinz Klare [CDU]: Was ist denn passiert?)

und die ich möglicherweise morgen früh um 11 Uhr in einem der Räume hier Schülerinnen und Schülern des Ratsgymnasiums Peine beantworten muss. Herr Möhle wird sich möglicherweise in der gleichen Zwickmühle befinden. Diese Schülerinnen und Schüler eines Politikkurses des Ratsgymnasiums Peine werden morgen hier sein und allen fünf im Landtag vertretenden Parteien - ich hoffe, es kommen alle -, die sie dann vor der Nase haben, Fragen stellen wollen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Hier im Hause geht das, nur nicht in der Schule!)

Dafür müssen sie nun extra hier ins Haus kommen, weil sie vorher in der Schule den Landtagsabgeordneten keine Fragen stellen durften.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das ist doch wohl logisch!)

Ich habe eine bannige Angst vor folgender Frage - vielleicht können Sie mir die Frage beantworten; ich trage das dann morgen, übrigens um 11 Uhr vormittags, vor -:

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist ja während des Unterrichts!)

Warum müssen wir extra nach Hannover fahren, um Sie fünf Abgeordnete befragen zu können? Wird das möglicherweise in Zukunft auch noch verboten, weil wir jetzt in der ganz heißen Wahlkampfphase sind?

(Björn Thümler [CDU]: Das ist doch Quatsch! Das ist doch dummes Zeug!)

Können Sie uns helfen und diese Frage beantworten?

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei der SPD)

Frau Ministerin!

Lieber Herr Dr. Sohn, ich werde Ihnen selbstverständlich gerne helfen, diese Frage zu beantworten. Ich hatte in meinen Eingangsbemerkungen dargestellt, dass großer Wert darauf zu legen ist, festzustellen, ob es sich um eine verpflichtende Veranstaltung handelt oder nicht.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Morgen ist es verpflichtend! Das ist Unterricht morgen!)

- Ja. Aber bei den Podiumsdiskussionen, über die hier diskutiert wird, handelte es sich immer um schulische Veranstaltungen, an denen im Grunde genommen alle Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit verpflichtend teilzunehmen hatten. Das ist hier definitiv nicht der Fall. Insofern werden wir Ihnen natürlich freundlich zur Seite stehen, damit nichts Böses passieren kann, Herr Dr. Sohn.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD)